VDI wollte ihn nicht, nun ist er da: der Bachelor Professional

(11.12.2019) Bundesrat stimmt für „Bachelor Professional“ und Azubi-Mindestlohn: Dies meldete das Portal handwerk.com am 3. Dezember.

ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer (Abb. © Boris Trenkel) Der Bundesrat hat das neue Berufsbildungsgesetz verabschiedet. Damit wird es künftig neue Abschlussbezeichnungen der höheren Berufsbildung geben. „Geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ heißen die Bezeichnungen für die Fortbildungsstufen. Der Meistertitel wird beispielsweise durch den „Bachelor Professional“ – die Bezeichnung für die zweite Fortbildungsstufe – ergänzt. Die dritte Fortbildungsstufe heißt „Master Professional“, dort ist der geprüfte Betriebswirt angesiedelt.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die Neuerungen: „Dies ist ein außerordentlich wichtiger Schritt zur Stärkung der Berufsbildung“, sagte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer.
Im Berufsbildungsgesetz wurde auch der neue Azubi-Mindestlohn festgelegt. Demnach müssen Betriebe Azubis, die 2020 ihre Lehre beginnen, mindestens 515 € pro Monat zahlen. Dieser Betrag wird bis 2023 schrittweise erhöht. Dann liegt er bei monatlich 620€. Im weiteren Verlauf der Ausbildung sieht das Gesetz Steigerungen bei der Mindestausbildungsvergütung vor: im zweiten Lehrjahr um 18 %, um 35 % im dritten Jahr, um 40 % im vierten Jahr.
Bereits vor einigen Wochen hatte sich der VDI eindeutig gegen die an die Hochschulabschlüsse „Bachelor“ und „Master“ angelehnten Bezeichnungen ausgesprochen.
Zur Meldung in cci Branchenticker vom 17. Oktober geht es hier.

Artikelnummer: cci73394

Ein Kommentar zu “VDI wollte ihn nicht, nun ist er da: der Bachelor Professional

  1. Nun, die Praktiker vom VDI wissen schon, warum diese weitere Verirreführung der Berufsbezeichnungen auf Dauer niemandem nützt.
    Wer kann den heute mit dem Bachelor of Arts etwas anfangen?
    (Abschluss in geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern).
    Bologna lässt grüßen – so wundert man sich in der ganzen großen weiten Welt, dass deutsche Politiker den so hoch geachteten und oft verehrten „Dipl.-Ing.“ (mit oder ohne Dr.) so einfach weggeworfen hatte. Man muss nur mal in die Hall of Fame in Cape Kennedy gehen – dann weiß man, welche Ausbildung die Menschheit zum Mond gebracht hatte.
    Heißt es nun Bachelin oder Bachelorin? (= Junggesellin nach Oxford English). Was eigentlich wenn eine Bachelor*in heiratet? Verliert sie dann den Titel?
    Bei den Berufsbezeichnungen hat man wieder mal nicht an die 3. gesetzlich vorgeschriebene Geschlechtsbezeichnung gedacht.
    Das gesetzliche 3. Geschlecht wird grundsätzlich diskriminiert – (bin gespannt, wie sich das statistisch entwickelt, wie viele als „divers“ geboren werden): wir haben der, die und das. Gilt letzteres dann auch für „divers“ oder „xx“? Vielleicht fällt den Politikern endlich eine passende Sternchen-Endung für „xx“ ein: „Master*in*xx“.
    Zu den Azubi-Löhnen – nun ja, heute wollen die Jüngsten schon auf großem Fuß leben – möglichst im Hotel Mama. Zu meiner Zeit (einige Jahre nachdem das von den Eltern zu zahlende Lehrgeld abgeschafft wurde), als Lehrling gab es im 1 Lehrjahr (=kein Herrenjahr!) im Alter von 14 Jahren DM 30,00/Monat als „Erziehungsbeihilfe“, im 2. gab es 60DM und im 3. 90DM – die Steigerungen waren prozentual jedenfalls besser als heutzutage – oder? (heute möchte ich mal 14-jährige auf einer Baustelle arbeiten sehen – ja ich weiß, ist verboten ;-).

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