Mammut-Bußgeldverfahren gegen TGA-Unternehmen abgeschlossen

Das Bundeskartellamt hat ein Bußgeldverfahren gegen elf Anbieter von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA) abgeschlossen. Dies meldete das Amt am 27. März.

Andreas Mundt (Abb. © Bundeskartellamt) In dem bereits im Dezember abgeschlossenen Verfahren wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 110 Mio. € wegen Absprachen bei der Vergabe von Großaufträgen verhängt. Es handelt sich um die folgenden Unternehmen: Caverion Deutschland GmbH (München), DS Elektrotherm GmbH (Landshut), Engie Deutschland GmbH (Köln), Engie Gebäudetechnik GmbH (Wien), Ferrostaal Air Technolgy GmbH (Saarwellingen), Karl Lausser, Heizungsbau- und Sanitär GmbH (Rattiszell;), Kraftanlagen München GmbH (München), Nickel GmbH (Bergisch Gladbach), Sell GmbH (Helmbrechts), Siegle + Epple GmbH (Stuttgart) und Stingl GmbH (München). Ausgelöst wurde das Verfahren im November 2014 infolge eines Kronzeugenantrages.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Zahlreiche führende technische Gebäudeausrüster hatten sich teils über Jahre bei der Vergabe von Großaufträgen abgesprochen. Angebote wurden oftmals nur zum Schein und nur zum Schutz anderer Anbieter abgegeben. Für die Abgabe derartiger Schutzangebote hatten die Unternehmen im Gegenzug in vielen Fällen konkrete Gegenleistungen wie Unteraufträge, Ausgleichszahlungen oder das Angebot eines Schutzangebotes bei einer anderen Ausschreibung erhalten. Insgesamt haben wir wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen bei 37 verschiedenen Ausschreibungen im Zeitraum von 2005 bis 2014 nachgewiesen.“
Der Kronzeugenantrag erfolgte in Kenntnis bevorstehender Medienberichte über den Verdacht von Absprachen im Zusammenhang mit der Ausschreibung von TGA-Leistungen für die Steinkohlekraftwerke in Hamm-Uentrop und Eemshaven in den Niederlanden. In den Tagen nach Erscheinen der Medienberichte erklärten drei weitere Unternehmen ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Bundeskartellamt im Rahmen der sogenannten Bonusregelung.
In der Folge führte das Bundeskartellamt in enger Kooperation mit der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei München Ermittlungen durch. Im Februar und März 2015 erfolgten gemeinsame Durchsuchungsmaßnahmen bei mehreren Unternehmen und auch in Privatwohnungen. Die Staatsanwaltschaft übernahm die Verfahren gegen die an etwaigen Submissionsabsprachen beteiligten natürlichen Personen, das Bundeskartellamt führte die Verfahren gegen die Unternehmen.

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Artikelnummer: cci83034

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