Mit lediglich 2.465 durchgeführten energetischen Inspektionen an Klimaanlagen mit Kühlleistungen über 12 kW blieben solche gemäß Gebäudeenergiegesetz verpflichtenden Anlagenprüfungen auch im Jahr 2025 auf einem sehr geringen Niveau. Dieses Ergebnis zeigt eine aktuelle Statistik des Deutschen Instituts für Bautechnik.
Nach Angaben des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), Berlin, hat das Institut im Jahr 2025 insgesamt 2.465 Berichte zu durchgeführten energetischen Inspektionen an Klima- und Kühlanlagen mit Leistungen über 12 kW erhalten. Das sind zwar 346 Inspektionsberichte (+17 %) mehr als 2024 (2.101 Berichte), doch entsprechen diese 2.465 Berichte einem Anteil von nur etwa 0,6 % des gesamten Bestands an inspektionspflichtigen Geräten und Anlagen. Dieser Bestand wird auf etwa 400.000 Anlagen geschätzt, genaue Zahlen für Deutschland liegen nicht vor.
Seit 2007 fordert die damalige Energieeinsparverordnung (EnEV) und seit 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den §§ 74 bis 78 energetische Inspektionen, die in vorgegebenen Zeitabständen an Klima- und Kühlanlagen mit Kälteleistungen über 12 kW durchgeführt werden müssen. Vorgaben zur Durchführung der Inspektionen enthält die DIN SPEC 15240 „Energetische Inspektion von Klimaanlagen“, siehe Zusammenfassung in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci76433. Für solche Inspektionen beantragen ausführende Fachleute beim DIBt Registriernummern und übersenden ihre Inspektionsberichte an das DIBt. So erhält das Institut einen Überblick über die tatsächlich durchgeführten energetischen Inspektionen.
Im Beitrag „Mehr inspektionspflichtige RLT-Anlagen ab 2026 – folgen daraus mehr Retrofit-Maßnahmen?“ in cci Zeitung 14/2025 erläutert Claus Händel, Geschäftsführer Technik im Fachverband Gebäude-Klima (FGK), dass gemäß der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie EPBD künftig zusätzlich zu Klimaanlagen auch bestimmte Lüftungsanlagen energetisch inspiziert werden müssen. Diese Vorgabe gelte für Lüftungsanlagen, die in Gebäuden mit Heiz- und Kühlleistungen über 70 kW betrieben werden. Die Inspektionspflicht für diese Anlagen müsse in die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2026) aufgenommen werden.
Seit mehreren Jahren bietet die cci Dialog GmbH Schulungen zu „Energetischen Inspektionen an Klimaanlagen“ an, bei denen die Teilnehmer in Theorie und Praxis auf die Durchführung solcher Inspektionen vorbereitet werden. Weitere Informationen zu den Schulungen und zu den nächsten Veranstaltungen am 25. und 26. Februar in Münster, am 21. und 22. Mai in München, am 24. und 25. September in Erfurt und am 5. und 6. November in München stehen hier.
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