Illegale Kältemittel: Das EFCTC fordert mehr Aktivität

Sind die geringen öffentlichen Anstrengungen im Kampf gegen illegale Kältemittel etwa gewollt?

Illegale Kältemittel werden häufig in Einwegzylindern geliefert, ein Verpackungstyp, der bereits seit 2007 in Europa verboten ist. (Abb. Cooling Post) Das European Fluorocarbons Technical Committee (EFCTC), Brüssel, das die Interessen der europäischen Fluorkohlenstoff-Hersteller vertritt, fordert die EU-Staaten auf, in Bezug auf die illegalen Kältemittelimporte nach Europa die geltenden Rechtsvorschriften besser anzuwenden. Das Gesetz über den Transport gefährlicher Güter – genauer: Carriage of Dangerous Goods and Use of Transportable Pressure Equipment Regulations (CDG 2009) und „Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route“ (ADR 2017) – reguliert den Transport gefährlicher Güter. Richtig angewandt, könnte es den Zustrom illegaler Kältemittel deutlich verringern. Denn diese werden meist in nicht wieder auffüllbaren Einwegzylindern, die in Europa seit 2007 verboten sind *, auf den Weg nach Europa gebracht. Diese Zylinder haben typischerweise ein Fassungsvermögen von 5 bis 10 Litern. Das EFCTC hat Behörden, Institutionen und Transportverbände angeschrieben und darauf hingewisen, dass diese Zylinder nicht dem ADR entsprechen.

Das EFCTC kämpft seit geraumer Zeit gegen den Kältemittelschmuggel und will das Problembewusstsein dazu in der Öffentlichkeit und bei Behörden erhöhen. Unter anderem bietet das EFCTC seit März eine Hotline, bei der man vertraulich Verstöße, wie illegale Importe und Verkaufsaktivitäten melden kann).

Anmerkung der Redaktion

Es ist bedauerlich, dass die EU nicht wirklich interessiert zu sein scheint, den illegalen Kältemittelimport nach Europa zu bekämpfen. Immerhin kamen 2018 illegale Kältemittel mit einem CO2-Äquivalent von 16,3 Mio. t auf Europas Märkte. Das ist keine vernachlässigbare Kleinigkeit, sondern 16 % (!) der offiziellen Quote. Im Gegenteil: Man könnte sogar vermuten, dass der illegale Import der EU-Kommission „ins Geschäft“ passt. Denn der europäische Kältemittelmarkt 2018 hat – trotz dem Phase-down auf 115,29 Mio. t CO2-Äq. die offizielle Quote nicht überschritten. Das kann man als politischen Erfolg „verkaufen“. Das Coolektiv-Mitglied Chemours vermutet aber, dass dies nur aufgrund des illegalen Kältemittelhandels möglich war.

* Die F-Gase-Verordnung „Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006“ besagt in Anhang 3:
„Verbote des Inverkehrbringens Gemäß Artikel 11, Absatz 1
1. Nicht wieder auffüllbare Behälter für fluorierte Treibhausgase zur Verwendung bei der Wartung, Instandhaltung oder Befüllung von Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen, Brandschutzsystemen oder Schaltanlagen oder zur Verwendung als Lösungsmittel – Datum des Verbots: 4. Juli 2007.“

Artikelnummer: cci70547

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