Handwerks-Reform von 2004 gescheitert

Vor zwölf Jahren wurde in vielen Gewerken die Meisterpflicht bei der Unternehmensgründung abgeschafft. Die Erwartungen haben sich eher nicht erfüllt.

Überlebensraten von neugegründeten Handwerksbetrieben nach fünf Jahren: Meistergeführte (AC und A) im Vergleich zu „meisterlosen“ der B-Liste. (beide Abb. ifh Göttingen)
2004 entfiel in 54 von 95 Gewerken die Meisterpflicht. Man konnte sich ab da ohne Meister-Qualifikation selbstständig machen. Das sollte zu weniger Regulierung, mehr Jobs, bessere Qualität durch mehr Wettbewerb, zu flexibleren Preise und Löhnen führen, so jedenfalls die damaligen  Erwartungen der Reformer. Seit 2004 ist das Handwerk als Folge laut Handwerksordnung (HwO) dreigeteilt:
– Liste A – Handwerke mit Meisterpflicht (zum Beispiel LüKK)
– Liste B1 – Handwerke ohne Meisterpflicht
– Liste B2 – handwerksähnliche Berufe.

Die Deregulierung habe die durchschnittliche Qualität von Handwerksleistungen gesenkt. So das Ergebnis einer Studie des Instituts für Mittelstand und Handwerk der Uni Göttingen (ifh). Es könne von daher auf keinen Fall empfohlen werden, die Struktur des deutschen Handwerks weiter zu „reformieren“ und beispielsweise die Meisterpflicht generell abzuschaffen.

Insgesamt nahm weder die Anzahl der im Handwerk Beschäftigten noch die der Auszubildenden zu. So bilden zwar 23 % der A-Handwerksbetriebe aus, aber nur knapp 4 % der B1-Betriebe. Zwar trat der erwartete Boom an handwerklichen Neugründungen nach der Reform erst einmal ein, allerdings erwies sich dieser bald als Strohfeuer. Recht schnell verschwanden die in der Regel kleinen oder Einmann-Betriebe wieder. Ein Grund ist das niedrige Ausbildungsniveau der Inhaber der B-Liste-Unternehmen.Die „Handwerker neuen Typs“ sind laut Studie vergleichsweise weniger qualifiziert und kaum innovationsfreudig. Sie halten sich eher über den Preis als durch gute Arbeit am Markt. Das wiederum schadet den anderen Handwerkern, falls diese sich nicht erfolgreich vom preislichen Wettbewerb absetzen können, so ein Fazit. Der Verbraucher habe zwar den Vorteil günstigerer Stundensätze vor allem bei Selbstständigen. Wenn die aber wieder vom Markt verschwinden, handelt sich der Kunde dadurch Probleme ein, beispielsweise mit der Gewährleistung.

Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen Meisterprüfungen in Handwerksbetrieben der Kategorie A und B1 in % – 2003 ist gleich 100 %.

Artikelnummer: cci43527

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