Wann ist leise leise genug? Verringerung von Schallemissionen bei Wärmepumpen

(Abb. © Bosch/Buderus)
Beispiel zur Aufstellung einer Wärmepumpe vor einem Einfamilienhaus. Hierbei sind stets die Vorgaben der TA Lärm zu Schallemissionen zu prüfen und einzuhalten. (Abb. © Bosch/Buderus)

Donnerstag ist Techniktag. Heute geht es um Entwicklungen und Möglichkeiten zur Verringerung der Schallleistungen von Monoblock-Wärmepumpen und Außengeräten von Split-Wärmepumpen. Dadurch sollen Lärmbelästigungen besonders von Nachbarn vermieden und die Vorgaben der TA Lärm eingehalten werden.

Neben der Wahl des Kältemittels, der erforderlichen Heizleistung und der gewünschten Vorlauftemperatur des Heizwassers zählen möglichst geringe Schallemissionen zu den wichtigsten Kriterien bei der Entscheidung für eine geeignete Wärmepumpe. Dazu greift der von Dr. Jürgen Herbst, Bosch Thermotechnik GmbH, Marke Buderus, Wetzlar, erstellte Fachbeitrag aktuelle Herausforderungen bezüglich der Minderung von Schallemissionen von Wärmepumpen auf und erläutert, an welchen Stellschrauben mit welchen Ergebnissen dazu in der Entwicklung gedreht wird. Hierbei müssen besonders Angaben zu von den Geräten abgegebenen Schallleistungen Lw und die in einem Abstand von x Metern gemessenen Schalldruckpegel Lp unterschieden werden. Ein wichtiges Ergebnis des Beitrags lautet: Bei einem Abstand von mindestens 3,0 m zwischen der Schallquelle und dem nächsten Fenster erfüllt eine Wärmepumpe mit einer Schallleistung unter 50 dB(A) im Nachtbetrieb nahezu alle Vorgaben der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm von 1998). Die Resultate des Beitrags gelten analog auch für Außengeräte von Split-Klimasystemen.
Der Fachbeitrag „Geräuschemissionen von Wärmepumpen: Wann ist leise leise genug?“ beschreibt Möglichkeiten, um die tatsächlichen und die empfundenen Geräuschemissionen von Wärmepumpen („Psychoakustik“) zu verringern. Der Beitrag steht in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci269801

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