Ökodesign-Verordnung für RLT-Geräte: Umplanung kann teuer werden

Dienstag ist Normentag. Welche technischen und wirtschaftlichen Konsequenzen ergeben sich bei einer Umplanung eines RLT-Geräts, die durch die Ökodesign-Verordnung notwendig wird?

Das ursprünglich geplante RLT-Gerät mit Kreuzstromwärmeübertrager (Stand 2014) (Abb. Wolf Geisenfeld) Bei der Veranstaltungsreihe „So funktioniert die Umsetzung der Ökodesign-Verordnung 1253/2014 für RLT-Geräte“ (powered by cci Dialog GmbH) im April verdeutlichte Martin Neubauer, Vertriebsleiter Wolf Geisenfeld, technische und wirtschaftliche Konsequenzen bei einer Umplanung eines RLT-Geräts, die durch die Ökodesign-Verordnung notwendig wurde.

Die Ausgangslage. Im Jahr 2014, als die Ökodesign-Verordnung noch nicht bekannt war, wurde eine möglichst kostengünstige Lüftungsanlage wie folgt geplant:
Kombiniertes Zuluft-Abluft-RLT-Gerät (Luftleistung 15.000 m³/h, Luftgeschwindigkeit im Gerät 2,7 m/s), Kreuzstromwärmerückgewinnung (Rückwärmezahl 59 %), freilaufende Ventilatoren mit Frequenzumformern zur Leistungsregelung, Luftfilter F7 (Zuluft) und M5 (Abluft). Nach Verzögerungen im Projektverlauft sollte das Gerät dann im Frühjahr 2016 hergestellt und geliefert werden. Da dieses aber, wie Nachberechnungen zeigten, die Vorgaben der Ökodesign-Verordnung nicht erfüllt, musste das Gerät neu ausgelegt werden. Dazu wurden sieben Alternativen mit unterschiedlichen Systemen zur Wärmerückgewinnung auch im Hinblick auf den Platzbedarf und die Kosten(steigerung) berechnet.

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Artikelnummer: cci43386

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