ZDB: „Brandschutzschalter“-DIN nicht rechtlich bindend

  • ZDB: „Brandschutzschalter“-DIN nicht rechtlich bindend
  • DIN nicht rechtlich bindend

Wie über verschiedene Medien und von verschiedenen Elektroherstellern mitgeteilt wurde, sei der Einbau von „Brandschutzschaltern“ ab 18. Dezember verpflichtend. Diese Aussage ist falsch, informiert der ZDB. Die Schutzschalter sind nach wie vor freiwillig.

(Abb. Hager) Die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) hat auf ihrer Sitzung am 24. und 25. Oktober beschlossen, den Einbau einer Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (Arc Fault Detection Device – AFDD) ab Mitte Dezember in eine neue DIN zu übertragen. Um die Vorgaben zur AFDD, gemeinhin als „Brandschutzschalter“ bezeichnet, gibt es seit Monaten eine Kontroverse: Die Elektrotechnik-Verbände wollen die Schalter verpflichtend einführen, die Bauverbände sind dagegen. Schätzungen zufolge wird rund ein Drittel aller Gebäudebrände in Deutschland durch fehlerhafte Elektrik ausgelöst. Brandschutzschalter sollen Kurzschlüsse, Überlasten in Verteilern und vor allem das Auftreten von Lichtbögen verhindern. Die Bauverbände argumentieren, diese Annahmen seien nicht belegt. Die erhöhte Brandgefahr durch Fehlerlichtbögen sei bislang nicht nachgewiesen. Stattdessen befürchten die Verbände, dass eine Pflicht zum Einbau der Schutzschalter die Baupreise weiter in die Höhe treiben würde – immerhin muss nach der neuen DIN jeder Stromkreislauf mit einem Schalter ausgestattet werden, was die Baukosten bei Einfamilienhäusern um bis 2.000 € erhöhen könnte.

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Artikelnummer: cci55453

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