Ein Beitrag in cci Wissensportal zur DIN EN 13779 „Lüftung von Nichtwohngebäuden“ beschäftigt auch zehn Jahre nach Veröffentlichung noch unsere Leser, genauso wie eine aktuelle Frage zum Automationsgrad B im Gebäudeenergiegesetz aus der Rubrik „Leser helfen Lesern“. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.
Die DIN EN 13779 „Lüftung von Nichtwohngebäuden“ ist eine technische Regel zur Auslegung und Projektierung von Lüftungsanlagen für Nichtwohngebäude. Im Anhang A2 „Außenluftansaugungen und Fortluftöffnungen“ befindet sich ein Diagramm, aus dem die benötigten Abstände zwischen der Außenluftansaugung und dem Fortluftdurchlass abgelesen werden können. Da einigen Fachplanern und Anlagenbauern dieses Diagramm zur Positionierung von Außenluft- und Fortluftdurchlässen nicht bekannt war oder sie es aufgrund der „merkwürdigen Darstellung“ nicht anwenden konnten, erfolgte 2014 im Beitrag „DIN EN 13779 – Normen-Klartext: Außenluft- und Fortluftdurchlässe“ (siehe cci29234) in cci Wissensportal eine Erläuterung des selbigen.
Thomas Spiess von der Lübbe + Spiess Ingenieurgesellschaft mbH, Hannover, ist zehn Jahre nach Veröffentlichung des Beitrags darauf aufmerksam geworden und schreibt: „Danke. Wir haben uns tatsächlich eine ganze Weile das Hirn ausgerenkt, was sich die Macher der DIN gedacht haben mögen. Jetzt haben wir es verstanden.“
Für den Bau neuer Nichtwohngebäude mit thermischer Heiz-/Kühlleistung über 290 kW ist im aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Automationsgrad B gefordert. Der Prokurist eines norddeutschen Ingenieurbüros fragt sich, ob dieser nur für die Wärmeversorgung anzuwenden ist oder auch für weitere Gewerke. Mit dem Beitrag „Leser helfen Lesern: Frage zum Automationsgrad B im GEG“ (siehe cci282824) werden daher Leser von cci Branchenticker um Hilfe gebeten.
Hierauf hat sich Detlef Malinowsky gemeldet und zitiert zunächst § 71a Gebäudeautomation des GEG: „(1) Ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW muss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 ausgerüstet werden. Satz 1 ist auch für ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung für eine Klimaanlage oder eine kombinierte Klima- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW anzuwenden.“
Des Weiteren geht Malinowski auf Punkt 2 (digitale Energieüberwachungstechnik) und 3 (weitere Anforderungen) dieses Paragrafen ein, bevor er die nacheinander die Fragen des Lesers aufgreift:
„Ihre Frage: Wie verhält man sich hier als Planer?
Meine Meinung: Als Planer beraten Sie den Bauherrn, Sie planen also bei Gebäuden mit einer Heiz-/Kühlleistung über 290 kW Anschlussleistung den Automationsgrad B über alle gebäudetechnischen Systeme.
Ihre Frage: Was muss der Bauherr wissen?
Meine Meinung – sehr plakativ ausgedrückt: Der Bauherr muss ’nichts‘ wissen. Sie als wissender Planer vertreten den Bauerherrn und beraten in allen Fragen der TGA.
Ihre Frage: Welche Risiken bestehen für welche Parteien?
Meine Meinung – sehr plakativ ausgedrückt: Wenn der Bauherr abweichende Entscheidungen der Normen oder Gesetzte trifft, dokumentiert man dies und der Bauherr verantwortet seine Entscheidung.
Ihre Frage: Wie sehen die Bundesländer und der AMEV das Thema?
Meine Meinung: Ich dachte das GEG gilt für die ganze BRD?!
Da wir bereits mehrere 1.000 TGA-Anlagen analysiert und optimiert haben, kann ich aus Erfahrung sagen, dass die Einsparpotenziale in der Regel bei über 30 % liegen. Dies gilt für Alt- und Neubauten.
Ergänzend möchte ich auf das Interview mit Melita Tuschinski und Prof. Michael Krödel „GEG 2024 in der Praxis – Automatisation eines neuen NWG“ hinweisen.“
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Der Ordnung halber eine Anmerkung zum Thema „Außen- und Fortluftöffnungen“. Die DIN EN 13779 ist seit langer Zeit zurückgezogen. Das besagte Diagramm befindet sich aktuell in der Normenreihe der 16798 als technischer Report in Teil 4:
ONR CEN/TR 16798-4 („Auslegung der Anforderungen in EN 16798-3“) – nur in englischer Sprache.
Zukünftig werden diese Hinweise und Diagramme in den Teil 3 wandern (siehe Entwurf FprEN 16798-3:2024-07). In dieser Norm gibt es auch erstmals Angaben über Positionierung und Abstände von Außen- und Fortluftöffnungen bei außen aufgestellten Lüftungsgeräten.
Harald Luger : Walter Bösch GmbH / Obmann Technik : RLT-Herstellerverband