Am 2. Juni erhielt der tegut-Markt in Marburg-Cappel die Auszeichnung „Blauer Engel“ von BMUB-Staatssekretär Gunther Adler überreicht.
(Abb. tegut-Markt) Der Energieverbrauch des als besonders energieeffizienter Betrieb ausgezeichneten Supermarkts ist 30 % geringer als bei vergleichbaren älteren Filialen. Um die Filiale mit dem Blauen Engel zertifizieren zu lassen, musste das Handelsunternehmen eine Vielzahl an Kriterien erfüllen: von Türen an Kühltheken über Photovoltaik auf dem Dach, der Verwendung natürlicher Kältemittel, eine Beheizung des Gebäudes mit der Abwärme der Kühlung, LED-Beleuchtung, Recyclingpapier für die Werbeprospekte bis hin zu Fahrradstellplätzen. Außerdem können die Kunden am Markt an drei Schnellladestationen mit je zwei Ladepunkten ihr Elektro-Auto mit Ökostrom kostenlos aufladen.
Erhofft wird ein Vorbildcharakter für den Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland. Der Lebensmitteleinzelhandel ist für etwa 1 % der deutschen Treibhausgasemissionen und rund 3 % des Endenergieverbrauchs verantwortlich. Die Kälteanlagen zur Kühlung von Lebensmitteln haben mit knapp 40 % den größten Anteil am Endenergieverbrauch. Etwa 30 % des Endenergieverbrauchs werden für die Heizung aufgewendet, rund 20 % für die Beleuchtung und 8 % für die Klimatisierung.
Auf der Website blauer-engel.de findet man die Kriterien für die Vergabe des Blauen Engels für klimafreundliche Verkaufsmärkte, das Anschreiben und das Formular zur Einreichung des Antrags.
Artikelnummer: cci37844
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In neuen Projekten habe ich festgestellt, dass es durch die Betreiber eigene Vorgaben gibt, wie z.B. die Lüftungsanlagen auszulegen sind udn die Beheizung erfolgen soll.
Die Vorgaben der VDI 2082 „Raumlufttechnik Verkaufsstätten“ spielen dabei keine Rolle mehr. Die Luftmengen werden auf ein Minimum reduziert und zusätzlich über CO2-Messungen gesteuert.
Die Raumkühlung und Raumbeheizung erfolgt in weiten Bereichen über VRF-Systeme. Die Abwärme der Kälte für die Kühlmöbel wird zur Raumbeheizung genutzt. Angaben zu der zur VErfügung stehenden Abwärme die für die Heizung genutzt werden können, gibt es meist nicht oder nur Vage. Insgesamt ein interessantes Konzept, das den Fachplaner aber auch vor Probleme bei der Anlagenauslegung stellen kann.
Das Thema Entrauchung ist auch oftmals sehr schwierig, weil entsprechend der alten Muster-Verkausstättenverordnung die Entrauchung ohne Berücksichtigung des Abluftvolumenstromes über die Lüftungsanlage erfolgen durfte. In der neuen MVKVO 2014 ist dies geändert und so nicht mehr möglich. Es muss eine eigenständige Entrauchung mit Vorgaben zu den Volumenströmen vorgesehen werden. Hier gibt es Konflikte zwischen dem Gebäudenutzer und dem Betreiber des Supermarktes. Wer soll dafür bezahlen. Das hat zwar nur indirekt mit der Energieeffizienz zu tun, ist aber ebenfalls zu berücksichtigen.