Der Schornsteinfeger sagt: alles geregelt!

Das beschäftigt unsere Leser. Zu Branchentickermeldungen und Artikeln in cci Wissensportal der vergangenen Tage erreichten uns Kommentare von Lesern, die wir im Folgenden auszugsweise wiedergeben.

(Abb. HRI) Seit 2007 ist die gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) geforderte energetische Inspektion an Klimasystemen über 12 kW ein LüKK-Trauerspiel – lediglich etwa 2 % der zu prüfenden (geschätzt) 400.000 bis 500.000 Anlagen wurden bislang inspiziert. Nun scheint Bewegung in das Thema zu kommen, wie cci Branchenticker ankündigt.

Jürgen Lehmann, Schornsteinfegermeister-Energieberater-Baubiologe aus Wismar meint, eigentlich ist alles geregelt:
„Als Schornsteinfeger-Fachbetrieb und Energieberater beschäftige ich mich auch mit der hygienischen Reinigung/Wartung von Lüftungsanlagen. Ich sehe die Verantwortung für die Durchsetzung der Inspektionspflicht bei der nach dem Landesrecht zuständigen Behörde.
Im § 12 Abs. 6 heißt es doch „der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen“.
Nur wenn die Behörde nichts verlangt? …
Da wir früher, nach Landesrecht, für die brandschutzrechtlichen Bauabnahmen an Lüftungsanlagen verantwortlich waren, kenne ich in meinem Bereich sehr viele Lüftungsanlagen, bei denen die Inspektion erforderlich wäre.“

Günther Bredenbeck, Ingenieurbüro Dr. Bredenbck, ergänzt: „Es ist eigentlich ein anderer Weg erforderlich, z. B. Wartungs- und Service-Firmen verpflichten sich, das letzte Prüfprotokoll vorlegen zu lassen, um notwendige Änderungen auszuführen (KFZ-Wartung erfolgt nur mit HU – oder sie wird auf Kosten des Halters beantragt!) „

Bei dem Beitrag „Einfluss von Transmissionswärme auf die Kühlleistung in einem Klimazentralgerät“ sind sich die Praktiker einig:
„Interessanter Ansatz. Leider fehlt die Berechnung einer möglichen Amortisation, um das Fazit in seiner Aussage zu unterstützen“, Wolfgang Greiner-Mai

„Ich muss mich schon wundern, was alles untersucht wird. Meine Frage wäre: Braucht man solche eine Untersuchung? In welchem Aufstellungsort herrschen schon mal 50 °C? Diesen baulichen Fehler gilt es erst einmal auszumerzen! Welchen Einfluss hat denn die Platzierung des Kühlers, z. B. am Eingang des Geräts oder am Ausgang des Geräts? Vor oder hinter dem Ventilator? Mein Fazit: Diese Untersuchung ist in der Praxis nicht verwertbar und somit sehr fragwürdig.“ Helmut Gosert , Anlagenbau Brisch Luft und Klimatechnik

Prof. Martin Kriegel entgegnet:
„… dass Temperaturen von 40 °C und mehr im Aufstellraum eines Klimazentralgeräts nicht zwingend alltäglich sind. Es sollte mit den Untersuchungen ebenfalls aufgezeigt werden, was passiert, wenn ein RLT-Gerät außen aufgestellt wird und dann der Sonnenstrahlung ausgesetzt ist. Dabei sind Temperaturen auf den Oberflächen des Geräts von 50 °C und mehr keine Seltenheit. Die durchgeführten Versuche sollten zunächst die Größenordnung des Einflusses aufzeigen. Dies ist in der Zusammenfassung des Beitrags vielleicht etwas zu kurz gekommen.“

Hans Kranz entlarvte unseren Aprilscherz „EU-Kommission plant Ökodesign-Verordnung für GA-Systeme„, allerdings hatte er (sicherlich wie viele andere) „Anlaufschwierigkeiten“.

„Basis der Verordnung wird eine neue EN-Norm 142016 „Verlässlichkeit und Energieverbrauch von Gebäudeautomationssystemen in Bestandsgebäuden“, hieß es im Aprilscherz. Hans Kranz kommentierte zuerst „Wenn das wirklich so ist, dann ist das endlich der echte ‚Durchbruch‘ pro Gebäudeautomation. Natürlich wird in den Gremien nichts ‚geheim‘ erarbeitet – nur die Entwürfe – bis zur Reife für die öffentliche Umfrage – bleiben im Gremium. Die Schweden sind jedenfalls auf dem richtigen Weg – denn die Umsetzung und der Betrieb eines GA-Systems krankt am allgegenwärtigen „BauUnwesen“ (siehe entsprechendes Wachbuch im Verlag). Da ist ein unglaublich hohes Potenzial an Energieeffizienz verborgen – und viel günstiger als mit den geförderten WDVS zu erschließen. Als „eu.bac Junior-Systemauditor“ freue mich für die „Jungen“ auf das zu erwartende Ergebnis der EU 0104/2016.“
Dann fiel ihm aber auf, dass es die neue EN-Norm 142016 gar nicht gibt, und er vermutete zuerst einen Schreibfehler unsererseits: „Fehlerhinweis: DIN: Ihre Suche nach „142016” ergab 0 Treffer. (Übertragungsfehler: EN Normen haben bisher nur 5 Stellen).“ Schließlich ging ihm ein Licht auf: „Also: Euer Aprilscherz war echt gut: Der Treffer ist natürlich 1.4.2016, also der 1. April“



Den vollständigen Wortlaut der Kommentare finden Sie jeweils bei den genannten Artikeln.
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Artikelnummer: cci43327

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