Der neuste Kommentar von Dr. Manfred Stahl zur gefährdeten Planungs- und Fördersicherheit bei Wärmepumpenprojekten hat unsere Leser beschäftigt, genauso wie eine Zusammenfassung der Richtlinie DIN EN 16798 Teil 3 und ein Fachbeitrag zu Ausführungsunterlagen für maschinelle Rauchabzugsanlagen. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.
In seinem Kommentar „Politische Schocks für die Wärmepumpenbranche“ (siehe cci285337) vom 20. November hat Dr. Manfred Stahl unter anderem das Diskussionspapier „Neue Energie-Agenda für Deutschland“ aufgegriffen. Darin kündigt die CDU/CSU im Fall einer Regierungsbeteiligung an, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die damit einhergehenden Förderprogramme zugunsten einer „erhöhten Flexibilität im Bereich der Heizungstechnik“ erheblich ändern zu wollen. Aus Sicht von Dr. Stahl dürfte dies die Situation insbesondere in der Wärmepumpenbranche weiter verschärfen. Wie mehrere LüKK-Verbände plädiert er zu einer Kontinuität der Förderung.
Der Förderexperte Marcel Riethmüller hat daraufhin geschrieben: „Die aktuelle Unsicherheit in der Förderpolitik sendet ein fatales Signal an die Industrie, die auf Basis politischer Zusagen massiv in Technologien wie Wärmepumpen investiert hat. Unternehmen, die Milliarden in den Ausbau ihrer Kapazitäten gesteckt haben, dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden. Es ist ein Irrglaube, dass Förderung nur eine Belastung darstellt – jeder Fördereuro schafft auch erhebliche Wirtschaftsleistung und motiviert zu weiteren Investitionen. Oft bringt ein Fördereuro 10 bis 40 € an wirtschaftlicher Wertschöpfung mit sich und leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Eine verlässliche Förderpolitik ist daher essenziell, um Industrie, Wirtschaft und Umwelt gleichermaßen zu stärken.“
Lars Keller, Wärmepumpen-Referent bei cci Schulung, meint dazu: „Danke für die Zusammenfassung. Ich persönlich bin von der Wärmepumpe überzeugt und auch ein absoluter ‚Fan‘ dieser Technik. Auf der anderen Seite frage ich mich jedoch auch, warum eine Technik, die seit Jahrzehnten im Einsatz ist, mit bis zu 70 % gefördert werden muss? Bei korrekter Installation laufen die Kisten genauso gut durch wie eine Gastherme. Die Preise beim Endkunden sind ziemlich gleich geblieben, die Förderung kommt oft nicht an. Gleiches war beim vorherigen Förderprogramm festzustellen, wo der Deckel bei 60.000 € war. Aus dieser Sichtweise empfinde ich es als ok, dass die Förderung neu überdacht wird. Auch gibt es genügend Heizungsbauer, die sich auf EFH/DHH spezialisiert haben, (…) innerhalb von 1-2 Tagen ist die alte Heizung draußen und die Wärmepumpe drinnen. Leider ist meine Erfahrung, das hier einige Betriebe noch Luft nach oben haben. Je effektiver gearbeitet wird, umso preiswerter kann angeboten werden und weniger Förderung ist notwendig. Hinzu kommt, dass viele Hersteller aus Asien, die teilweise auch schon für unsere bekannten deutschen Hersteller produziert oder vorproduziert haben (also qualitativ ok), auf den Markt kommen und somit die Einkaufspreise für die Heizungsbauer reduzieren. (…)
Die Lösung, die nun die Politik bietet, ist, das Gas teurer zu machen, um so über die Betriebskosten die Wärmepumpe lohnenswerter darstellen zu lassen. Dies ist meiner Meinung nach der falsche Ansatz. Strom muss billiger werden, wenn wir konstant 20 Cent/kWh haben brauchen wir auch nicht mehr groß diskutieren, ob Gas/Öl oder Wärmepumpe. Mit den kommenden flexiblen Strompreisen, bidirektionales Laden, Sollwertüberfahren und thermischen Einspeichern sind wir auf den richtigen Weg. Auch gibt es mit dem §14a EnWG einen weiteren Bonus für den Anschluss einer Wärmepumpe, bei monovalenter oder monoenergetischer Betriebsweise fällt dann mein Gasanschluss weg und auch der Schornsteinfeger steht nicht mehr vor der Tür, also aus wirtschaftlicher Sicht auch wieder vorteilhaft für die Wärmepumpe. (…)
Richtig interessant aus meiner Sicht ist die Wärmepumpe, wo Heizen und Kühlen gleichzeitig oder auch versetzt benötigt wird (zum Beispiel Brauereien …) und wo Abwärme als Wärmequelle zur Verfügung steht. Gerade in der Industrie gibt es hier sehr viele low hanging fruits, welche die nächsten Jahre geerntet werden können. (…)
Auch wenn ich mir mit diesen Kommentar in der Branche nicht nur Freunde machen werde, sollte meiner Meinung nach trotzdem die Fördersituation diskutiert werden können. Es wäre zu schade, wenn wir mit der Wärmepumpe verbrannte Erde hinterließen.“
Und auch Dirk Lind hat sich geäußert: „Hallo Herr Stahl, ich habe ihren Artikel gelesen und bin im Sinne der Nachhaltigkeit nicht ganz bei Ihnen. Seit 25 Jahren mache ich nun Energieberatung und möchte zu beachten geben dürfen: Derzeit rechnen sich Wärmepumpen zwar schön, ist der eigentliche CO2-Bedarf im Betriebsfall dabei wahrheitsgemäß abgebildet? Ich hege da Zweifel, wenn zum Heizen alle Wärmepumpen angehen und die Lasten über Kohlekraftwerke geliefert werden müssen weil es mindestens zeitliche, örtliche und Verteilungs-Diskrepanzen bei der Bereitstellung erneuerbarer Energieströme und dem Bedarf an Leistungen gibt.
Ich denke, dass in puncto CO2-Emissionen Wärmepumpen da nicht sonderlich gut wegkommen, wenn man die Lastgänge des Strombezuges und der zu diesen Zeiten belasteten Erzeuger wahrheitsgemäß ansetzt. Diesen Nachweis zu erbringen wäre mal einen Sonderbericht wert. Seit Beginn der Förderungen plädiere ich für eine Förderhöhe, die am Ergebnis der umgesetzten Maßnahmen fest gemacht wird. Und zwar am nachgewiesenen. Das ist gerecht und Mittel kommen dort an, wo sie auch etwas bewirkt haben und nicht dort, wo irgendwer irgendwas hingerechnet hat. Und überhaupt … sollte sich die Wärmepumpenindustrie nicht besser auf Marktwirtschaftlichkeit, statt auf die Vereinnahmung unserer Steuergelder konzentrieren?“
Auf die bereits sieben Jahre alte Zusammenfassung, Analyse und Kommentierung der Richtlinie DIN EN 16798 Teil 3 (2017) „Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden. Teil 3: Lüftung von Nichtwohngebäuden – Leistungsanforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme“ (siehe cci63305) von Dr. Manfred Stahl in cci Wissensportal gibt es einen aktuellen Kommentar.
So schreibt Ralf Kamprath von LBBW Immobilien: „Diese Zusammenfassung der Normenreihe DIN EN 16798 und die fachtechnische Kommentierung deren Grundlagen, also früherer Normen vom Ersteller Dr. Manfred Stahl und vom ‚Prüfer‘ Claus Händel sind ‚Gold‘ wert. Obwohl die ehemals wichtigen Normen DIN 13779 und DIN 15251 schon seit mehreren Jahren nicht mehr gelten, beziehen sich immer noch viele Lüftungsplaner bei ihren Planungen auf diese Grundlagen und ‚verkaufen‘ ihre so ermittelten Planungsergebnisse sorglos an ihre Auftraggeber. Dort wird der Fehler leider häufig nicht bemerkt, weil Bauherren oft TGA-fachliche Laien sind.
Das Ergebnis sind im Falle von Planungen ‚ewig Gestriger‘ häufig überdimensionierte Anlagen mit unnötigen Leistungsreserven, die erst zu hohe Baukosten, dann zu hohe Wartungs- und Betriebskosten verursachen und insbesondere zentrale Kälteanlagen unter deren Grundlastfähigkeit betrieben werden. Das wiederum erhöht das Ausfallrisiko durch zu häufige Ein-Aus-Taktung. Infolge der falsch- = überdimensionierter technischer Anlagen wird der Auftraggeber nicht fachgerecht bedient, hat mit unnötigen Problemen gegenüber Nutzern und Mietern zu kämpfen und die gesamte Gesellschaft kommt nicht oder nicht schnell genug auf die beabsichtigen Klimaziele. Frage: Ist den Lesern von cci Branchenticker ein Ranking von TGA-Fachplaner-Büros bekannt? Aus Erfahrung erscheint mir eine Leistungsbewertung in Analogie zu Klassifizierungen von Zuluftqualitäten in den Kategorien von ‚besonders fähig‘ bis ‚total unfähig‘ notwendig zu sein. Ich wäre aber auch in alten Bewertungsmustern wie den Kategorien der DIN EN 15251 einverstanden:
– I hohes Maß an Erwartungen
– II normales Maß an Erwartungen;
– III annehmbares, moderates Maß an Erwartungen
– IV Werte außerhalb der oben genannten Kategorien“
In einem ausführlichen Fachbeitrag zu Ausführungsunterlagen für maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) (siehe cci286978) hat der Brandschutzsachverständige Michael Kinzelbach am 28. November erläutert, welche Anforderungen und welcher Umfang hier zu erfüllen sind.
Daraufhin hat sich Bernd Salamon zu Wort gemeldet: „Guten Tag, aus dem Artikel: Zitat ‚Ferner enthält die VDI 6022 Blatt 1 Vorgaben, welche Unterlagen in welcher Planungsphase …‘ Frage: Wie ist die hier genannt VDI 6022-Blatt 1 (Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte) in dem Kontext einer MRA zu verstehen?“
Anton Tienes schreibt hierzu: „Wichtig ist auch die Einbindung und Abstimmung mit der Elektrofachplanung unn der Planung der BMA. Die Abstimmung der Energieversorgung, Netzersatz, Anordnung von Tastern und Rauchmeldern. Einbindung in die Brandmeldeanlage und die Art der Auslösung der MRA. Das sind unterschiedliche Gewerke, die einzubinden und zu koordinieren sind. Oftmals erfordert die Planung auch eine mehrfache Abstimmung mit dem Brandschutzkonzeptersteller, wobei im Brandschutzkonzept alle Hinweise zur Ausführung der MRA aufgeführt werden müssen, damit der Prüfsachverständige eine Vorgabe hat, was er prüfen und abnehmen soll. Eine frühzeitige Einbindung des Prüfsachverständigen zur Planungsprüfung und Abstimmung der Abnahmeprüfung ist sinnvoll. Manche Bauherren sehen das nicht so, weil es Kosten verursacht. Aber eher Kosten im Vorfeld als Kosten durch eine nicht erfolgte Abnahme.“
Mitglieder von cci Wissensportal können Artikel direkt kommentieren. Nichtmitglieder können uns ihre Anmerkungen zusenden (redaktion@cci-dialog.de). Bei per E-Mail eingesendeten Kommentaren setzen wir Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung voraus. Vielen Dank! Schreiben Sie uns gerne.
Lesen Sie die obigen Kommentare in voller Länge unter den jeweiligen Artikeln.
Übrigens: Unter dem Reiter „Kommentare“ stellt die Redaktion chronologisch alle Kommentierungen und die dazugehörigen verlinkten Beiträge online – übersichtlich und auf einen Blick erfassbar.
cci285849
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung oder Bearbeitung, auch auszugsweise, ist nur mit gesonderter Genehmigung der cci Dialog GmbH gestattet.