- Richtlinien
- Verordnungen
- Beispiel Ökodesign-„Richtlinie“
Fast wöchentlich veröffentlicht die EU-Kommission neue Regeln zu Themen wie Energieeffizienz und Ökodesign, die dann EU-weit umzusetzen sind. Dabei ist es aber im Hinblick auf die Umsetzung entscheidend, ob es sich bei der neuen Regel um eine Verordnung oder um eine Richtlinie handelt. Kennen Sie den Unterschied?
Richtlinien
Zunächst zu den Richtlinien. Diese sind Rechtsakte, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens (also eines konkreten Datums) noch von allen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Beispiele dafür sind die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) und die Renewable Energy Sources Directive (RES). Diese enthalten generelle Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden (EPBD) beziehungsweise zur verpflichtenden Nutzung von regenerativen Energien (auch in Gebäuden). In Deutschland wird die EPBD über die Energieeinsparverordnung (EnEV) und die RES über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) umgesetzt. Bei der Umsetzung dieser Richtlinien haben die einzelnen Staaten gewisse Gestaltungsspielräume, um dabei jeweils „nationale Besonderheiten“ berücksichtigen zu können. Übrigens wurde Deutschland bereits mehrfach von der EU-Kommission gerügt und abgemahnt, weil die maximalen Termine zur Umsetzung einer Richtlinie in nationales Recht nicht eingehalten wurden.
Artikelnummer: cci53150
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