ZVKKW, VDKF und BIV verstärken den Kampf gegen illegalen Kältemittelhandel

„Bitte sammeln Sie Informationen, Daten und Beweise und geben Sie diese weiter, wenn Sie den Verdacht haben, dass es sich um Kältemittel aus zweifelhaften Quellen handelt, das entweder nicht den Spezifikationen entspricht (sprich gepanscht ist) oder ohne Erfassung durch das Quotensystem gemäß F-Gase-Verordnung importiert wurde“, so ZVKKW, VDKF und BIV in einem gemeinsamen Aufruf.

Illegale Kältemittel werden häufig in Einwegzylindern geliefert, ein Verpackungstyp, der bereits seit 2007 in Europa verboten ist. (Abb. Cooling Post) Der Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen (ZVKKW), der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) und der Bundesinnungsverband des deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) wollen den Kampf gegen den illegalen Kältemittelhandel intensivieren und die Politik „motivieren“, aktiv zu werden. Um eine Übersicht über den illegalen Handel mit F-Gasen bekommen, bitten die Verbände darum, alle Vorfälle dieser Art an den ZVKKW (info@zvkkw.de, Fon 0228-243388-20) zu melden. Ziel der Verbändeaktion ist es, die Ergebnisse gemeinsam über die „Bonner Stimme“ an die Politik heranzutragen und damit den politischen Druck auf die Aufsichtsbehörden zu erhöhen, aber auch gegen die Verantwortlichen direkt vorzugehen.

Stellungnahme des BIV
Heribert Baumeister Die hohen Preise einiger F-Gase verleiten aktuell auch zum illegalen Handel mit diesen Stoffen. So kommt es nicht selten vor, dass Fachbetriebe bei Kunden eintreffen und dieser das Kältemittel bereits „viel günstiger“ über einen meist ausländischen Internet-Shop beschafft hat. Was aber ist einem Fachbetrieb anzuraten, der in eine solche schwierige Lage gerät? Die Redaktion von cci Branchenticker bat BIV-Bundesinnungsmeister Heribert Baumeister um eine Stellungnahme:

Vielen Dank, dass cci Zeitung sich dieses Themas annimmt und wir hier die Gelegenheit zu einer detaillierteren Stellungnahme haben. Zur Sache:
Aus Sicht des Verbands können wir jedem Fachbetrieb nur anraten, keine beigestellten Kältemittel zu verwenden und in die Anlagen einzufüllen. Der Betrieb steht dann in der Gewährleistung für die Funktion der Gesamtanlage und haftet anschließend für entstandene Schäden. Außerdem sind diese „sehr viel günstigeren“ Kältemittel möglicherweise auch an der Erfassung durch das Quotensystem vorbeigegangen. Im Zweifelsfall wird ein Gericht immer darauf verweisen, das der Fachbetrieb über die entsprechenden Kenntnisse verfügen muss, um die Folgen seines Handelns zu erkennen. Diese Verantwortung kann der Handwerker nicht ausschließen. In meinen Augen wiegt das schwerer als das Risiko, eine Geschäftsbeziehung zu verlieren.

Ist die Anlage erst defekt oder gestört, wird der Kunde sicher reumütig zurückkommen. Uns sind einige Vorfälle zugetragen worden, in denen gepanschte, undefinierbare Kältemittel eingefüllt wurden und Anlagen anschließend gestört waren. Dabei ist eine simple Hochdruckstörung nur das kleinste Übel. Die Auswirkungen auf die Verträglichkeit mit dem Kältemaschinen-Öl und beispielsweise Dichtungsmaterial können ja nicht vorhergesehen werden, wenn der Fachbetrieb nicht genau weiß, was er da in die Anlage einfüllt.

Seriöse Betreiber werden ihrem Fachbetrieb vertrauen. Ich würde mir wünschen, dass die Solidarität unter den Handwerkern so groß ist, dass ein Kunde nicht die Möglichkeit hat, um die Ecke einen anderen Betrieb zu findet, der diese riskanten Arbeiten dann mit Aussicht auf das schnelle Geschäft ausführt. Trotzdem ist die Politik hier in der Verantwortung, alles zu tun um diese illegalen Einfuhren zu unterbinden.

Heribert Baumeister, BIV-Bundesinnungsmeister

Artikelnummer: cci69323

Schreibe einen Kommentar