cci Forum: Brandschutzklappen im Labor

Für chemische Laboratorien gibt es keine Brandschutzklappen mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ). Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MWEBWV) in Nordrhein-Westfalen vertritt daher die Meinung, dass in Laborabluftnetzen grundsätzlich keine Brandschutzklappen verbaut werden dürfen, da bei allen am Markt verfügbaren Klappen in der Zulassung die Verwendung in chemikalisch belasteter Abluft nicht geprüft wurde. Dies hat Folgen für diverse Bauvorhaben in NRW.

(Abb. LüAR NRW, 2003, Bild 4.1)
Zulässig wäre dann in Laborgebäuden nur die Lösung, die unter Schematische Darstellungen, Punkt 4 „Sonderformen von Lüftungsanlagen“ der LüAR NRW aufgeführt ist, nämlich Einzelabluftstränge je Brandschutzbereich, entsprechend der Abbildung.

Nach Experten-Einschätzung ist es aber allgemein anerkannte Regel der Technik, dass die meisten Laborgebäude Brandschutzklappen in ihren Abluftnetzen enthalten. Üblicherweise verbaut man die Netze in Polypropylen (PP hat eine obere Gebrauchstemperatur von 100 bis 110 °C.) und beschichtete Brandschutzklappen.

Ich stelle mir die Frage, wie die Branche und andere Bundesländer diese Sichtweise einschätzen. Was ist „belastete“ Abluft im Sinne der Zulassung? Dürfen Brandschutzklappen grundsätzlich nicht in Laborabluftnetze eingebaut werden, oder ist dies von den Eigenschaften der Abluft abhängig? Welche Eigenschaften wären dies?


Antworten der Leser

Artikelnummer: cci56532

Schreibe einen Kommentar