Bundesregierung muss Sofortprogramme zum Klimaschutz vorlegen

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Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts müssen nun Sofortmaßnahmen her, um die Klimagase aus den Sektoren Verkehr und Gebäuden zu senken. (Abb. © MQ-Illustrations /stock.adobe.com)

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat gestern die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung in mehreren Punkten als rechtswidrig verurteilt und sie zur Vorlage von Sofortprogrammen nach § 8 Klimaschutzgesetz (KSG) verpflichtet. Geklagt hatten die Umweltverbände BUND und Deutsche Umwelthilfe. Das KSG betrifft auch den Gebäudebereich mit TGA- und LüKK-Systemen.

Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat den Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Radolfzell, und des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Berlin, stattgegeben. Die Ampel-Koalition ist nun verpflichtet, ein Sofortprogramm zu beschließen, das die Einhaltung der im KSG genannten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt. Beide Umweltverbände hatten geklagt, weil aus ihrer Sicht die zuständigen Ministerien nicht ausreichend gehandelt haben, als in den beiden Sektoren die zulässige Menge von Klimagasen überschritten wurde. Laut dem Urteil ersetzen die bisher vorgelegten Maßnahmen und Programme wie das im Oktober beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 ein Sofortprogramm nicht. Dieses müsse kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Sicherstellung der Jahresemissionsmengen enthalten. BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock zur Entscheidung des Gerichts: „Mit dem Urteil ist die Bundesregierung dazu verpflichtet worden, beim Klimaschutz nachzulegen. Gebäude- und Verkehrssektor brauchen ein Klimaschutz-Update. Es müssen konkrete Sofortprogramme her, die wirksam auf die Klimaziele einzahlen.“ Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, ergänzt: „Drei Mal hat der Gebäudesektor die Klimaziele verfehlt“. Das Gerichte zwinge die Bundesregierung nun zur Vorlage eines „echtes Sofortprogramms. Dazu gehören Maßnahmen wie die Sanierung der schlechtesten Gebäude zuerst, eine Sanierungsoffensive für Kitas und Schulen und der klimazielkompatible Neubau.“

Die Bundesregierung prüfe nun, in Revision zu gehen. Bereits im Juni dieses Jahres hatte sie eine Neufassung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Der Entwurf siehe vor, dass künftig eine sektorübergreifende Gesamtrechnung ausschlaggebend für weitere Maßnahmen ist. Demnach würde die Einhaltung der Klimaziele nicht mehr nach Sektoren kontrolliert werden. Vielmehr stünde die Erreichung der gesamten Treibhausgasemissionen im Fokus, unabhängig davon, wo sie entstanden sind.
Das Klimaschutzgesetz betrifft auch den Gebäudebereich mit TGA- und LüKK-Systemen. Vor allem mit Blick auf vorgegebene Minderungsziele von Treibhausgasemissionen. Laut KSG soll im Gebäudesektor von 2023 bis 2030 eine Verringerung der Treibhausgasemissionen von 108 Mio. t/a auf 67 Mio. t/a erreicht werden. Diese und weitere Themen finden Sie auch im Beitrag „Der Gebäudesektor im neuen deutschen Klimaschutzgesetz 2021“ in cci Wissensportal (siehe cci130704).

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