Wer zu viel privat surft, kann den Job verlieren

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: Arbeitgeber dürfen den Browserverlauf ihrer Angestellten ohne Zustimmung überprüfen.

(Abb. © Rafa Irusta/Fotolia.com) Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LArbG) entschied am 14. Januar: Wegen der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern kündigen und dazu vorher den Browserverlauf des Dienstrechners auswerten (Az. 5 Sa 657/15).

Im verhandelten Fall hatte ein Mitarbeiter an fünf von 30 Arbeitstagen das Internet privat genutzt. Das Gericht hielt die sofortige Kündigung für rechtens.
2013 hatte das BAG entschieden, dass unrechtmäßig erlangte Beweise nicht gegen Arbeitnehmer verwendet werden dürfen. Allerdings gilt das laut LArbG-Urteil nicht, wenn der Arbeitgeber keine andere Möglichkeiten zur Überprüfung habe. Zwar handele es sich beim Browserverlauf um personenbezogene Daten, in deren Kontrolle der Arbeitnehmer nicht eingewilligt habe. Die Datenauswertung durch den Arbeitgeber sei jedoch zulässig, weil das Bundesdatenschutzgesetz eine Speicherung und Auswertung des Browserverlaufs zur Missbrauchskontrolle auch ohne eine Einwilligung erlaube und der Arbeitgeber im vorliegenden Fall keine Möglichkeit gehabt habe, mit anderen Mitteln den Umfang der unerlaubten Internetnutzung nachzuweisen. Die Revision am Bundesarbeitsgericht (BAG) ist zugelassen.

Artikelnummer: cci39935

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