Wie bilanzieren die europäischen Staaten?

Donnerstag ist Techniktag. Prof. Wolfgang Render, Hochschule Kaiserslautern, vergleicht verschiedene nationale Berechnungsvorschriften der Gesamtenergieeffizienz anhand von neun europäischen klimatisierten Bürogebäuden und deren Realverbrauch.

(Abb. © nmann77/Fotolia.com) Die EU-Mitgliedsstaaten sind gemäß den Richtlinien 2002/91/EG und 2010/31/EU verpflichtet, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu ermitteln und in einem Energiepass zu belegen. Die Ausgestaltung der Details des Berechnungsverfahrens und der Grenzwerte obliegt den Mitgliedsstaaten im Rahmen ihres nationalen Entscheidungsspielraums.
Für neun bestehende mittlere bis große Bürogebäude mit Teil- und Vollklimatisierung in Luxemburg, Deutschland, Belgien, der Schweiz und in Frankreich wurden die Berechnungen der Gesamtenergieeffizienz nach den jeweiligen Berechnungsmethoden durchgeführt und mit dem gemessenen realen Verbrauch verglichen. Die Abweichungen zwischen der berechneten Endenergie und dem tatsächlichen Verbrauch betragen etliche 100 % beim einzelnen Objekt, aber im nationalen Vergleich im Mittel nur geringe Abweichungen zum Verbrauch. Der Mittelwert von rund 400 kWh/m² deutet darauf hin, dass die realen Gebäude noch weit vom europäischen Ziel der „Nearly Zero Energy Buildings (NZEB)“ entfernt sind.

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Artikelnummer: cci44046

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