Klimaschutzplan 2050 verabschiedet

Die Bundesregierung hat am 14. November ihren nationalen Klimaschutzplan beschlossen. cci Branchenticker informiert über die Pläne in den Sektoren Haushalte sowie Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD).

Geplante Emissionsminderungsziele (Abb. Klimaschutzplan 2050)

Der Klimaschutzplan 2050 bekräftigt für das Jahr 2030 das Gesamtziel einer Treibhausgasminderung von mindestens 55 % gegenüber 1990. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Mit diesem Klimaschutzplan orientieren wir uns am Leitbild der weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts. Zum ersten Mal haben wir Zielkorridore für einzelne Sektoren definiert.“  Für Gebäude soll 2030 die Minderung der Treibhausgasemissionen 66 bis 67 % betragen. Dies soll über Neubaustandards, langfristige Sanierungsstrategien und die schrittweise Abkehr von fossilen Heizungssystemen geschehen.

Günther Mertz, Hauptgeschäftsführer des Bundesindustrieverbands Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) kritisiert den Klimaschutzplan 2050 als unausgereiftes Papier, dessen Folgen nicht ausreichend abgeschätzt wurden. So würde die vorgesehene Einführung einer Nutzungspflicht regenerativer Energien im Gebäudebestand dazu führen, dass der bereits vorhandene Sanierungsstau bei Gebäuden weiter wachse. Allerdings ist anzumerken, dass der Klimaschutzplan diese Aussage so nicht macht. Dort steht lediglich: „Die Einführung einer anteiligen Nutzungspflicht erneuerbarer Energien wird bei einer umfassenden Gebäudesanierung und gegebener Wirtschaftlichkeit geprüft.“ – eine Aussage, die alle Optionen offen lässt.
Weiterhin begrüßt Mertz die im Klimaschutzplan 2050 enthaltene Bekenntnis zur Kraft-Wärme-Kopplung. Auch dies ist so nicht richtig. Der Klimaschutzplan erwähnt die Kraft-Wärme-Kopplung im Zusammenhang mit Kohlekraftwerken: „Eine wichtige Funktion … nehmen als Übergangstechnologie CO2-arme Erdgaskraftwerke und die bestehenden modernsten Kohlekraftwerke ein, insbesondere in strommarktorientiert betriebener Kraft-Wärme-Kopplung.“
Die Stellungnahme des BTGA, des Fachverbands Gebäude-Klima (FGK) und des RLT-Herstellerverbands zum Klimaschutzplan 2050 finden Sie unter www.btga.de.

Die Redaktion von cci Branchenticker hat sich den Klimaschutzplan im Detail angesehen und eine Zusammenfassung des Bereichs „Klimaschutz im Gebäudebereich“ erstellt. Diese finden Sie unter Artikelnummer cci129216 in cci Wissensportal.

Artikelnummer: cci44122

Ein Kommentar zu “Klimaschutzplan 2050 verabschiedet

  1. Da ist anscheinend etwas durcheinandergeraten. Deshalb hier nochmals unser Pressetext, gefolgt von Anmerkungen zum Artikel in cci Branchenticker.

    PM-Text des BTGA zum KSP 2050:
    BONN. Das Bundeskabinett hat heute den Klimaschutzplan 2050 beschlossen. Dazu erklärt der Hauptgeschäftsführer des Bundesindustrieverbands Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) Günther Mertz: Seit bereits einem Jahr wird über den Klimaschutzplan 2050 in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft intensiv diskutiert – gegen Ende dieses Prozesses ging es dann nur noch um eine schnelle Einigung, damit die Bundesumweltministerin bei der Klimakonferenz in Marrakesch etwas vorweisen kann. Herausgekommen ist ein unausgereiftes Papier, das nicht richtig abgestimmt wurde und dessen Folgen nicht ausreichend abgeschätzt wurden.

    Der Klimaschutzplan 2050 enthält trotz aller Änderungen immer noch zahlreiche dirigistische Vorgaben. Die enormen Energieeinspar- und CO2-Minderungspotenziale des Gebäudebereichs lassen sich jedoch nur durch einen freien Wettbewerb der Energieträger und Systeme heben. Im Kapitel „Klimaschutz im Gebäudebereich“ ist vorgesehen, die Einführung einer Nutzungspflicht erneuerbarer Energien im Gebäudebestand zu prüfen und mit einem Auslösetatbestand zu verknüpfen. Eine solche Nutzungspflicht würde dazu führen, dass der bereits vorhandene Sanierungsstau bei Gebäuden weiter wächst. Schon das Beispiel des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Baden-Württemberg hat gezeigt, dass ein solcher Zwang kontraproduktiv wirkt.

    Das im Klimaschutzplan 2050 enthaltene Bekenntnis zur Kraft-Wärme-Kopplung ist zu begrüßen: Dabei handelt es sich um eine entscheidende Technologie, die geeignet ist, die Energiewende und ihre Akzeptanz voranzubringen. Es ist deshalb absolut unverständlich, warum der Bestandsschutz für solche Anlagen über das Jahr 2017 hinaus in der Schlussfassung des Klimaschutzplans weggefallen ist.

    Hintergrund: Der BTGA hat sich zusammen mit dem Fachverband Gebäude- Klima (FGK e.V.) und dem RLT-Herstellerverband e.V. aktiv, konstruktiv und engagiert an dem vom BMUB durchgeführten Dialogprozess zum Klimaschutzplan 2050 beteiligt.

    Anmerkungen zum Artikel:
    Die im KSP 2050 verankerte „Prüfung einer anteiligen Nutzungspflicht erneuerbarer Energien …“ wird in unserer PM ebenfalls angeführt und ist keineswegs übersehen worden.

    Entgegen der Darstellung im cci-Branchenticker wird die Kraft-Wärme-Kopplung im Klimaschutzplan 2050 nicht nur im Zusammenhang mit Kohlekraftwerken erwähnt:
    – „So wirken sich z.B. die Förderung erneuerbarer Energien, das KWKG, die Braunkohle-Sicherheitsbereitschaft und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auf die Emissionen der Energiewirtschaft aus.“ (KSP 2050, S. 32.)
    – „Von der Bundesregierung beschlossene zentrale nationale Maßnahmen in der Energiewirtschaft sind der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, der Ausbau der Stromnetze sowie die mit dem Strommarktgesetz eingeführte Braunkohle-Sicherheitsbereitschaft.“ (KSP 2050, S. 33.)
    – „So wird künftig vermehrt gebäudenah erzeugter Strom in Teilen zur Aufladung von Elektrofahrzeugen verwendet und Abwärme benachbarter Industriebetriebe sowie mittels KWK, Großwärmepumpen oder Solarthermie erzeugte Wärme mit Hilfe von Nah- oder Fernwärmenetzen zur Beheizung eines Quartiers genutzt werden.“ (KSP 2050, S. 46.)

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