Bei einer dichten Bauweise von Gebäuden lassen sich zwar die Energiekosten senken, jedoch wird die Feuchtigkeit aus dem Gebäude durch Infiltration nicht mehr in ausreichendem Maße abgeführt. In dichten Wohngebäuden haben Anlagen zur kontrollierten Wohnraumlüftung daher die Aufgabe, möglichst energieeffizient die Bausubstanz vor Feuchtigkeit zu schützen, den Bewohnern ein behagliches Raumklima zu bieten und bei raumluftabhängigen Feuerstätten für eine zureichende Verbrennungsluftversorgung zu sorgen. Voraussetzungen dafür sind ein Lüftungskonzept nach der DIN 1946 Teil 6 „Raumlufttechnik – Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung“ und eine fachmännisch durchgeführte Einregulierung der Luftvolumenströme. Denn nur, wenn die geplanten Luftvolumenströme auch wirklich in den Räumen ankommen, erfüllt die Lüftungsanlage ihren Zweck. Das fachgerechte Vorgehen zur Einregulierung lässt sich erlernen.
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Artikelnummer: cci86995
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@ Herr Malinowski
Vielen Dank für die wichtigen Anmerkungen. Streit um „Mehrkosten“ kann nur durch besondere Sorgfalt bei der Erstellung eines Angebots vermieden werden. Hier empfiehlt sich eine vorherige Kamerainspektion des Lüftungssystems. Wenn die geforderten Luftmengen aufgrund mangelhafter Montagearbeiten nicht erreicht werden, wurde die Anlage nicht korrekt übergeben. In diesem Fall muss sich der Betreiber an die Firma wenden, die die Anlage installiert hat.
@ Herr Steinkamp
Das steht in DIN 1946-6:2019-12, Kapitel 8.8.4: „Für Funktionsprüfungen/-messungen müssen folgende Parameter gemessen und protokolliert werden:
• Zu- und Abluftvolumenströme bei Nennlüftungen an allen Luftdurchlässen, dies kann lediglich bei nachgewiesenen Produkteigenschaften von Einzelraum-Lüftungsgeräten und Abluft Herdhaugen entfallen;
• eine zulässige Abweichung des Messwertes vom geplanten Luftvolumenstrom ist bei gleicher Luftdichte nur im Bereich von ± 15 % zulässig; …“
@ Prof. Fieberg
Als Messgerätehersteller wollten wir einen Überblick über die gängigen Messmethoden am Markt geben. Gerade bei kleineren Anlagen arbeiten viele Firmen mit dem Flügelradanemometer. Sicherlich liefert eine Messung im Nulldruckverfahren das genaueste Ergebnis.
@ Herr Böhmer
Bei der Einstellung der Auslässe ist nach den jeweiligen Herstelleranleitungen vorzugehen. Werden die tatsächlich gewünschten Luftmengen nicht erreicht, lässt das auf Mängel bei der Installation schließen, wie Detlef Malinowski in seinem Kommentar beschrieben hat.
Die Messungen der Volumenströme in KWL-Anlagem bis 60m³/h sind mit einem Flügelrad-Anemometer praktisch tauglich und zugelassen. Das Kompensationsverfahren ist natürlich mit der Nulldruckmethode bei grösseren Volumenströmen >60mm³/h sinnvoll und sollte auch dort zur Messung eingesetzt werden. Die drei Messungen „Nennleistung – Intensivlüftung-Reduzierte Lüftung“ sollten vor Ort durchgeführt und protokolliert werden. Eine Abweichung von 15% ist nicht zuzlässig. Die Abweichung selber findet in der Messung statt. Da hier der gleiche Prozentanteil angenommen wird, kann man bei diesen geringen Volumenströmen <60m³/h die Abweichung vernachlässigen. Eine genaue Messung aller Räume ist natürlich voraussetzung. Wenn man die DIN 12599 RLT-Anlagen in Betracht ziehen möchte, dann darf man die DIN EN 15780 und die VDI 6022 nicht ausser acht lassen. Sauberkeit ist das "oberste Gebot" in Lüftungsanlagen. Durch spezielle Tellerventile in der Zu-Abluft, werden die Volumenströme eingestellt.
Mit osterlichen Grüßen
Olaf Mayer(SV)
Wie werden dann die einzelnen Auslässe eingestellt? Durch Verdrehen der Tellerventile? Erreicht man damit denn die tatsächlich gewünschten Luftmengen (unter Berücksichtigung der Toleranzen)?
Die Angabe von „hohen“ und „niedrigen“ Luftwechselraten in den einzelnen Räumen bleibt leider im Ungefähren.
Die vorgestellten Messsysteme sind bis auf die Nulldruckmethode nach meiner Erfahrung sehr ungenau. Insbesondere mit einem Flügelradanemometer messen drei Installateure drei komplett unterschiedliche Volumenströme und alle wähnen sich im Recht. Das ist für den Nutzer wenig hilfreich.
Ganz praktisch sollte auch geprüft werden, ob Türen und Fenster klappern oder zufallen. Dann ist offensichtlich, dass die Druckverhältnisse (noch) nicht stimmen.
Prof. Christian Fieberg, Professor für Gebäudetechnik, Westfälische Hochschule Gelsenkirchen
Worauf basiert die Aussage: „Dabei sind Abweichungen vom Soll-Wert der Planung im Bereich von ± 15 % zulässig“?
Ganz gute Beschreibung der Einregulierung einer kleinen Lüftungsanlage.
Meist ist es leider so, dass während der Einregulierung Mängel im Lüftungssystem festgestellt werden, z.B. abgezogene oder vertauschte Luftkanäle, -schläuche, Undichtigkeiten im Kanalnetz, fehlende Drosselelemente, dichte Filter, …. Dies treibt den Einregulierungsaufwand meist nach oben. Hier stellt sich die Frage: Wer zahlt die Mehrkosten?
Was ist, wenn der Druckverluste im Lüftungssystem durch mangelhafte Montagearbeiten zu groß wird und dadurch die geforderten Luftmengen nicht erreicht werden?
Also bis eine Lüftungsanlage so funktioniert wie geplant, ist es oft ein weiter kostenintensiverer Weg!
Bei den Messverfahren sollte man auf die DIN EN 12599 hinweisen.