LüKK-Verbände reagieren auf „65-Prozent“-Konzeptpapier

Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass jede ab 2025 neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden soll. (Abb. © gemeinfrei)

In einer gemeinsamen Stellungnahme geben BTGA, FGK und RLT-Herstellerverband sehr konkrete Antworten auf Fragen zum aktuellen Konzeptpapier („65 % Erneuerbare Energien …“) des BMWK und BMWSB. cci Branchenticker stellt die zwölf wichtigsten Standpunkte aus Perspektive der LüKK vor.

Worum geht es? Im Juli 2022 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) das Konzeptpapier „65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024“ vorgestellt. Versehen mit vielen Fragen an die Zivilgesellschaft wurde dieses einen Monat lang zur Diskussion gestellt, um daraus abgeleitet zu einem späteren Zeitpunkt Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu verankern. Rechtzeitig zum Ablauf Konsultationsfrist am 22. August 2022 haben der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) und der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte (RLT-Herstellerverband) darauf in einer gemeinsamen Stellungnahme unter anderem wie folgt geantwortet:

  1. Die mit dem Umsetzungskonzept vorgenommene Bindung der […] Abwärme aus allen Tiefebereichen der Geothermie an Wärmenetze greift zu kurz, da Abwärme auch in verschiedenen anderen Prozessen (Industrie, Rechenzentren und so weiter) anfallen und unmittelbar in die Wärmeversorgung eines Gebäudes eingebunden werden kann.
  2. Insbesondere sollte auch dann eine dezentrale Wärmepumpe eingebaut werden können, wenn ein Wärmenetz vorhanden und der Anschluss daran möglich ist. Das gilt auch für dezentrale Luft-Luft-Wärmepumpen in Split-, Multisplit- und VRF-Ausführung und sollte auch für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG) gelten.
  3. Abwärme in RLT-Anlagen ist als erneuerbare Energie einzustufen und muss als Erfüllungsoption berücksichtigt werden. Die Abluft in Lüftungsanlagen ist als Wärmequelle in die Erfüllungsoptionen aufzunehmen. Diese ist energetisch dem Abwasser gleichwertig. Dabei ist es unerheblich, ob die Nutzung über eine Wärmepumpe oder eine andere technische Einrichtung wie WRG erfolgt.
  4. Raumlufttechnische Geräte in Lüftungsanlagen, Wohnungslüftungsanlagen und Klimaanlagen sind […] als Wärmeerzeuger anzusehen, die aufgrund der WRG oder der Nutzung von Abwärme zumindest anteilig die Lüftungswärme bereitstellen können.
  5. WRG in Raumlufttechnischen Anlagen stellt bei der direkten Nutzung vor Ort einen Sonderfall dar. Sie kann sowohl anteilig als regenerativ als auch als Abwärme aus inneren Lasten betrachtet werden.
  6. Grundsätzlich muss im Neubau verpflichtend eingeführt werden, dass eine Lüftungsanlage nur mit WRG eingebaut werden darf. Unabhängig vom sonstigen Energiebedarf ist der Lüftungsenergiebedarf eine feste Größe.
  7. Die Einführung einer zu Wärmepumpen vergleichbaren äquivalenten Leistungszahl der WRG ist nicht notwendig, da auch die bisherige Bewertung über die Kennzahlen der Ecodesign-Verordnungen die gleichen Ergebnisse liefert, wenn die Anteile anrechenbar sind. Bei Wohnungslüftungsanlagen ist eine äquivalente Leistungszahl leichter umzusetzen, weil die Randbedingungen immer sehr ähnlich sind.
  8. Alle Erfüllungsoptionen müssen technologie- und innovationsoffen gestaltet werden. Sie sind allgemeingültig zu formulieren und müssen möglichst einfach umzusetzen sein.
  9. Die Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung befürworten das Modell „Erfüllungsoptionen auf einer Ebene“. Diese Variante gewährleistet Technologie- und Innovationsoffenheit und damit technisch und wirtschaftlich sinnvolle und individuell passende Lösungen für die Vielfalt der Gebäude, ihrer Infrastrukturen und ihres Sanierungsgrades.
  10. Um das Ziel der Klimaneutralität auch im Gebäudesektor zu erreichen, ist es bei Heizungsmodernisierungen und Neubauten notwendig, die bestmöglichen Technologien einzubauen. Solange die Materialfragen und der Fachkräftemangel nicht gelöst sind müssen gegebenenfalls längere Umsetzungsfristen vorgesehen werden.
  11. Um Fachkräfteengpässe zu vermeiden, schlagen wir zusätzlich zu der bereits bestehenden dreieinhalbjährigen Ausbildung zum Anlagenmechaniker Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik die Einführung einer zweistufigen Ausbildung vor, um die Durchlässigkeit und die Erfolgschancen eines Abschlusses sowie weitere berufliche Aufstiegschancen zu gewährleisten. Ferner sollte die von der Bundesbauministerin angekündigte „Fachkräfteinitiative im Bauhandwerk“ auch die Ingenieurberufe einschließen.
  12. Die Förderquoten für die Wärmerückgewinnung und für die Nutzung unvermeidbarer Abwärme sind der Förderquote für erneuerbare Energien gleichzusetzen.

Im Juli hatte die Bundesregierung ihre Pläne in Bezug auf Heizungen mit regenerativen Energien geändert und per Positionspapier zur Diskussion gestellt (siehe cci179318).

Die komplette Stellungnahme zum Download finden Sie als Anhang am Ende dieser Meldung.

cci181103

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