Mit dem neuen Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) will Österreich einen beschleunigten Ausstieg aus Gas als Heizenergie umsetzen. Demnach soll der Einbau von Gasheizungen in Neubauten bereits ab 2023 verboten werden.
Am 13. Juni hat sich Österreichs Bundesregierung auf das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) geeinigt. Dieses legt den Ausstieg aus fossilen Heizungen (Kohle-, Öl- und Gas-Heizungen) bis ins Jahr 2040 fest und fordert in einem Stufenplan ab Mitte 2025 den zwingenden Austausch von fossil betriebenen Heizungen, die vor 1980 in Betrieb gegangen sind. Laut der österreichischen Regierung ist ein wesentlicher Anlass zum Ausstieg aus Erdgas die Verringerung der Abhängigkeit von russischen Erdgasimporten. Derzeit werden in Österreich rund 1,25 Mio. Gasheizungen betrieben (630.000 Öl, 11.000 Kohle). Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes sind:
– Ab 2023 dürfen in Neubauten in Österreich keine Gas-Heizungen mehr errichtet werden. Für bereits genehmigte, fertig geplante und in Errichtung befindliche Gebäude gibt es Ausnahmen.
– Ab 2023 dürfen defekte Öl- und Kohle-Heizungen nur mehr durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden. Im Neubau sind in Österreich Öl- und Kohle-Heizungen bereits seit 2020 verboten.
– Ab 2025 beginnt der verbindliche Tausch von besonders alten Kohle- und Öl-Heizungen. Das betrifft alle Öl-Heizungen, die älter als Baujahr 1980 sind. Dazu soll es umfangreiche Förderungen geben.
– Bis 2035 müssen alle Kohle- und Öl-Heizungen in Österreich durch ein modernes, regeneratives Heizsystem ersetzt werden.
– Bis 2040 müssen alle Gas-Heizungen in Österreich durch ein modernes, erneuerbares Heizsystem ersetzt oder mit biogenem Gas betrieben werden.
Eine Übersicht zum österreichischen Erneuerbare-Wärme-Gesetz mit Texten und Erläuterungen finden Sie hier.
cci177130
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung oder Bearbeitung, auch auszugsweise, ist nur mit gesonderter Genehmigung der cci Dialog GmbH gestattet.