Anzeige wegen Kartell-Verdacht wegen geplanter Obsoleszenz

„Sollbruchstellen sind laut der vom Bundesumweltamt in Auftrag gegebenen 315-seitigen Studie ‚Einfluss der Nutzungsdauer von Produkten auf ihre Umweltwirkung: Schaffung einer Informationsgrundlage und Entwicklung von Strategien gegen Obsoleszenz‘ nicht nachweisbar“, zitierten wir im Juni 2016 eine Pressemitteilung des Bundesumweltamts. Offenbar hat sich die Studie nicht genau genug um diese Sollbruchstellen bemüht.

(Abb. © Zerbor/Fotolia.com) Peter Kolba, Chefjurist des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation, kündigte nun eine Anzeige bei der Generaldirektion für Wettbewerb der EU-Kommission wegen eines Kartellverdachts wegen geplanter Obsolenzenz bei Waschmaschinen an. Im Rahmen der Tests von 24 neuen Waschmaschinen nach der Österreichischen Norm ONR 192102 „Gütezeichen für langlebige, reparaturfreundlich konstruierte elektrische und elektronische Geräte“ gab es Indizien dafür, dass sich ein führender Hersteller von Waschmaschinen bei der Lebensdauer seiner Geräte an eine „Empfehlung“ eines niederländischen Händlerverbands hält. Je hundert Euro Kaufpreis soll danach eine Waschmaschine ein Jahr halten. Acht Jahre als Höchstdauer, egal wie viel mehr als 700 Euro dafür verlangt wird. Die „Empfehlung“ ist ein Indiz dafür, dass es zwischen Herstellern und großen Händlervertretern Kartellabsprachen geben könnte.

Artikelnummer: cci55209

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