Ampel-Aus: Was wird nun aus der Förderung?

BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel (Abb. © BWP)

Seit dem 6. November ist die Ampel-Koalition Geschichte. Was dies für die TGA-Branche bedeutet – darüber kann man derzeit nur spekulieren. Der BWP sowie FGK und RLT-Herstellerverband haben sich zum Ampel-Aus geäußert. Der BWP beispielsweise appelliert an Regierung und Opposition, auch im aufziehenden Wahlkampf besonnen mit der Gebäudepolitik umzugehen.

Der Bruch der Ampel-Koalition in der vergangenen Woche war überraschend und die Folgen für die TGA-Branche und die LüKK-Community noch nicht absehbar. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP), Berlin, verweist in diesem Zusammenhang auf die Gültigkeit des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die Beständigkeit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). „In der anhaltenden Debatte um die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes mag es unterschiedliche Bewertungen geben. Das ändert aber nichts daran, dass die Breite der im Gesetz hinterlegten Regeln zusammen mit der Heizungsförderung (BEG) die zentrale Grundlage für Investitionen im Gebäudebereich bildet,“ so BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel. Dass Investitionen in neue Heizungen weiterhin unterstützt werden, sei nicht nur im Kontext der angepeilten Klimaziele wichtig. Die beteiligten Wirtschaftsakteure, insbesondere Heizungsindustrie und Fachhandwerk, stünden für lokale Wertschöpfung und seien vielerorts wichtige mittelständische Arbeitgeber. Hinsichtlich der Förderung neuer Wärmepumpen verweist der BWP darauf, dass es für Förderanträge, die bis Jahresende gestellt werden, einen regulären vom Bundestag beschlossenen Haushalt gibt. Anders als im vergangenen Jahr gibt es zum laufenden Haushalt keine verfassungsrechtlichen Bedenken, sodass für die verbleibenden Wochen bis Jahresende auch nicht mit einer Haushaltssperre durch den neuen Finanzminister Jörg Kukies (SPD) zu rechnen ist. Der BWP erwartet von der Bundesregierung, dass sie durch entsprechende Klarstellungen schnell für Planungssicherheit bei Gebäudeeigentümern sorgt, die jetzt in eine Wärmepumpe investieren wollen.

In einer gemeinsamen Veröffentlichung, die sich an ihre Mitglieder richtet, analysieren der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) und der Herstellerverbands RLT-Geräte die entstandene politische Situation wie folgt: „Die Minderheitsregierung aus SPD und Grünen verfügt über keine eigene Mehrheit im Parlament, um den Bundeshaushalt zu verabschieden. Es ist nicht zu erwarten, dass der Haushalt der Minderheitsregierung mit Stimmen aus der Opposition beschlossen wird. Ohne ein gültiges Haushaltsgesetz würde dann die so genannte vorläufige Haushaltsführung eintreten: Die Bundesregierung kann dann nur in beschränktem Umfang Ausgaben vornehmen und Kredite aufnehmen für Ausgaben, die nötig sind.
Und diese müssen nötig sein,
– um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen,
– um die rechtlich begründeten Verpflichtungen des Bundes zu erfüllen,
– um Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen oder Beihilfen für diese Zwecke weiter zu gewähren, sofern durch den Haushaltsplan eines Vorjahres bereits Beträge bewilligt worden sind.“

Die vorläufige Haushaltsführung dürfte auch Auswirkungen auf verschiedene aus Steuermitteln finanzierte Förderprogramme haben, so die LüKK-Verbände. Sollte es bei dem von Olaf Scholz genannten Termin 15. Januar für die Vertrauensfrage bleiben, ist mit einer Bundestagswahl Ende März/Anfang April 2025 zu rechnen. Die sich anschließende Regierungsbildung dürfte schwierig werden und ebenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen. Das würde dazu führen, dass der Bundeshaushalt 2025 erst Mitte 2025 verabschiedet werden könnte. Dieses Szenario und die fehlende Koalitionsmehrheit für Gesetzesvorhaben im Bundestag könnten es erforderlich machen, dass der Bundeskanzler die Vertrauensfrage deutlich früher stellen muss.

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