Praktische Umsetzung des Status-Reports „Lüftung und Corona“

Der neue FGK-Statusreport enthält ein neues Verfahren zur Auslegung von Lüftungsanlagen zur Verringerung des Infektionsrisikos. (Abb. © FGK)

Am Dienstag, 2. Februar, hat cci Branchenticker den brandneuen FGK Status-Report 52 „Anforderungen an Lüftung und Luftreinigung zur Reduktion des Infektionsrisikos über den Luftweg – AHA + Lüftung“ vorgestellt. Ein Leser hat nun auf Basis des im Report vorgeschlagenen Vorgehens zur Ermittlung von Mindestluftvolumenströmen weitere Beispiele berechnet.

In dem zehnseitigen Statusreport geht es um ein recht einfach aufgebautes Verfahren zur Auslegung und Bewertung des lüftungstechnischen Infektionsschutzes in Innenräumen. Das Vorgehen basiert auf der kommenden DIN EN 16798 Teil 1 „Eingangsparameter für das Raumklima“ (Nachfolgenorm zur DIN EN 15251). In Abhängigkeit von der Raumgröße, der Anzahl der Personen und deren Aktivität ergibt sich für ein als schadstoffarm angenommenes Gebäude für die gewünschte Raumluftqualität (Kategorie I, II und III) ein zugehöriger Mindestaußenluftvolumenstrom, der aber auch durch ergänzende gereinigte Sekundärluft oder Außenluft per Fensteröffnung erreicht werden kann. Anhand dieses Verfahrens hat Mario Borries weitere Beispiele für einzuhaltende Mindestaußenluftvolumenströme für typische Büronutzungen berechnet. Seinen Beitrag lesen Sie in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci124511.

cci124529

Schreibe einen Kommentar

E-Paper