Techniksünde oder Schildbürgerstreich

Heute geht es um Schaugläser für Luftfilterkammern.

(Abb. Greiner-Mai) Bei Filterkammern empfiehlt die VDI 6022 (4.3.9) der Übersicht halber, Schaugläser (Durchmesser mind. 150 mm) und eine Innenbeleuchtung vorzusehen – Maßnahmen, die bei größeren Geräten mit über 1,3 m lichter Höhe für Ventilator und Luftfilter ohnehin gefordert werden und für Befeuchter obligatorisch sind. Entsprechende Forderungen finden sich in der VDI 3803/1-5.2.2 (begleitende Normen DIN EN 13053-6.9 und DIN 1946/4-13).

Wolfgang Greiner-Mai, Wolfgang Greiner-Mai GmbH (GM Consult), Hamburg, hat uns das Foto einer „besonders geschickten Umsetzung“ geschickt. Er schreibt dazu:

„Die Aufnahme zeigt die Filterkammer einer aktuellen (neuen) Lüftungsanlage. Die Regelung, dass Filterkammern ein Schauglas haben müssen findet sich in der VDI 6022. Weshalb steht dort nicht. Hier hilft die vielfach zitierte GMV (Gesunder Menschenverstand). Möchte ich mit dem Schauglas erreichen, dass erkennbar ist, ob die Filter alle richtig beaufschlagt werden, keine Filtertasche aufliegt, die Wanne trocken und kein Filter gerissen ist, sollte sich dieser Hersteller einen anderen Platz für sein Schauglas auswählen.“

Artikelnummer: cci79641

Ein Kommentar zu “Techniksünde oder Schildbürgerstreich

  1. Bei der Redaktion meldeten sich zwei Leser, die übereinstimmend äußerten, dass die Schaugläser von Planungsbüros gefordert werden, selbst wenn sie keinen Sinn machen.

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