Korrekte Abluftzustände im Winterbetrieb von RLT-Anlagen in Büro- und Zweckbauten

Ausschreibungen zur Projektierung von RLT-Anlagen für Büro- und Zweckbauten nehmen häufig einen Abluftzustand im Winter von 22 °C und eine relative Feuchte von 40 % oder mehr an. Das ist allerdings wenig realistisch?

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Sehr häufig findet man in Ausschreibungen zur Projektierung von RLT-Geräten und -Anlagen für Büro- und Zweckbauten einen Abluftzustand im Winter von 22 °C und eine relative Feuchte von 40 % oder mehr. Einen solchen Zustand findet man in der Realität allerdings so gut wie nie.

Dazu nachfolgend ein einfaches Berechnungsbeispiel.
Angenommen werden für den Betrieb der RLT-Anlage im Winterzustand die beiden Außenluftzustände
Zustand 1: -12 °C, 85 % relative Feuchte (x = 1,1 g/kg)
Zustand 2: -14 °C, 85 % relative Feuchte (x = 0,9 g/kg)

Bei einer gewünschten Zulufttemperatur von 22 °C ergibt sich (sofern im RLT-Gerät kein Enthalpierotor zur Wärmerückgewinnung eingesetzt wird) bei gleichbleibender absoluter Feuchte eine relative Feuchte der Zuluft von
Zustand 1: 7 %
Zustand 2: 5 %
Die Zuluft ist also extrem trocken.

Nun wird die Raumluft aber durch die Feuchteabgabe der Personen ein wenig befeuchtet. Dazu können für die Feuchteabgabe pro Person etwa folgende Werte angesetzt werden (Recknagel Sprenger Albers: Taschenbuch für Heizung und Klimatechnik, Ausgabe 2021/2022, Seite 72):
– Sitzen / leichte Büroarbeit: 40 g/h
– erhöhte körperliche Aktivität: 80 g/h

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2 Kommentare zu “Korrekte Abluftzustände im Winterbetrieb von RLT-Anlagen in Büro- und Zweckbauten

  1. Der Vollständigkeit halber sollte man hier die Frage stellen, woher die Werte in den LV’s kommen bzw. wie Planungsbüros an die Textbausteine für die RLT Geräte. Hier muss die Industrie als Partner der Planungsbüros dann auch so ehrlich sein und zumindest die Mitwirkung an diesen tatsächlich falschen Luftzustandswerten zugeben, auch AL-KO.

    Die ASR 3.6 sagt: „In umschlossenen Arbeitsräumen muss gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge vorhanden sein. In der Regel entspricht dies der Außenluftqualität.“ Nun überlässt es der Verordnungsgeber es dem Arbeitgeber zu entscheiden ob 5% rel. Feuchte gesundheitlich zuträglich ist. Daher heißt es dann weiter: „Treten trotz bestimmungsgemäßer Nutzung des Arbeitsraumes und der Lüftung gemäß den Vorgaben dieser ASR Beschwerden bei Beschäftigten über die Luftqualität auf, ist zu prüfen, ob und ggf. welche weiteren Maßnahmen durchzuführen sind.“
    Das bedeutet der unbedarfte Arbeitgeber, der auch noch Auftraggeber z.B. eines neuen Gebäudes inkl. RLT ist, soll später im Betrieb des Gebäudes, nachdem seine Angestellten streiken oder zumindest erkranken, die Entscheidung treffen eine Luftbefeuchtung nachzurüsten. Dann kommt die Frage, warum der Fachplaner das denn nicht gleich geplant hat und der Punkt das die Nachrüstung von Befeuchtern inkl. zusätzlichen Leerteilen als Befeuchtungstrecke, Stromanschluss, Änderung GA usw. zu teuer oder nicht machbar sind. Dann sind wie beim werkvertraglichen Mangel von Planungsleistungen nach § 634 BGB und was der Fachplaner noch alles hätte wissen müssen und der Zuarbeit der Industrie für das LV, in dem dann 40% rel. Feuchte als Abluftwert zu finden ist.

    Ein spannendes Thema.

    VG M. Blumenthal

  2. Ich empfehle dieses trockene Rechenbeispiel all jenen Kritikern zum Nachrechnen, die mich kritisieren, wenn ich davon spreche, dass die Bevölkerung von der Baubranche im Winter in die Wüste geschickt wird. Die Winterviren freuts – die Bewohner leiden.
    Was hier als Abluftzustand berechnet wird, ist für die Gebäudenutzer im Winter die Realität der Atemluft. Diese Atemluft muss von der Gebäudenutzern ohne wenn und aber auf 100% relative Feuchte angehoben werden, damit sie für den lebensnotwendigen Gasaustausch taugt und wir nicht ersticken.
    Das dafür notwendige Wasser muss von unseren Schleimhäuten, – zu 90% von unserer Nase – während den fünf Sekunden eines Atemzyklus verdunstet und zum grossen Teil wieder rückkondensiert werden. Junge gesunde Nasen schaffen das! Alle älteren und kranken Personen sind damit jedoch überfordert. – Sie werden zu fast wehrlosen Opfern der im Winter saisonal auftretenden Atemwegsviren, vor allem der Grippe und Coronaviren.
    In meinem Beitrag “ Menschliche Atemwege im Zusammenhang mit Innen- und Außenklima, Technische Spezifikation der menschlichen Nase“ für den Healthy Building Kongress in Oslo 2021, finden sie diese Zusammenhänge beschrieben. Eine deutsche Version können sie mit dem untenstehenden Link herunterladen:
    https://www.dropbox.com/s/kk111hmkc8wkug4/ID278_Hugentobler%20DE.pdf?dl=0

    Dr. med. Walter Hugentobler

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