Kommentare 2024

Archiv: Auszüge der Leserstimmen aus dem Jahr 2024. Die vollständigen Kommentare finden Sie bei den verlinkten Meldungen.

Leserstimmen nach Jahren: 2026 · 2025 · 2024 · 2023

13. Dezember 2024

Luftreiniger-Flaute, HOAI-Reform, Küchenlüftung und politische Schocks

„Warum ist bei Luftreinigern die Luft raus?“ hat sich Torsten Wiegand in seinem Kommentar vom 11. Dezember gefragt (siehe cci287898). Ein kürzlich erschienener Richtlinienentwurf zu Luftreinigern hatte bei ihm die Frage aufgeworfen, ob die Geräte nach Ende der Corona-Pandemie überhaupt noch zum Einsatz kommen. Ein Branchenumfrage zeigte jedoch, die Nachfrage nach mobilen Luftreiniger ist stark zurückgegangen, viele Geräte sind nicht mehr in Betrieb.

Hierzu schreibt Christian Fieberg, Professor für den Fachbereich Maschinenbau, Umwelt- und Gebäudetechnik an der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen: „Wer längere Zeit mit einem laufenden Luftreiniger im Raum saß, weiß, dass viele Geräte zu laut sind. Wir messen den Schalldruckpegel der Geräte weiterhin im Praktikum und sensibilisieren die Studierenden für die Anforderungen an gute Luftreiniger. Einige Städte und Kommunen denken über eine Entsorgung der Geräte nach. Da werden vermutlich tausende (!) von Geräten verschrottet, die oft neuwertig sind und mit EC-Ventilatoren betrieben werden, die vor zwei bis drei Jahren händeringend gesucht wurden. Aktuell ist an der Westfälischen Hochschule ein Gruppe von Studierenden dabei, mögliche ‚Second Life‘-Optionen der Geräte zu prüfen. Das Interesse der angefragten Städte ist da auf jeden Fall gegeben.“

Die Meldung „Vorgezogene Bundestagswahl verzögert HOAI-Reform“ (siehe cci287901) greift die laufende Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unter den veränderten politischen Randbedingungen auf. Diese war am 5. Dezember auch Teil der AHO-Herbsttagung. Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO), Berlin, hat sich zur Mitgliederversammlung im Ludwig-Erhard-Haus in Berlin eingefunden und unter anderem über die neue HOAI gesprochen, die eigentlich im nächsten Jahr verabschiedet werden soll. Macht das Aus der Ampelkoalition der HOAI-Novelle nun einen Strich durch die Rechnung?

Daraufhin hat sich Reinhard Siegismund zu Wort gemeldet: „Ein Mangel an den Gebührenordnungen, wie HOAI und JVEG (Honorar für Sachverständige), ist, dass diese sich an den Notwendigkeiten der Vergangenheit orientieren und vereinbarte Honorare dann für die Dauer der Bearbeitung oft mehrere Jahre, für die Zukunft gelten. Bei der HOAI wird dies ein wenig durch die „anrechenbaren Herstellkosten“ ausgeglichen, bei der JVEG nicht. – Ich erlebe es als Sachverständiger immer wieder, dass Planer auf die HOAI Nachlässe gewähren oder Teilleistungen, die geleistet wurden, nicht berechnet wurden. Es gibt Planungen für die gesamte Technik von Reinräumen für die Honorarzone II unterer Satz vereinbart wurden, obwohl es hier wirklich hohe Anforderungen an alle Einzelheiten der Technik gab. – Wie soll dann den Planern die Zeit gegeben werden, alles detailliert und sorgfältig zu entwerfen, rechnen, Alternativen bedenken? Am Ergebnis sieht man dann; hier fehlte es an Zeit für eine gute Bearbeitung! Für die Anforderung der Auftraggeber mangelfreie Leistungen zu erhalten, darf bei der Beurteilung der Leistungen der Zeitmangel des Planers nicht berücksichtigt werden. – Zugegeben: Als SV sieht man eher die negative Auslese. Wie wäre es, wenn die Verbände, z.B. der AHO, einfach die notwendigen Regeln für die Kosten von Planungen veröffentlichen, und wer kann, bietet nach diesen an. Zumindest die richtige Honorarzone für bestimmte Anforderungen vorgeschlagen werden und auch, dass hier ein mittlerer oder der obere Satz der Honorarzone empfohlen wird. Dies zu begründen, kann doch von dem Verband formuliert werden und man überschreitet nicht die HOAI.“

Im Beitrag „Auslegungsgrundlagen für die maschinelle Küchenlüftung“ (siehe cci287933) in cci Wissensportal geht es um gewerbliche Küchen. Dort fließt nur ein Teil der eingesetzten Energie in die Zubereitung von Speisen. Der Rest geht in die Küchenluft. Doch angereichert mit fetthaltigen Aerosolen, Wasserdampf und Geruchsstoffen ist diese nicht nur im Sinne der Arbeitsschutzvorschriften bedenklich, sondern tatsächlich auch brandgefährlich.

Sven Rentschler hat daraufhin unter der Überschrift „Vollmundige Versprechungen oder die Realität der Küchenlüftung?“ Folgendes geschrieben: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Artikel ‚Auslegungsgrundlagen für die maschinelle Küchenlüftung‘ gelesen. Dabei ist mir ein Aspekt besonders ins Auge gefallen, den ich für diskussionswürdig halte: die Gestaltung der Lamellenabstände in Wärmeübertragern. Ihr Hinweis, dass im Hinblick auf fetthaltige Aerosole die Lamellenabstände in Hochleistungs-Kreislaufverbundsystemen (HKVS) mit 3,5 mm relativ groß gewählt werden müssen, ist technisch nachvollziehbar und unterstreicht die Herausforderungen, die in der Praxis auftreten. Es wirft jedoch zugleich eine provokante Frage auf: Wie verträgt sich diese Realität mit den oft vollmundigen Versprechungen vieler Hersteller von Lüftungsdecken und Küchenhauben?
In den Marketingmaterialien wird stets von Abscheideleistungen gesprochen, die nahezu die Perfektion suggerieren – 99,9999 % der fetthaltigen Aerosole werden angeblich zuverlässig abgeschieden, und der Rest wird durch UV-C-Magie in harmlose ‚weiße Flugasche‘ verwandelt. Man könnte fast glauben, die Küchenabluft sei so rein wie Bergluft. Doch wenn diese Versprechungen tatsächlich der Realität entsprächen, warum sind dann spezielle Vorkehrungen wie größere Lamellenabstände überhaupt notwendig, um ein Verstopfen der Wärmeübertrager zu vermeiden? Dieser Widerspruch zwischen Versprechen und Praxis lässt vermuten, dass viele Aussagen über die Leistungsfähigkeit von Abscheidesystemen eher Wunschdenken oder Marketingstrategien entspringen als belastbaren, unabhängigen Tests. Denn wären die Abscheider tatsächlich so effektiv, wie behauptet, dürfte es in der Abluft doch kaum noch Aerosolbelastung geben, die Probleme für Wärmerückgewinnungssysteme verursacht.
Natürlich verstehe ich, dass ein gewisser Pragmatismus in der Planung und Auslegung notwendig ist. Doch sollten wir nicht auch ehrlicher gegenüber Planern und Betreibern sein? Es scheint, dass die Branche dringend mehr Transparenz und realistische Leistungsversprechen braucht. Andernfalls laufen wir Gefahr, dass technische Lösungen in der Praxis scheitern, weil die Planer auf ‚magische‘ Abscheideversprechen vertraut haben, die sich später als haltlos erweisen.
Ihr Artikel hat einen wichtigen Aspekt der Küchenlüftung sehr gut beleuchtet. Ich möchte jedoch anregen, diesen Diskurs weiter zu vertiefen und auch die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis – insbesondere im Bereich der Abscheidungstechnologie – kritisch zu hinterfragen. Denn am Ende des Tages geht es nicht um Marketing, sondern um funktionierende Lösungen für eine saubere und sichere Küchenluft.“

Darauf hat Dennis Rösing, einer der Autoren des Fachbeitrags und Projektmanager bei der Wolf GmbH geantwortet: „Moin, vielen Dank für die Rückmeldung. Das Thema ist immer offen für Diskussionen in allen Bereichen der Gewerblichen Küchenlüftung. Ich denke aber auch, hier sind alle gefragt, die mit dem Thema zu tun haben. Ehrlichkeit ist ein wichtiges Thema auch in Bezug auf Vertrauen in der Technik und ganz wichtig zur Person. Zaubern können wir alle nicht, aber wir können ehrlich mit dem Thema umgehen. Vielleicht sollten die Hersteller ihr Problem mit der Luftmenge und der Geschwindigkeit am Abscheider mehr offenlegen! Denn ein Großteil der Betreiber, Planer und Anlagenbauer, wissen gar nicht, wie groß dieses Problem ist. Ach, nehmen wir einen 3 Stufen- oder doch lieber ein 5 Stufenschalter? Oder gibt es nur An/Aus? Denn kein Koch der Welt kann die Luftmenge bestimmen, die er gerade benötigt. Aufklärungsarbeit ist hier wichtig!“

In seinem Kommentar „Politische Schocks für die Wärmepumpenbranche“ (siehe cci285337) vom 20. November hat Dr. Manfred Stahl das Diskussionspapier „Neue Energie-Agenda für Deutschland“ von CDU/CSU aufgegriffen. Die Unionsparteien kündigen darin an, im Fall einer Regierungsbeteiligung an, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die damit einhergehenden Förderprogramme erheblich ändern zu wollen. Daraufhin hatte Förderexperte Marcel Riethmüller geschrieben: „Die aktuelle Unsicherheit in der Förderpolitik sendet ein fatales Signal an die Industrie, die auf Basis politischer Zusagen massiv in Technologien wie Wärmepumpen investiert hat. Unternehmen, die Milliarden in den Ausbau ihrer Kapazitäten gesteckt haben, dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden.“ Auch Lars Keller, Wärmepumpen-Referent bei cci Schulung, hatte sich gemeldet und sich gefragt, warum eine Technik, die seit Jahrzehnten im Einsatz ist, mit bis zu 70 % gefördert werden muss? „Bei korrekter Installation laufen die Kisten genauso gut durch wie eine Gastherme. Die Preise beim Endkunden sind ziemlich gleich geblieben, die Förderung kommt oft nicht an. Gleiches war beim vorherigen Förderprogramm festzustellen (…). Auch wenn ich mir mit diesen Kommentar in der Branche nicht nur Freunde machen werde, sollte meiner Meinung nach trotzdem die Fördersituation diskutiert werden können. Es wäre zu schade, wenn wir mit der Wärmepumpe verbrannte Erde hinterließen.“
Auch Dirk Lind hatte sich geäußert: „Hallo Herr Stahl, ich habe ihren Artikel gelesen und bin im Sinne der Nachhaltigkeit nicht ganz bei Ihnen. Seit 25 Jahren mache ich nun Energieberatung und möchte zu beachten geben dürfen: Derzeit rechnen sich Wärmepumpen zwar schön, ist der eigentliche CO2-Bedarf im Betriebsfall dabei wahrheitsgemäß abgebildet? Ich hege da Zweifel, wenn zum Heizen alle Wärmepumpen angehen und die Lasten über Kohlekraftwerke geliefert werden müssen weil es mindestens zeitliche, örtliche und Verteilungs-Diskrepanzen bei der Bereitstellung erneuerbarer Energieströme und dem Bedarf an Leistungen gibt.“

Der neuste Kommentar hierzu stammt von Arne Bast. Er schreibt: „Ach Herr Dr. Stahl, wo soll ich anfangen? Ob wir das Ziel „Klimaneutralität“ 2045 oder 2050 reißen werden ist ja eigentlich gar nicht mehr wichtig. Das Verbrennen fossiler Bodenschätze zum Beheizen von Gebäuden bleibt der gute alte Holzweg. Klimaneutrale „Brennstoffe“ irgendwann mal in einem Maßstab zur Verfügung zu haben, um damit den gesamten Heizbedarf zu decken …, das glaubt doch niemand wirklich, oder irre ich da? Wenn uns das Fernziel „Klimaneutralität“ irgendwann in weiter Ferne erreichbar scheint, führt doch kein Weg an der Wärmepumpe vorbei. Schade, dass dieses Thema von der Politik nicht verstanden, von der Kundschaft nicht gesehen und von der Heizungsbranche nicht wirklich gewollt wird.“

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29. November 2024

Politische Schocks, die DIN EN 16798 und Rauchabzugsanlagen

In seinem Kommentar „Politische Schocks für die Wärmepumpenbranche“ (siehe cci285337) vom 20. November hat Dr. Manfred Stahl unter anderem das Diskussionspapier „Neue Energie-Agenda für Deutschland“ aufgegriffen. Darin kündigt die CDU/CSU im Fall einer Regierungsbeteiligung an, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die damit einhergehenden Förderprogramme zugunsten einer „erhöhten Flexibilität im Bereich der Heizungstechnik“ erheblich ändern zu wollen. Aus Sicht von Dr. Stahl dürfte dies die Situation insbesondere in der Wärmepumpenbranche weiter verschärfen. Wie mehrere LüKK-Verbände plädiert er zu einer Kontinuität der Förderung.

Der Förderexperte Marcel Riethmüller hat daraufhin geschrieben: „Die aktuelle Unsicherheit in der Förderpolitik sendet ein fatales Signal an die Industrie, die auf Basis politischer Zusagen massiv in Technologien wie Wärmepumpen investiert hat. Unternehmen, die Milliarden in den Ausbau ihrer Kapazitäten gesteckt haben, dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden. Es ist ein Irrglaube, dass Förderung nur eine Belastung darstellt – jeder Fördereuro schafft auch erhebliche Wirtschaftsleistung und motiviert zu weiteren Investitionen. Oft bringt ein Fördereuro 10 bis 40 € an wirtschaftlicher Wertschöpfung mit sich und leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Eine verlässliche Förderpolitik ist daher essenziell, um Industrie, Wirtschaft und Umwelt gleichermaßen zu stärken.“

Lars Keller, Wärmepumpen-Referent bei cci Schulung, meint dazu: „Danke für die Zusammenfassung. Ich persönlich bin von der Wärmepumpe überzeugt und auch ein absoluter ‚Fan‘ dieser Technik. Auf der anderen Seite frage ich mich jedoch auch, warum eine Technik, die seit Jahrzehnten im Einsatz ist, mit bis zu 70 % gefördert werden muss? Bei korrekter Installation laufen die Kisten genauso gut durch wie eine Gastherme. Die Preise beim Endkunden sind ziemlich gleich geblieben, die Förderung kommt oft nicht an. Gleiches war beim vorherigen Förderprogramm festzustellen, wo der Deckel bei 60.000 € war. Aus dieser Sichtweise empfinde ich es als ok, dass die Förderung neu überdacht wird. Auch gibt es genügend Heizungsbauer, die sich auf EFH/DHH spezialisiert haben, (…) innerhalb von 1-2 Tagen ist die alte Heizung draußen und die Wärmepumpe drinnen. Leider ist meine Erfahrung, das hier einige Betriebe noch Luft nach oben haben. Je effektiver gearbeitet wird, umso preiswerter kann angeboten werden und weniger Förderung ist notwendig. Hinzu kommt, dass viele Hersteller aus Asien, die teilweise auch schon für unsere bekannten deutschen Hersteller produziert oder vorproduziert haben (also qualitativ ok), auf den Markt kommen und somit die Einkaufspreise für die Heizungsbauer reduzieren. (…)
Die Lösung, die nun die Politik bietet, ist, das Gas teurer zu machen, um so über die Betriebskosten die Wärmepumpe lohnenswerter darstellen zu lassen. Dies ist meiner Meinung nach der falsche Ansatz. Strom muss billiger werden, wenn wir konstant 20 Cent/kWh haben brauchen wir auch nicht mehr groß diskutieren, ob Gas/Öl oder Wärmepumpe. Mit den kommenden flexiblen Strompreisen, bidirektionales Laden, Sollwertüberfahren und thermischen Einspeichern sind wir auf den richtigen Weg. Auch gibt es mit dem §14a EnWG einen weiteren Bonus für den Anschluss einer Wärmepumpe, bei monovalenter oder monoenergetischer Betriebsweise fällt dann mein Gasanschluss weg und auch der Schornsteinfeger steht nicht mehr vor der Tür, also aus wirtschaftlicher Sicht auch wieder vorteilhaft für die Wärmepumpe. (…)
Richtig interessant aus meiner Sicht ist die Wärmepumpe, wo Heizen und Kühlen gleichzeitig oder auch versetzt benötigt wird (zum Beispiel Brauereien …) und wo Abwärme als Wärmequelle zur Verfügung steht. Gerade in der Industrie gibt es hier sehr viele low hanging fruits, welche die nächsten Jahre geerntet werden können. (…)
Auch wenn ich mir mit diesen Kommentar in der Branche nicht nur Freunde machen werde, sollte meiner Meinung nach trotzdem die Fördersituation diskutiert werden können. Es wäre zu schade, wenn wir mit der Wärmepumpe verbrannte Erde hinterließen.“

Und auch Dirk Lind hat sich geäußert: „Hallo Herr Stahl, ich habe ihren Artikel gelesen und bin im Sinne der Nachhaltigkeit nicht ganz bei Ihnen. Seit 25 Jahren mache ich nun Energieberatung und möchte zu beachten geben dürfen: Derzeit rechnen sich Wärmepumpen zwar schön, ist der eigentliche CO2-Bedarf im Betriebsfall dabei wahrheitsgemäß abgebildet? Ich hege da Zweifel, wenn zum Heizen alle Wärmepumpen angehen und die Lasten über Kohlekraftwerke geliefert werden müssen weil es mindestens zeitliche, örtliche und Verteilungs-Diskrepanzen bei der Bereitstellung erneuerbarer Energieströme und dem Bedarf an Leistungen gibt.
Ich denke, dass in puncto CO2-Emissionen Wärmepumpen da nicht sonderlich gut wegkommen, wenn man die Lastgänge des Strombezuges und der zu diesen Zeiten belasteten Erzeuger wahrheitsgemäß ansetzt. Diesen Nachweis zu erbringen wäre mal einen Sonderbericht wert. Seit Beginn der Förderungen plädiere ich für eine Förderhöhe, die am Ergebnis der umgesetzten Maßnahmen fest gemacht wird. Und zwar am nachgewiesenen. Das ist gerecht und Mittel kommen dort an, wo sie auch etwas bewirkt haben und nicht dort, wo irgendwer irgendwas hingerechnet hat. Und überhaupt … sollte sich die Wärmepumpenindustrie nicht besser auf Marktwirtschaftlichkeit, statt auf die Vereinnahmung unserer Steuergelder konzentrieren?“

Auf die bereits sieben Jahre alte Zusammenfassung, Analyse und Kommentierung der Richtlinie DIN EN 16798 Teil 3 (2017) „Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden. Teil 3: Lüftung von Nichtwohngebäuden – Leistungsanforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme“ (siehe cci63305) von Dr. Manfred Stahl in cci Wissensportal gibt es einen aktuellen Kommentar.

So schreibt Ralf Kamprath von LBBW Immobilien: „Diese Zusammenfassung der Normenreihe DIN EN 16798 und die fachtechnische Kommentierung deren Grundlagen, also früherer Normen vom Ersteller Dr. Manfred Stahl und vom ‚Prüfer‘ Claus Händel sind ‚Gold‘ wert. Obwohl die ehemals wichtigen Normen DIN 13779 und DIN 15251 schon seit mehreren Jahren nicht mehr gelten, beziehen sich immer noch viele Lüftungsplaner bei ihren Planungen auf diese Grundlagen und ‚verkaufen‘ ihre so ermittelten Planungsergebnisse sorglos an ihre Auftraggeber. Dort wird der Fehler leider häufig nicht bemerkt, weil Bauherren oft TGA-fachliche Laien sind.
Das Ergebnis sind im Falle von Planungen ‚ewig Gestriger‘ häufig überdimensionierte Anlagen mit unnötigen Leistungsreserven, die erst zu hohe Baukosten, dann zu hohe Wartungs- und Betriebskosten verursachen und insbesondere zentrale Kälteanlagen unter deren Grundlastfähigkeit betrieben werden. Das wiederum erhöht das Ausfallrisiko durch zu häufige Ein-Aus-Taktung. Infolge der falsch- = überdimensionierter technischer Anlagen wird der Auftraggeber nicht fachgerecht bedient, hat mit unnötigen Problemen gegenüber Nutzern und Mietern zu kämpfen und die gesamte Gesellschaft kommt nicht oder nicht schnell genug auf die beabsichtigen Klimaziele. Frage: Ist den Lesern von cci Branchenticker ein Ranking von TGA-Fachplaner-Büros bekannt? Aus Erfahrung erscheint mir eine Leistungsbewertung in Analogie zu Klassifizierungen von Zuluftqualitäten in den Kategorien von ‚besonders fähig‘ bis ‚total unfähig‘ notwendig zu sein. Ich wäre aber auch in alten Bewertungsmustern wie den Kategorien der DIN EN 15251 einverstanden:
– I hohes Maß an Erwartungen
– II normales Maß an Erwartungen;
– III annehmbares, moderates Maß an Erwartungen
– IV Werte außerhalb der oben genannten Kategorien“

In einem ausführlichen Fachbeitrag zu Ausführungsunterlagen für maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) (siehe cci286978) hat der Brandschutzsachverständige Michael Kinzelbach am 28. November erläutert, welche Anforderungen und welcher Umfang hier zu erfüllen sind.

Daraufhin hat sich Bernd Salamon zu Wort gemeldet: „Guten Tag, aus dem Artikel: Zitat ‚Ferner enthält die VDI 6022 Blatt 1 Vorgaben, welche Unterlagen in welcher Planungsphase …‘ Frage: Wie ist die hier genannt VDI 6022-Blatt 1 (Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte) in dem Kontext einer MRA zu verstehen?“

Anton Tienes schreibt hierzu: „Wichtig ist auch die Einbindung und Abstimmung mit der Elektrofachplanung unn der Planung der BMA. Die Abstimmung der Energieversorgung, Netzersatz, Anordnung von Tastern und Rauchmeldern. Einbindung in die Brandmeldeanlage und die Art der Auslösung der MRA. Das sind unterschiedliche Gewerke, die einzubinden und zu koordinieren sind. Oftmals erfordert die Planung auch eine mehrfache Abstimmung mit dem Brandschutzkonzeptersteller, wobei im Brandschutzkonzept alle Hinweise zur Ausführung der MRA aufgeführt werden müssen, damit der Prüfsachverständige eine Vorgabe hat, was er prüfen und abnehmen soll. Eine frühzeitige Einbindung des Prüfsachverständigen zur Planungsprüfung und Abstimmung der Abnahmeprüfung ist sinnvoll. Manche Bauherren sehen das nicht so, weil es Kosten verursacht. Aber eher Kosten im Vorfeld als Kosten durch eine nicht erfolgte Abnahme.“

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15. November 2024

Änderungen am GEG und nochmals Nicht-Techniker in der LüKK

In der Meldung „CDU/CSU will das Gebäudeenergiegesetz wesentlich ändern“ (siehe cci285095) geht es um das Diskussionspapier „Neue Energie-Agenda für Deutschland“, das CDU/CSU Anfang November veröffentlicht haben. Darin kündigen die Unionsparteien unter anderem an, als künftig mögliche Regierungsparteien das Anfang 2024 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Hinblick auf mehr Technologieoffenheit und eine erhöhte Flexibilität im Bereich der Heizungstechnik erheblich ändern zu wollen.

Ulli Precht schreibt hierzu: „Habecks Heizungsgesetz wiedermal, jetzt will es die CDU/CSU richten. Keiner erinnert sich daran, wer uns das GEG eigentlich eingebrockt hat …. na, wer war’s? Die CDU/CSU, Herr Altmaier, Herr Seehofer, unter Kanzlerin Merkel. Ausgerechnet die Leute, die uns das grundsätzliche Themenwerk GEG unter Federführung des Herrn Altmaier eingebrockt haben, wollen jetzt den Karren aus dem Dreck ziehen? So so. Mit welcher Kompetenz? Da bin ich ja mal gespannt, was für Heizungen ich da dann noch bauen darf. Mal sehen, was von den Versprechungen übrig bleibt, mit den neuen politischen Realitäten der Parteienlandschaft im demnächst neu zu bildenden Bundestag.“

Auch Christian Fieberg hat die Meldung kommentiert. Er stört sich zudem an der Abbildung: „Bevor ich den Inhalt des CDU/CSU-Papiers kommentiere eine Anmerkung zum Symbolbild des Artikels. Wenn das GEG als „Heizungsgesetz“ benannt wird, verkürzt dies die Inhalte wesentlich. Das GEG ist die Antwort der europäischen EPBD und damit deutlich mehr. Beispielsweise müssen bis Ende 2024 (noch knapp sechs Wochen) Gebäude mit mehr als 290 kW Heiz- und Kühlbedarf einen Gebäudeautomationsgrad B und ein Energiemonitoring erhalten (§71a). Außerdem regelt das Gesetz die energetische Inspektion von LÜKK-Anlagen (ehemals EnEV). Und einiges mehr …
Zum Inhalt: Das GEG schreibt keine Technologie vor, sondern fordert beim Heizen 65 % Anteil von Erneuerbaren. Das könnte man auch schlicht als CO2-Reduktion auffassen. Die Wärmepumpe ist in den meisten Fällen die günstigste und zuverlässigste Lösung. Warum hier die Geschäftsmodelle der (deutschen) Hersteller mit immensen Investitionen in Frage gestellt werden, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Die Nutzung alter Kernkraftwerke wird, wenn gesellschaftlich überhaupt konsensfähig, viel Geld kosten. Die CDU-geführte Regierung unter Angela Merkel hat sich mit den Betreibern auf den Ausstieg geeinigt und insbesondere die Kosten der Endlagerung gegen ein „Taschengeld“ von 24 Mrd. € auf den Bund verlagert. Das Hochfahren bestehender Anlagen lassen sich die Energiekonzerne daher sicher reichlich entlohnen – aus Steuergeldern. In diesen schwierigen Zeiten würde ich mir mehr Sachorientierung in der Politik wünschen, statt langfristige Projekte je nach Farbkonstellation der Regierung umzubiegen.“

„Die guten Beispiele“ (siehe cci284097) – das ist der Titel des Kommentars von Thomas Reuter. Er ist am 6. November auf einen Beitrag auf LinkedIn eingegangen, der sich mit der Frage auseinandersetzt, ob unsere Branche technisches Wissen nachhaltig an Nicht-Techniker kommunizieren kann oder nicht. Thomas Reuter, der sich selbst als Nicht-Techniker outet, ist der Ansicht, die LüKK und TGA müssten viel mehr Menschen außerhalb ihrer Kreise erreichen – und dabei vor allem die Nicht-Techniker ins Visier nehmen.

Bernhard Schöner hatte sich direkt im Nachgang gemeldet und geschrieben: „Ihr heutiger Kommentar spricht mir als ehemaligen Marketing- und Kommunikationsverantwortlichen auf Herstellerseite eines LüKK-Unternehmens aus der Seele, vermutlich ebenso, wie der von Ihnen erwähnte Inhalt eines Branchenkollegen auf LinkedIn, den ich jedoch (noch) nicht kenne. (…)’“

Daraufhin hat sich auch Reinhard Siegismund geäußert: „Als Sachverständiger habe ich fast immer Texte zu schreiben, die technisch ungebildete, dafür meist juristisch gebildete Mitmenschen zu lesen haben. Deshalb ist jedes Fach- und Fremdwort genau zu erklären oder zu umgehen. Mehrmals habe ich, da viel technischer Text von Kollegen für Laien aufzubereiten war, ganze Passagen in ChatGPT von deepl.com eingegeben. Das Ergebnis war nach Bearbeitung recht brauchbar und lange Texte waren vereinfacht. Den Juristen war dabei einmal der unterschiedliche Wärmeinhalt (Enthalpie) von normalem überhitzten Dampf und Kondensat bei verschiedenen Drücken zu erklären.“

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8. November 2024

Nicht-Techniker in TGA und LüKK

In seinem Kommentar „Die guten Beispiele“ (siehe cci284097) vom 6. November geht Thomas Reuter auf einen Beitrag auf LinkedIn ein, der sich mit der Frage auseinandersetzt, ob unsere Branche technisches Wissen nachhaltig an Nicht-Techniker kommunizieren kann oder nicht. Die Aussage des Verfassers lautet: Nein, kann sie nicht. Thomas Reuter, der sich selbst als Nicht-Techniker outet, ist der Ansicht, die LüKK und TGA müssten viel mehr Menschen außerhalb ihrer Kreise erreichen – und dabei vor allem die Nicht-Techniker ins Visier nehmen.

Bernhard Schöner schreibt dazu: „Lieber Herr Reuter, Ihr heutiger Kommentar spricht mir als ehemaligen Marketing- und Kommunikationsverantwortlichen auf Herstellerseite eines LüKK-Unternehmens aus der Seele, vermutlich ebenso, wie der von Ihnen erwähnte Inhalt eines Branchenkollegen auf LinkedIn, den ich jedoch (noch) nicht kenne. Nun gebe ich auch immer gerne meinen Senf via Kommentar-Funktion dazu, erinnere mich jedoch gleichzeitig daran, dieses Thema bereits 2023 in einer meiner Kolumnen aufgegriffen zu haben. Erlauben Sie mir, Ihre Meinung unter Verwendung dieses Auszuges zu bestätigen: ‚Wir wollen es präzise, individuell und damit komplex – weil wir es können und uns damit auch von Technik-Stümpern unterscheiden. Können wir es auch einfach? Die Kompetenz der Hersteller, Planer und Fachbetriebe gibt es sicher her. Wollen wir es auch einfach? Ich meine: Das Unterscheidungsmerkmal hat Potenzial, erfordert jedoch auch Investition. Denn wer immer es auch sinngemäß festgestellt hat (Goethe, Kleist, Twain): ‚Habe ich viel Zeit, schreibe ich einen kurzen Brief.‘ Wie wäre es mit einer Kürzungs-Initiative (KI), selbst wenn das ein oder andere technisch korrekte Detail dann sprachlich auf der Strecke bliebe?’“

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25. Oktober 2024

Digitale Messen und nochmals DIN EN 13779

In seinem Meinungsbeitrag „Digitale Messen müssen nicht forciert werden“ (siehe cci283342) vom 23. Oktober greift Technikredakteur Peter Reinhardt das Thema digitale Messeformate auf, die vor allem in der Corona-Pandemie aufkamen. Er glaubt nicht, dass eine digitale Messe auch nur annähernd das ersetzen kann, was es live vor Ort im wahrsten Sinne des Wortes zu begreifen gibt. Digitale Messen bleiben für ihn allenfalls Lückenbüßer, deren Koexistenz mit echten Messen nicht forciert werden muss.

Reinhard Siegismund schreibt dazu: „Ich erlebe jeden Werktag am Morgen, wenn ich den Rechner einschalte eine digitale Messe. Schon mit cci Dialog und dann mit vielen Werbemails! Und so sind schnell die ersten 30 Minuten täglich verbracht – die Löschtaste muss schnell das für mich Unnütze entfernen, denn Zeit ist kostbar! Und manchmal sieht man etwas Neues, kann es speichern, lesen, kennenlernen und Unterlagen anfordern. Digitale Messen, wenn überhaupt noch gewünscht, sollten sich vielleicht besser auf kleine Gebiete eines Fachs beschränken und dann nicht die ganze Lufttechnik zeigen wollen. Zum Beispiel nur ‚Sensoren Luftqualität‘, ‚Wärmerückgewinn aus Abwasser‘ et cetera. eben nur spezielle Teilgebiete mit den Produkten verschiedener Hersteller – dann sehe ich eine Chance, die vielleicht beachtet wird. Und, das Thema sollte schon in der Betreffzeile stehen.“

Auch Bernhard Schöner hat den Meinungsbeitrag kommentiert: „Mutige Messe-Meinung, Herr Reinhardt! Die (Steigerung der) Besucherzahlen bei der Chillventa 2024 haben gezeigt, dass es wohl noch eine nicht unbeträchtliche Anzahl an LüKK-Leuten gibt, die das Live-Erlebnis auch noch schätzen. Mutig zudem auch deshalb, weil es selten geworden ist, digitale Formate und Transformation um jeden Preis auch mal zu hinterfragen. Noch leben wir in einem freien Land und ein jeder möge für sich herausfinden, wie Informationen und Erlebnisse am besten organisiert werden. In diesem Zusammenhang finde ich den Kommentar von Herrn Siegismund interessant, seinen Vorschlag verfolgenswert. Ich für meinen Teil war jedenfalls wieder gerne in Nürnberg und freue mich schon jetzt auf kommende Wiederbegegnungen, nachdem ich meine Erkältung auskuriert habe. An alle, denen es ebenso geht: Gute Besserung. An alle anderen auch viele Grüße“

Im Beitrag „DIN EN 13779 – Normen-Klartext: Außenluft- und Fortluftdurchlässe“ (siehe cci29234), der 2014 in cci Wissensportal erschienen ist, geht es um ein Diagramm zur Positionierung von Außenluft- und Fortluftdurchlässen. Dieses war im Anhang A2 der DIN EN 13779 „Lüftung von Nichtwohngebäuden“ enthalten, einer technischen Regel zur Auslegung und Projektierung von Lüftungsanlagen für Nichtwohngebäude. Zehn Jahre nach Veröffentlichung des Beitrags ist Thomas Spiess darauf aufmerksam geworden: „Danke. Wir haben uns tatsächlich eine ganze Weile das Hirn ausgerenkt, was sich die Macher der DIN gedacht haben mögen. Jetzt haben wir es verstanden.“

Nun hat sich Harald Luger, seines Zeichens Obmann Technik beim RLT-Herstellerverband, zu Wort gemeldet: „Der Ordnung halber eine Anmerkung zum Thema ‚Außen- und Fortluftöffnungen‘. Die DIN EN 13779 ist seit langer Zeit zurückgezogen. Das besagte Diagramm befindet sich aktuell in der Normenreihe der DIN EN 16798 als technischer Report in Teil 4: ONR CEN/TR 16798-4 (‚Auslegung der Anforderungen in EN 16798-3‘) – nur in englischer Sprache. Zukünftig werden diese Hinweise und Diagramme in den Teil 3 wandern (siehe Entwurf zur DIN EN 16798-3:2024-07). In dieser Norm gibt es auch erstmals Angaben über Positionierung und Abstände von Außen- und Fortluftöffnungen bei außen aufgestellten Lüftungsgeräten.“

Mitglieder von cci Wissensportal können Artikel direkt kommentieren. Nichtmitglieder können uns ihre Anmerkungen zusenden (redaktion@cci-dialog.de). Bei per E-Mail eingesendeten Kommentaren setzen wir Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung voraus. Vielen Dank! Schreiben Sie uns gerne.

18. Oktober 2024

Leser helfen Lesern und die DIN EN 13779

Die DIN EN 13779 „Lüftung von Nichtwohngebäuden“ ist eine technische Regel zur Auslegung und Projektierung von Lüftungsanlagen für Nichtwohngebäude. Im Anhang A2 „Außenluftansaugungen und Fortluftöffnungen“ befindet sich ein Diagramm, aus dem die benötigten Abstände zwischen der Außenluftansaugung und dem Fortluftdurchlass abgelesen werden können. Da einigen Fachplanern und Anlagenbauern dieses Diagramm zur Positionierung von Außenluft- und Fortluftdurchlässen nicht bekannt war oder sie es aufgrund der „merkwürdigen Darstellung“ nicht anwenden konnten, erfolgte 2014 im Beitrag „DIN EN 13779 – Normen-Klartext: Außenluft- und Fortluftdurchlässe“ (siehe cci29234) in cci Wissensportal eine Erläuterung des selbigen.

Thomas Spiess von der Lübbe + Spiess Ingenieurgesellschaft mbH, Hannover, ist zehn Jahre nach Veröffentlichung des Beitrags darauf aufmerksam geworden und schreibt: „Danke. Wir haben uns tatsächlich eine ganze Weile das Hirn ausgerenkt, was sich die Macher der DIN gedacht haben mögen. Jetzt haben wir es verstanden.“

Für den Bau neuer Nichtwohngebäude mit thermischer Heiz-/Kühlleistung über 290 kW ist im aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Automationsgrad B gefordert. Der Prokurist eines norddeutschen Ingenieurbüros fragt sich, ob dieser nur für die Wärmeversorgung anzuwenden ist oder auch für weitere Gewerke. Mit dem Beitrag „Leser helfen Lesern: Frage zum Automationsgrad B im GEG“ (siehe cci282824) werden daher Leser von cci Branchenticker um Hilfe gebeten.

Hierauf hat sich Detlef Malinowsky gemeldet und zitiert zunächst § 71a Gebäudeautomation des GEG: „(1) Ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW muss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 ausgerüstet werden. Satz 1 ist auch für ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung für eine Klimaanlage oder eine kombinierte Klima- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW anzuwenden.“
Des Weiteren geht Malinowski auf Punkt 2 (digitale Energieüberwachungstechnik) und 3 (weitere Anforderungen) dieses Paragrafen ein, bevor er die nacheinander die Fragen des Lesers aufgreift:
„Ihre Frage: Wie verhält man sich hier als Planer?
Meine Meinung: Als Planer beraten Sie den Bauherrn, Sie planen also bei Gebäuden mit einer Heiz-/Kühlleistung über 290 kW Anschlussleistung den Automationsgrad B über alle gebäudetechnischen Systeme.

Ihre Frage: Was muss der Bauherr wissen?
Meine Meinung – sehr plakativ ausgedrückt: Der Bauherr muss ’nichts‘ wissen. Sie als wissender Planer vertreten den Bauerherrn und beraten in allen Fragen der TGA.

Ihre Frage: Welche Risiken bestehen für welche Parteien?
Meine Meinung – sehr plakativ ausgedrückt: Wenn der Bauherr abweichende Entscheidungen der Normen oder Gesetzte trifft, dokumentiert man dies und der Bauherr verantwortet seine Entscheidung.

Ihre Frage: Wie sehen die Bundesländer und der AMEV das Thema?
Meine Meinung: Ich dachte das GEG gilt für die ganze BRD?!

Da wir bereits mehrere 1.000 TGA-Anlagen analysiert und optimiert haben, kann ich aus Erfahrung sagen, dass die Einsparpotenziale in der Regel bei über 30 % liegen. Dies gilt für Alt- und Neubauten.
Ergänzend möchte ich auf das Interview mit Melita Tuschinski und Prof. Michael Krödel „GEG 2024 in der Praxis – Automatisation eines neuen NWG“ hinweisen.“

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27. September 2024

VRF-Anlage für Flex Offices und nochmals DIN EN 12599

In seinem Kommentar „Hier fehlt mir die Toleranz“ (siehe cci281325) hat Dr. Manfred Stahl ein mögliches Versäumnis beim Entwurf der DIN EN 12599 „Übergabe von RLT-Anlagen in Nichtwohngebäuden“ angesprochen. Dies könnte seines Erachtens auch weitere technische Regeln der LüKK betreffen. Daraufhin gab es mehrere Leserkommentare, sowohl zum Kommentar von Dr. Manfred Stahl, als auch zum Entwurf der DIN EN 12599 selbst, der im Rahmen des Normentags am 3. September vorgestellt wurde (siehe cci279999). Die Leserkommentare von Reinhard Siegismund, Peter Salzwedel, Beat Frei, Detlef Malinowsky, Marcel Blumenthal und Olaf Mayer haben wir in den Leserstimmen der vergangenen Woche (siehe cci281978) zusammengefasst.

Nun hat sich noch einmal Reinhard Siegismund zu Wort gemeldet: „Hier möchte ich nochmals ergänzen: Richtig sind die von Herrn Salzwedel nach den Regeln zulässigen Toleranzen, die oft erheblich sein dürfen, wenn er schreibt: ‚In dem eingegebenen Beispiel ergibt sich eine Toleranz von +/- 17 %, das heißt bei einem Rohrdurchmesser von 200 mm und einem Luftvolumenstrom von 500 m³/h ergibt sich ein Volumenstrombereich von 415 bis 585 m³/h ….‘. Aber oft habe ich die Situation, dass in vielen Fällen bei allen Messung immer nur der untere zulässige Toleranzwert erreicht wird. Das habe ich dann zu akzeptieren, aber es ist fast ein System zu vermuten? Meist ist eine neue Messung anzuraten. Bei großen Gebäuden wurden mir schon Messprotokolle der ausführenden Firma von Luftvolumenströmen vorgelegt, bei denen die Abweichung vom Sollwert bei hunderten Messungen nur zwischen +/- 3 % war und die Firmen empört waren, wenn ich nachgemessen habe und Abweichungen von -50 % und -70 % und keine einzige Abweichung mit ‚+‘ feststellte. (Praxis eines Sachverständigen)“

Auch Hans Christian Sieber, Sachverständiger für Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen, hat sich geäußert: „Sehr geehrter Herr Stahl, ich habe Ihren Artikel und besonders die Kommentare als Mitglied in den Prüfungsausschüssen für die Prüfung der Prüfsachverständigen in der IHK in Stuttgart und Potsdam verfolgt. Wieder einmal stimme ich dem Kommentar von Herrn Siegismund zu. Wichtig bei den Messungen generell halte ich die Frage der Auswirkungen bei den Abweichungen vom Sollwert für wesentlich. Die DIN EN 12599 gibt dazu einfache und genauere Messarten vor. >>Dazu einen Beitrag von Ihnen zu lesen würde mich freuen.
Bei unseren Prüfkandidaten ist es uns wichtig, dass der Messende weiß und einschätzen kann wie das Profil, zum Beispiel bei einer Volumenstrommessung, in der zu messenden Luftleitung einzuordnen ist – deshalb ist ein einziger Messpunkt dazu nicht geeignet – und, ob durch nicht erkennbare Störungen das Ergebnis verändert ist. Für mich war immer die Erkenntnis wichtig, dass bei starken Abweichungen zwingend die Erhöhung der Messpunkte notwendig wird und das Strömungsprofil genauer abzubilden. Der Messende muss nicht nur die Messung nach DIN EN 12599 vornehmen können, sondern auch verstehen, wozu die richtige Fehlerauswertung notwendig ist.
Ergänzend noch zu den Kommentaren der Hinweis, dass natürlich die Festlegungen zum Luftvolumenstrom mit dem Betreiber/Bauherrn/Nutzer zu beachten sind. Wenn jemand Worte wie ‚Garantiewert‘ oder ’nicht zu unterschreiten‘ in Werkverträgen zu erfüllen hat, wiegt das schwerer. Wenn andererseits Gesundheit oder Leib und Leben davon abhängen, ebenso.“

Das in der Büroarbeitswelt der Trend hin zu sogenannten Flex Offices geht wird im Beitrag „Dezentrale VRF-Anlage für moderne Flex Offices“ (siehe cci278883) angesprochen. Für die Nürnberger Design Offices GmbH plante und projektierte die Amberger Kühltechnik GmbH eine dezentrale Klimaversorgung von Bestandsgebäuden in der Münchner Innenstadt. Lobende Worte für das Projekt gab es bereits von Anton Tienes: „Alles sauber gearbeitet, was auch nicht immer üblich ist. Ich gehe allerdings davon aus, dass die 4 Außeneinheiten mindestens einen Schallpegel von 65 dB haben werden und eventuell eine Belästigung für die angrenzenden Räume sein könnten.“

Hierauf hat nun der zuständige Projektleiter bei Amberger Kühltechnik, Stefan Baumgärtner, geantwortet: „Sehr geehrter Herr Tienes, vielen Dank für Ihren Hinweis. Diese Thematik war eine Aufgabe unseres Kunden. Die Geräte wurden daher im Silent Modus projektiert und werden so auch tagsüber betrieben. Des Weiteren wurde eine Nachtabschaltung realisiert. Der Betreiber und die angrenzende Nachbarschaft sind mit den Betriebsgeräuschen zufrieden.“

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20. September 2024

Immer wieder DIN EN 12599

Dr. Manfred Stahl spricht in seinem Kommentar „Hier fehlt mir die Toleranz“ (siehe cci281325) ein mögliches Versäumnis beim Entwurf der DIN EN 12599 „Übergabe von RLT-Anlagen in Nichtwohngebäuden“ an, das seines Erachtens auch weitere technische Regeln der LüKK betreffen könnte: Wie werden bei Komfortparametern messtechnisch ermittelte Abweichungen von geplanten Sollwerten beurteilt? Wie groß darf die Toleranz sein?

Direkt nach Erscheinen des Kommentars hat sich Reinhard Siegismund gemeldet: „Bei meiner Arbeit als Sachverständiger habe ich immer wieder Abweichungen zu beurteilen. Man sollte wissen, dass die Minimal- und Maximalwerte in den Normen und Regelwerken in den meisten Fällen wirklich nicht zu unter- oder überschreitende Werte sind. (…) Die vorgegeben Werte sind Grenzwerte, deren Nichteinhaltung zum schlechteren hin zu beanstanden ist. Wir sollten den Planern empfehlen: diese Werte sind nicht das Ziel der Auslegung und müssen nicht gerade so erreicht werden, sondern sie sollten eher mit einer Abweichung zum Guten hin dimensioniert werden. (…) Wenn ich bei einer Abweichung zum Schlechteren keinen erkennbaren Nachteil für die Sicherheit oder den Menschen erkenne, (…) habe ich allerdings manche Abweichungen als vorhanden, aber ohne Nachteil und zu akzeptieren eingestuft, und konnte meist beide Seiten zu einem einvernehmlichen Abschluss bewegen.“

Nun sind zwei weitere Leserkommentar hinzugekommen.

Peter Salzwedel schreibt: „Sehr geehrter Herr Dr. Stahl, ich habe mich in meiner Berufszeit immer wieder gewundert, dass bei den Messungen der Luftvolumenströme nur ein Messwert je Messstelle in das Protokoll eingetragen wurden, keine Angabe von Fehlertoleranzen. Dabei würde bei Beachtung der Toleranzen der eine oder andere Messwert noch die Vorgaben erfüllen und es müsste nicht nachreguliert werden. Leider bin ich bei den ausführenden Firmen immer wieder auf Unverständnis gestoßen, obwohl die Fehlertoleranzen eigentlich ein Ergebnis in deren Sinne ergeben würden. Ich habe mir eine kleine Excel-Berechnung hinsichtlich der Fehlertoleranzen nach DIN EN 12599 erstellt. In dem eingegebenen Beispiel ergibt sich eine Toleranz von +/- 17 %, das heißt bei einem Rohrdurchmesser von 200 mm und einem Luftvolumenstrom von 500 m³/h ergibt sich ein Volumenstrombereich von 415 bis 585 m³/h, der noch toleriert werden müsste.“

Beat Frei aus der Schweiz meint hierzu: „Sehr geehrter Herr Stahl, besten Dank für Ihren Kommentar. Mein Kollege David Burkhardt und ich beschäftigen uns in der Praxis, in der Forschung, in der Normierung und in der Lehre immer wieder mit dem Thema Messunsicherheiten und Toleranzen bei der Übergabe von LüKK-Anlagen. Wir schätzen es, dass Sie das wichtige Thema Toleranzen im Zusammenhang mit der Revision der EN 12599 aufgenommen haben.
Bei der bald abgeschlossenen Revision unserer nationalen Norm SIA 382/1 Mechanische Lüftung in Gebäuden – Grundlagen und Anforderungen haben wir das Thema Messunsicherheit und Toleranzen grundlegend überarbeitet. Im von der SIA 382/1:2014 verwendeten Begriff „Toleranz der Messunsicherheiten“ waren die Messunsicherheit und die zulässige Sollwertabweichung miteinander ungünstig vereint. Damals konnten die Werte der EN 12599:2012 und der SIA 382/1:2014 nicht eindeutig miteinander verglichen werden. Die Anwendung der SN EN 12599:2012 musste damals mit einem nationalen Vorwort und einem nationalen Anhang geregelt werden, damit die SIA 382/1:2014 maßgeblich blieb. Für Funktionsmessungen haben wir in der revidierten und Anfang 2025 publizierten SIA 382/1 zulässige erweiterte Messunsicherheiten und zulässige Toleranzen vom Sollwert voreinander getrennt und für wichtige Messgrößen tabellarisch ausgewiesen.
In meiner langjährigen früheren Tätigkeit in der akkreditierten Prüfstelle HLK der Hochschule Luzern waren mir die Spezifikation und Konformitätszonen ein Begriff. Bei der Revision der SIA 382/1 haben wir diese Methodik für die Akzeptanz von Ergebnissen bei Funktionsmessungen angewendet. Ich bin im CEN/TC 156 als Schweizer Vertreter engagiert. In der für die EN 12599 zuständigen WG 8 mit Frank Bitter als Convenor sind aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel keine Schweizer Experten aktiv. Während meiner Beobachtertätigkeit im DIN NHRS habe ich Frank Bitter auf unsere obenstehend beschriebenen Arbeiten aufmerksam gemacht – ohne Rückmeldung.
Die Vernehmlassung zur prEN 12599:2024 ist nun im Gang. Wir werden seitens SIA Begleitkommission zu CEN/TC 156 an der Vernehmlassung zur prEN 12599:2024 teilnehmen und das Thema Toleranz und Messunsicherheit einbringen. Ich hoffe, dass Ihnen unsere Arbeiten weiterhelfen, das Thema Messunsicherheiten und Toleranzen nochmals im cci begleitend zur Vernehmlassung zu lancieren.“

Bevor Dr. Manfred Stahl seinen Kommentar zum Entwurf der DIN EN 12599 veröffentlicht hat, hat sich cci Branchenticker im Rahmen des Normentags am 3. September mit der DIN EN 12599 beschäftigt (siehe cci279999).

Hierzu hatte sich bereits Detlef Malinowsky gemeldet, der den neuen Entwurf der DIN EN 12599 unter folgendem Motto sieht: „Warum soll man etablierte, einfache Normen nicht wieder komplizierter, aufwendiger, unübersichtlicher und natürlich teurer machen und das bei 1/3 weniger Seiten.“ Einige Beispiele hat er hinzugefügt.

Die Einschätzung von Herrn Malinowsky hat wiederum Marcel Blumenthal nachdenklich gemacht: „Mein Erfahrungen mit Planenden ist bisher, dass man den aktuellen Stand der DIN EN 12599 schon nicht verstanden oder einfach ignoriert hat. Das hat zu Folge das abweichend der Vorgabe des §7 VOB/A in den seltensten Fälle eine eindeutige und für alle gleich zu verstehende Leistungsbeschreibung (auch) in diesem Kontext erstellt wurde.“

Der neuste Kommentar stammt von Olaf Mayer: „Hallo Herr Malinowsky und Herr Blumenthal, ihr seit schon auf der richtigen Spur. Die Din EN 12599 hat sich jemand zu eigen gemacht, der auch einmal etwas verfassen wollte. Das würde ich jetzt ‚Entbürokratisierung‘ oder doch Entschleunigungsprozess nennen. Ok, das stimmt ja so nicht. Wir machen geradewegs weiter da, wo wir immer aufhören und ändern wollten. Die Bürokratie nimmt seinen Lauf steil nach oben und ein Aufhellen ist da nicht in Sicht. Zitat Herr Blumenthal: ‚Werden meine Besprechungen und Abstimmungen zur Gestaltung und Inhalt von Leistungsverzeichnissen wohl noch umfangreicher werden müssen.‘ Das kann nicht der Sinn einer neuen DIN EN 12599 sein oder? Herr Malinowsky hat es auf die Norm gebracht. Zitat: ‚Wer die Überarbeitung der DIN EN 12599 vorangetrieben hat, aber ‚der die das‘ hat keinen Bezug zur Praxis!‘ Dabei sind die Normen, die ich bis jetzt bei meinen Sachverständigenarbeiten einbezogen habe, völlig ausreichend und doch zu viel. In der ganzen Gestaltung wird der Praxisanteil sehr häufig vernachlässigt oder sogar vergessen. Die Norm sollte auch dafür ausgearbeitet werden, das eine Umsetzung von Handwerk und Co. praxisorientiert umgesetzt werden kann. Aber laut Helmut Bramann (Hauptgeschäftsführer vom ZVSHK) heißt es – Zitat: ‚Wir bauen doch keine Raketen, sondern nur Wärmepumpen‘. Solange wir solche Sätze von uns geben, darf man sich über andere Aussagen oder Norm-Gestaltungen nicht mehr wundern. Das Zitat war total praxisfremd.“

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13. September 2024

Sensorik, eine Verabschiedung, der Kommentar und nochmal DIN EN 12599

In zwei kooperativen Projekten wollen Forscher der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa), St. Gallen/Schweiz, belastbare Daten über die Raumluftbedingungen an klimatisierten Arbeitsplatz generieren und analysieren. Dr. Andreas Six, Kommunikation/Teamleitung Redaktion an der Empa, beschreibt im Beitrag „Schweizer Manikins: Sensorik für wohltemperierte Büros und OP-Säle“ auf cci Wissensportal (siehe cci280633), wie hierfür zwei smarte Dummys das Raumklima erfassen. Die Manikins erkennen mittels Sensortechnologie und mathematischer Modellierung, ob Arbeitsplätze auf Wohlfühltemperatur sind, Patienten im OP-Saal kalte Füße bekommen oder Chirurgen unnötig schwitzen müssen. Ziel der Empa-Forscher ist, den Energiebedarf von Klimageräten und Klimaanlagen zu optimieren.

Detlef Malinowsky merkt hierzu an: „Das Forschungsprojekt klingt sehr interessant, aber ich sehe auf allen Bildern, dass nicht mit der operativen Temperatur gearbeitet wird. Die operative Temperatur (gefühlte Temperatur, Empfindungstemperatur) umfasst das Zusammenwirken von Lufttemperatur und mittlerer Strahlungstemperatur der Raumoberflächen und ist der Hauptfaktor für die thermische Behaglichkeit. Wenn wirklich nicht mit der operativen Temperatur geforscht wird, sind meines Erachtens die Ergebnisse kritisch zu bewerten.“

Daraufhin hat sich Dr. Agnes Psikuta von der Empa zu Wort gemeldet: „Die operative Temperatur kann an 46 Stellen auf der Oberfläche der Prüfpuppe berechnet werden. Die in die Oberfläche der Prüfpuppe integrierten Strahlungsflusssensoren liefern auch Strahlungstemperaturwerte und die Temperatursensoren die Lufttemperaturwerte, so dass die operative Temperatur auch unter Berücksichtigung der Luftgeschwindigkeit (Luftgeschwindigkeitssensoren sind an allen Stellen vorhanden) leicht von der HVAC-Manikin ermittelt werden kann.“

Dankbar für das Feedback schreibt Detlef Malinowsky: „Sehr geehrte Frau Psikuta, danke für die Rückmeldung, dann war meine Annahme falsch (habe ich so auf den Bildern nicht gesehen), dass nur die Raumtemperatur am Körper gemessen wird. Es wird also auch die operative Temperatur am Körper gemessen. Könnte man erfahren welcher Temperatursensor hierfür verwendet wird?“

Auch Theodor Straka hat eine Frage zu den Empa-Projekten: „Wird die Messung beziehungsweise werden die Messungen am Arbeitsplatz hinsichtlich und/oder unter Berücksichtigung der DIN EN ISO 7730 durchgeführt, da diese Norm die Grundlage der PMV-PPD Messung ist?“

Die Antwort von Agnes Psikuta lautet: „Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Forschung. Die vorgestellte HVAC-Manikin zeichnet nicht nur die für die Berechnung des PMV-PPD benötigten Daten auf, sondern noch viel mehr. Die Luft- und Strahlungstemperaturen sowie die Luftgeschwindigkeit können an 46 Stellen des Körpers aufgezeichnet werden. Dies bedeutet, dass nicht nur das globale thermische Empfinden/Komfort geschätzt werden kann, zum Beispiel PMV- und PPD-Werte, sondern auch der lokale Komfort unter Verwendung anderer, komplexerer lokaler Modelle, die in der wissenschaftlichen Literatur verfügbar sind. Darüber hinaus können zwei in die Puppenoberfläche integrierte Strahlungsflusssensoren die eingehende Strahlungswärme quantifizieren und zwischen Sonnenstrahlung und Strahlung von warmen und kalten Oberflächen unterscheiden. Diese Vielzahl von aufgezeichneten Daten liefert nicht nur Basisinformationen zur Abschätzung der thermischen Behaglichkeit oder des Unbehagens, sondern gibt auch Aufschluss über deren Quellen in einer komplexen Umgebung.“

Immer dienstags informiert cci Branchenticker über neue Normen, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen aus LüKK und TGA. Am 3. September ging es um den im August 2024 erschienenen Entwurf der DIN EN 12599 „Lüftung von Gebäuden – Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen und Luftbehandlungssysteme in Nichtwohngebäuden“ (siehe cci279999). Direkt nach Erscheinen des Beitrags haben sich zwei Leser zu Wort gemeldet.

Detlef Malinowsky sieht den neuen Entwurf der DIN EN 12599 „unter folgendem Motto: ‚Warum soll man etablierte, einfache Normen nicht wieder komplizierter, aufwendiger, unübersichtlicher und natürlich teurer machen und das bei 1/3 weniger Seiten‘“ und liefert hierzu einige Beispiele.

Daraufhin hat Marcel Blumenthal geschrieben: „Die Einschätzung von Herrn Malinowsky macht mich sehr nachdenklich. Mein Erfahrungen mit Planenden ist bisher, dass man den aktuellen Stand der DIN EN 12599 schon nicht verstanden oder einfach ignoriert hat. (…) Wenn diese bisher brauchbare Norm sich nun in die beschriebene Richtung entwickeln sollte, werde meine Besprechungen und Abstimmungen zur Gestaltung und Inhalt von Leistungsverzeichnissen wohl noch umfangreicher werden müssen.“

Nun ist ein weiterer Kommentar von Jörg Mez hinzugekommen: „Die Leckageprüfung bei RLT-Anlagen ist zwar in der EN1507 und EN12237 beschrieben, wird dort aber nicht richtig und für die Baustelle anwendbar dargestellt. In der EN12599 nun aber die Leckageprüfung in duct, system & component zu differenzieren, macht an dieser Stelle aus Anwender Sicht keinen Sinn und verkompliziert die Sache unnötig. Nur eine zumindest repräsentative (besser vollständige) Systemprüfung, stellt die tatsächliche Situation hinsichtlich der Leckage einer RLT-Anlage dar. Unter hygienischen und energetischen Gesichtspunkten ist jedoch noch viel schlimmer, dass die Leckageprüfung immer noch eine freiwillige Leistung darstellt und gegebenenfalls gesondert vereinbart werden muss. Solange jedoch Fachverbände immer noch die Dichtheitklasse B als Mindestanforderung betrachten, obwohl aus Sicht der VDI 6022 für die meisten Anlagen C beziehungsweise D gilt, ist hier sicher keine Besserung in Sicht. Der Kunde bekommt in diesen Fällen jedenfalls nicht das was er bestellt hat, was er meistens natürlich gar nicht weiß oder erst beim Betrieb und den Betriebskosten feststellt.“

Das langjährige Vorstandsmitglied des VDMA-Fachverbandes Automation + Management für Haus + Gebäude (VDMA AMG), Karl Heinz Belser, hat sich auf der Vorstandssitzung am 28. August in Berlin in den Ruhestand verabschiedet (siehe cci281037).

Die Meldung hat Benjamin Meißner zu folgendem Kommentar veranlasst: „Lieber Herr Belser, die Branche verliert mit Ihnen einen wahren Geschäftsmann der alten Schule mit süddeutscher Nonchalance. Alles Gute für den weiteren Weg!“

Die Antwort von Karl Heinz Belser: „Lieber Herr Meißner, vielen lieben Dank für Ihre freundlichen Zeilen und die guten Wünsche. Zum Glück bin ich ja noch am Leben. Deshalb werde ich der TGA-Branche und natürlich der Gebäudeautomation weiterhin verbunden bleiben. Unsere Gebäudetechnik finde ich noch immer super spannend. So spannend, dass ich gerne junge Menschen motivieren möchte, in der TGA ihre berufliche Zukunft zu suchen. Mal sehen, was sich da so ergibt. Ihnen auch alles Gute.“

In seinem Kommentar „Hier fehlt mir die Toleranz“ (siehe cci281325) geht Dr. Manfred Stahl auf ein mögliches Versäumnis beim Entwurf der DIN EN 12599 „Übergabe von RLT-Anlagen in Nichtwohngebäuden“ aufgefallen, das seines Erachtens auch weitere technische Regeln der LüKK betreffen könnte: Wie werden bei Komfortparametern messtechnisch ermittelte Abweichungen von geplanten Sollwerten beurteilt? Wie groß darf die Toleranz sein?“

Reinhard Siegismund schreibt daraufhin: „Lieber Dr. Stahl, bei meiner Arbeit als Sachverständiger habe ich immer wieder Abweichungen zu beurteilen. Man sollte wissen, dass die Minimal- und Maximalwerte in den Normen und Regelwerken in den meisten Fällen wirklich nicht zu unter- oder überschreitende Werte sind. Wenn eine horizontale Abwasserleitung ohne weitere Entlüftung maximal 3 m lang sein darf, habe ich einmal bei ’nur‘ 3,15 m, das heißt 5 % Überschreitung einen erheblichen Sachschaden feststellen müssen, da dadurch ein kleiner Sifon leer gesaugt wird. Auch mussten aus so einem Grund OPs über einige Tage abgesagt werden.
Ich meine diese vorgegeben Werte (Temperatur, Luftrate, CO2, VOC, Schall, Schwingungen) sind Grenzwerte, deren Nichteinhaltung zum schlechteren hin zu beanstanden ist. Wir sollten den Planern empfehlen: diese Werte sind nicht das Ziel der Auslegung und müssen nicht gerade so erreicht werden, sondern sie sollten eher mit einer Abweichung zum Guten hin dimensioniert werden. Kleinste Mängel bei der Installation, zum Beispiel ein klein wenig höherer Druckverlust, Reduzierung der Leistung durch etwas Schmutz, etwas schlechtere Schalldämpfung, kann oder andere kleine Anpassungsprobleme führen dann nicht zu oft teuren Nachbesserungen.
Natürlich war ich verärgert in Zürich mit 51 km/h statt 50 km/h wegen Geschwindigkeitsüberschreitung einen Strafzettel zu bekommen – international über die Botschaften und die hiesige Polizei übermittelt. Ich muss doch auch auf den Verkehr schauen und nicht nur auf den Tacho. Deshalb, auch da, wären 45 oder 48 km/h richtiger gewesen, aber ich wollte rechtzeitig am Flughafen sein.
Wenn ich bei einer Abweichung zum Schlechteren keinen erkennbaren Nachteil für die Sicherheit oder den Menschen erkenne, (…) habe ich allerdings manche Abweichungen als vorhanden, aber ohne Nachteil und zu akzeptieren eingestuft, und konnte meist beide Seiten zu einem einvernehmlichen Abschluss bewegen – auch wenn sie dabei schon vor Gericht waren. Natürlich muss auch das Messgerät kalibriert sein und nach den Regeln eine Messabweichung beachtet werden. Die Luftqualität darf allerdings nie den maximal zulässigen Wert für langen oder kurzzeitigen Aufenthalt von Menschen oder Explosionsgefahr um keinen einzigen Prozent übersteigen. Das betrifft auch Überschreitungen vom zulässigen Druck , Eisbildung, Wasserabscheidung, Korrosionsschutz. Allerdings sind bei vielen Rechtsstreitigkeiten die Abweichungen vom Sollwert so erheblich, dass weitere Überlegungen sich erübrigen.“

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6. September 2024

Die DIN EN 12599 und nochmals prominente Testimonials

Wie wirksam sind Testimonials wirklich? Das hat sich Torsten Wiegand in seinem Kommentar „Vom Promi-Werbegesicht zum ‚LüKK-Fluencer?’“ (siehe cci280378) gefragt. Seines Erachtens können prominente Werbegesichter in der LüKK nicht die Markenidentifikation und das Kaufinteresse steigern. Vielmehr sollte ein Influencer-Marketing, das zunehmend auch für die Baubranche („Baufluencer“) an Bedeutung gewinnt, betrieben werden.

Direkt nach Erscheinen des Kommentars hat sich Sven Rentschler für die „wertvollen Denkanstöße“ bedankt und darauf verwiesen, dass die Spielregeln, mit Blick auf das Thema Wirksamkeit prominenter Markenbotschafter in der LüKK, in einem B2B-geprägten Umfeld andere sind als im klassischen B2C-Markt. Den „Ansatz, sich mehr auf Influencer und Content Creator innerhalb der Branche – also ‚LüKK-Fluencer‘ – zu fokussieren“ findet er „sehr zeitgemäß. Diese könnten gezielt die technischen Aspekte und Vorteile der Produkte hervorheben und auf diese Weise nicht nur potenzielle Kunden, sondern auch junge Menschen für eine Karriere in der LüKK-Branche begeistern.“ So könnten künftig „technisch versierte Influencer, die ihre Expertise und Leidenschaft für die Branche authentisch vermitteln, (…) tatsächlich eine neue Dimension der Marken- und Nachwuchsbindung schaffen.“

Auch Bernhard Schöner findet: „LüKK-Fluencer? Coole Idee! Alles, was (junge) Menschen in die Branche treibt, ist hilfreich.“ Die nächste Hürde wäre jedoch, „dass in der Branche auch geblieben wird, sprich: die Ausbildung nicht abgebrochen und die Prüfung(en) bestanden werden.“ Testimonials machen sich seines Erachtens auch im B2B-Bereich gut, „wenngleich die Grenzen zwischen B2B und B2C immer fließender werden“ und ergänzt: „Dass die Branche nun auch ‚müllert‘ hilft indirekt auch der Bekanntheit, dem Ansehen, der Sensibilisierung für das Produkt. Das haben zahlreiche Marken bereits vorgelebt.“

Nun ist ein weiterer Kommentar von Christian Fieberg hinzugekommen, der die Fußballthematik aufgreift: „Schon Uwe Seeler pfiff fröhlich für Hattrick im TV. Jetzt kommt Müller. Die Zielgruppe ist dann wohl der (männliche) Häuslebauer. Unsere Branche wird wenig von solchen Testimonials profitieren, wenn sie sich nicht auch in den sozialen Medien tummelt – und das zeitgemäß. Also schnell einen Reel auf Instagram einstellen … ? Ich befürchte, so einfach wird es nicht.“

Immer dienstags informiert cci Branchenticker über neue Normen, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen aus LüKK und TGA. Am 3. September ging es um den im August 2024 erschienenen Entwurf der DIN EN 12599 „Lüftung von Gebäuden – Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen und Luftbehandlungssysteme in Nichtwohngebäuden“ (siehe cci279999).

Hierzu hat sich Detlef Malinowsky gemeldet. Er schreibt: „Den neuen Entwurf der DIN EN 12599 sehe ich unter folgendem Motto: ‚Warum soll man etablierte, einfache Normen nicht wieder komplizierter, aufwendiger, unübersichtlicher und natürlich teurer machen und das bei 1/3 weniger Seiten‘.
Beispiele:
1. Die Luftvolumenstrommessungen werden nun nicht mehr in der DIN EN 12599 beschrieben, hier verweist man nun auf die DIN EN16211, die das ganze Thema aufgeblasen und unübersichtlich darstellt (ach ja, diese Norm kostet natürlich extra Geld).
2. Die aktuelle Norm gilt auch für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, in dem Entwurf werden die Wohngebäude ausgeschlossen. Hier bin ich erst nach wenigen Minuten Überlegung draufgekommen, dass ja die Physik in Wohngebäuden wohl anders funktioniert als in Nichtwohngebäuden. Oder brauchen wir dann für Wohngebäude eine andere kostenpflichtige Norm.
3. Warum macht man aus einer etablierten Vollständigkeitsprüfung eine zusätzliche ‚administrative Prüfung‘, war doch alles in der Vollständigkeitsprüfung enthalten. Öfter mal was Neues oder soll es nur verwirren?
4. Was bedeutet der Zusammenhang ‚Tabelle 3 — Erweiterte Messunsicherheit U von Messgrößen‘ und der Satz ‚Dieses Dokument legt keine Toleranzen für die Bemessungswerte fest‘. Was bedeutet der Begriff ‚Bemessungswerte‘, der stammt doch aus Kranken – und Pflegeversicherung.
5. Zum Thema ‚Sauberkeit der Anlage‘, wir haben doch eine VDI 6022, kann man nicht auf diese verweisen?
6. Die Messung der Luftdichtheit von Luftleitungen wird ebenfalls beschrieben, wir haben aber doch die DIN EN 12237, DIN EN 1507, DIN EN 13180, DIN EN 1751 … Können diese nun entfallen? Warum diese Doppelung an Themenbearbeitung?
7. Das Thema ‚Bestimmung des Umfangs der Funktionsprüfungen beziehungsweise -messungen‘ war kurz und verständlich in der aktuelle DIN EN 12599 beschrieben, nun ist es ein aufgeblähtes, akademisches Kapitel, welches man erst nach einem Studium versteht.
8. ‚Besondere Messungen‘ wurden umbenannt in ‚Zusätzlich Messungen‘, heißt eigentlich ‚Sondermessungen‘ nach der aktuellen DIN EN 12599 (Wahrscheinlich ein Übersetzungsfehler)
9. Die Bestimmung der Messunsicherheit wurde überarbeitet, ‚warum einfach, wenn es auch komplizierter geht‘.
Ich weiß nicht, wer die Überarbeitung der DIN EN 12599 vorangetrieben hat, aber ‚der die das‘ hat keinen Bezug zur Praxis!“

Auf diese Ausführungen hat wiederum Marcel Blumenthal reagiert: „Die Einschätzung von Herrn Malinowsky macht mich sehr nachdenklich. Mein Erfahrungen mit Planenden ist bisher, dass man den aktuellen Stand der DIN EN 12599 schon nicht verstanden oder einfach ignoriert hat. Das hat zu Folge das abweichend der Vorgabe des §7 VOB/A (Anm. d. Red.: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A) in den seltensten Fälle eine eindeutige und für alle gleich zu verstehende Leistungsbeschreibung (auch) in diesem Kontext erstellt wurde. Auch die Tatsache, dass die VOB/C ATV (Anm. d. Red.: Vergabe- und Vertragsordnung Teil C – Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen) DIN 18379 im Punkt 3.5 ‚Abnahmeprüfung‘ direkt auf diese Norm verweist (ohne Datums- beziehungsweise Versionsangabe der Norm!), hält Planende kaum davon ab, diese Norm bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen zu ignorieren. Wenn diese bisher brauchbare Norm sich nun in die beschriebene Richtung entwickeln sollte, werde meine Besprechungen und Abstimmungen zur Gestaltung und Inhalt von Leistungsverzeichnissen wohl noch umfangreicher werden müssen.“

Mitglieder von cci Wissensportal können Artikel direkt kommentieren. Nichtmitglieder können uns ihre Anmerkungen zusenden (redaktion@cci-dialog.de). Bei per E-Mail eingesendeten Kommentaren setzen wir Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung voraus. Vielen Dank! Schreiben Sie uns gerne.

30. August 2024

Promi-Markenbotschafter, „LüKK-Fluencer“ und McDonalds

In seinem Kommentar „Vom Promi-Werbegesicht zum ‚LüKK-Fluencer?’“ (siehe cci280378) geht Torsten Wiegand unter anderem auf die Wirksamkeit von Testimonials ein. Er glaubt nicht daran, dass prominente Werbegesichter in der LüKK die Markenidentifikation und das Kaufinteresse steigern und den (Heizungs)Absatz ankurbeln können. Stattdessen verweist er auf erfolgreiches Influencer-Marketing, das zunehmend für die Baubranche („Baufluencer“) an Bedeutung gewinnt. Außerdem wünscht er sich, dass „LüKK-Fluencer“ mit ihren Aktivitäten in sozialen Netzwerken junge Leute für den Beruf des Mechatronikers für Klima- und Kältetechnik begeistern.

Sven Rentschler meint hierzu: „Lieber Herr Wiegand, vielen Dank für Ihren aufschlussreichen Kommentar. Sie haben einen wichtigen Punkt angesprochen: Die Wirksamkeit prominenter Markenbotschafter in der Lüftungs-, Klima- und Kältebranche (LüKK) ist sicherlich ein interessantes Thema, doch in einem von Business-to-Business (B2B) geprägten Umfeld sind die Spielregeln andere als im klassischen Business-to-Consumer (B2C)-Markt. In der Tat erscheint es fraglich, ob ein Chefeinkäufer im Großhandel seine Entscheidung von einem prominenten Werbegesicht beeinflussen lässt, während er gleichzeitig technischen Spezifikationen und Effizienzbewertungen höchste Priorität einräumt. Hier sind fundierte, technische Informationen und die Vermittlung von echtem Mehrwert entscheidend, um ähnliche Produkte voneinander abzugrenzen und eine seriöse Beratung bis hin zum Endkunden sicherzustellen.
Ihr Ansatz, sich mehr auf Influencer und Content Creator innerhalb der Branche – also „LüKK-Fluencer“ – zu fokussieren, ist daher sehr zeitgemäß. Diese könnten gezielt die technischen Aspekte und Vorteile der Produkte hervorheben und auf diese Weise nicht nur potenzielle Kunden, sondern auch junge Menschen für eine Karriere in der LüKK-Branche begeistern. Ich teile Ihre Ansicht, dass diese moderne Form der Kommunikation zukünftig eine bedeutendere Rolle spielen könnte, gerade wenn es darum geht, den Nachwuchs für technische Berufe zu gewinnen. Technisch versierte Influencer, die ihre Expertise und Leidenschaft für die Branche authentisch vermitteln, könnten hier tatsächlich eine neue Dimension der Marken- und Nachwuchsbindung schaffen. Vielen Dank für Ihren Beitrag und die wertvollen Denkanstöße, die Sie gegeben haben.“

Auch Bernhard Schöner hat sich zu diesem Thema geäußert: „LüKK-Fluencer? Coole Idee! Alles, was (junge) Menschen in die Branche treibt, ist hilfreich. Was dann noch bleibt ist die Herausforderung, dass in der Branche auch geblieben wird, sprich: die Ausbildung nicht abgebrochen und die Prüfung(en) bestanden werden. Daher plädiere ich auch immer wieder gerne für die gähnend langweilige Botschaft, wenn ich es mit der jungen Genartion zu tun habe: Ohne Fleiß, keinen Preis.
Testimonials? Machen sich auch im B2B-Bereich gut, wenngleich die Grenzen zwischen B2B und B2C immer fließender werden. Das über Jahrzehnte von Viessmann konsequent betriebene Sponsoring im Wintersport machte die Marke bekannt und wertvoll, auch für das verarbeitende und weiterverkaufende Gewerbe. Otto Rehagel tummelte sich auch vor Jaaaaahren mal in der Heizungsbranche, um Markenbewusstsein beim Endverbraucher zu erzeugen.
Letztendlich entscheidet jedoch meist der „Fach-Fluencer“, was eingebaut wird. Dennoch: Dass die Branche nun auch „müllert“ hilft indirekt auch der Bekanntheit, dem Ansehen, der Sensibilisierung für das Produkt. Das haben zahlreiche Marken bereits vorgelebt und sicher nicht in diese Art der Werbemechanik investiert, weil zu viel Budget übrig war. Das ein oder andere LüKK-Unternehmen versucht es jetzt hier und da auch bzw. setzt diese Art von Marketing-Aktivitäten fort und will freilich rasche feine Ergebnisse. Verständlich, dennoch gilt auch hier: Erfolg braucht Geduld.“

Eine Anzeige zur cci Schulung „Küchenlüftung und Abluftreinigung für gewerbliche Küchen“ (siehe hier) hat den Sachverständigen Reinhard Siegismund aus Bad Vilbel beschäftigt, der uns daraufhin folgende E-Mail geschickt hat: „Als ich diese Ankündigung des Lehrgangs ‚Küchenlüftung und Abluftreinigung für gewerbliche Küchen‘ sah, fiel mir eine Aktion in den 70er Jahren ein: Als ich den ersten Auftrag von McDonalds und dann Burger King erhielt, bekam ich zur Auflage, selber einen Tag in der Küche eines solchen Restaurants mitzuarbeiten. Das habe ich auch gemacht, bis zur abendlichen Reinigung der Fettabscheider der Absaugehaube. Das war lehrreich, hat sich gelohnt und ich hatte dann etwa 150 Restaurants und Küchen für Fast-Food-Restaurants und auch Gastronomieküchen in Auftrag (wir planten allerdings die gesamte Technik für alle Gewerke). Das wäre doch vielleicht auch ein Vorschlag, dies zu tun? Allerdings werde ich diesmal nicht teilnehmen. Freundliche Grüße Reinhard Siegismund“

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23. August 2024

Habeck und Entlassungsgerüchte bei Stiebel Eltron sowie ein gutes VRF-Projekt

Die Stiebel-Eltron-Gruppe, Holzminden, steht weiter im Fokus der Öffentlichkeit. cci Branchenticker hat am 19. August in der Meldung „Stiebel Eltron: Habeck-Besuch und Gerüchte um Entlassungen“ (cci279965) über Entlassungsgerüchte in einem Bericht des Handelsblatts und den Unternehmensbesuch von Wirtschaftsminister Robert Habeck berichtet. Laut Handelsblatt steht Stiebel Eltron unter großem wirtschaftlichen Druck.

Dazu meint Detlef Malinowsky: „cci ist für mich eine seriöse Quelle. Solche und andere Sätze von einem Politiker wie Habecks Aussage ‚Auch deswegen bin ich heute hier bei Stiebel Eltron, um damit aufzuräumen‘ sind für mich unerträglich. Bitte lasst die Politik aus ‚unserer‘ cci.“
Jens Herrmann macht sich Gedanken um die schwache Wärmepumpenkonjunktur: „Warum koppelt man den Wärmepumpenstrompreis nicht einfach an den Gaspreis, um den Markt anzuschieben? Liegt es an den nicht vorhandenen Stromnetzen (Stichwort EnWG § 14a)? Der riesige Aufwand des Fördermanagements könnte gleichzeitig reduziert werden und es wäre ein kleiner Schritt in Richtung Entbürokratisierung.“

Lobende Worte für das Projekt „Dezentrale VRF-Anlage für moderne Flex Offices“ (1. August, Artikelnummer cci278883), findet Anton Tienes: „Alles sauber gearbeitet, was auch nicht immer üblich ist. Ich gehe allerdings davon aus, dass die 4 Außeneinheiten mindestens einen Schallpegel von 65 dB haben werden und eventuell eine Belästigung für die angrenzenden Räume sein könnten.“

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16. August 2024

Rechtswidriger Verkauf von Klimageräten und Hitzeschutzsstrategie

Florian Fischer forderte in seinem Meinungsbeitrag vom 17. Juli (siehe cci278894): „Schluss mit dem rechtswidrigen Verkauf von Split-Klimageräten“. Dieser Beitrag hat bereits einige Leser zu Kommentaren veranlasst. Auf den Kommentar von Ulli Precht, der sich eindeutig gegen Verbote in der LüKK ausspricht, bezieht sich nun Norbert Haarmann: „Sie haben in Ihrem Kommentar zum oben genannten Thema mehrfach den sogenannten Nagel auf den Kopf getroffen. Natürlich schmeckt das sicher vielen Beteiligten in der Branche nicht. Aber diese versteckte Form des kleinen Protektionismus in Form von immer mehr Verboten ist keine Lösung! Sie kostet dem Verbraucher und im Zweifelsfall gehen die Märkte in die Knie – wie ja geschehen!
Zertifizierungen hin oder her und ein anderes Beispiel: Wir bearbeiten aktuell ein anderes Gewerk aus dem Baugeschehen. Im Rahmen einer Ausschreibung stellte einer der Bieter seine „konsequente Zertifizierung“ heraus. Das abgegebene Angebot liegt aber ca. 30 % über dem der meisten Bieter und er verlangt Nachweise, Absicherungen in Details, die sachverständig eindeutig sind. Sollen wir nun etwa die nicht zertifizierten Betriebe von der Vorschlagsliste nehmen? Und nun zurück zu unseren Split-Geräten respektive Zertifizierungen generell: Oft genug bedienen Zertifizierungen einen Formalismus, um damit Märkte einzuhegen, Konkurrenz zu reduzieren, Geschäftsmodelle auszubauen: Die einen verdienen besser, die anderen stabilisieren die Geschäftsbasis und genügend Auftraggebende verschanzen sich hinter Sicherheit, denn sie haben nicht nur nach Vorschrift, sondern sogar an einen Zertifizierten vergeben! – Und was geschieht mitunter: Da kommen diese ‚unheiligen‘ Baumärkte und zersprengen die sich doch so selbstsichere Allianz!“

Detlef Malinowsky macht sich indes Gedanken über die Hitzeschutzstrategie des Bauministeriums (cci279580) und fragt: „In Europa und Nordamerika zum Beispiel sterben mehr Menschen an Kälte als an Hitze. Laut einer Studie in The Lancet (2015) sind weltweit etwa 7,7 % aller Todesfälle auf Kälte zurückzuführen, nur etwa 0,5 % auf Hitze. Wenn dies ein Fakt ist, stellt sich für mich die Frage: Warum liegt der Schwerpunkt auf Hitzeschutzplänen und nicht auf Kälteschutzplänen (die es in anderen Ländern schon lange gibt), wenn doch mehr Menschen an Kälte sterben?“

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9. August 2024

Noch einmal rechtswidriger Verkauf von Split-Klimageräten

Die Forderung von Florian Fischer in seinem Meinungsbeitrag vom 17. Juli (siehe cci278894) war deutlich: „Schluss mit dem rechtswidrigen Verkauf von Split-Klimageräten“. VDKF, FGK, BIV und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik hatten darauf hingewiesen, dass der Verkauf von Split-Klimageräten an Endverbraucher gegen geltendes Recht verstößt, da diese nicht die erforderlichen Zertifikate und Kenntnisse für den fachgerechten Einbau besitzen.

Nach Erscheinen des Meinungsbeitrags gab es gleich mehrere Reaktionen von Roland Grün, Axel Kallenbach, Reinhard Siegismund, Sven Marco Lüdicke und Rudi Flohrschütz (siehe Leserstimmen vom 19. Juli). Auch Olaf Mayer hatte sich geäußert (siehe Leserstimmen vom 26. Juli).

Nun ist ein weiterer Kommentar hinzugekommen.

So schreibt Ulli Precht: „Wir haben nun alle lernen müssen, wie allergisch der Deutsche auf Verbote reagiert – ‚Glühbirnenverbot, Heizungsverbot, Verbrennerverbot, …‘ Die Kommunikation betreffend GEG und Wärmewende hat die LüKK und deren Lobbyverbände nach meinem Dafürhalten sträflich vernachlässigt und den Politikern und Zeitungen mit großen bunten Buchstaben überlassen, da war dann nur noch von ‚Heizungsverbot‘ die Rede, alle sind los gerannt und haben den Öl- und Gasheizungsmarkt leer gekauft, weil die Wärmepumpe nicht entsprechend eingeführt, sondern als aufgezwungen empfunden wurde. Die Wärmepumpen-Hersteller sind hinterher gehechelt mit Kapazitäten, was es als Förderung gab, wurde auf die Preise aufgeschlagen und der deutsche Michel fühlt sich wieder betrogen. Jetzt hat sich der Markt beruhigt, und nun ‚gucken sie alle in die Röhre‘. Da Verbote nicht funktionieren, fordert die LüKK jetzt ‚Verbote‘ – was für ein Armutszeugnis. Den deutschen Baumärkten dieses Geschäft/Umsatz abzwingen zu wollen, ist doch auch nicht die Lösung. Der Handel macht doch an der deutschen Grenze nicht mehr halt, da shoppen die Käufer das im Internet, oder es kommt aus den (EU-)Ländern, denen die Meinung der deutschen LüKK völlig egal ist, und von denen, die das nicht interessiert, oder gleich direkt aus China. Verbote, wie bitte? Wie wollt ihr das so aufhalten? Wann lernt ihr endlich euren teuer bezahlten Lobbyvertretern Kommunikation.“

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2. August 2024

Lücken und Tücken der GA, und der Bosch Megadeal

In seinem Fachbeitrag „Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an die Gebäudeautomation im Bereich der Heizung und Kühlung“ in cci Wissensportal (siehe cci279091) erläutert und kommentiert Dr. Michael Krödel, Professor für Gebäudeautomation und -technik an der Technischen Hochschule Rosenheim, insbesondere Neuheiten im GEG, die unmittelbar die Gebäudeautomation (GA) und mittelbar damit verbundene Gewerke wie Heiz- und Kühlanlagen betreffen. Wie Krödels Analysen aufzeigen, gibt es zur GA im GEG noch viele offene Fragen – zum Beispiel zum vorgegebenen „Mindestautomatisierungsgrad“ –, die für eine rechtssichere Umsetzung des GEG vom Gesetzgeber dringend beantwortet und geklärt werden sollten.

Claus Händel vom FGK meint hierzu: „Vielen Dank für die gute Zusammenstellung und Interpretation. Vor dem Hintergrund der aktuellen EPBD 2024 und auch die Anforderungen an die Netzdienlichkeit EnWG §14a ergibt sich noch viel Klarstellungsbedarf. Den Ausführungen zur Energetischen Inspektion kann ich nur zustimmen. Mir ist derzeit kein Automatisierungssystem bekannt, das eine Energetische Inspektion ersetzen könnte. Im Beiblatt 1 der DIN SPEC 15240 ‚Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Energetische Inspektion von Klimaanlagen; Beiblatt 1: Hinweise zur energetischen Inspektion nach Gebäudeenergiegesetz GEG 2020‘ gibt es eine Hinweise zur notwendigen Leistungsfähigkeit und wie die Gebäudeautomation im Zusammenhang mit der Energetischen Inspektion genutzt werden kann. Aber klar ist, hier muss dringend klargestellt werden.“

Auch Detlef Malinowsky hat den Beitrag kommentiert: „Sehr geehrter Herr Krödel, eine super Zusammenfassung rund um ein großes Thema, mit dem wir TGA-Technik entscheidend effizient betreiben können. Ich werde Ihre Ausführungen in unsere Themen (Inbetriebnahme/Inbetriebnahme, Energetische Inspektion von Klimaanlagen, Praktische Optimierung von TGA-Anlagen) in unsere Schulungen und Energieberatungen und praktischen Optimierungsarbeiten einfließen lassen.“

Im Anschluss fragt Detlef Malinowsky noch ergänzend: „Sehr geehrter Herr Krödel, ist die DIN EN 15232 nicht durch die ISO 52120 ersetzt worden?“

Prof. Michael Krödel antwortet darauf: „Im Detail ist die deutsche Version der EN 15232 noch nicht abgekündigt, da es noch keine deutsche Version der ISO 52120 gibt. Aber auch wenn das in den nächsten Wochen oder Monaten zu erwarten ist: In der DIN V 18599-11 wird explizit auf die EN 15232 verwiesen und somit ist das so im Artikel aufgenommen.“

In seinem Meinungsbeitrag „Bosch übernimmt Teile von Johnson Controls – ein schwäbisches Dreierlei“ (siehe cci279379) vom 31. Juli greift Peter Reinhardt die „LüKK-Meldung der vergangenen Woche, wenn nicht gar des ganzen Jahres“ auf. Für rund 7,4 Mrd. € will die schwäbische Bosch-Gruppe Teile des Geschäfts von Johnson Controls, Cork/Irland, erwerben. Für Reinhardt ist dies gleich aus dreierlei Gründen bemerkenswert.

Gerhard Büchele fügt noch einen weiteren Punkt hinzu: „Sehr geehrter Herr Reinhardt, danke für Ihre Infozusammenstellung. Aus meiner Sicht bliebe zu ergänzen – Viertens: Bosch hat schon einmal eine Regelungsfirma übernommen. Die damalige ‚Bauer-Optimierung‘! Und haben, nach anfänglichen Investitionen in den Bereich, es nicht geschafft im Lüftungsmarkt diese sehr vielversprechende Technik zu einem echten Markterfolg zu führen. Als Außenstehender kann ich nur vermuten, dass Boschs ‚Automative-Strukturen‘ nicht geeignet waren, sich diesen Markt zu erschließen. Die Bauer-Optimierung fand ein unrühmliches Ende: Verkauf. (…) Und das in einer Zeit, in der wir auf Fortschritte in Energieeffizienz dringend angewiesen wären. Nach einer Anwendungszeit, in der die Anwendung der Bauer-Optimierung eindrücklich ihre Wirksamkeit bewiesen hatte. (…) In Karlsruhe allein am KIT, im provisorischen BVG, im BVG, im Rathaus, … In Kirchen, Schwimmbädern, in sehr viele erfolgreichen Projekten. Die Gitter-…-Hersteller freuen sich, ok. Haben ja auch der Bauer-Optimierung einigen Widerstand entgegengesetzt. (…) Reicht Herstellerfreude und bessere Gewinne für diese aus, ein wirksames Energieeffizienzmodell auszubremsen, these days?“

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26. Juli 2024

Nochmals Verkauf von Splitgeräten an Endverbraucher

„Schluss mit dem rechtswidrigen Verkauf von Split-Klimageräten“ forderte Florian Fischer in seinem Meinungsbeitrag vom 17. Juli (siehe cci278894). So hatten VDKF, BIV, FGK und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik darauf hingewiesen, dass der Verkauf von Split-Klimageräten an Endverbraucher, die nicht die erforderlichen Zertifikate und Kenntnisse für den fachgerechten Einbau besitzen, gegen geltendes Recht verstößt.

Direkt nach Erscheinen des Meinungsbeitrags gab es mehrere Reaktionen hierzu. Roland Grün, Axel Kallenbach, Reinhard Siegismund, Sven Marco Lüdicke und Rudi Flohrschütz hatten sich geäußert.

Nun ist ein weiterer Kommentar hinzugekommen.

Olaf Mayer schreibt: „Lieber Herr Fischer, diese Gedanken von Ihnen sind bestimmt schon 20 Jahre alt. Heute im Zeitalter der Kältemittel neu Dimensionierung kommt das Thema wieder hoch. Diese Themen wurden auch im Heizungsbau sowie im Solarbau diskutiert. Hier hat doch der Gesetzgeber versagt. Deutsche Wohnsiedlungen sahen schon einmal schöner aus, jetzt hängt irgend so ein PV-Modul am Balkon et cetera. Hier muss der Solarbauer jeden Tag neue Gesetze beachten, der Heimwerker aber nicht. Und warum? Alles nur wegen der Energieeinsparung durch den Gesetzgeber. So geht es uns, den Klimatechnikern, genauso. Immer mehr Bestimmungen, und dann poppt der Baumarkt wieder auf. Der Handel findet immer wieder einen Weg, seine Ware zu verkaufen. Eine Möglichkeit wäre, dass sämtliche Klimaanlagen anmeldepflichtig werden, zum Beispiel beim Stromanbieter. So könnte eventuell festgestellt werden, ob die Anlage vom Heimwerker oder von der LüKK eingebaut wurde. Ja, wir hätte da noch einmal ein Anmeldeformular. So könnte man den negativen Verkauf etwas eindämmen und die Anlagen würden dem Kunden umwelt- und betriebssicherer montiert und damit auch das Restrisiko von Undichtigkeiten sicherstellen. Es bleibt trotz aller Bekundungen schwierig!“

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19. Juli 2024

Rechtswidriger Verkauf von Split-Klimageräten

In seinem Meinungsbeitrag „Schluss mit dem rechtswidrigen Verkauf von Split-Klimageräten“ (siehe cci278894) greift Florian Fischer eine Verbändeinitiative von VDKF, BIV, FGK und der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik auf. Die haben sich ganz aktuell mit dem Handel mit Split-Klimaanlagen in Baumärkten und Online beschäftigt und darauf hingewiesen, dass der Verkauf von Split-Klimageräten an Endverbraucher, die nicht die erforderlichen Zertifikate und Kenntnisse für den fachgerechten Einbau besitzen, gegen geltendes Recht verstößt. Florian Fischer meint, ein vollständiges Verkaufsverbot von Split-Klimageräten an Endverbraucher wäre ein wichtiger und aus vielerlei Hinsicht überfälliger Schritt.

Roland Grün meint hierzu: „Sehr geehrter Herr Fischer, ein Verkaufsverbot an Endverbraucher wäre ein richtiger und wichtiger Schritt. Anfrage nach Montagen, von im Baumarkt oder im Internet bezogenen Geräten, erreichen uns als Fachbetrieb immer wieder. Mit Gewährleistungsproblematik begründete Absagen werden vom Kunden nicht verstanden und im Internet dann als „hochnäsig, – … hat es nicht nötig …“ kommentiert. Leider vergisst das Internet auch solche unqualifizierten und unbegründeten Kommentare nicht.
Es gibt noch weitere Themen die in diesem Sinne mal beleuchtet werden sollten. Hier ein Beispiel:
In der gewerblichen Küchenabluft sind, in Dunstabzugshauben eingebaute Ventilatoren, ganz einfach verboten. Dies ist aus brandschutztechnischen Gründen auch sehr sinnvoll. Über den Küchenfachhandel (Kataloge) oder das Internet werden genau diese Art von Dunstabzugshauben (mit eingebauten Ventilatoren) jedoch munter verkauft. Keiner der Käufer wird jedoch über die rechtlichen Konsequenzen (Entfall des Versicherungsschutzes im Brandfall) informiert. Wir als Fachbetrieb werden dann als „umständlich“ oder kompliziert abgetan. Weitere Themen können gerne noch geliefert werden …“

Axel Kallenbach schreibt: „In der Tat haben Sie Recht, jeden Montag rufen die sogenannten Do-it-you-Selfer an und bitten darum, mal schnell wieder das Kältemittel aufzufüllen. Sie hätten am Wochenende ein im Internet gekauftes Gerät „fachmännisch“ eingebaut, aber leider ist das Kältemittel entwichen. Selbst auf unseren Hinweis, dass man ja erst einmal die Undichtigkeit suchen und beheben müsste, antworten viele, das wäre nicht nötig, einfach auffüllen und es würde schon für ein Jahr reichen. Wenn man ablehnt und auf eindeutige Vorschriften hinweist, wird man angemeckert und der Hörer wird aufgelegt. Das passiert täglich. Aber leider gibt es auch jede Art von Kältemittel im Internet, sodass man uns fragt, wie man die Geräte neu befüllen kann und inwiefern wir das machen würden. Andere möchten sich Anschlüsse oder Schläuche ausleihen. Wie wird das werden, wenn die Geräte mit R290 kommen, dann haben wir nicht nur Undichtigkeiten, dann fliegen die Geräte den Leuten um die Ohren. Das wird spannend und gefährlich auch für unbeteiligte Nachbarn. Da muss der Gesetzgeber ran! Welcher Gegensatz ist es denn, dass es auf der einen Seite zertifizierte Fachleute geben muss und auf der anderen Seite Heimwerker, ohne jegliche Kenntnisse. Mein Fazit wäre grundsätzlich den Internethandel zu verbieten, aber das wird nicht funktionieren, oder was durchaus schon vor 20 Jahren diskutiert wurde, die Splitgeräte ohne Füllung und mit Lötanschlüssen liefern, das wird die Selbstmontage ein wenig einschränken! Aber da werden die Hersteller nicht mitspielen, denn die sind auch an jedem Gerät interessiert, was verkauft wird.“

Auch Reinhard Siegismund stimmt zu: „Sie haben ja so recht! Alternative: Verkauf am Baumarkt ja, aber nur mit Anlieferung und fachgerechter Montage durch einen zertifizierten Kälteanlagen-Installateur – vom Baumarkt beauftragt. Hinweis oder auch gleich auch mit Angebot auf die Abführung von Kondensat (was anscheinend viele nicht wissen: Tropfwasser fließt nur mit Gefälle.) „Kleingedrucktes“ mindestens in Schriftgröße 10pt oder besser 12pt.“

Sven Marco Lüdicke hat den Meinungsbeitrag ebenfalls kommentiert: „Mit Ihrem Bericht haben Sie das Thema voll auf den Punkt gebracht. Ich sehe dies selbst nicht unbedingt nur als ‚radikalen Schritt‘, sondern selbst auch in ‚Qualität, Installation, Funktion und langlebigen Betrieb‘ der Kälte-Klima-Wärmepumpen. Der Onlinehandel an nicht zertifizierten Unternehmen, die vermehrt aus dem Ausland operieren, muss unbedingt gestoppt werden! Gehen wir statistisch sogar noch einen Schritt weiter, dass die meist nicht fachlich installierten Anlagen vermehrt defekt gehen, was dann zum Ärger/zur Enttäuschung des Endkunden einhergeht. Ebenso Schwierigkeiten in der Ersatzteilversorgung, demnach dann auch vom (End-)Kunden vorprogrammierte Wut. Diese Thematik wirft dann auf uns Hersteller ein schlechtes Licht, verantwortlich dafür dennoch am wenigsten können. Meine Kunden, die dem VDKF angehören, würden dieses Verbot in allen Sinnen begrüßen.“

Rudi Flohrschütz äußert sich hierzu wie folgt: „Der Fehler ist die Nichtverfügbarkeit von Kühlgeräten mit einer wasserseitigen Schnittstelle. Damit gäbe es keine Gefahr des Arbeitsstoffverlustes mehr. Die marktverfügbaren Monoblock-Abluft-über-den-Fensterspalt-Geräte sind energetisch nicht tragbar. Es wäre schön, wenn die Hersteller endlich bezahlbare Geräte mit einem Wasseranschluss anbieten würden.“

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12. Juli 2024

Kommentar zur „Öko-LüKK“ weiterhin im Gespräch

In ihrem Kommentar vom 3. Juli (siehe cci278374) hat sich Sabine Andresen gefragt „Wie öko ist die LüKK wirklich?“. Diese Frage geht ihr bereits seit langer Zeit immer wieder durch den Kopf. Andresen meint: Die LüKK ist auf dem richtigen Weg und hat schon viel erreicht. Es ginge ihres Erachtens aber noch mehr, damit man irgendwann mit gutem Gewissen von einer „Öko-LüKK“ sprechen kann.

Daraufhin hatte sich Harald Luger, Obmann Technik beim RLT-Herstellerverband, gemeldet und angemerkt, dass die Frage lauten müsste: „Wie nachhaltig und ökologisch darf die LüKK sein?“ Luger führt weiter aus, dass die Lüftungsgerätehersteller unter der Federführung des RLT-Herstellerverbandes aktuell an einem Bewertungsverfahren zum CO₂-Footprint von projektbezogenen Lüftungsgeräten arbeiten und stellt fest: „Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen sind komplexe Systeme, die Ihren Preis haben. Leider wird auch heute noch viel zu sehr auf die Investitionskosten geachtet. Bauherrn sollten zukünftig ihren Fokus auf den Energieverbrauch und somit auf den CO₂-Ausstoß zu legen. Durch das neue Bewertungsverfahren lässt sich der Energieverbrauch über die ganze Lebenszeit simulieren. Mit diesen Erkenntnissen fällt es leichter, effizientere und somit nachhaltigere Anlagen zu konzipieren (…).“

Nun ist ein weiterer Kommentar hinzugekommen. So schreibt Detlef Malinowsky: „Ich kann den Beitrag von Herrn Luger bis auf den Satz ‚Mit dem neuen Bewertungsverfahren kann der Energieverbrauch über die gesamte Lebensdauer simuliert werden. Mit diesen Erkenntnissen ist es leichter, effizientere und damit nachhaltigere Anlagen zu konzipieren‘ unterstützen. Die meisten Anlagen werden für einen funktionellen Betrieb ausgelegt und mit energieeffizienten Komponenten gebaut. Leider werden diese Anlagen meist nicht effizient betrieben und nach dem Bau nicht an den tatsächlichen Bedarf angepasst, da hilft auch keine theoretische Simulation in der Planungsphase oder während des Betriebs. Wobei ich den Einsatz von Life-Cycle-Costing (LCC) in der Planungsphase befürworte, um den Bauherren aufzuzeigen, dass ‚billige‘ Konzepte und Komponenten über die Laufzeit sehr viel Energiekosten produzieren. Meine Meinung aus vielen optimierten Anlagen ist: Besser im Betrieb optimieren als simulieren. Also: ‚Mehr Praxis und weniger Theorie‘. Unter diesem Motto werden wir in Zukunft Kurse auf http://www.ibdm-training.de anbieten.“

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5. Juli 2024

Wie ökologisch ist die LüKK

„Wie öko ist die LüKK wirklich?“ (siehe cci278374) hat sich Sabine Andresen in ihrem Kommentar gefragt. Seit langer Zeit geht ihr immer wieder diese Frage durch den Kopf. In vielen technischen Fachbeiträgen in cci Zeitung und cci Wissensportal ist beispielsweise von „ökologischer Kälte“ oder von „nachhaltiger Wärmerückgewinnung“ die Rede. Zu recht? Viele LüKK-Unternehmen beschäftigen sich derzeit intensiv damit, ihre Produkte mit Umweltproduktdeklaration (EPDs) zu versehen und tüfteln in diesem Zusammenhang beispielsweise über alternative Baumaterialien und logistische Verbesserungen. Sabine Andresen meint: Die LüKK ist hier auf dem richtigen Weg und hat schon viel erreicht. Es ginge ihres Erachtens aber noch mehr, damit man irgendwann mit gutem Gewissen von einer „Öko-LüKK“ sprechen kann.

Harald Luger, Obmann Technik beim RLT-Herstellerverband, schreibt hierzu: „Die Frage müsste lauten: ‚Wie nachhaltig und ökologisch darf die LüKK sein?‘ Die Lüftungsgerätehersteller unter der Federführung des RLT-Herstellerverbandes arbeiten aktuell an einem Bewertungsverfahren zum CO₂-Footprint von projektbezogenen Lüftungsgeräten. Dabei wird die gesamte Lebensdauer, von der Erzeugung der Materialien, über Bau, Transport, Betrieb bis zum Rückbau der Anlage betrachtet. Aus den ersten Bewertungen von Lüftungsgeräten wissen wir, dass der große Teil des -Fußabdrucks aus der Betriebsphase resultiert. Bei dem von uns betrachteten Zeitraum von 25 Jahren beträgt der Anteil an CO₂-Emissionen durch den Energieverbrauch circa 90 %.
Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen sind komplexe Systeme, die Ihren Preis haben. Leider wird auch heute noch viel zu sehr auf die Investitionskosten geachtet. Bauherrn sollten zukünftig ihren Fokus auf den Energieverbrauch und somit auf den CO₂-Ausstoß zu legen. Durch das neue Bewertungsverfahren lässt sich der Energieverbrauch über die ganze Lebenszeit simulieren. Mit diesen Erkenntnissen fällt es leichter, effizientere und somit nachhaltigere Anlagen zu konzipieren. Als angenehmen Nebeneffekt lassen sich dadurch auch noch Betriebskosten sparen. Die Techniken für einen umwelt- und ressourcenschonenden Betrieb von Lüftungsanlagen sind heute schon vorhanden.“

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28. Juni 2024

Meinungsbeitrag zur LüKK-Planung weiterhin im Gespräch

„Wie detailliert sollte eine LüKK-Planung sein?“ hat sich Dr. Manfred Stahl in seinem Meinungsbeitrag (siehe cci276915) gefragt. Vorausgegangen ist die Ankündigung, dass künftig mehrere technische Regeln zur Projektierung von Lüftungsanlagen um Berechnungen und Simulationen zu deren dynamisch-instationärem Betrieb erweitert werden sollen.

Direkt nach Erscheinen des Meinungsbeitrags gab es mehrere Reaktionen hierzu. Nun sind weitere Kommentare hinzugekommen.

So schreibt Marcel Blumenthal: „Sehr geehrte Herren, auch ich schließe mich den Kommentaren an und möchte auch ein bisschen Prosa loswerden – Zitat: ‚wir sind erkenntnisstark und handlungsschwach‘. Allen am Planungs- und Bauprozess Beteiligten ist klar, das das System krankt. Unzureichende Planungen, Bauüberwachungen und Bauausführungen und IBN sind ein Teil des Problems. Das in Gewerken aufgegliederte Planungssystem, das übergreifende bzw. integrale Planung verhindert ebenso. Das dies dann durch die HOAI entsprechend flankiert wird, ist der Geschichte geschuldet und nur logisch. Aus meinen Gesprächen als Vertreter des Bauherrn und Betreiber von öffentlichen Gebäuden kann ich Ihnen auch bestätigen, das viele Fachplaner überhaupt keine Vorstellung davon haben, wie sich eine reale Anlage der TGA (hier RLT) tatsächlich verhalten und jeden in den technischen Randbedingungen der Anlage möglichen instationären Zustand einnehmen kann und dies auch tut. Technisches Monitoring wie wir und sicher viele andere Betreiber es mittlerweile umsetzen zeigt dies deutlich. Dieses Wissen steht Fachplaner jedoch nicht zur Verfügung! Das kommunale Haushaltsrecht und der Anspruch verantwortungsvoll mit den Steuermitteln und Fördergeldern umzugehen, führt ebenfalls dazu das der billigste Bieter mit dem wirtschaftlichsten verwechselt wird. LCC Betrachtungen finde in Vergaben keine Rolle. Versuchen Sie mal mit einem Fördermittelgeber über dieses Thema zu sprechen und zu erklären, das die Planungs- und Baukosten lediglich 10 bis 15 % der Gesamtkosten eines Gebäudes ausmachen. Sicherlich gibt es Speichermassen Modelle nach VDI 6007, wie sie auch der VDI 2078 zu Grunde liegen. Aber das sind halt Modelle und die Nutzungsprofile sind subjektive Einschätzungen oder einfach normative Vorgaben. Mit der Realität haben diese weniger zu tun. Trotzdem finde ich den genannten Ansatz der Lastverschiebung spannend (wenn man die technischen Anlagen dazu plant und baut). Sollte es gelingen einen kompletten digitalen Zwilling zu schaffen, der nicht einfach nur eine statische IFC Leiche darstellt, der auch das Gebäude in seinem realen städtebaulichen und klimatischen Umfeld abzubilden, nähern wir uns vielleicht der Wahrheit. Die von Herrn Malinowsky aufgezählten und sich alltäglich wiederholenden Punkte können dadurch jedoch nicht beseitigt werden. Es ist eher davon auszugehen, das das noch viel schlimmer wird. Fachkräftemangel und immer schlechtere Schüler, die kaum die Ausbildungsreife erreichen führen dazu, das die Normenwelt tatsächlich zu einem akademischen Wolkenkuckucksheim degradiert, in dem sich Industrielobbyisten austoben dürfen, um aktive Marktgestaltung umzusetzen.“

Ein weiterer Kommentar kommt von Thilo Bauschke: „Guten Tag Herr Stahl, bezugnehmend auf ihre Frage, wie detailliert sollen Lüftungsanlagen projektiert werden, würde ich mich gerne in die Diskussion als HOAI-Sachverständiger (Anm. d. Red.: HOAI = Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) einschalten.

Technisch:
Um Lüftungsanlagen auf dem Stand der Technik zu planen, sind Simulationen jeglicher Art sehr hilfreich.
Es beginnt jedoch schon bei der grundsätzlichen Auslegung der Vorparameter, also zum Beispiel thermischen Simulationen des Gebäude, der Nutzung, der gesamten Rahmenparameter, die Einfluss auf eine Lüftungsanlage haben können. Und natürlich müssten dann auch die Gebäude in ihrem thermischen und nutzungsspezifischen Bedingungen simuliert werden. Bisher werden Gebäude überwiegend in statischen Betrachtungen bewertet. Aus meiner Sicht gehören auch Strömungssimulationen mit den Raumkonditionen dazu. Denn hier liegt ein erhebliches Einsparpotential, aber auch eine der Quelle für Probleme und Unzulänglichkeiten.
Letztendlich ist jede Information, die eine Gebäude und die technischen Anlagen passgenau machen, aus technischer Sicht zu begrüßen.

Honorar:
Die HOAI ist hier eindeutig. Simulationen jeglicher Art sind besondere Leistungen, müssen zusätzlich vergütet werden. Wenn jetzt Simulationen in die Regelwerke aufgenommen werden, stellen sich mehrere, zum Teil hochkomplexe juristische Fragen:
– Sind die Simulationen dann vertraglich geschuldeter Inhalt einer nach HOAI beauftragten Planung?
– Wird mit einer Novelle von Regelwerken dann die Vergütung „quasi über die Hintertür“ ausgehebelt?
– Wer liefert die Grunddaten und wer kann die Grunddaten einer Simulation überhaupt ermitteln, vorgeben?
Soll dies der Bauherr leisten?
Ist das ein Thema der Bedarfsermittlung, also §650p BGB? Oder wird das ebenfalls zur Grundleistung nach HOAI im Rahmen der Grundlagenermittlung?
-Wer simuliert und wer haftet für die Annahmen einer Simulation. Denn „Simulanten“ sind nicht gleich auch die Projektierenden. Gerade in multikomplexen Zusammenhängen wird es vermutlich früher oder später speziell ausgebildete Fachkräfte geben, die sich um alle Simulationsthemen kümmern (Gebäude, Energieversorgung, Schall, Schwingung, etc. und dann wohl auch Lüftungsanlagen?). Oder sollen die Simulationen, dann losgelöst durch die Lüftungsplaner erfolgen? Wer sorgt dafür, dass die Simulationen dann im multikomplexen Gesamtkontext richtig eingebettet sind. Wird es also einen Simulations-Koordinator geben, ähnlich einem BIM-Koordinator?
– Wo beginnt dann die besondere Leistung nach HOAI und was sind dann die besonderen Leistungen? Denn die Planenden schulden vermutlich weiterhin eine Planung nach den anerkannten Regeln der Technik, also Regelwerken, sowie oftmals nach dem Stand der Technik.

Baurecht:
Spannend wird es, wenn wir die auf Simulationen basierenden baurechtlichen Genehmigungsaspekte ansehen. Wenn eine Anlagenauslegung auf Simulation basiert, die Simulation aber in den baurechtlichen Berechnungsvorschriften (zum Beispiel GEG) nicht ausreichend berücksichtigt ist, hier einfache Näherungen verwendet werden:
– Sind die Annahmen der Simulationen dann baurechtlich bindend, weil sie Gegenstand der Baugenehmigung sind?
– Was ist, wenn die Annahmen der Simulationen sich im realen Betrieb als nicht zutreffend erweisen und im Rahmen der Möglichkeiten dann nachjustiert werden? Sind dann Tekturen in den Baugenehmigungen notwendig?
– Sind dann parallele Berechnungen zu erstellen?
– Werden die parallelen Berechnungen dann als Wiederholung von Grundleistungen zusätzlich zu vergüten sein?

Mein Fazit:
– Die hier aufgeführten Themen sind nur ein subjektives und erstes Blitzlicht auf dieses sehr komplexe Themenfeld.
– Aus meiner Sicht ist es lobenswert, wenn wir die technischen Möglichkeiten ausschöpfen. Überdimensionierte Anlagen werden uns bei der Erreichung der Klimaziele nicht helfen.
– Es hat wenig Sinn, Regelwerke zu verändern, ohne sich das gesamte Spannungsfeld mit allen Wechselwirkungen anzusehen und die sich verändernden Themen ausreichend zu würdigen.
– Die Folgen von unüberlegt eingeführten Regelwerken haben wir in den letzten Jahren deutlich vernommen. Gute Ideen und notwendige Veränderungen haben eine kurze Halbwertszeit, wenn diese von der Fachwelt und den Auftraggebern / Bauherren nicht angenommen werden.
– Durch die immer komplexer werdenden Erwartungen sind viele Planungen bereits jetzt in einer finanziellen Überforderung. Planende können nur begrenzt, im Kontext endlicher Honorare, unentgeltliche Zusatzleistungen trage. Mal ganz abgesehen, dass bereits jetzt die Hausforderungen durch den Fachkräftemangel dadurch nicht geringer werden.

Überlegung:
Seit etlichen Jahren ist es Betreiberpflicht, die energetische Inspektionen an Lüftungsanlagen durchzuführen. Obwohl baurechtlich verpflichtend ist dieses einfache Tool sträflich vernachlässigt. Wie sollen vor diesem Hintergrund angenommen werden, dass die Parameter einer Simulation, dann vor Ort nachgehalten werden. Statt die Regelwerke zu verschärfen, sollte das Augenmerk eher verstärkt auf die Umsetzung im Betrieb der Anlagen gelegt werden.
Es steht bereits jetzt jedem Planenden und jedem Bauherren frei, Simulationen für die Auslegung von Gebäuden und Anlagen einzusetzen. Es können freiwillig, entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. In vielen Projekten werden Simulationen daher bereits jetzt mit Augenmaß und Fachverstand eingesetzt. Wer daher will, der kann jetzt schon und braucht dazu keine weitere, übergeordnete Regulierung.“

Hierauf antwortet wiederum Marcel Blumenthal: „Guten Tag Herr Bauschke, vielen Dank für die Erweiterung des Betrachtungsraumes. Sie beleuchten sehr gut einen weiteren sehr wichtigen Bereich. Spannend finde ich den Exkurs in die Bedarfsplanung. Wenn wir als Stadt eine Schule planen, dann erstellen die Kollegen der Schulverwaltung eine Aufgabenstellung in Bezug auf die Nutzung und wir als Abt. Hochbau eine Aufgabenstellung für die Planung. Wir geben jedoch global das Ziel vor, nicht den Weg dahin. Insofern kann die Notwendigkeit einer Simulation in der Bedarfsplanung ggf. noch gar nicht erkannt werden. Daher fragen wir im Rahmen der VgV Verfahren für Planungsleistungen immer diese besondere Leistung mit ab. Auch Ihre Ausführungen zum Thema Hintertür in die Grundleistungen finde ich sehr spannend. Vor allem wenn man dies in Bezug auf § 633 BGB ‚Sach- und Rechtsmangel‘ betrachtet. Kurz gesagt heißt es dort, dass die Leistung so beschaffen sein muss wie man es normalerweise erwarten kann. Das bedeutet in Bezug auf Planungen die Umsetzung von Gesetzen und auch von a.a.R.d.T. wie z.B. einige DIN Normen es sind. So ähnlich wie auch beim Themenkomplex BIM werden sich hier Juristen darüber auseinandersetzen müssen, was noch einer Grundleistung entspricht und was nicht. Ggf. sollte man die HOAI auch mal novellieren. Abgesehen vom Wegfall von Honoraruntergrenzen ist seit 2013 nicht viel geschehen.“

Olaf Mayer schreibt: „Liebe Kollegen, liebe Fachplaner und Lüftungsbauer, sehr geehrter Herr Stahl, alle meine Vorredner haben sich dafür stark gemacht, dass eine Änderung eintreten sollte. Es wurde viel über HOAI, Projekte, Szenarien, Installationen, Dynamik, BGB, Planer et cetera geschrieben. Alle haben wirklich zielgenau ihr Anliegen vorgetragen zu diesem Thema, dem kann ich mich nur anschließen. Mir sind bei diesen ganzen Thema zwei wichtige Aussagen oder Darstellungen aufgefallen.
Das eine ist die Beschreibung mir dem Wortlaut Planer. Jetzt könnte man sich ja fragen, was das soll. Das habe ich mich auch gefragt. Zu meiner Zeit sprachen wir in unserer Branche immer vom ‚Fachplaner‘ und ich denke, dass hat auch eine besondere Bedeutung. Die in unserer heutigen Zeit kaum noch vorkommt.
Das zweite ist die Beschreibung mit dem Wortlaut Praxis. Jetzt könnte man erneut fragen, was soll denn das jetzt. Zu meiner Zeit wurde für die Praxisarbeiten auch die ‚Basic‘ vermittelt. Dieses findet heute in vielen Branchen nicht mehr statt oder wird nicht als wichtig betrachtet.
Und jetzt legen wir noch eine Schippe oben drauf, anstatt bei der ‚Basic‘ anzufangen. Ich möchte mich mit dem Zitat von Herrn Blumenthal aus der heutigen Diskussionsrunde verabschieden und würde mir wünschen, dass auch wir eines Tages auf die Straße gehen und unser aller Anliegen einmal kundtun. Danke an alle, die Vorgetragen haben. Da brennt gerade was an!“

Der neuste Kommentar stammt von Prof. Achim Trogisch: „Sehr geehrter Dr. Stahl, bezugnehmend auf ihre Fragestellung in cci Branchenticker möchte ich folgendes ausführen.

Theorie:
Die bestehenden Richtlinien und Normen sind ausreichend, um eine RLT-Anlage richtig zu dimensionieren und zu planen, auch wenn sie von stationären Randbedingungen (Heizlast, Kühllast, Außenluftbedingungen) ausgehen. Es ist aber zu berücksichtigen, dass die Randbedingungen seitens des Gebäudes (zum Beispiel Fenster, Speicherfähigkeit), der Belastungen (thermisch, hygrisch, stofflich) und die geplanten Nutzungsbedingungen in der Phase Grundlagenermittlung und Vorentwurf einen Genauigkeitsgrad von 10 bis 15 % aufweisen.
Für den Vorentwurf ist es ausreichend, Vorbemessungsverfahren zu nutzen (siehe auch VDI 2078 ‚Berechnung der thermischen Lasten und Raumtemperaturen‘, Vormessung sommerlicher Wärmeschutz), um unter anderem einen notwendigen Außenluftvolumenstrom oder zu erwartende Raumlufttemperaturen zu bestimmen – siehe dazu auch Beitrag „Zur Vorbemessung des sommerlichen Wärmeschutzes“ in der Anlage. In der Phase ‚Entwurf‘ sind Simulationsprogramme sinnvoll und zweckmäßig, um Variantenuntersuchungen hinsichtlich des Einflusses zum Beispiel von Lasten, Außenluftbedingungen, Außenluftvolumenströmen und Nutzungszeiten durchzuführen. Wobei nicht nur ‚bunte Bilder‘ erstellt werden sollten, sondern verifizierbare Eingangsdaten formuliert und eindeutige Ergebnisse zur Entscheidung für die weitere Planung dokumentiert werden.

Praxis:
Ursachen, dass es in der Praxis anders aussieht, sind vielfältig. Dazu zählen zum Beispiel das (zu geringe) Wissen der Architekten um die TGA, die Ausbildung der Architekten (im Allgemeinen nur Entwerfen), kaum Kenntnisse zum Platzbedarf von RLT-Anlagen (Kanäle möglichst zwischen Putz und Tapete), Ignoranz von Normen und Richtlinien, Reduzierung der TGA-Ausbildung an den Unis und Hochschulen, Dominanz der Kosten (bei Forderung Reduzierung der Kosten im Allgemeinen prozentual gleich für alle Gewerke), Einfluss der Projektsteurer (Terminplanung), Auftragsabhängigkeit des TGA-Planers vom Architekten.“

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20. Juni 2024

Berechnungen zum dynamisch-instationären Betrieb von RLT-Anlagen

In seinem Meinungsbeitrag „Wie detailliert sollte eine LüKK-Planung sein?“ (siehe cci276915) geht Dr. Manfred Stahl darauf ein, dass künftig mehrere technische Regeln zur Projektierung von Lüftungsanlagen um Berechnungen und Simulationen zu deren dynamisch-instationärem Betrieb erweitert werden sollen. Für ihn sind solche dynamischen Simulationen in der täglichen Planungspraxis von Standard-Lüftungsprojekten  verzichtbar. Vielmehr sollte es seines Erachtens möglichst einfache, schnell umsetzbare, aber dennoch ausreichend genaue Planungsgrundlagen für stationäre Auslegungen geben.

Christian Fieberg meint hierzu: „Lieber Herr Stahl, ich bin kein Planer, sondern eher im Lager der akademisch-wissenschaftlich orientierten LüKK-Freunde anzusiedeln. Ich denke daher, dass eine ‚Dynamisierung‘ der Auslegung helfen kann. Im Bereich der Kühllast (VDI 2078) tun wir das schon seit langem und keiner würde sagen, eine pauschale Abschätzung über Watt pro Quadratmeter reicht völlig aus. In der Heizlastberechnung ist es (noch) nicht gefordert, mit Blick auf Wärmepumpen, aber meiner Meinung nach nötig. Die Programme zur Kühllast können meist auch die dynamischen Heizlasten abbilden und geben so einen guten Überblick über Lastspitzen und Ausnutzungsgrade von Speichern et cetera. Zudem lassen sich Regelstrategien testen und bewerten. Diese Daten ermöglichen eine genaue Nachhaltigkeitsberechnung (Energiebedarf) des Gebäudes. Damit lassen sich zukünftig Finanzierungsmodelle verbessern (EU Green Deal). Mit BIM können wir dann auch noch die graue Energie mit einbeziehen. Den Berechnungsaufwand halte ich für überschaubar, da die verfügbaren Softwareprodukte das heute schon können und zum Beispiel die öffentliche Hand dies schon seit Jahren für ihre Projekte einfordert. Es ist daher eher eine Anpassung an gute Projektpraxis.
Letztlich habe ich es vergleichsweise einfach: Ich vermittle die Methoden an unsere Studierenden; die Umsetzung im Projekt müssen Planer machen und dabei Energieeffizienz und die eigene Wirtschaftlichkeit im Blick haben.“

Dazu schreibt Norbert Nadler: „Ich schließe mich den Ausführungen von Herrn Prof. Fieberg an und möchte ergänzen, dass man durch die instationäre Betrachtung auch die Gleichzeitigkeit des Bedarfs im Gebäude besser berücksichtigen kann. Das betrifft nicht nur die Zentrale, sondern auch jede Teilstrecke des Versorgungsnetzes. Außerdem kann man für die Übergangsjahreszeit Heiz-/Kühl-Verschiebungen innerhalb eines Gebäudes planen. Weiterhin können Ein- und Ausschaltszenarien – zum Beispiel nach §14a EnWG – untersucht werden, die Einfluss auf die Dimensionierung haben.“

Detlef Malinowsky äußert sich hierzu wiefolgt: „Ich schreibe jetzt mal aus der Sicht eines Inbetriebsetzers von RLT-Anlagen und spreche aus Erfahrungen von über 10.000 TGA-Anlagen. Sehr geehrter Herr Stahl wenn Sie schreiben: ’sollen künftig mehrere technische Regeln zur Projektierung von Lüftungsanlagen um Berechnungen zu deren dynamisch-instationärem Betrieb erweitert werden‘ bekomme ich eine flaues Gefühl im Bauch. Wir haben sehr viele Probleme RLT-Anlagen in den Planungsauslegungszustand für die Abnahme zu bekommen, da wir hier vor sehr großen Herausforderungen stehen.
Diese sind unter anderem:
– Unvollständige Planungen.
– Planungen die leider nicht systemübergreifend erfolgt sind.
– Planungen aus der Theorie, so dass die Anlagen kaum vom Installateur gebaut werden können.
– Fehlender Hydraulischer Abgleich beziehungsweise Einregulierung von Luftmengen (diese Positionen lässt der Planer einfach weg oder akzeptiert unrealistische Preise). …
Die Liste würde dieses Format sprengen. Und nun schreiben Sie Herr Stahl, die Planer sollen noch genauer und ausführlichere Berechnungen durchführen. Ich bekomme wieder ein Grummeln im Magen. Sollten die Planer nicht erst mal zu über 90 % ihre Hausaufgaben machen und ein Projekt über alle Leistungsphasen der HOAI (Anm. d. Red.: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) Erfahrungen erleben um nicht immer die gleichen Fehler einzuplanen. Von daher, Herr Stahl ich stehe voll hinter Ihren Aussagen. Ein Appell an die LüKK: Weniger Bürokratie, mehr Praxis, mehr Systemdenken. Und wenn wir unser Handwerk beherrschen, können wir anfangen, hinter dem Komma zu rechnen. Eine RLT-Anlage wird nicht effizienter, weil wir diese genauer rechnen. Sie wird effizienter, weil wir diese effizient betreiben und dies Bedarf unter anderem praktisches Wissen für eine ausgewogene Planung. Ein Planer ohne ausreichende Praxis auf der Baustelle (alle HOAI Leistungsphasen + Anlagenbetrieb + Optimierungsmaßnahmen) ist eine Beamter und damit haben wir auch hier eine lähmende Bürokratie! Unser Hochschulen können nur Grundwissen vermitteln, da diese zu weit von der Praxis entfernt sind.“

Ein weiterer Kommentar stammt von Dirk Lind: „Hallo Herr Dr. Stahl, Ihr Ansatz gefällt mir zunächst. Aber: – Architekten müssten dann ausreichend Platz zur Installation bereit stellen; mehr Platz = mehr Material = weniger Nachhaltigkeit
– Wenn sie bedarfsgerechte Regelungen fordern, begrüße ich das aus Komfortgründen. Aber jeder Volumenstromregler braucht auch einen Schalldämpfer, Kabel und ISPs – das alle verschlingt Ressourcen, Strom und Unterhaltsleistungen mehr Wartung=mehr Aufwand=mehr Energieaufwand
– Ihre Forderung nach <4m/s ist gut gemeint. Haben sie sich schon mal die Platzverhältnisse in den Fluren der großen Verwaltungsgebäude angesehen …
– Und dann der Versuch der Entfeuchtung und Befeuchtung … ich weiß gar nicht wie die Millionen von Menschen es in ihren unklimatisierten Wohnungen und Häusern aushalten … aber am Arbeitsplatz (meist der öffentlichen Verwaltung) muss alles bestens sein
– Betreibern und Nutzern weniger Komfortrechte zuzusprechen und damit die Vorgaben zu vereinfachen wäre wohl der nachhaltigste aller Ansätze
Gefolgt von Nachweisen der ordnungsgemäßen Inbetriebnahme und ein qualifiziertes EMS zur Dokumentation der Energieflüsse – dann ginge sogar eine Betriebskostenabrechnung und wer zahlen muss schraubt bekanntlich seine Ansprüche zurück …. Also: lasst uns einfache aber intelligente Anlagen in Gebäuden mit sinnvoll bemessenen Installationsebenen planen und die Dokumentation des wirtschaftlichen Betriebes zum Muss machen. PS: bei der Kälteverschwendung ist es noch schlimmer … und ist ja zumeist auch eine Lufttechnische Maßnahme.“

Und auch Reinhard Siegismund hat den Meinungsbeitrag kommentiert: „Liebe Kollegen und Herr Dr. Stahl, ich meine, Sie haben mit Ihren Bemerkungen Recht! Vor 24 Jahren habe ich mein Planungsbüro abgegeben und wollte nur noch als öffentlich bestellter und vereidigter (öbuv) Sachverständiger (SV) einige Jahre arbeiten und jetzt sind es schon 24 Jahre! Als SV bekomme ich allerdings die Negativ-Auslese von Anlagen und Planungen zu sehen. Ich habe immer mehr Anlagen zu beurteilen, bei denen, angefangen bei der Kühllast, alles nur geschätzt wurde. Es gab Anlagen mit 7 m/s an den letzten Verteilleitungen (in Wohnräumen) und 16 m/s im Untergeschoss, hydraulischer Abgleich sowie bei der Hydraulik als auch bei der Luft fehlte. Nachlässe auf das Honorar sind natürlich dabei auch gewaltig. Der Bauherr suchte den billigsten Planer, nach der Ausschreibung den billigsten Anlagenbauer und für die Abnahme dann den billigsten Sachverständigen – und zum Schluss, ich als Gutachter vom Gericht. Und dann wird von beiden Seiten der Vergütungssatz für den Gerichts-SV kritisiert. Da sind so die negativsten Erlebnisse. 50 % der Luftmengen, die nach den Normen notwendig wären, halten manche für ‚Fachleute‘ vertretbar. Nach meinen Erfahrungen sind die Angaben der Normen- und Regelwerke wirklich als Mindestwert einzuhalten und nicht als der Wert, der die Anlage unter günstigsten Umständen und höchster Drehzahl gerade so erreicht. Ich wäre schon froh, wenn die heutigen Regeln eingehalten werden und auch wirklich gerechnet wird. Sachverständige im Fachbereich TGA sind heute fast alle mit Arbeit überlastet. Wir haben Länder in Europa, bei denen der billigste Anbieter nicht in den Vergleich der Angebote einbezogen werden darf. Wir sollten wirklich überlegen, auch hier anders zu handeln. Wenn wir früher als Planer nicht den billigsten Bieter für die Vergabe vorgeschlagen haben, war viel Aufwand nötig, dies den Auftraggebern, insbesondere den öffentlichen AG, zu begründen. Und fast nie durchsetzbar.“

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6. Juni 2024

Die dicksten Bretter bohren oft die dicksten Geldbeutel

In seinem Meinungsbeitrag „Dicke Bretter bohren“ (siehe cci274308) geht Thomas Reuter darauf ein, dass in der LüKK nicht nur Handwerker, Techniker, Planer, Entwickler und Verkäufer sondern auch Fachkräfte in der Kommunikation gesucht werden. Vor allem die Debatte um Heizsysteme und damit auch um Wärmepumpen habe das gezeigt.

Hierzu meinte Bernhard Schöner: „Als ehemaliger Kommunikationsmensch auf Herstellerseite rennen Sie bei mir offene Scheunentore ein. (…) Vergleichbar mit einem Kältemittelkreislauf empfinde ich stellenweise die Kommunikationsstrukturen innerhalb der Branche als geschlossenes System: Bei Erfolg klopft man sich gegenseitig auf die Schulter. Oder man zuckt gemeinsam mit den Schultern, wenn es mal nicht so läuft. (…) Respekt vor den Bemühungen der Verbände und auch Fachmedien: Dicke Kommunikationsbretter in der breiten Öffentlichkeit laut und wirksam zu bohren bedarf kontinuierlicher Investition (…).“

Olaf Mayer entgegnete: „Kommunikation war und ist immer schon unsere Schwäche. (…) Die Wärmepumpe wurde der Politik überlassen und das war ein schwerer Fehler, der noch weitreichende Folgen für die LüKK und für andere Handwerksbranchen haben wird. (…) es muss hier viel mehr Power von den Verbänden kommen (…) Dicke Bretter bohren finde ich persönlich gut, wenn wir dabei nicht ständig die Bodenhaftung verlieren würden.“

Der neuste Kommentar stammt von Jörg Mez: „Die dicksten Bretter bohren leider oft die dicksten Geldbeutel, mit entsprechendem PR & Lobby-Budget und eben meist nicht die besten Lösungen! Oder habe ich hier ein Brett vor dem Kopf? Mag sein. Dennoch, an der aktuellen Situation ändern auch Kommunikationsexperten in unseren und anderen Branchenverbänden nichts. Zumindest nicht im Sinne unserer Gesellschaft, unserer Umwelt, und vor allem nicht schnell genug. Hier geht es, wie auch bei der Normierung, meist nur um den kleinsten gemeinsamen Nenner, die Interessen der beteiligten Akteure und oft nicht um die technisch beste Lösung. Es gilt vor allem: 1. Persönliche Komfortzone nicht verlassen, 2. vorhandene Pfründe verteidigen beziehungsweise erschließen und 3. darauf hoffen, mit dieser Taktik möglichst lange unter dem Radar zu bleiben. Hier schwingt eine gewisse Frustration mit? Ja, richtig. Nach 22 Jahren mehr oder minder großem Engagement in und für unsere Branche, stellt sich bezüglich diesem Diskurs bei mir eine gewisse Resignation ein. Um unsere LüKK auf die erforderliche Geschwindigkeit zu bringen, Innovation zu fördern und um dadurch die Politik in Europa mitzureißen oder besser noch zum Handeln zu zwingen, bedarf es mehr als die klassischen Mittel der Vergangenheit. Lösung? Sicher einige. Eine davon: Den handlungswilligen Kunden in den Mittelpunkt des eigenen Tuns stellen und die kostbare Zeit somit sinnvoll nutzen. Der Bund und die Länder als Kunde? Naja, das ist ein anderes Thema.“

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29. Mai 2024

Dicke Bretter und Zertifizierungen

Im Meinungsbeitrag „Dicke Bretter bohren“ vom 23. Mai (siehe cci274308) geht Thomas Reuter auf den Fachkräftemangel in der LüKK ein. Seines Erachtens werden nicht nur Handwerker, Techniker, Planer, Entwickler und Verkäufer gesucht, es bestehe auch ein großer Bedarf an Fachkräften in der Kommunikation. Das habe vor allem die umfassende Debatte um Heizsysteme und damit auch um Wärmepumpen gezeigt.

Bernhard Schöner meint hierzu: „Hallo Herr Reuter, danke, dass Sie dieses Thema aufgegriffen haben. Als ehemaliger Kommunikationsmensch auf Herstellerseite rennen Sie bei mir offene Scheunentore ein. Davon werden die Leistungen und Potenziale der LüKK jedoch leider auch nicht bekannter. Vergleichbar mit einem Kältemittelkreislauf empfinde ich stellenweise die Kommunikationsstrukturen innerhalb der Branche als geschlossenes System: Bei Erfolg klopft man sich gegenseitig auf die Schulter. Oder man zuckt gemeinsam mit den Schultern, wenn es mal nicht so läuft. Mit allergrößtem Respekt vor den Bemühungen der Verbände und auch Fachmedien: Dicke Kommunikationsbretter in der breiten Öffentlichkeit laut und wirksam zu bohren bedarf kontinuierlicher Investition, die sich nicht ab dem ersten Euro auszahlt, sondern meist erst nach Jahren. Die Bereitschaft hierzu ist überschaubar. Die Deutungshoheit bei erwähnter Wärmepumpe wurde Politik und Publikumsmedien überlassen, die Resultate sind bekannt. Umso wichtiger nun, trotz aktuell unbefriedigender Umsätze und Kurzarbeit, an reichweitenstarken Kampagnen gemeinsam zu arbeiten, vor denen es kein Entkommen gibt. Herstellerübergreifend. Ist das einfach? Sicher nicht, ist mir bewusst. Weil: Die LüKK ist keine Schön-Wetter-Branche (mehr).“

Darauf entgegnet Olaf Mayer: „Lieber Bernhard Schöner und Herr Reuter, Kommunikation war und ist immer schon unsere Schwäche. Wie auch schon Herr Schöner erwähnt hat, auf Herstellerseite, muss ich diesen Ball auch weiter geben an sämtliche Verbände. Es ist und wird nur danach gesucht oder betrachtet, wo man glaubt, den größten Gewinn zu erzielen. Die Wärmepumpe wurde der Politik überlassen und das war ein schwerer Fehler, der noch weitreichende Folgen für die LüKK und für andere Handwerksbranchen haben wird. Egal welches Thema wir aufrufen, wir neigen nur noch zu Debatten in Form von Zerredung … Es gibt keinen Marshallplan, wo genau diese Eckpunkte angesprochen werden. Das Ganze ist doch in Wirklichkeit ein großes Trauerspiel. Herr Schöner hat es doch gesagt, es muss hier viel mehr Power von den Verbänden kommen und nicht die (wie kann ich mehr Gewinn für mich erzielen) sondern auch hier für die Allgemeinschaft, die wird gar nicht berücksichtigt, als ob es sie gar nicht gäbe. Denn die bzw. der Verbraucher ist unser aller Ziel! Dicke Bretter bohren finde ich persönlich gut, wenn wir dabei nicht ständig die Bodenhaftung verlieren würden. Zitat von Olaf Schubert: Macht was daraus!“

Im Beitrag „Zertifizierung von LüKK-Fachleuten: EU plant neue Anforderungen“ vom 23. Mai (siehe cci274323) geht es um den Mitte Mai veröffentlichten Vorschlag der EU-Kommission, im Rahmen der F-Gase-Verordnung 2024 die Anforderungen an die Zertifizierung und die Ausbildung von Fachpersonen neu zu gestalten. Wenn dieser so umgesetzt wird, ergeben sich daraus Konsequenzen für Kälte-Klima-Fachleute. Die Kommission hat das Dokument den europäischen LüKK-Organisationen vorgelegt und bis 10. Juni um Stellungnahmen gebeten.

Shankar Zd meint hierzu: „ISO 9001 certification offers numerous benefits for businesses in Ireland, contributing to their success and competitiveness in the global market. Enhanced Quality Management: ISO 9001 provides a framework for establishing and maintaining effective quality management systems (QMS). By adhering to ISO 9001 standards, Irish businesses can streamline their processes, improve product or service quality, ISO 45001 Audit in Bosnia and enhance customer satisfaction.“ (Übersetzt ins Deutsche: „Die Zertifizierung nach ISO 9001 bietet Unternehmen in Irland zahlreiche Vorteile und trägt zu ihrem Erfolg und ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt bei. Verbessertes Qualitätsmanagement: ISO 9001 bietet einen Rahmen für die Einführung und Aufrechterhaltung wirksamer Qualitätsmanagementsysteme (QMS). Durch die Einhaltung der ISO 9001-Normen können irische Unternehmen ihre Prozesse rationalisieren, die Produkt- oder Dienstleistungsqualität verbessern, das ISO 45001-Audit in Bosnien durchführen und die Kundenzufriedenheit steigern.“

Darauf entgegnet Olaf Mayer: „Ich finde das immer so toll, wenn einer kommt, egal aus welchem netten Staat in Europa, und findet alles super. Natürlich haben wir ISO 9001, es glaubt doch niemand daran, dass wir das so einfach gelöst bekommen. Wenn hier schon Bosnien angesprochen wird, dann treffen hier Welten aufeinander. Den Standard der noch im ‚Moment‘ in Deutschland besteht, ist schwer einzuholen, auch nicht mir ISO 9001. Aber wir machen doch immer den gleichen Fehler. Wenn einer ruft, versuchen wir alles zu vergessen und wollen gleich etwas Neues erreichen. Dabei haben wir ein super geordnetes LüKK-System, das wird auch 2029 überstehen.“

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16. Mai 2024

Farben der Luftarten, Kurzarbeit, UBA-Bericht, Leser helfen Lesern und Viessmann-Interview

Im Beitrag „Heizen mit dem Split-Klimagerät? Feldstudie zu Raumheizung und Strombedarf“ vom 2. Mai (siehe cci272752) geht es um die Möglichkeiten des Heizens mit einem Split-Klimagerät. Eine Feldstudie unter der Leitung von Prof. Wolfgang Feist am Passivhaus Darmstadt Kranichstein liefert dazu Ergebnisse aus acht Jahren Feldforschung. Zur Meldung wurde auch eine Abbildung gestellt, die einen Schnitt durchs Gebäude mit den verschiedenen Luftarten zeigt.

Theodor Straka hat erkannt, das hier etwas nicht stimmen kann: „Schauen Sie sich mal die Farben der Luftarten in der Grafik an. Diese Farben entsprechen nicht der derzeitigen Norm.“

Technikredakteur Peter Reinhardt hat daraufhin geantwortet: „Vielen Dank für den Hinweis, Herr Straka. Sie haben Recht. Die DIN EN 12792 ‚Lüftung von Gebäuden – Symbole, Terminologie und graphische Symbole‘ definiert Luftarten für die Wohnraumlüftung, die DIN EN 16798 Teil 3 ‚Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden‘ tut dieses für Nichtwohngebäude. Begriffserklärungen und Farbkennzeichnungen unterscheiden sich dabei im Wesentlichen nicht:

  • Außenluft: grün
  • Zuluft: blau bzw. grün, rot, blau oder violett in Abhängigkeit von der Aufbereitung nach DIN EN 12792
  • Abluft: gelb
  • Fortluft: braun.“

Bei unserem Techniktag „F-Gase-Emissionen 2022 in Deutschland um 9,2 % gesunken“ (siehe cci272522) ging es um einen Bericht des Umweltbundesamtes (UBA), der F-Gase-Emissionen für verschiedene Anwendungsbereiche von 1995 bis 2022 bilanziert. Dr. Manfred Stahl hat aus daraus eine Zusammenfassung im Wissensportal erstellt.

Kerstin Martens vom Umweltbundesamt hatte hierzu angemerkt: „In der Zusammenfassung des UBA-Beitrags schreiben Sie: ‚Das UBA nennt in seinem Beitrag stets die ‚jährlich eingesetzten metrischen Tonnen an F-Gasen‘ und berechnet daraus für jedes F-Gas durch Multiplikation mit dessen GWP-Wert das Treibhauspotenzial. Diese Potenziale werden vom UBA als ‚Emissionen‘ (in 1.000 t CO2-Äquivalent, kurz CO2-äq) angegeben.‘ Dies ist nicht korrekt. Im UBA-Bericht ‚Inventarermittlung der F-Gase 2021/2022‘ finden sich lediglich Angaben zur Höhe der Emissionen, angegeben in metrischen Tonnen oder in CO2-Äquivalenten. (…) Die Verbrauchsmengen von F-Gasen (zum Beispiel für die Befüllung neuer Kälte- und Klimaanlagen), sind nicht in diesem UBA-Bericht aufgeführt.“

Dr. Manfred Stahl hatte im Nachgang eingeräumt, dass er möglicherweise bei seinen Bemühungen, aus dem umfangreichen UBA-Beitrag eine kompakte Zusammenfassung zu erstellen, zu stark vereinfacht habe. „Allerdings sind mir mehrere Ihrer Anmerkungen nicht unmittelbar verständlich. Hier verweise ich zum Beispiel auf die Tabelle 4.4 im Anhang des UBA-Berichts ‚Anwendung als ODS-Ersatzstoff‘ (also den Schwerpunktbereich der Kälte- und Klimatechnik), in der die Mengen sämtlicher F-Gase in metrischen Tonnen angegeben werden und daraus letztlich ein Gesamt-GWP-Wert in kt CO2-äq entsteht.“

Dr. Stahl hat außerdem zum Hörer gegriffen und mit Frau Martens persönlich telefoniert. Im Anschluss schreibt er: „Nach einem längeren Telefont hat Frau Martens einen weiteren Kommentar zum Beitrag zugesagt, in dem sie Ihre Anmerkungen nochmals erläutern will.“

Im Beitrag „Leser helfen Lesern: § 71a GEG (Gebäudeenergiegesetz) bereitet Kopfschmerzen“ (siehe cci271488) ging es um einen Mitarbeiter des Hochbauamts Greifswald, der Probleme mit der Auslegung und Anwendung des § 71a „Gebäudeautomation“ im Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat. Daraufhin hatte sich Olaf Mayer gemeldet und geschildert, dass aus seiner Sicht eigentlich alles klar geregelt ist.

Detlef Malinowsky meinte nun: „Ich würde empfehlen, die Fragen an Herrn Prof. Dr. Krödel vom Institut für Gebäudetechnologie GmbH (IGT) zu stellen.“

Darauf antwortete Marcel Blumenthal: „Guten Tag Herr Malinowsky, vielen Dank für den Tipp. Prof. Krödel war einer der Ersten, die ich kontaktiert hatte. Zum Teil bestätigte er meine Einschätzungen und hat hier zusätzlich noch eine Rechtsunsicherheit in der Auslegung diese Paragraphen erkannt. Er hat jedoch auch darauf hingewiesen, das dies die Juristen unter sich ausmachen müssten und das nicht sein Fachgebiet ist.“

Am 7. Mai hatten wir in der Meldung „Stiebel Eltron führt Kurzarbeit ein“ (siehe cci273039) darüber berichtet, dass das Heiztechnikunternehmen aus Holzminden für Teile der verschiedenen Gesellschaften Kurzarbeit eingeführt hat. Dr. Kai Schiefelbein, Vorsitzender der Geschäftsführung von Stiebel Eltron, hatte in diesem Zusammenhang angemerkt, dass die Aufgeregtheit um das GEG und die lange unklare Fördersituation dazu geführt hätten, dass viele Endverbraucher verunsichert waren und noch sind.

Uwe Friemel hat Bezug auf diese Aussage genommen: „Ihr Kommentar macht mich nachdenklich. In Auswertung meiner Gespräche mit Bauherren, Auftraggebern, Handwerksbetrieben und Kollegen sehe ich nicht die unklare Fördersituation als Ursache für die Investitionszurückhaltung, sondern die energiepolitischen Fehlentwicklungen und die wirtschaftliche Gesamtlage. Die von dem derzeitigen Wirtschaftsministerium angestrebte Monovalenz in der Wärmeerzeugung kann die breite Masse eben nicht überzeugen.“

Die Meldung „Ein Jahr nach Viessmann-Verkauf an Carrier: ‚Kunden trauen dem Braten nicht’“ (siehe cci273217) fasst die Inhalte eines Interviews zusammen, dass die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) gut ein Jahr nach dem Verkauf von Viessmann an Carrier mit Thomas Heim, Leiter Viessmann Climate Solutions, geführt hat. Es geht es dabei unter anderem um die deutsche Wärmepumpen-Konjunktur und die wirtschaftliche Lage von Viessmann im Wärmeerzeugersegment.

Egbert Tippelt hat hier etwas auszusetzen: „Die Überschrift könnte von Bild stammen – vielleicht sollte man etwas seriöser arbeiten …“

Dieser Aussage widerspricht Uwe Friemel: „Ich finde, die Überschrift ‚trifft den Nagel genau auf den Kopf‘ – und nicht nur, denn der Inhalt ist thematisch sehr gut aufgebaut.“

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2. Mai 2024

Forschungsergebnisse, FGK-Empfehlungen, Korrosionsschutz und UBA-Bericht

In seinem Meinungsbeitrag „Forschungsergebnisse müssen zugänglich sein“ vom 27. März (siehe cci270888) macht Dr. Manfred Stahl den Vorschlag: Jeder Forschungsnehmer sollte im Forschungsvertrag dazu verpflichtet werden, in einer kurzen Zusammenfassung über die wichtigsten Ergebnisse des Projekts zu berichten – via Social-Media, aber auch gezielt an zuständige Verbände und Organisationen sowie an die Fachpresse.

Daraufhin hatte sich bereits Detlef Malinowsky gemeldet: „Ich kann die Verbesserungsvorschläge von Herrn Stahl nur unterstützen. (…) Ich denke, hier gibt es eine große Baustelle, um dass Wissen in unserer Branche zu verbreiten.“

Auch Prof. Klaus Kabitzsch stimmte der Meinung von Dr. Stahl „weitgehend zu. (…) Ich begrüße die Initiative von Dr. Stahl ausdrücklich. Und die Forschungseinrichtungen sollten durchaus den ersten Schritt tun. Dazu müsste diese Möglichkeit zur Erfüllung der Publikationspflicht ’nur‘ stärker in das allgemeine Bewusstsein gerückt werden, z. B. mit einer speziellen Forschungs-Rubrik.“

Günther Mertz bedankte sich für den „ausgezeichneten Kommentar“, in dem zurecht kritisiert wird, „dass viele TGA-Forschungsaktivitäten ‚im stillen Kämmerlein‘ stattfinden und Forschungsergebnisse keinen Zugang in die Praxis finden. Der Vorschlag, (…) Zuwendungsempfänger zur Berichterstattung zu verpflichten, ist sehr gut, in hohem Maße zielführend, unstrittig praktikabel – aber nicht neu. (…)“

Ralf Wagner merkte an: „Unsere Gemeinschaftsforschung leistet einen ganz wesentlichen Beitrag zur Grundlagenforschung in unserer Branche. Diese Forschung wird nicht nur von Fördermitteln getragen, sondern ganz wesentlich vom Engagement, Mitarbeit und den Mitteln der beteiligten Unternehmen. (…) Der Verpflichtung der Veröffentlichung der Ergebnisse kommen wir natürlich nach, indem an öffentlich zentralen Bibliotheken alle Forschungsergebnisse hinterlegt werden. (…) Ihren Hinweis auf mehr Präsenz in den sozialen Medien nehmen wir gerne auf.“

Der neuste Kommentar kommt von Christine Roßkothen (Heinz Trox-Stiftung): „Lieber Herr Dr. Stahl, gut, dass Sie eine starke Wissenschaftskommunikation fordern. Dem stimmen wir zu! Ergebnisse von Forschungsvorhaben, die aus öffentlichen Geldern gefördert werden, sollten den jeweiligen interessierten Fachkreisen öffentlich zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus gerne auch einer interessierten Öffentlichkeit, sofern es diese betrifft oder ihr nützt. Da können wir im Bereich Wissenschafts- und Forschungskommunikation sicherlich noch mehr machen. Als Stiftung sind wir genau an dieser Schnittstelle aktiv. Wir fördern sowohl Forschung als auch Kommunikation, vernetzen Fachleute und Akteure und bieten Wissensplattformen. Mit dem Heinz Trox-Förderpreis fördern wir den wissenschaftlichen Nachwuchs. Außerdem haben wir eine eigene Wissenschafts gGmbH gegründet, die wichtige Sachverhalte erforscht und umfangreiche Studien erstellt. Diese machen wir immer öffentlich zugänglich. Jedoch sind auch unsere Mittel begrenzt. Es lebt also von guter Zusammenarbeit und klugem Einsatz von Ressourcen. Es ist ein Zusammenspiel aus kompetenten Fachjournalisten und kommunikationsstarken Forschern, die dann gemeinsam relevante Themen ausmachen und in die (Fach-)Öffentlichkeit kommunizieren können. Genau dafür sind dann ja Magazine wie die cci da. Gemeinsam können wir was bewegen, wenn sie darüber berichten.“

In der Meldung „FGK: Empfehlungen für die Planung und Installation von Lüftungssystemen“ vom 26. April (siehe cci272578) geht es um Umsetzungstipps des Fachverbands Gebäude-Klima (FGK) in Bezug auf Lüftungsanlagen. Auf acht Seiten gibt der FGK Tipps zur Dimensionierung, Bedarfsregelung, Wärmerückgewinnung, den Aufstellort und die Inbetriebnahme von Lüftungsanlagen. Auch der Punkt „Kanalnetz“ taucht darin auf.

Sehr zur Verwunderung von Jörg Mez: „Hier waren wieder absolute Profis am Werk! Es war mir nicht bewusst, dass sich der FGK seit Neuestem mit Kanalnetzen und Abwasser beschäftigt. Kann man nicht wenigstens von einem Verband eine ordentliche, fachgerechte Terminologie erwarten? Dann wird da von Hygiene & Energieeffizienz gesprochen sowie von der VDI 6022 und davon, dass Luftleitungen in Gänze ‚dicht sein sollten‘ … Die Arbeitsgruppe Luftleitungen versteht darunter übrigens die Dichtheitsklasse B (ATC4 gemäß DIN EN 16798-3). Hä??? Aus Sicht des Stands der Technik und aus Sicht der VDI 6022 ein Unding (Mindestanforderung ist hier DK C bzw. ATC3!).“

Im März vergangenen Jahres hat Gastautor Michael Buschheuer im Wissensportal-Beitrag „Beschichtung von Kälteleitungen nach aktueller AGI Q 151“ (siehe cci199253) über das „AGI Arbeitsblatt Q 151“ der Arbeitsgemeinschaft Industriebau geschrieben. Das Arbeitsblatt widmet sich sehr detailliert dem erstmaligen Korrosionsschutz durch Beschichtungssysteme für Rohrleitungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung TGA.

Mehr als ein Jahr später hat dies Ralf Kamprath von der Stuttgarter LBBW Immobilien Development GmbH zu folgendem Kommentar bewogen: „Hochachtung Herr Buschheuer! Dass diese Ergänzung notwendig war, ist leider nicht nachvollziehbar, da das Thema sehr relevant für die Lebensdauer und Funktion der CUI-gefährdeten Anlagenteile und damit der gesamten Anlage ist. Daher ist die AGI Q 151 gut und fachlich absolut fundiert aufgestellt! Danke dafür.“

Bei unserem Techniktag „F-Gase-Emissionen 2022 in Deutschland um 9,2 % gesunken“ am 25. April (siehe cci272522) ging es um einen Bericht des Umweltbundesamtes (UBA), der F-Gase-Emissionen für verschiedene Anwendungsbereiche von 1995 bis 2022 bilanziert. Dr. Manfred Stahl hat aus dem UBA-Bericht eine Zusammenfassung im Wissensportal mit dem Schwerpunkt auf Emissionen von HFKW- und FKW-Kältemitteln im Bereich der Kälte- und Klimatechnik erstellt.

Daraufhin hat sich Kerstin Martens vom Umweltbundesamt gemeldet und angemerkt: „In der Zusammenfassung des UBA-Beitrags (cci272189) schreiben Sie: ‚Das UBA nennt in seinem Beitrag stets die ‚jährlich eingesetzten metrischen Tonnen an F-Gasen‘ und berechnet daraus für jedes F-Gas durch Multiplikation mit dessen GWP-Wert (Global Warming Potential) das Treibhauspotenzial. Diese Potenziale werden vom UBA als ‚Emissionen‘ (in 1.000 t CO2-Äquivalent, kurz CO2-äq) angegeben.‘ Dies ist nicht korrekt. Im UBA-Bericht ‚Inventarermittlung der F-Gase 2021/2022‘ finden sich lediglich Angaben zur Höhe der Emissionen, angegeben in metrischen Tonnen oder in CO2-Äquivalenten. Die Emissionen in CO2-Äquivalenten werden durch Multiplikation der Emissionen in metrischen Tonnen mit dem GWP-Wert aus dem 5. Sachstandsbericht des IPCC berechnet. Die Verbrauchsmengen von F-Gasen (zum Beispiel für die Befüllung neuer Kälte- und Klimaanlagen), sind nicht in diesem UBA-Bericht aufgeführt. Sie sind aber Ausgangspunkt für die Berechnung der hier beschriebenen Emissionen. Zur Berechnung der Kältemittelemissionen werden je nach Anlagen- und Gerätetyp unterschiedliche Emissionsraten verwendet, die alle deutlich unter 100% liegen. Die entsprechenden Emissionsraten sind unter anderem im Nationalen Inventarbericht Deutschlands in Kapitel 4.7 zu finden.“

Dr. Manfred Stahl hat hierzu geantwortet: „Sehr geehrte Frau Martens, vielen Dank für Ihre Anmerkungen und Korrekturen. Möglicherweise habe ich bei meinen Bemühungen, aus dem umfangreichen UBA-Beitrag eine kompakte Zusammenfassung zu erstellen, zu stark vereinfacht. Allerdings sind mir mehrere Ihrer Anmerkungen nicht unmittelbar verständlich. Hier verweise ich zum Beispiel auf die Tabelle 4.4 im Anhang des UBA-Berichts ‚Anwendung als ODS-Ersatzstoff‘ (also den Schwerpunktbereich der Kälte- und Klimatechnik), in der die Mengen sämtlicher F-Gase in metrischen Tonnen angegeben werden und daraus letztlich ein Gesamt-GWP-Wert in kt CO2-äq entsteht.“

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18. April 2024

Leser helfen Lesern und eine Neuausrichtung

Im Beitrag „Leser helfen Lesern: § 71a GEG (Gebäudeenergiegesetz) bereitet Kopfschmerzen“ vom 8. April (siehe cci271488) geht es dieses Mal um einen Mitarbeiter des Hochbauamts der Hansestadt Greifswald, der Probleme mit der Auslegung und Anwendung des § 71a „Gebäudeautomation“ im Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat. Mit seinen Fragen hat er sich hilfesuchend an cci Branchenticker gewandt. Er schreibt, dass im Augenblick kein Fachplaner den mittleren Automationsgrad gemäß DIN V 18599 einer geplanten Anlage angeben und diesen mit dem gesetzlichen Grenzwert abgleichen könne. Und das ist nicht sein einziges Problem mit dem GEG.

Daraufhin hat sich Olaf Mayer gemeldet: „Sehr geehrter Mitarbeiter im Hochbauamt, Sie sind nicht der erste und werden auch nicht der letzte sein, der mit dem GEG 2024 zu kämpfen hat. Aus meiner Sicht ist es eigentlich klar geregelt … Es gilt für alle Gebäude (Nichtwohngebäude die nach 01.01.2024 beantragt worden sind) und (zwar von mehr als 290 kW).

Frage 1: § 71a Gebäudeautomation
(1) Ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW muss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 ausgerüstet werden. Satz 1 ist auch für ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung für eine Klimaanlage oder eine kombinierte Klima- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW anzuwenden.

§ 111 Allgemeine Übergangsvorschriften
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind nicht anzuwenden auf Vorhaben, welche die Errichtung, die Änderung, die größere Renovierung, die Erweiterung oder den Ausbau von Gebäuden zum Gegenstand haben, falls die Bauantragstellung oder der Antrag auf Zustimmung oder die Bauanzeige vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgte.

Frage 2: Nur für beheizte Räume und nicht für Kellerabgänge und Kellervorräume sind keine beheizten Geschosse im Sinne dieser Regelung, soweit sie nur indirekt beheizt sind.
Anlage 2 (zu § 18 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1769 – 1773) für Gebäudeautomation Klasse C nach DIN V 18599-11: 2018-09

Frage 3: Die DIN V 18599 schuldet diesen Dienst. Im Umkehrschluß fällt diese Berechnung nicht ein.
Anlage 11 (zu § 88 Absatz 2 Nummer 2)
Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen (Fundstelle: BGBl. I 2020, 1791 – 1792)

Anlage 6 (zu § 32 Absatz 3)
Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für
ein zu errichtendes Nichtwohngebäude (Fundstelle: BGBl. I 2020, 1782)

Das wären so die Anhaltspunkte, um den Primärausstoß zu berechnen. Über diesen Weg wäre die ‚Primärenergie-Klammer‘ zur Zeit so aufzulösen.
Mit gutachterlichen Gruß Olaf Mayer“

Am 17. April haben wir in der Meldung „Mitsubishi Electric: Neuausrichtung des Führungsteams“ (siehe cci272050) über die personellen Veränderungen bei Mitsubishi Electric berichtet. Die hatten ihr Führungsteam neu ausgerichtet, um der wachsenden Division „Living Environment Systems“ mit ihrem Produktprogramm rund um die Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Kältetechnik gerecht zu werden.

Lars Brunken, Geschäftsführer der KLK Kundendienst und Montage GmbH sowie der KLK Handel und Planungs GmbH, gratuliert zu diesem Schritt: „Mitsubishi Electric (ME) hat mit seiner jüngsten Neuausrichtung erneut bewiesen, dass der langjährige Aufbau einer stabilen Managementebene entscheidend ist. Dieses Managementteam besteht aus erfahrenen und kompetenten Mitarbeitern, die nicht nur die Märkte und Kunden exzellent verstehen, sondern auch auf Marktgeschehnisse effektiv reagieren können. In der LüKK wird man lange suchen müssen, um einen Hersteller mit einem ähnlichen Produktportfolio zu finden, der so auf die eigenen Stärken setzt, oftmals wird lieber der Personalberater beauftragt, solche wichtigen Stellen zu besetzen. Das Management-Team, bestehend aus drei deutschen Branchenprofis, war verantwortlich für das herausragende Ergebnis von 2023 – das beste in der Geschichte von ME. Dieses Ergebnis wurde maßgeblich durch ein hervorragendes Produktangebot unterstützt, das die Qualität und Innovationskraft von Mitsubishi Electric unterstreicht. Der gleitende Übergang in der Führung, und die zukünftige Unterstützung durch Herrn Thiesens beratende Funktion, demonstriert, wie optimaler Wandel beziehungsweise Zukunft gestaltet werden kann. Herzlichen Glückwunsch an Herrn Thiesen für diese strategisch wichtige Entscheidung sowie an Herrn Schuhmann, Herrn Peled und Herrn Hofer.“

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11. April 2024

Schornsteinfeger mit neuen Aufgaben

In ihrem Meinungsbeitrag „Endlich neue Aufgaben für den Schornsteinfeger“ vom 10. April (siehe cci271612) zeigt sich Sabine Andresen positiv überrascht über die Vereinbarung zwischen BIV und ZIV. Schornsteinfeger und Kälteanlagenbauer wollen künftig enger zusammenarbeiten. So sollen in Zukunft qualifizierte Schornsteinfegerbetriebe im Rahmen der Effizienzprüfung an Wärmepumpen auch die Dichtheit des Kältemittelkreislaufs überprüfen. Andresen findet dieses „Joint Venture“ wunderbar, denn „es reißt auch Mauern ein und lässt ganz neue Möglichkeiten der sinnstiftenden Zusammenarbeit zu“.

Dem pflichtet Daniel Lübeck bei: „Gute Initiative aus meiner Sicht. Die Frage, die sich mir stellt, ist ob die Berufsbezeichnung ‚Schornsteinfeger‘ dann noch einen Sinn macht oder hier nicht eine neue Bezeichnung gefunden werden sollte, wenn diese sich vom Berufsbild entfremdet. Andere Branchen haben es ja schon vorgemacht (KFZ-Mechatroniker …).“

Boris Mahler findet es grundsätzlich gut, „Schornsteinfeger in Kältetechnik zu qualifizieren (…) – aber die Initiative geht leider in die falsche Richtung! Ich brauche keinen Schornsteinfeger, der jährlich überprüft, ob meine Anlage dicht ist – und dann aber das Problem nicht beseitigt. Die Prüfung kann man mit einem Blick auf die Arbeitszahl/Effizienz genauso gut hinbekommen (hier wäre es viel wichtiger mehr Aufmerksamkeit drauf zu lenken und ein zentrales Übersichtsportal zu schaffen). Die allermeisten Anlagen haben über viele Jahre überhaupt kein Problem mit Dichtheit- und dann passiert das gleiche wie bei meinem (modernen) Kachelofen: Der Schornsteinfeger besteht jährlich darauf, diesen zu überprüfen, um dann festzustellen, dass seit mittlerweile 7 Jahren alles in Ordnung ist und er nicht ein Krümel Asche rausholen muss … Dr. Boris Mahler Geschäftsführer EGS-plan“

Auch Christoph Brauneis hat sich dazu geäußert: „Es werden aus meiner Sicht nicht allzu viele Wärmepumpen betroffen sein, an denen ein Schornsteinfeger eine Dichtheitskontrolle machen wird. Vorweg meine grundsätzliche Position zum Thema: Kooperationen zwischen einzelnen Gewerken der Gebäudetechnik sind aus meiner Sicht absolut sinnvoll und sollten auf Verbändeebene und im Einzelfall vor Ort zwischen Fachbetrieben zum Beispiel aus dem SHK- und Kältehandwerk weiter ausgebaut werden. Dass jetzt Schornsteinfeger mit dem Segen ihres Dachverbands und des BIV Dichtheitsprüfungen an Wärmepumpen machen dürfen, ist also ein Schritt in die richtige Richtung. Dieser Segen heißt übrigens nicht, dass Schornsteinfeger aufgrund ihrer Berufsbezeichnung einfach so die Erlaubnis erhalten, Dichtheitskontrollen durchzuführen, sondern sie müssen wie andere auch eine Sachkundequalifikation erwerben. Das dürfen übrigens auch Betreiber und Servicemitarbeiter. Das heißt aber jetzt nicht, dass sich Schornsteinfeger ein riesiges neues Geschäftsfeld erschlossen hätten. Ich empfehle hier die Lektüre der novellierten F-Gase-Verordnung, in der ja die regelmäßigen Dichtheitsprüfungen beschrieben werden. Propan-Wärmepumpen müssen genauso wenig auf Dichtheit kontrolliert werden wie hermetisch geschlossene Wärmepumpen mit fluorhaltigen Kältemitteln, wenn sie in Privatgebäuden installiert sind und weniger als 3 kg Füllmenge haben (was bei den meisten Anlagen der Fall sein wird). Und bei anderen Wärmepumpen gelten die bekannten Grenzen (Füllmenge mit mehr als 5 t CO2-Äquivalent oder mehr als 1 kg HFO-Kältemittel). Das betrifft im Privatsektor auch nur Anlagen mit Hoch-GWP-Kältemitteln. Da bleibt dann nicht mehr viel übrig für den Kaminkehrer. Fazit: Die Verbände-Kooperation ist begrüßenswert, zeugt von der Bereitschaft zur Zusammenarbeit, hat aber eher eine politische als eine praktische Bedeutung.“

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4. April 2024

Forschungsergebnisse, Insolvenz, Entlassungen und ein Aprilscherz

In seinem Meinungsbeitrag „Forschungsergebnisse müssen zugänglich sein“ vom 27. März (siehe cci270888) macht Dr. Manfred Stahl den Vorschlag: Jeder Forschungsnehmer sollte im Forschungsvertrag dazu verpflichtet werden, in einer kurzen Zusammenfassung über die wichtigsten Ergebnisse des Projekts zu berichten – via Social-Media, aber auch gezielt an zuständige Verbände und Organisationen sowie an die Fachpresse.
Dem pflichtet Detlef Malinowsky bei: „Ich kann die Verbesserungsvorschläge von Herrn Stahl nur unterstützen. Wir haben in den letzten acht Jahren vier Forschungsprojekte aus der TGA-Technik als Industriepartner begleitet. Nur bei unserem aktuell abgeschlossenen Projekt RLT-Opt gab es eine Veröffentlichung über cci Dialog. Wir haben aber auch Fachverbände, die sich mit diesen Ergebnissen auseinandersetzen sollten. Ich denke, hier gibt es eine große Baustelle, um dass Wissen in unserer Branche zu verbreiten.“

Prof. Klaus Kabitzsch stimmt der Meinung von Dr. Stahl „weitgehend zu. In den Zuwendungsbescheiden für öffentliche Fördermittel ist eine Publikationspflicht explizit verankert. Die Berichte sind öffentlich zugänglich. Dies betrifft aber nur Übersichtsdarstellungen. Für Verwertungsrechte und technische Details gibt es zentral eigene Richtlinien und danach wird so etwas jeweils in Verträgen geregelt. In diesem Sinne sind die Ergebnisse also nicht automatisch ‚Allgemeingut‘. Hier geht es also mehr darum, WO die Ergebnisse publiziert werden. (…) Das Problem beruht auf Gegenseitigkeit, weil Forscher und Praktiker in unterschiedlichen Kanälen kommunizieren. (…) In anderen Branchen (Automobil-, Halbleiterindustrie) funktioniert diese Kommunikation in beide Richtungen besser, dort ist auch das Interesse der Industrie an Forschungsergebnissen stärker. (…). Ich begrüße die Initiative von Dr. Stahl ausdrücklich. Und die Forschungseinrichtungen sollten durchaus den ersten Schritt tun. Dazu müsste diese Möglichkeit zur Erfüllung der Publikationspflicht ’nur‘ stärker in das allgemeine Bewusstsein gerückt werden, z. B. mit einer speziellen Forschungs-Rubrik. (…) In der Halbleiterindustrie gibt es z. B. ‚umgekehrte Konferenzen‘. Dort berichten nicht Anbieter (Forscher) über ihre Ergebnisse, sondern Praktiker über ungelöste Probleme. Auch das kann ein Einstieg in interessante Diskussionen sein und würde zum Namen ‚cci Dialog‘ gut passen.“

Auch Günther Mertz hat sich hierzu geäußert: „Lieber Manfred, vielen Dank für Deinen ausgezeichneten Kommentar, in dem Du zurecht kritisierst, dass viele TGA-Forschungsaktivitäten ‚im stillen Kämmerlein‘ stattfinden und Forschungsergebnisse keinen Zugang in die Praxis finden. Dein Vorschlag, (…) Zuwendungsempfänger zur Berichterstattung zu verpflichten, ist sehr gut, in hohem Maße zielführend, unstrittig praktikabel – aber nicht neu. Schon vor vielen Jahren wurde, vom damaligen Bundesforschungsministerium finanziert und vom FGK entwickelt und organisiert, das FIA-Projekt Forschungs-Informations-Austausch betrieben. Zuwendungsempfängern wurde seitens des Forschungsministeriums in den Nebenbestimmungen auferlegt, regelmäßig an FIA über den Stand des laufenden Forschungsprojektes zu berichten, Zwischenberichte und der Abschlussbericht wurden über FIA veröffentlicht. Über die regelmäßig herausgegebenen FIA-News wurde die Fachwelt laufend über die vielen TGA-Forschungsaktivitäten informiert, in FIA-Workshops und -Veranstaltungen (…) wurden ausgewählte Themen vertieft behandelt. (…) Nach Wechsel bzw. Ausscheiden der verantwortlichen Personen im Forschungsministerium wurde das FIA-Projekt leider eingestellt. Ein Wiederbeleben wäre angezeigt und wünschenswert.“

Ralf Wagner schreibt als Vertreter der FLT Forschungsvereinigung für Luft- und Trocknungstechnik: „Neben der von Ihnen genannten Optimierung von Produkten, Systemen und Verfahren leistet unsere vorwettbewerbliche Gemeinschaftsforschung seit 1964 einen ganz wesentlichen Beitrag zur Grundlagenforschung in unserer Branche. Diese Forschung wird nicht nur von Fördermitteln getragen, sondern ganz wesentlich vom Engagement, Mitarbeit und den Mitteln der beteiligten Unternehmen. Diese gehen dadurch in Vorleistung, dass sie ergebnisoffene Forschung, deren Nutzen ggf. Jahre in der Zukunft liegt, aktiv unterstützen. Der Nutzen der Forschungsarbeit liegt dabei nur teilweise in den Ergebnisberichten, sondern eben auch in der Praxisorientierung der Forschung, dem Aufbau eines starken Forschungsnetzwerkes (…), der Ausbildung von gutem Nachwuchs (…) und der Finanzierung von Forschungsstellen. (…) Zudem bietet eine Gemeinschaftsforschung auch kleineren Unternehmen die Möglichkeit, an der Spitzenforschung aktueller Aufgabenstellungen teilzuhaben bzw. diese mitzugestalten. Der Verpflichtung der Veröffentlichung der Ergebnisse kommen wir natürlich nach, indem an öffentlich zentralen Bibliotheken alle Forschungsergebnisse hinterlegt werden. (…) Ihren Hinweis auf mehr Präsenz in den sozialen Medien nehmen wir gerne auf. Aktuelle Berichte aus den laufenden Projekten bereiten wir bereits auf einem eigenen Kanal vor. Ein Beitritt und Mitarbeit in den Forschungsprojekten der FLT steht jedem Unternehmen offen und ist stets willkommen.“

Die Windhager Zentralheizung GmbH Deutschland hat einen Insolvenzantrag gestellt (siehe cci270729). Am 15. März hat das Amtsgericht Augsburg die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Heizlösungsherstellers angeordnet.
Detlef Malinowsky findet „es sehr schade, dass ein solches Traditionsunternehmen sich aus dem Markt zurückziehen muss“.

Die schwächere Nachfrage auf dem europäischen Wärmepumpenmarkt hat die schwedische Nibe Group veranlasst, Massenentlassungen anzukündigen – nach eigener Aussage zur „konsequenten, verantwortungsvollen Bewältigung der Situation“ (siehe cci270748).
Hierzu meinte Detlef Malinowsky: „Ich kenne Nibe als ein Unternehmen mit Qualitätsprodukten und -dienstleistungen, wir haben wirklich sehr gute Erfahrungen gemacht. Kann mir bitte jemand erklären, wie ein Unternehmen in der Wärmepumpen (WP)-Branche sich von einer dreistelligen Zahl von Mitarbeitern trennen muss, und das in einer Zeit, in der der WP-Markt boomt.“

Der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) hat sich einen ganz besonderen Aprilscherz (siehe cci271308) einfallen lassen: Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis für Erwachsene bekanntermaßen legal möglich. Das brachte den Verband auf die Idee, einen Cannabis-Club für seine Mitglieder zu gründen – den Verband Deutscher Kiffender Kälte-Klima-Fachleute (VDKKF).
Bernhard Schöner findet das lustig: „Gechillte Atmosphäre auf der Messe beim VDKF Dank eigenem Hanf-Anbau … Ich schmeiß mich weg! Kompliment zu so viel Humor. Am morgen ein Joint, und der Tag ist Dein Freund!“

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21. März 2024

Smarte Gebäude, Ausbildungsvergütung und Geräuschemissionen

Unter dem Motto „Smart Building – Nützlich oder kann das weg?“ (siehe cci266626) hat Hosch das achte Wissensforum veranstaltet. Unser Hauptstadtkorrespondent Benjamin Meißner war vor Ort und berichtete über die Skepsis der Forumsteilnehmer bezüglich Aufwand und Nutzen beim Betrieb smarter Gebäude. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die hohen Anforderungen sowie die Komplexität der Programmierung verwiesen, und dass aktuell noch die Kosten überwiegen würden.

Hierzu meinte IMB-Institutsleiter Werner Wittauer: „Wir haben hier in Deutschland bereits eine bundesweit verfügbare, hervorragende Lösung bezüglich der Befähigung von Betreibern, smarte Gebäude wirklich wirkungsvoll zu betreiben: Fachwirt für Gebäudemanagement und Facility Management (www.fm-hwk.de, ca. 300 Absolventen pro Jahr) und Fachwirt für Gebäudeautomation (www.fachwirt-ga.de, ca. 100 Absolventen pro Jahr). Mit den vermittelten Kompetenzen managen die Absolventen die technischen und infrastrukturellen Assets und Services im Spannungsfeld von Kosten, Qualität und Zeit. Das führt zu Standort- und Wettbewerbsvorteilen auf betriebswirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher Ebene. Daher wird der Lehrgang zu 100 % staatlich gefördert.“

In seinem Meinungsbeitrag „Der lange Weg in die Top 10“ vom 13. März (siehe cci269963) hat sich Torsten Wiegand Gedanken darüber gemacht, wieso die Ausbildung zum Mechatroniker für Kältetechnik in der aktuellen Rangliste der Ausbildungsberufe auf Platz 62 steht und nicht weiter vorne. Ob es eventuell mit der Ausbildungsvergütung zu tun hat, die unter dem gesamtdeutsche Durchschnittswert liegt?

Olaf Mayer stimmt dem zu und hat eine Erklärung: „Lieber Torsten, da hast du wirklich Recht. Warum wird in den Bereichen SHK und Kältetechnik – und generell im Handwerk – unterdurchschnittlich vergütet? Viele Betriebe haben einfach Angst davor, die Lehrlingsstunde zu vergüten, die Monteurstunde neu anzupassen. Da geht aber schon seit mehr als 30 Jahren so. Das Problem ist: Keine eigene Wertschätzung, kein Selbstvertrauen etc. Mehr kann man dazu auch gar nicht mehr sagen. Jedes Gespräch über eine Azubi-Erhöhung im 1. Lehrjahr auf 1.250 € stößt auf Widerstand. Da wir im Handwerk keinen Widerstand haben möchten, bleiben wir bei dem Alt hergebrachten. Nach dem Motto: das war schon immer so …“

Der Beitrag „Geräuschemissionen von Wärmepumpen: Wann ist leise leise genug?“ (siehe cci269801) in cci Wissensportal beschäftigt sich mit den Entwicklungen und Möglichkeiten zur Verringerung der Schallleistungen von Monoblock-Wärmepumpen und Außengeräten von Split-Wärmepumpen. Dadurch sollen Lärmbelästigungen besonders von Nachbarn vermieden und die Vorgaben der TA Lärm eingehalten werden.

Anton Tienes meint hierzu: „Das ist natürlich auch ein Problem bei Split/VRF-Anlagen, die ja auch zum Kühlen und Heizen genutzt werden können. In einem aktuellen Projekt habe ich für die Außeneinheit einer VRF-Anlage für eine Büroetage eines größeren Bürogebäudes mit etwa 35 kW ein Schalldämmgehäuse vorgesehen: Die Aufstellung der Außeneinheit erfolgt in einem Innenhofbereich. Die Außeneinheit ist vom Hersteller Stulz. (33,5 kW Kühlung / 37,5 kW Heizen / Schalldruckpegel 63 dB(A)). Das Schalldämmgehäuse ist vom Hersteller Keller Engineering. Das Gehäuse hat eine angegebene Schalldämpfung von etwa 21 dB(A). Der Abstand zum Nachbargrundstück ist entsprechend der Landesbauordnung zu beachten. Vielleicht ist dieser Hinweis für Fachkollegen interessant.“

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29. Februar 2024

Leser helfen Lesern

Im Beitrag „Leser helfen Lesern: Messwerte Erdwärmenutzung und Sole/Wasser-Wärmepumpen“ (siehe cci268854) geht es dieses Mal um oberflächennahe Erdwärmenutzung und Sole/Wasser-Wärmepumpen. Im Rahmen seiner Sachverständigentätigkeit befasst sich ein Leser von cci Branchenticker intensiv mit diesen Themen. Er ist auf der Suche nach entsprechenden Messwerten bereits installierter Anlagen und hat daher Leser von cci Branchenticker um Hilfe gebeten.

Siegfried Delzer antwortete darauf: „Eine gute Frage ist das. Auf diesem Gebiet gibt es viele Spekulationen und wenig Fachwissen. Wir haben viele Anlagen mit Erdwärmenutzung und Sole/Wasser-Wärmepumpen mittels dynamischer Simulation optimiert. Messdaten liegen teilweise vor oder könnten bei den Kunden nachgefragt werden. Für eine Analyse sind Messdaten und ein Simulationsmodell aus der Planungsphase verfügbar, die je nach Interesse mit mehr oder weniger Aufwand bereitgestellt werden könnten.“

Auch Wolfgang Hausmann hat einen Tipp: „In Gelsenkirchen bei Gelsenwasser wurde eine Sole/Wasser-Wärmepumpe mit einer Leistung von 400 kW Heizen und 320 kW Kühlen sowie Freier Kühlung installiert. Die Anlage wurde 2004 gebaut. Über die Redaktion von cci Branchenticker lasse ich gerne den Kontakt zum Fragesteller herstellen.“

Ein weiteres Angebot stammt von Rudi Flohrschütz: „Bei uns im Haus läuft seit 2008 eine Grundwasser-Wärmepumpe (Fabr. Weider) mit 12 kW. Dafür hätte ich auch einiges an Betriebsdaten. Falls Interesse daran besteht …“

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22. Februar 2024

Treibhausgasemissionen und Schmuckbilder

Im Beitrag „Treibhausgasemissionen 2022 um 10 Mio. t CO2 gesunken“ (siehe cci268222) geht es um die Berechnungen des Umweltbundesamts (UBA), wonach im Jahr 2022 in Deutschland 750 Mio. t Treibhausgase emittiert wurden. Das Schmuckbild, dass die Redaktion von cci Branchenticker zur Meldung gestellt hat, hat allerdings nicht ganz den Geschmack eines Lesers getroffen.

Anton Tienes findet die Bildauswahl unglücklich: „Warum wird auch in der cci ein Foto genutzt, das in erster Linie Kühltürme mit den zugehörigen Kondensationsfahnen zeigt und bei weniger informierten Lesern den Eindruck erweckt, dass dies alles Schadgase sind. Auf dem Foto erkenne ich im Vordergrund zwei Schornsteine, aus denen Schadgase entweichen können. Im Hintergrund sind nochmals zwei Schornsteine zu sehen. Bei solchen Fotos sollte dabeistehen, dass die Kühltürme nicht zur CO2-Belastung beitragen. Solche Fotos sehe ich oft in der Tagespresse. Damit wird vermittelt, dass technische Anlagen CO2-Schleudern sind. Hinweise, was auf den Fotos zu sehen ist, gibt es kaum.“

Darauf entgegnete Dr. Manfred Stahl als Verfasser der Meldung: „Hallo Herr Tienes, das von Ihnen kritisierte Foto zeigt, wie auch in der Bildunterschrift beschrieben, ein mit Kohle betriebenes Kraftwerk. Es dient zur Verdeutlichung, dass insbesondere solche Kraftwerke 2022 stark zu einem Anstieg der CO2-Emissionen beigetragen haben. Dass die Schwaden aus den Kühltürmen Wasserdampf sind und nicht CO2 (das ist bekanntlich unsichtbar), haben wir dabei stillschweigend vorausgesetzt und nicht mehr extra erwähnt. Sorry für die mögliche Verwirrung, die das Foto ausgelöst haben könnte.“

Anton Tienes meldete sich noch einmal zu Wort: „Hallo Herr Stahl, danke für Ihre Antwort. Sie haben Recht: Man kann davon ausgehen, dass cci-Leser wissen, dass aus einem Kühlturm nur Wasserdampf kommt, außer, wenn die Schornsteinanlage im Kühlturm integriert ist. Aber das Bild zeigt ja, dass es auch Schornsteine gibt. Ich wollte keine Verwirrung stiften, sondern nur einen Hinweis geben.“

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15. Februar 2024

Leser helfen Lesern und Trendmonitor

Der Beitrag „Leser helfen Lesern: Luftvermischung bei Rooftop-Lüftungsgeräten“ (siehe cci267034) hat folgenden Fall aufgegriffen: Ein Sachverständiger hat bei einer Begutachtung beanstandet, dass bei Rooftop-Lüftungsgeräten für eine gewerbliche Küche plus angeschlossener Gastronomie damit zu rechnen ist, dass Fortluft als Umluft wieder angesaugt wird. Der Gerätehersteller bestreitet dies. Der Sachverständige hat daraufhin Leser von cci Branchenticker um Mithilfe gebeten.

Martin Törpe ist dieser Bitte nachgekommen und meint: „Grundsätzlich würde ich die Bedenken des Sachverständigen unterstützen. Die Fortluft sollte eigentlich bevorzugt immer nach oben ausgeblasen werden. Die Gerätehersteller im RLT-Herstellerverband haben einen Vorschlag erarbeitet, der zukünftig in die DIN EN 16798-3 integriert werden soll. Dabei wurden für RLT-Dachgeräte Abstände zwischen Außen- und Fortluft definiert, die eine Luftrezirkulation verhindern soll. Aktuell gibt es in den gültigen Normen keine Fundstellen dazu. Wenn in dem konkreten Fall die Außenluft direkt über Fortluftöffnung angesaugt wir, wird dieses zwangsläufig zu einer Rezirkulation führen, da die Fortluft wärmer als die Außenluft sein wird. In der alten mittlerweile ungültigen Norm EN13779 wären Anstände zwischen Außen- und Fortluft unter diesem Fall (ohne Berücksichtigung der Attika) von 2 bis 3 m (Abluftqualität 2) einzuhalten. Die umlaufende Attika wird ihren Beitrag zur Ansaugung belasteter Luft leisten. Meine Empfehlung wäre die Fortluft über einen Luftkanal nach oben auszublasen und die Luftgeschwindigkeit dabei erhöhen.“

Laut Energie-Trendmonitor 2024 haben 67 % der Verbraucher das Vertrauen in staatliche Heizungsförderung verloren. In der Meldung „Laut Trendmonitor: Verbraucher verlieren Vertrauen in staatliche Heizungsförderung“ (siehe cci267153) sind weitere Ergebnisse der Umfrage eines Marktforschungsinstituts im Auftrag des Heiztechnikunternehmens Stiebel Eltron aufgeführt.

Hierzu hat sich Peter Kröplin gemeldet: „Ich bin mir sicher, dass die Situation vor fünf Jahren nicht grundsätzlich anders war, nur dass sie jetzt durch die Medien negativ gepuscht wird und gleichzeitig die Notwendigkeit zu handeln deutlich präsenter ist. Vielleicht sollten wir mal mehr darauf sehen, was Deutschland im Vergleich zu den Nachbarländern verschlafen hat, daran sachlich arbeiten und darauf achten nicht diejenigen zu hofieren die den Dornröschenschlaf aus wahltaktischen Gründen fortsetzen wollen.“

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1. Februar 2024

Mutig oder Marketing – oder beides?

Florian Fischer bezieht sich in seinem Meinungsbeitrag „Mutig oder Marketing – oder beides?“ vom 31. Januar (siehe cci265957) auf eine von Stiebel Eltron ausgesprochene Fördergarantie für Wärmepumpen (cci Branchenticker hat berichtet: cci265708) und fragt: „Was ist davon zu halten?“

Dazu meint Manfred Krüger: „Insgesamt halte ich ja die Wärmewende durchaus für sinnvoll. Ich frage mich allerdings, woher der Strom für all die elektrischen Verbraucher kommen soll. Elektroautos sollen aufgeladen werden. Wärmepumpen müssen im Winter nachts laufen. Früh müssen die Menschen zur Arbeit. Derzeit ist das Leitungsnetz derart überfordert, das die Windräder herunter geregelt werden. Was die Wärmepumpenhersteller betrifft: Die Firmen haben mit der Forderung gutes Geld verdient. Jetzt werden die Gewinnmargen halt etwas geringer. Aber bei bei einem mehr oder weniger gesetzlich gesichertem Absatz spielt das keine allzu große Rolle. Es wird weiter Geld damit verdient. (…)“

„Mutig oder Marketing, das ist hier die Frage. Mutiges Marketing, würde ich sagen“, kommentiert Bernhard Schöner. „Und das ist immer gut, denn es bringt Marken und Branchen (wieder) verstärkt und positiv in die öffentliche Wahrnehmung. Einem grundsoliden bundesdeutschen Unternehmen steht die Kampagne auch gut zu Gesicht. Mal sehen, wer noch wie mit weiteren Ideen zum Abverkauf nachziehen wird. Der Endkunde wird sich sicher verstärkt mit dem Unternehmen aus Holzminden auseinander setzen. Insbesondere in einem Markt, wo neben Installationsverfügbarkeit der Preis ausschlaggebend ist. Noch.“

Auch Förderexperte Marcel Riethmüller äußert sich: „Ich möchte dem Unternehmen nicht zunahetreten, aber wenn man es ganz nüchtern betrachtet, dann ist es ein gutes Marketing mit einem kalkulierbaren Risiko. Spannend… dachte ich! Es erweckt den Anschein: Komme was wolle, du bekommst dein Geld!. Als ich dann die Bedingungen gelesen habe, kam gleich die Ernüchterung. Wenn sich die Antragssteller/-in an die Regeln hält, dann bekommen diese auch auf normalen Wegen die Förderung, solang es der Bundeshaushalt zulässt. (…) Und jetzt kommt das 5-seitige Kleingedruckte: Es gelten die Voraussetzungen und Bedingungen für die Fördergarantie. Was man besonders positiv hervorheben sollte: Falls jemand wegen der oben genannten Punkte einen Ablehnungsbescheid bekommt, dann wird dies nochmals überprüft und es wird sich darum gekümmert. Wie richtig geschrieben, kann das einen hohen Verwaltungsaufwand bedeuten.
An sich ist es eine Fördermittelbegleitung. Und ich drücke die Daumen, dass es für diese Unternehmen nicht nach hinten losgeht. (…)“

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25. Januar 2024

Nochmals Dichtheit von Kälteanlagen sowie die neue BEG

Sabine Andresen hat in ihrem Meinungsbeitrag „Der ewige Sündenbock“ vom 17. Januar (siehe cci264957) die Veröffentlichung des Statistisches Bundesamt (Destatis) zu Verbräuchen von F-Gasen in Deutschland aufgegriffen. An der Darstellung hatte bereits der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) Kritik geäußert und Destatis um eine Richtigstellung gebeten. Andresen hat mittlerweile den Eindruck gewonnen, „Kälte- und Klimatechnik ist der ‚ewige Sündenbock‘, den man immer wieder an den Hörnern aus dem Stall ziehen kann.“

Daraufhin hat sich Frank Börsch gemeldet, der Andresens „Interpretation vollständig zustimmt“. Er ist der Ansicht: „Aus ideologischen und politischen Gründen wird unsere Branche traditionell seit Jahrzehnten stellvertretend für alle möglichen Auswirkungen in Bezug auf den Klimaschutz verantwortlich gemacht. Das wichtigste unserer Gegenargumente ist tatsächlich der geschlossene, überwiegend dichte Kältekreislauf, der von unseren Fachbetrieben bis hin in die Kreislaufwirtschaft an der Anlagentechnik sehr verantwortungsvoll bearbeitet wird.“

Christoph Brauneis, stimmt Andresen ebenfalls zu: „Der Kommentar spricht mir aus der Seele.“ Brauneis hat auch ein Update parat: „Mittlerweile hat sich die Presseabteilung von Destatis bei uns im VDKF gemeldet. Zitat: ‚Aus unserer Sicht widerspricht unsere Formulierung in der Pressemitteilung nicht Ihrer Darstellung. Eine Korrektur der Pressemitteilung halten wir für nicht erforderlich.‘ “

Heinz Herbert Scheiffarth lobt: „Eine vollkommen richtige Darstellung, die Sie da vertreten. Vor Jahrzehnten war es auch die Kältebranche, die das Ozonloch verursachte, aber die Schaumstoffindustrie war eigentlich wesentlich schlimmer.“

Olaf Mayer hat sich auch eine Meinung dazu: „Der Sündenbock ist halt kein Lobbyist. So läuft das halt einmal in Deutschland. Alles überstürzt und ohne jeglichen fundierten praktischen Lösungsansatz. Man erstellt sich eine Exceltabelle, schiebt die Zahlen von CO2 und F-Gasen hin und her, siehe da; Ein ‚Sündenbock‘ ist gefunden. Ansonsten muss ich feststellen, tolle Darstellung von Frau Andresen und tolle Meinungen von Frank Borsch, Christoph Brauneis, Heinz Herbert Scheiffarth und Norbert Hengstermann. Vielen Dank für euren Sachverstand. Mit fluorierten Gruß Olaf Mayer.“

Dr. Manfred Stahl hat am 23. Januar den Beitrag „Die neue Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG-EM) 2024“ (siehe cci265347) verfasst.

Dazu meint Jörg Mez: „Wir und derzeit 17 Unternehmen in Deutschland begrüßen, dass die Abdichtung von Luftleitungen mit dem Aeroseal-Verfahren weiterhin zu den geförderten Maßnahmen zählt. Es gilt jedoch anzumerken, dass die Erfüllung der Dichtheitsklasse B beziehungsweise ATC4 alles andere als den Stand der Technik darstellt und die Dichtheitsklassen ATC2 (D) und teilweise ATC1 (Z) mit der entsprechenden Technologie garantiert und vollumfänglich nachgewiesen werden kann. D.h. nicht nur von im Idealfall 10 % der Leitungsoberfläche, die zudem in der Regel alles andere als repräsentativ ist. Aus energetischer Sicht werden hier zudem wertvolle Einsparungspotenziale verschenkt, nicht nur bei den Luftleitungen, sondern auch beim Betrieb von entsprechenden Ventilatoren die im Zuge eines Retrofits erneuert werden. (…) Es ist mehr als bedauerlich, dass unsere Fachverbände sich hier nicht zuständig oder verantwortlich fühlen, die Verfasser der Fördermittelrichtlinie im Vorfeld nicht vollumfänglich und fachlich richtig zu informieren. Aber was will man von Förderungen, die vor dem Projektbeginn genehmigt beziehungsweise erteilt werden müssen, schon erwarten? Bis die Genehmigung durch wäre, steht das Gebäude und die Anlage schon längst, trotz Fachkräftemangel. Oder hat hier jemand andere Erfahrungen gemacht?“

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18. Januar 2024

Der ewige Sündenbock

In ihrem Meinungsbeitrag „Der ewige Sündenbock“ vom 17. Januar (siehe cci264957) hat Sabine Andresen die Veröffentlichung des Statistisches Bundesamt (Destatis) zu Verbräuchen von F-Gasen in Deutschland aufgegriffen. An der Darstellung hatte der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) Kritik geäußert und Destatis um eine Richtigstellung im Hinblick auf potenzielle Emissionen von Kältemitteln gebeten. Andresen erinnert sich an viele ähnlich lautende Behauptungen von Destatis bezüglich Kältemittel-Leckagen und hat den Eindruck, „Kälte- und Klimatechnik ist der ‚ewige Sündenbock‘, den man immer wieder an den Hörnern aus dem Stall ziehen kann.“

Frank Börsch ist der gleichen Meinung: „Ich stimme ihrer Interpretation vollständig zu. Aus ideologischen und politischen Gründen wird unsere Branche traditionell seit Jahrzehnten stellvertretend für alle möglichen Auswirkungen in Bezug auf den Klimaschutz verantwortlich gemacht. Das wichtigste unserer Gegenargumente ist tatsächlich der geschlossene, überwiegend dichte Kältekreislauf, der von unseren Fachbetrieben bis hin in die Kreislaufwirtschaft an der Anlagentechnik sehr verantwortungsvoll bearbeitet wird.
Wer spricht denn eigentlich über die direkten CO2-Emissionen, die bei jedem Verbrenner-Auto mit dem Start-Knopf sofort in der Atmosphäre wirksam werden? Wer entrüstet sich, dass 2023 um die 900.000 neue Gasheizungen zugebaut wurden, obwohl die damit verbundenen direkten Emissionen hinreichend bekannt sind. Das sind nur zwei Beispiele aus unserem täglichen direkten, aber nicht ausreichend thematisierten CO2-Ausstoß, der wie selbstverständlich jeden Tag weiter wirksam wird. Stattdessen werden in Studien und anschließend in der Presse theoretische GWP-Berechnungen bezogen auf die Kältemittel angestellt, während dabei vielfach das gut beheizte Büro zeitgleich fossile Energieträger für die Heizung verbrennt.“ Börsch fände es hilfreich, „diese Zusammenhänge objektiv und mit Zahlen hinterlegt, der Öffentlichkeit zu erläutern. Dann würde man auf einen Blick erkennen, wie gering der Anteil unserer Branche über die tatsächlichen Leckraten unserer Anlagen ist.“

Auch Christoph Brauneis, der beim VDKF Beauftragter für Politik und Medien ist, stimmt Andresen zu und kommt mit einem Update daher: „Der Kommentar spricht mir aus der Seele. Mittlerweile hat sich übrigens die Presseabteilung von Destatis bei uns im VDKF gemeldet. Zitat: ‚Aus unserer Sicht widerspricht unsere Formulierung in der Pressemitteilung nicht Ihrer Darstellung. Eine Korrektur der Pressemitteilung halten wir für nicht erforderlich.“ Destatis schreibt in seiner Antwort aber auch: ‚Wann und in welchem Umfang diese F-Gase in die Atmosphäre gelangen, sagen die Zahlen aus der Erhebung nicht aus.‘ Und damit wird indirekt die VDKF-Kritik bestätigt, dass nämlich ohne Kenntnis der tatsächlichen Menge an in die Atmosphäre emittierten F-Gasen behauptet wird, dass sie mittel- bis langfristig dort landen.“

Heinz Herbert Scheiffarth lobt Sabine Andresen für diesen „sehr guten und detaillierten Artikel. Eine vollkommen richtige Darstellung, die Sie da vertreten. Vor Jahrzehnten war es auch die Kältebranche, die das Ozonloch verursachte, aber die Schaumstoffindustrie war eigentlich wesentlich schlimmer (Kaltschaum). Zum Abschluss würde ich sogar noch anhängen: Klimaanlagen, sprich Kälteanlagen und Wärmepumpen, werden pauschalisiert als Umweltsünder verdammt. Aber für wen arbeiten diese? Internet, Mobilfunk, Whatsapp, … Gut, kommen wir in die 50er Jahre zurück, da hatte jeder im Ruhrgebiet einen Taubenstall hinterm Haus! Woanders wurde getrommelt oder geräuchert! Wasch mir den Buckel, aber mach mich nicht nass!“

Und Norbert Hengstermann sagt dazu: „Nicht oft, aber heute dann doch einmal: Danke für diesen Artikel. Cool gemacht.“

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11. Januar 2024

Habecks ökologischer Weihnachtswunsch

Im Beitrag „Habecks ökologischer Weihnachtswunsch und die überraschenden Folgen“ (siehe cci264386) erfüllt Dr. Manfred Stahl in der Theorie den (fiktiven) Wunsch unseres Wirtschaftsministers Robert Habeck, dass spontan je eine Million Gasheizungen und Diesel-Pkw auf Wärmepumpen und Elektro-Pkw umgestellt werden. Um zu erfahren, wie stark zusätzliche Wärmepumpen und Elektro-Pkw die Stromversorgung tatsächlich belasten würden und welche Auswirkungen der Wechsel von fossilen Energien auf Strom und den Klimaschutz hat, wurden beispielhaft verschiedene Szenarien durchgerechnet.

Aus Sicht von Michael Reh ist jedoch „folgende Betrachtung falsch. ‚Wenn man nun annimmt, dass üblicherweise täglich zwischen 7 und 21 Uhr (= 14 h pro Tag) getankt wird, ergeben sich daraus 7 Tage/Woche x 14 h/Tag = vereinfacht gerundet 100 h ‚Tankstunden‘ pro Woche.‘
Die meisten werden ihr Auto in der Zeit zwischen 16 und 6 Uhr laden, wenn das Auto nach der Arbeit wieder zu Hause steht. Also in einem Zeitraum in dem die Stromnetzte nicht so stark belastet sind. Mit einem Timer könnten die meisten Nutzer die Ladezeit sogar komplett in die Nachtstunden verlegen.“

Darauf antwortete Dr. Manfred Stahl: „Hallo Herr Reh, vielen Dank für Ihre Anmerkungen und Korrekturen zu meinen Rechnungen. Aus Ihrem Ansatz, dass ein großer Teil (wie groß dieser auch immer sein mag) der Elektro-Pkw in den Nachtstunden geladen werden, ergeben sich – ohne die Berechnungen nun neu durchzuführen – aus meiner Sicht folgende Schlussfolgerungen:
– die Belastung des Stromnetzes in den Tagstunden sinkt, und dadurch verringert sich auch die Gefahr von Störungen der Netze durch mögliche Überlastungen.
– die weiteren Berechnungen zum gesamten jährlichen Strombedarf (elektrische Arbeit) und den damit einhergehenden CO2-Emissionen der Elektro-Pkw dürften sich dadurch aber nicht ändern.
Beste Grüße Dr. Manfred Stahl“

Claudia Mayer findet lobende Worte: „Ein toller Artikel und ich wünsche mir fürs neue Jahr, dass dieser ganz oft publiziert und verbreitet wird, auch in anderen Medien. Vielleicht eine einfache, leicht verständliche Zusammenfassung für BILD etc. Und eine öffentlich zugängliche Version wäre super, dann könnte man sie einfach teilen und verbreiten.
Es sind ja gerade beim E-Auto eher Worst-Case-Annahmen. Aus eigener Erfahrung mit über 3 Jahren E-Auto kann ich sagen, dass ich vorwiegend im Alltag am Wochenende daheim mit PV-Strom lade, je nach aktuellem Ertrag mit 2, 3,5 oder 11 kW. Meine Wärmepumpe mit 7 kW th läuft meistens mit 2,5 kW el.“

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