Die LüKK im neuen Hamburgischen Klimaschutzgesetz

Dienstag ist Normentag. Heute geht es um eine ausführliche Analyse, die cci Wissensportal zum derzeit in der LüKK viel diskutierten Paragraphen „Gebäudeklimatisierung und -kühlung“ des neuen Hamburgischen Klimaschutzgesetzes erstellt hat.

(Abb. © Martina Berg/stock.adobe.com) Das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) soll durch verschiedene Maßnahmen, zum Beispiel durch eine möglichst ökologische und effiziente Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Energie sowie durch Vorgaben an Gebäude und an gebäudetechnische Anlagen, sicherstellen, dass in Hamburg die für die kommenden Jahre geplanten Einsparungen an Energie und Treibhausgasen erreicht werden. Allerdings fehlt bislang noch eine zugehörige Rechtsverordnung mit Erläuterungen zur Umsetzung des Gesetzes in die Praxis. Auf Basis des § 13 „Mechanische Raumkühlung“ des Gesetzes sollen, abgesehen von noch nicht konkretisierten Ausnahmefällen, alle Neuinstallationen von Raumklima- und -kühlsystemen nur dann erlaubt werden, wenn durch einen Gebäudeenergieberater nachgewiesen wird, dass die bestimmungsgemäße Nutzung nicht durch bautechnische oder andere geeignete Maßnahmen auf wirtschaftlich vertretbare Weise erreicht werden kann.

Zum neuen Gesetz hat cci Wissensportal auch bei der Hamburger Behörde für Umwelt, Klima und Energie nachgefragt und deren Antworten inklusive Erläuterungen und Kommentaren der Redaktion im Beitrag „Das neue Hamburgische Klimaschutzgesetz und mögliche Auswirkungen auf Anlagen der Lüftungs-, Kälte- und Klimatechnik“ zusammengefasst. Diesen Beitrag lesen Mitglieder von cci Wissensportal als Artikelnummer cci90410.

Artikelnummer: cci90525

Ein Kommentar zu “Die LüKK im neuen Hamburgischen Klimaschutzgesetz

  1. 1. Das Gesetz müsste zwangsläufig dazu führen, dass die von den Architekten so sehr geliebten großflächigen Verglasungen an sonnenbeschienen Fassaden der Vergangenheit angehören müssten. Diese Fensterflächen sind in vielen Fällen für die hohen erforderlichen Kühlleistungen in Gebäuden verantwortlich.

    2. Mit Covid 19 lernen jetzt auch nicht LÜKK-Fachleute wie wichtig eine Lüftungsanlage ist und, dass man mit Fensterlüftung nur bedingt weiter kommt. Räume maschinell zu belüften und dann auf eine Kühlfunktion zu verzichten ist Quatsch, dies entspricht nicht den a.a.R.d.T.

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