Leserstimmen: Die DIN EN 12599 und nochmals prominente Testimonials

(Abb. © tadamichi/stock.adobe.com)

Der Kommentar „Vom Promi-Werbegesicht zum ‚LüKK-Fluencer?’“ von Torsten Wiegand zu prominenten Markenbotschaftern in der LüKK beschäftigt weiterhin unsere Leser, genauso wie der Entwurf der DIN EN 12599 „Übergabe von RLT-Anlagen in Nichtwohngebäuden“. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.

Wie wirksam sind Testimonials wirklich? Das hat sich Torsten Wiegand in seinem Kommentar „Vom Promi-Werbegesicht zum ‚LüKK-Fluencer?’“ (siehe cci280378) gefragt. Seines Erachtens können prominente Werbegesichter in der LüKK nicht die Markenidentifikation und das Kaufinteresse steigern. Vielmehr sollte ein Influencer-Marketing, das zunehmend auch für die Baubranche („Baufluencer“) an Bedeutung gewinnt, betrieben werden.

Direkt nach Erscheinen des Kommentars hat sich Sven Rentschler für die „wertvollen Denkanstöße“ bedankt und darauf verwiesen, dass die Spielregeln, mit Blick auf das Thema Wirksamkeit prominenter Markenbotschafter in der LüKK, in einem B2B-geprägten Umfeld andere sind als im klassischen B2C-Markt. Den „Ansatz, sich mehr auf Influencer und Content Creator innerhalb der Branche – also ‚LüKK-Fluencer‘ – zu fokussieren“ findet er „sehr zeitgemäß. Diese könnten gezielt die technischen Aspekte und Vorteile der Produkte hervorheben und auf diese Weise nicht nur potenzielle Kunden, sondern auch junge Menschen für eine Karriere in der LüKK-Branche begeistern.“ So könnten künftig „technisch versierte Influencer, die ihre Expertise und Leidenschaft für die Branche authentisch vermitteln, (…) tatsächlich eine neue Dimension der Marken- und Nachwuchsbindung schaffen.“

Auch Bernhard Schöner findet: „LüKK-Fluencer? Coole Idee! Alles, was (junge) Menschen in die Branche treibt, ist hilfreich.“ Die nächste Hürde wäre jedoch, „dass in der Branche auch geblieben wird, sprich: die Ausbildung nicht abgebrochen und die Prüfung(en) bestanden werden.“ Testimonials machen sich seines Erachtens auch im B2B-Bereich gut, „wenngleich die Grenzen zwischen B2B und B2C immer fließender werden“ und ergänzt: „Dass die Branche nun auch ‚müllert‘ hilft indirekt auch der Bekanntheit, dem Ansehen, der Sensibilisierung für das Produkt. Das haben zahlreiche Marken bereits vorgelebt.“

Nun ist ein weiterer Kommentar von Christian Fieberg hinzugekommen, der die Fußballthematik aufgreift: „Schon Uwe Seeler pfiff fröhlich für Hattrick im TV. Jetzt kommt Müller. Die Zielgruppe ist dann wohl der (männliche) Häuslebauer. Unsere Branche wird wenig von solchen Testimonials profitieren, wenn sie sich nicht auch in den sozialen Medien tummelt – und das zeitgemäß. Also schnell einen Reel auf Instagram einstellen … ? Ich befürchte, so einfach wird es nicht.“

Immer dienstags informiert cci Branchenticker über neue Normen, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen aus LüKK und TGA. Am 3. September ging es um den im August 2024 erschienenen Entwurf der DIN EN 12599 „Lüftung von Gebäuden – Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen und Luftbehandlungssysteme in Nichtwohngebäuden“ (siehe cci279999).

Hierzu hat sich Detlef Malinowsky gemeldet. Er schreibt: „Den neuen Entwurf der DIN EN 12599 sehe ich unter folgendem Motto: ‚Warum soll man etablierte, einfache Normen nicht wieder komplizierter, aufwendiger, unübersichtlicher und natürlich teurer machen und das bei 1/3 weniger Seiten‘.
Beispiele:
1. Die Luftvolumenstrommessungen werden nun nicht mehr in der DIN EN 12599 beschrieben, hier verweist man nun auf die DIN EN16211, die das ganze Thema aufgeblasen und unübersichtlich darstellt (ach ja, diese Norm kostet natürlich extra Geld).
2. Die aktuelle Norm gilt auch für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, in dem Entwurf werden die Wohngebäude ausgeschlossen. Hier bin ich erst nach wenigen Minuten Überlegung draufgekommen, dass ja die Physik in Wohngebäuden wohl anders funktioniert als in Nichtwohngebäuden. Oder brauchen wir dann für Wohngebäude eine andere kostenpflichtige Norm.
3. Warum macht man aus einer etablierten Vollständigkeitsprüfung eine zusätzliche ‚administrative Prüfung‘, war doch alles in der Vollständigkeitsprüfung enthalten. Öfter mal was Neues oder soll es nur verwirren?
4. Was bedeutet der Zusammenhang ‚Tabelle 3 — Erweiterte Messunsicherheit U von Messgrößen‘ und der Satz ‚Dieses Dokument legt keine Toleranzen für die Bemessungswerte fest‘. Was bedeutet der Begriff ‚Bemessungswerte‘, der stammt doch aus Kranken – und Pflegeversicherung.
5. Zum Thema ‚Sauberkeit der Anlage‘, wir haben doch eine VDI 6022, kann man nicht auf diese verweisen?
6. Die Messung der Luftdichtheit von Luftleitungen wird ebenfalls beschrieben, wir haben aber doch die DIN EN 12237, DIN EN 1507, DIN EN 13180, DIN EN 1751 … Können diese nun entfallen? Warum diese Doppelung an Themenbearbeitung?
7. Das Thema ‚Bestimmung des Umfangs der Funktionsprüfungen beziehungsweise -messungen‘ war kurz und verständlich in der aktuelle DIN EN 12599 beschrieben, nun ist es ein aufgeblähtes, akademisches Kapitel, welches man erst nach einem Studium versteht.
8. ‚Besondere Messungen‘ wurden umbenannt in ‚Zusätzlich Messungen‘, heißt eigentlich ‚Sondermessungen‘ nach der aktuellen DIN EN 12599 (Wahrscheinlich ein Übersetzungsfehler)
9. Die Bestimmung der Messunsicherheit wurde überarbeitet, ‚warum einfach, wenn es auch komplizierter geht‘.
Ich weiß nicht, wer die Überarbeitung der DIN EN 12599 vorangetrieben hat, aber ‚der die das‘ hat keinen Bezug zur Praxis!“

Auf diese Ausführungen hat wiederum Marcel Blumenthal reagiert: „Die Einschätzung von Herrn Malinowsky macht mich sehr nachdenklich. Mein Erfahrungen mit Planenden ist bisher, dass man den aktuellen Stand der DIN EN 12599 schon nicht verstanden oder einfach ignoriert hat. Das hat zu Folge das abweichend der Vorgabe des §7 VOB/A (Anm. d. Red.: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A) in den seltensten Fälle eine eindeutige und für alle gleich zu verstehende Leistungsbeschreibung (auch) in diesem Kontext erstellt wurde. Auch die Tatsache, dass die VOB/C ATV (Anm. d. Red.: Vergabe- und Vertragsordnung Teil C – Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen) DIN 18379 im Punkt 3.5 ‚Abnahmeprüfung‘ direkt auf diese Norm verweist (ohne Datums- beziehungsweise Versionsangabe der Norm!), hält Planende kaum davon ab, diese Norm bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen zu ignorieren. Wenn diese bisher brauchbare Norm sich nun in die beschriebene Richtung entwickeln sollte, werde meine Besprechungen und Abstimmungen zur Gestaltung und Inhalt von Leistungsverzeichnissen wohl noch umfangreicher werden müssen.“

Mitglieder von cci Wissensportal können Artikel direkt kommentieren. Nichtmitglieder können uns ihre Anmerkungen zusenden (redaktion@cci-dialog.de). Bei per E-Mail eingesendeten Kommentaren setzen wir Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung voraus. Vielen Dank! Schreiben Sie uns gerne.

Lesen Sie die obigen Kommentare in voller Länge unter den jeweiligen Artikeln.
Übrigens: Unter dem Reiter „Kommentare“ stellt die Redaktion chronologisch alle Kommentierungen und die dazugehörigen verlinkten Beiträge online – übersichtlich und auf einen Blick erfassbar.

cci280943

Ein Kommentar zu “Leserstimmen: Die DIN EN 12599 und nochmals prominente Testimonials

  1. Hallo Detlef Malinowsky und Marcel Blumenthal, ihr seit schon auf der richtigen Spur. Die Din EN 12599 hat sich jemand zu eigen gemacht, der auch einmal etwas verfassen wollte. Das würde ich jetzt „Entbürokratisierung“ oder doch Entschleunigungs- Prozeß nennen. Ok, das stimmt ja so nicht. Wir machen geradewegs weiter da, wo wir immer aufhören und ändern wollten. Die Bürokratie nimmt seinen Lauf steil nach oben und ein aufhellen ist da nicht in Sicht. Zitat Herr Blumenthal: „Werden meine Besprechungen und Abstimmungen zur Gestaltung und Inhalt von Leistungsverzeichnissen wohl noch umfangreicher werden müssen.“ Das kann nicht der Sinn einer neuen DIN EN 12599 sein oder?
    Herr Malinowsky hat es auf die Norm gebracht. Zitat: „Wer die Überarbeitung der DIN EN 12599 vorangetrieben hat, aber ‚der die das‘ hat keinen Bezug zur Praxis!“ Dabei sind die Normen die ich bis jetzt bei meinen Sachverständigen Arbeiten einbezogen habe, völlig ausreichend und doch zuviel. In der ganzen Gestaltung wird der Praxiseanteil sehr häufig verachlässig oder sogar vergessen. Die Norm sollte auch da für ausgearbeitet werden, das eine Umsetzung von Handwerk und Co. Praxis orientiert umgesetzt werden kann. Aber laut Herrn Helmut Bramann (Hauptgeschäftsführer vom ZVSHK) Zitat: „Wir bauen doch keine Raketen, sondern nur Wärmepumpen“ Solange wir solche Sätze von uns geben, darf man sich über andere Aussagen oder Norm-Gestaltungen nicht mehr wundern. Das Zitat war total Praxisfremd.

    Zitat: „Mehr Norm geht immer, gibt schlechte Praxis, richtig weniger Norm gibt gute Praxis“ Wir müsen anfangen es zu verstehen.

    Dann, noch ein sonniges Wochenende
    Olaf Mayer(SV)

Schreibe einen Kommentar

E-Paper