- Anmerkungen zur AMEV-Empfehlung RLT -Anlagenbau 2018
- Die Gliederung der Richtlinie
- Die Bewältigung von Raumkühllasten gemäß AMEV RLT 2018
Erscheinung
Juli 2018 (Update der Vorausgabe von 12/2015)
Umfang, Kosten
71 Seiten (kostenfrei auf www.amev-online.de)
Zielgruppen
Fachplaner und Anlagenbauer der LüKK, Planer und Betreiber von LüKK-Anlagen im Bereich der öffentlichen Verwaltungen
Vorbemerkungen
Die Version 2018 der Empfehlung „RLT-Anlagenbau“ des Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) ersetzt die Vorausgabe von Ende 2015. Mit einem Umfang von 71 Seiten (Vorausgabe 46 Seiten) ist die Empfehlung deutlich umfangreicher geworden. Bei der Überarbeitung wurden die Inhalte an neue technischen Regeln (DIN EN 16798, DIN EN 16890, VDI 6022, Ökodesign) angepasst.
Die Empfehlung ist ein kompaktes Werk und bietet eine sehr gelungene Zusammenstellung einer Vielzahl von Definitionen und Empfehlungen zur Planung und zum Betrieb von RLT- und Klimaanlagen für Gebäude der öffentlichen Hand, die auch eine gute Basis für Konzeptionen von RLT-Anlagen in nicht-kommunalen Gebäuden darstellt.
Artikelnummer: cci68719
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Ein Luftreinhalteplan, im EU-Recht Luftqualitätsplan genannt, soll für ein Gebiet oder einen Ballungsraum gewährleisten, dass von der europäischen Union festgelegte Grenzwerte für Luftschadstoffe eingehalten werden können. Der Begriff wird bisher ausschließlich für Gebiete benutzt. Insofern ist der Begriff hier etwas unpassend. Übersetzt auf Gebäude müsste er in etwa bedeuten: Ein Luftreinhalteplan soll gewährleisten, dass die für den Innenraum festgelegte Grenzwerte für „Luftschadstoffe“ (wobei hier auch Feuchtigkeit gemeint ist) eingehalten werden.
Diese Definition trifft sich aber mit der des „Lüftungskonzepts“ aus der DIN 1946-6. Dort ist das Lüftungskonzept ist ein klar umrissener Plan zur Lüftung eines Raums, eines Gebäudes oder ähnlicher Bauwerke. Die Lüftung muss hierbei nach DIN 1946-6 nutzerunabhängig funktionieren, das heißt auch bei Abwesenheit der Nutzer, was also eine mechanische Lüftungsanlage bedingt.
Es werden also in der AMEV-Empfehlung zwei Begriffe für dieselbe Sache verwendet!?
Hallo Herr Fieberg,
die AMEV ist ein Planungsleitfaden für eine nach Auffassung der öffentlichen Hand wirtschaftliche Anlagengestaltung. Zu oft wird sie auch von unseren Auftraggebern als Handlungsanweisung missverstanden. In Ihrem Fall hätte wahrscheinlich eine vom Planer oder Auftraggeber angeregte Kühllastberechnung schon als Entscheidungsvorlage genügt.
Uwe Friemel
Eine sehr gute Zusammenfassung der AMEV-Empfehlungen.
Ich selbst sitze als „Betroffener“ in einem Hochschulgebäude, das nach der einfachen (AMEV-)Regel erstellt wurde: Büros benötigen keine Kühlung, Labore schon.
Dass die Öffentliche Hand (hier der BLB NRW) auch architektonisch anspruchsvoll baut (hoher Glasanteil in der Fassade) spüre ich aktuell, denn mein Büro mit Ausrichtung Osten und außenliegender Verschattung entwickelt sich morgens schnell zum Brutkasten. Und wehe, es weht ein starker Wind und die Verschattung muss hochfahren….
Hier bleibt dann nur die Flucht ins Labor…
Ich wünsche mir, dass die AMEV die gebäudespezifischen Notwendigkeiten besser anerkennt und einen Kompromiss zwischen minimalem Invest und erforderlichen Komfort findet.