Umfrage: Energieaudit oder Energiemanagementsystem

Am 5. Dezember ist die Frist für ein Energieaudit gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) abgelaufen: Die Redaktion bittet die Leser von cci Branchenticker, sich an einer Umfrage zum EDL-G zu beteiligen.

(Abb. © Torbz/Fotolia.com) Nach § 8 Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) müssen alle Nicht-KMU (Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern bzw. mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder mehr als 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme) alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen. Erstmals musste diese Verpflichtung bis zum 5. Dezember 2015 erfüllt werden. Ausgenommen sind nur Unternehmen, die bereits ein zertifiziertes Energiemanagement- bzw. Umweltmanagementsystem eingeführt haben. Unternehmen, die anstelle eines Energieaudits ein Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) einführen wollen, wird eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2016 gewährt. Bei einer Überprüfung zwischen dem 5. Dezember 2015 und dem 31. Dezember 2016 genügt der Nachweis über den Beginn der Einrichtung.

Die Redaktion fragt die Leser von cci Branchenticker: Wie gehen Sie mit den Vorgaben des EDL-G um?

Und so geht es: Einfach per Mausklick auf den entsprechenden Button drücken, und schon ist Ihre Antwort registriert.

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Vielen Dank für Ihre Beteiligung. Ergänzende Stellungnahmen zu dieser Frage sind per E-Mail an redaktion@cci-dialog.de sehr willkommen!

Artikelnummer: cci35456

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