Kommentare

(Abb. © tadamichi/stock.adobe.com)
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Themen aus cci Branchenticker und aus cci Wissensportal beschäftigen unsere Leser…
Lesen Sie hier Auszüge ihrer Kommentare. Den vollständigen Wortlaut der Kommentare finden Sie bei den genannten Meldungen.

Leserstimmen nach Jahren: 2026 · 2025 · 2024 · 2023


11. September 2026

Positionspapier des VDMA-Forums Gebäudetechnik

Ein Gebäude müsse über den gesamten Lebenszyklus funktionieren und nicht zu kleinteilig betrachtet werden: Zu diesem Schluss kommt das VDMA-Forum Gebäudetechnik in einem aktuellen Positionspapier. Peter Reinhardt hat die Veröffentlichung in der Meldung „VDMA-Forum Gebäudetechnik fordert richtige Logik für die Gebäudeförderung“ (siehe cci328759) am 8. September vorgestellt.

Zu den Aussagen des VDMA-Forum Gebäudetechnik meint Marcel Riethmüller, Geschäftsführer der ecogreen GmbH:

„Das Gebäude ist eine technische Einheit, aber nicht zwingend eine wirtschaftliche Einheit. Den Ansatz des VDMA, Förderung stärker vom Gebäude und vom tatsächlichen Betrieb her zu denken, halte ich grundsätzlich für richtig. Auch der Gedanke, sinnvolle Einzelmaßnahmen zu ermöglichen und nicht ausschließlich auf umfassende Sanierungen zu setzen, geht aus meiner Sicht in die richtige Richtung.

Gerade bei Nichtwohngebäuden darf man dabei aber die Investitionsrealität nicht aus den Augen verlieren. Ein großes Bürogebäude, ein Einkaufszentrum oder eine Gewerbeimmobilie ist technisch vielleicht ein Gesamtsystem. Wirtschaftlich sieht es häufig ganz anders aus. Dort gibt es Eigentümer, Betreiber, Investoren und mehrere gewerbliche Mieter mit unterschiedlichen Flächen, Laufzeiten und Investitionsmöglichkeiten. Ein Mieter kann beispielsweise bereit sein, in eine deutlich effizientere Lüftungsanlage, Klimatisierung oder MSR-Technik für seine Fläche zu investieren. Auf die Gebäudehülle oder eine Sanierung des gesamten Gebäudes hat er aber möglicherweise überhaupt keinen Einfluss. Wenn wir Förderung zu stark ausschließlich vom Gesamtgebäude aus denken, besteht die Gefahr, dass solche Investitionen am Ende gar nicht stattfinden.

Auch die Förderung konkreter Technologien würde ich deshalb nicht grundsätzlich als Förderung von ohnehin etabliertem Standard betrachten. Die BEG stellt technische Mindestanforderungen, die über eine beliebige Standardlösung hinausgehen können. Genau solche klaren Vorgaben machen ein großes Förderprogramm aus meiner Sicht überhaupt erst praktikabel und prüfbar. Man kann nicht für jede einzelne Investition zunächst eine vollständige Lebenszyklus- oder Gebäudeanalyse durchführen, bevor entschieden wird, ob eine effizientere Lösung unterstützt werden kann.

Und bei beispielsweise 15 Prozent Förderung reden wir auch nicht darüber, dass der Staat eine Investition vollständig finanziert. Der überwiegende Teil kommt weiterhin vom Unternehmen selbst. Wenn ein Investor dadurch bereit ist, mehr Geld für eine effizientere technische Lösung auszugeben, wird zusätzliches privates Kapital mobilisiert. Gleichzeitig entstehen zusätzliche Aufträge, Planung, Montage, Inbetriebnahme und Service und damit auch zusätzliche Wertschöpfung in Deutschland.

Natürlich muss Förderung zielgerichtet sein und darf nicht einfach Geld verteilen, ohne zusätzliche Wirkung zu erzeugen. Aber genau deshalb sollte man aus meiner Sicht nicht nur fragen, ob eine Technologie bereits am Markt etabliert ist. Entscheidend ist auch, ob die Förderung dazu führt, dass tatsächlich mehr Energieeffizienz umgesetzt wird, als ohne diesen Anreiz umgesetzt worden wäre.

Diese Gedanken kommen bei mir ganz klar aus der täglichen Praxis. Wir begleiten bei ecogreen seit 2010 Energieeffizienz- und Förderprojekte und haben inzwischen mehr als 6.000 Projekte betreut. Dadurch sehen wir sehr konkret, welche Förderansätze Investitionen tatsächlich auslösen und an welchen Stellen gute technische Lösungen an Eigentümer-, Betreiber- oder Mieterstrukturen scheitern. Ganzheitlich vom Gebäude her zu denken ist richtig. Gerade im Nichtwohngebäudebestand muss es aber gleichzeitig möglich bleiben, modular zu investieren und sinnvolle Einzelmaßnahmen zu fördern. Denn am Ende hilft die beste Gesamtstrategie wenig, wenn dadurch Investitionen, die heute tatsächlich umgesetzt werden könnten, gar nicht erst stattfinden.“

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4. September 2026

Die robuste LüKK

Die LüKK ist nicht stark von kurzfristigen Konjunkturschwankungen abhängig, weil sie für Digitalisierung, Energieeffizienz, Rechenzentren, Industrie und Gebäudetechnik unverzichtbar ist. Internationale Übernahmen und weltweite Investitionen wertet Thomas Reuter in seinem „Kommentar: Die deutsche LüKK-Branche als global begehrtes Asset“ (siehe cci328584) vom 2. September daher nicht als Ausverkauf, sondern als Beleg für die hohe Qualität und das globale Wachstumspotenzial deutscher Unternehmen – bei gleichzeitig bestehenden strukturellen Herausforderungen.

Hierzu meint Stefan Plücker: „Hallo Herr Reuter, mit großem Interesse habe ich Ihren Kommentar gelesen und freue mich natürlich über die guten Prognosen und auch über die menge an Aufträgen für unsere Branche. Leider scheint aber die Politik unser Potenzial nicht wirklich zu erkennen. Als Beispiel möchte ich hierzu die Probleme bei der Ausbildung unserer neuen Facharbeiter anführen. Die Betriebe der Kammerbezirke Düsseldorf und Köln, deren Lehrlinge zu den Berufsschulen Berthold-Brecht-Berufskolleg in Duisburg und zum Heinrich Herz Berufskolleg in Bonn entsandt werden, haben in den letzten Tagen ein Schreiben vom BBBK Duisburg erhalten. Die Schule kann keine weiteren Auszubildenden aufnehmen, da die Anmeldezahlen von 239 Schülern in der Kälteabteilung erreicht seien. Das ist nun das zweite Mal in den letzten vier Jahren, dass diese Situation eintritt. Schon beim ersten Mal wurde ein Gespräch mit der Bezirksregierung Düsseldorf gesucht, um zu prüfen, wie man mit einer solchen Problematik umgehen kann. Leider ist dabei nicht viel herumgekommen, wie man jetzt wieder feststellen kann.
Es kann und darf ja nicht sein, dass die Kältebetriebe in der Region Nordrhein ihre Azubis nicht ausbilden kann, weil Kapazitäten an den Berufsschulen fehlen. Das BBBK hat Wartelisten für die Betriebe eingerichtet, um Nachzüglern den Berufsschulunterricht zu ermöglichen. Ich möchte betonen, dass dieser Sachverhalt nicht von der Schule zu verantworten ist, sondern vom Kultus- und vor allem vom Finanzministerium, da keine zusätzlichen Stellen und Finanzmittel für die Schulen zur Verfügung gestellt werden.
Wie Sie richtig in Ihrem Artikel feststellen, sind wir eine Branche, die in sensibler Infrastruktur tätig ist und seit Jahren ein Wachstum von circa 5 % in den Ausbildungszahlen generiert. Anscheinend wird das in der Politik nicht wahrgenommen und die Reaktion bleibt anscheinend aus. Wenn wir also weiter wachsen wollen in dieser Branche, ist es dringend notwendig hier mehr die Nähe zur Politik zu suchen, um solche Missstände zu beheben.“

Darauf hat Thomas Reuter geantwortet: „Hallo Herr Plücker, vielen Dank für Ihre Zuschrift. Sie sprechen da einen wunden Punkt und, ehrlich gesagt, auch ein ziemliches Unding an. Das mangelnde Interesse und Vorstellungsvermögen einiger Köpfe in Verwaltung und Politik gegenüber der LüKK/TGA wird in Ihrem Beispiel überdeutlich: Man (in diesem Fall Kultus- und Finanzministerium) ist noch nicht mal in der Lage, die Grundlagen dafür zu schaffen, dass sich eine für das tägliche Leben und für die Infrastruktur unverzichtbare Branche gut personell aufstellen kann. Wir kennen diese verwaltungstechnische Schwerfälligkeit aus vielen anderen Bereichen, auch in der LüKK – denken Sie nur an das Thema Schullüftung/-klimatisierung.“

„Eine große TGA-Persönlichkeit: Jürgen Diehl mit 86 Jahren gestorben“ (siehe cci328141) titelte eine Meldung vom 21. August. Der am 13. August verstorbene Jürgen Diehl zählt aufgrund seines jahrzehntelangen Engagements in nationalen und internationalen TGA-Organisationen sowie als Unternehmer und Geschäftsführer in TGA-Anlagenbauunternehmen zu den großen Persönlichkeiten der TGA-Branche.

Dazu schreibt Olaf Pielke: „Das ist eine traurige Nachricht. Jürgen Diehl ist Mitarbeitern auf Augenhöhe begegnet und hat diese wertschätzend behandelt. Für die Firma Rud. Otto Meyer hat er vieles bewegt. Die TGA- Branche verliert eine prägende Persönlichkeit.“

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21. August 2026

Meinungsbeitrag zum schulischen Hitzeschutz und eine Verbandsmeldung

Hitzewellen setzen Schulen zunehmend unter Druck. Trotzdem wird selbst bei großen Schulneubauten oftmals auf eine aktive Kühlung verzichtet – auch aus Kostengründen. In seinem Meinungsbeitrag „Was ist uns Hitzeschutz im Schulbau wirklich wert?“ (siehe cci328024) vom 19. August ist Torsten Wiegand der Ansicht, dass bei der Planung von Gebäuden für mehrere Jahrzehnte berücksichtigt werden muss, wie sich Unterrichtsräume bei künftig häufigeren Extremtemperaturen nutzen lassen. Dazu muss aktive Kühlung zunächst als ernsthafte Option in die Planung aufgenommen werden. Wenn sie von vornherein aus Kostengründen ausgeschlossen wird, ist die entscheidende Abwägung bereits getroffen, bevor technische Lösungen überhaupt miteinander verglichen werden.

Hierzu meint Reinhard Siegismund: „Hallo Herr Wiegand, ganz so neu ist die Frage nach Klimaanlagen für Schulen nicht. Schulen die in der Einflugschneise vom Flughafen liegen, sollten zum Lüften nicht die Fenster öffnen. Die Pause reicht für die Lüftung nicht aus. Nach unserem Konzept für eine Gesamtschule in Kelsterbach wurde diese Technik auch in einer Schule in Königstein eingebaut, allerdings von anderen Planern. Wie dies nach 50 Jahren noch funktioniert, sollte geprüft werden. Auch der Spiegel hatte einmal die Schule Kelsterbach als gutes Beispiel genannt. Die Gründe für die Klein-Wärmepumpen waren allerdings nicht die Hitzewellen. Wir haben damals auch die Technik für weitere Schulen um Frankfurt herum geplant, Einzelheiten müsste man heraussuchen. Aber ich kann mich vor Aufträgen über falsch dimensionierte Wärmepumpen nicht retten.“

Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung hat die VDK Groep Germany als neues Direktmitglied gewonnen. Wie in der Meldung „VDK Groep Germany ist neues Direktmitglied des BTGA“ (siehe cci327917) vom 17. August zu lesen, erhofft sich BTGA-Präsident Jan Opländer durch den Beitritt eine Stärkung der technischen Kompetenz und des politischen Gewichts des Verbands.

Auch hierzu hat sich Reinhard Siegismund zu Wort gemeldet: „Nur ein Wunsch: Die Berufs- und Herstellerverbände sollten europäischer werden und über die Grenzen hinweg zusammenarbeiten.“

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7. August 2026

Techniktag, GModG, zwei Meinungsbeiträge und Regeln der Technik

Im Techniktag der vergangenen Woche (30. Juli) ging es um „Verdampfte Flüssigkeiten: Die unsichtbare Gefahr in der gewerblichen Küchenlüftung“ (siehe cci327317) und darum, dass gute gewerbliche Küchenlüftung mehr als eine Frage des Luftvolumenstromes ist.

Darauf Bezug nehmend hatten sich Sven Rentschler und Peter Rietschel zu Wort gemeldet (ihre Kommentare finden Sie unter dem Beitrag).

Nun hat Sven Rentschler noch einmal reagiert. Nachfolgend ein Auszug aus seinem Kommentar, den Sie in voller Länge unter dem Beitrag vom 30. Juli lesen können: „Sehr geehrter Herr Dr. Peter Rietschel, vielen Dank für Ihren Kommentar zu meinem Fachartikel über verdampfte Flüssigkeiten und die damit verbundenen Gefahren in der gewerblichen Küchenlüftung. Ich möchte zunächst ausdrücklich betonen: Es geht mir nicht darum, Sie von Induktionshauben zu überzeugen. Unterschiedliche Bewertungen, Erfahrungen und technische Lösungsansätze gehören zu einer funktionierenden Fachdiskussion.
Kritisch wird es aus meiner Sicht jedoch dann, wenn sehr allgemeine Aussagen über Induktionshauben getroffen werden, historische ,Energiesparhauben‘ mit heutigen Leitstrahl- und Induktionssystemen vermischt werden und auf Messungen verwiesen wird, ohne Untersuchungen, Randbedingungen und Ergebnisse zu benennen. Das hinterlässt Planer, Betreiber und Leser nicht besser informiert, sondern verunsichert.
Zwei Aussagen Ihres Kommentars widerspreche ich ausdrücklich nicht: Die Raumzuluft ist für die Funktion einer Küchenlüftungsanlage von großer Bedeutung und nach VDI 2052 sowie DIN EN 16282-1 wird unmittelbar eingebrachte Induktionsluft grundsätzlich dem Erfassungsvolumenstrom zugerechnet.
Die eigentliche fachliche Frage lautet jedoch, ob ein konkret ausgelegtes Induktionssystem die Erfassungs- und Transportströmung innerhalb einer Küchenhaube so verbessert, dass trotz geringerem Netto-Raumluftanteil mindestens die gleiche Erfassungswirkung erreicht wird. Diese Frage lässt sich nur produktspezifisch durch Messungen beantworten.
Historische ,Energiesparhauben‘ sind nicht mit heutigen Leitstrahlsystemen gleichzusetzen. Reven verwendet die frühere Energiesparargumentation seit rund 20 Jahren nicht mehr. Unsere heutige Argumentation stützt sich auf die Stabilisierung des Thermikstroms, die Verringerung von Haubenausträgen, den gezielten Stofftransport und die kontrollierte Kondensation.
Mein Fachartikel beschäftigte sich vor allem mit der Frage, wie gasförmige organische Bestandteile möglichst bereits im Bereich einer zugänglichen Abscheideeinrichtung kondensieren und nicht erst im nachgeschalteten Abluftsystem. Ihr Kommentar geht auf diese Fragestellung nicht ein.
Die von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) veröffentlichte Untersuchung unterstreicht die Bedeutung der Raumzuluft. Sie untersucht jedoch nicht das konkrete Verhalten einer modernen Reven-Induktionshaube und kann daher nicht als produktspezifischer Gegenbeweis dienen.
Die Aussage, CFD (Anm. d. Red.: Computergestützte Strömungssimulation) interessiere die Abluft nicht, halte ich für zu pauschal. CFD ersetzt keine Messungen, kann aber in Verbindung mit Messungen wichtige Erkenntnisse über Strömungsführung, Rezirkulation, Stofftransport und Kondensationsbedingungen liefern.
Wer sich auf Messungen beruft und daraus ableitet, eine bestimmte Wirkung könne nicht funktionieren, sollte die zugrunde liegenden Untersuchungen nachvollziehbar benennen. Ohne diese Angaben bleibt eine solche Aussage eine allgemeine Behauptung.
Wir werden uns nicht erneut an einer seit Jahrzehnten geführten Grundsatzdiskussion über Induktionstechnologie beteiligen. Reven wird seine Produkte weiterhin entwickeln, untersuchen und die technische Verantwortung für seine Auslegungen übernehmen. Wer unsere Ergebnisse fachlich bestreiten möchte, kann eigene Untersuchungen veröffentlichen. Dann können Planer, Betreiber und Fachleute die jeweiligen Randbedingungen und Ergebnisse vergleichen.
Kritik an unserer Technologie ist selbstverständlich zulässig. Sie sollte sich jedoch auf heutige Systeme beziehen und mit nachvollziehbaren Daten begründet werden. Die fachliche Bewertung überlassen wir den Planern, Betreibern und Kunden.“

Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) mittlerweile in Kraft getreten. In der Meldung „Gebäudemodernisierungsgesetz ist in Kraft“ (siehe cci327286) vom 29. Juli blickt cci Branchenticker auf die monatelang hitzige politische Debatten rund um das GModG zurück.

Dies hatten bereits Boris Mahler und Marcel Blumenthal kommentiert (ihre Kommentare stehen unter dem Beitrag).

Nun ist ein weiterer Kommentar hinzugekommen. Norbert Nadler schreibt: „Zur Kritik am GModG möchte ich hinzufügen: Das GModG §14, Absatz (2) beziehungsweise (3) verweist für einen ausreichenden sommerlichen Wärmeschutz auf einen Nachweis nach DIN 4108-2:2026-05. In dieser Norm werden Klimadaten zugrunde gelegt, deren Beobachtung vom Deutschen Wetterdienst (DWD) den Zeitraum 1988-2007 umfassen (TRY 2011). Das heißt, die Klimaerwärmung in den letzten 20 Jahren wird nicht berücksichtigt. Damit wird in der Planungsphase das Gebäude bezüglich Schutz vor zu hohen Innentemperaturen unzureichend eingeschätzt. Die Folge könnte sein, dass nachträglich mit höherem Aufwand mechanische Kühlanlagen eingebaut werden müssen. Die mit dieser Norm optimierten baulichen Maßnahmen unterscheiden sich nicht von den Ergebnissen der Ausgabe 2013. Somit wird auch die Kühllast für diese Kühlanlagen entsprechend hoch ausfallen. Meine Empfehlung ist daher, dass TGA-Planer die Einschätzung anhand einer Kühllastberechnung für kritische Räume überprüfen.
In einem Pflegeheim wird gerade auf Wunsch des Bauherrn nach Kühlung einzelner Räume eine Kühlanlage nachträglich eingeplant. Die Kühllast soll dabei mit maximal 40 °C Außenlufttemperatur gerechnet werden.“

Andreas Graf-Matzner argumentiert in seinem „Kommentar: Pessimismus ist ein Privileg“ (siehe cci327514) vom 5. August, dass die in Deutschland verbreitete pessimistische Haltung gegenüber Digitalisierung, Innovation und wirtschaftlicher Modernisierung weniger aus sachlichen Hürden als aus einer tief verwurzelten Kultur der Vorsicht entsteht. Er sieht darin ein Privileg wohlhabender Gesellschaften und plädiert dafür, Risiken weiterhin ernst zu nehmen, zugleich aber mehr Neugier, Experimentierfreude und Mut zu entwickeln, um Zukunftstechnologien aktiv mitzugestalten statt sie vor allem kritisch zu betrachten.

Daraufhin hat sich André Ahrend zu Wort gemeldet: „Ihren Kommentar aus dem heutigen Branchenticker teile ich in vollem Umfang und hat mich gleich morgens um 7 Uhr gedanklich abgeholt. Für mich ein wirklich guter Start in den Tag, wofür ich mich bei Ihnen bedanken möchte. Ergänzend dazu ein Zitat von einer ganz großen Persönlichkeit, welches passender nicht sein könnte: ,It always seems impossible until it´s done‘ (Nelson Mandela)
In diesem Sinne liebe Redaktion, abgesehen von den fachlichen Beiträgen aus unserer spannenden Branche, die sehr geschätzt werden und Grundbestand Ihres Erscheinens sind, bleiben Sie, besser noch wir alle, neugierig & mutig.“

Bernhard Schöner stimmt dem zu: „Ich schließe mich dem Kommentar von Herrn Ahrend vollumfänglich an und erlaube mir zu dem von Ihnen zum Ausdruck gebrachten Neugier-Apell folgende Ergänzung. Zunächst auch von mir zwei Zitate: „Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig.“ (Albert Einstein) „Die Neugier ist die mächtigste Antriebskraft im Universum, weil sie die beiden größten Bremskräfte im Universum überwinden kann: die Vernunft und die Angst.“ (Walter Moers)
Neugierde kostet nichts, sie ist jedem in die Wiege gelegt. Der Griff zum Honigtopf oder zur heißen Herdplatte: Ist da was drin für mich und tut das wirklich weh? Erfahrungen sind rasch gemacht und verarbeitet. So wichtig dies zum Überleben ist, so sehr sorgt es doch für das zunehmende Verkümmern der Neugierde. Spätestens mit Eintritt in die schulische Laufbahn erledigen Lehr- und Stundenpläne größtenteils die Erfahrungsmechanik der sprichwörtlich und bekannten ,kindlichen Neugierde‘. Ausbildung, Studium und das anschließende Berufsleben bedienen sich vornehmlich weiterer extrinsischer Motivatoren wie Gehalt beziehungsweise Lohn in Relation zur Arbeitszeit, Position beziehungsweise Status, beides gekoppelt an Macht, Freiheit, Individualität. All dies nützt sich im Laufe eines Berufslebens auch zusehends ab. Zeit also, es auf den Versuch ankommen zu lassen, die Neugierde zu reaktivieren!“

„Wunder-Klimageräte“ versprechen die schnelle und einfache Kühlung ganzer Wohnungen. In seinem Meinungsbeitrag „Hände weg von diesen neuen ,Wunder-Raumklimageräten’“ (siehe cci327059) vom 22. Juli hat Dr.-Ing. Manfred Stahl gezeigt, warum diese Versprechen technisch nicht haltbar sind und weshalb Verbraucher solche Angebote kritisch hinterfragen sollten.

Der Beitrag hat innerhalb kurzer Zeit mehrere Leserkommentare im cci Branchenticker ausgelöst. Anton Tienes, Peter Rietschel, Sascha Wittenstein, Roland Bodmer und Hans Christian Sieber hatten sich direkt dazu geäußert (ihre Kommentare finden Sie unter dem Meinungsbeitrag).

Der neuste Kommentar hierzu stammt von Reinhard Siegismund. Er schreibt: „Ich kann mich allen vorstehenden Kommentaren nur anschließen. Wir können uns als Sachverständige vor Aufträgen über solche fragwürdigen Kühlanlagen gar nicht mehr retten. Manchmal schreibe ich, wenn ich in der Akte die Einzelheiten sehe, nur einen Brief, dass dieses Gerät nichts taugt, aber der Lieferant besteht dann auf einem Ortstermin. Leider gibt es auch mit echten Splitanlage Rechtsstreitigkeiten, da die Kühllast zu niedrig geschätzt wurde. Leider ist der Aufwand, eine echte Kühllastberechnung durchzuführen, groß, und kleinere Betriebe haben nicht das Geld, solche Programme zu kaufen. Wir sollten daher einfache Lösungen anbieten, zum Beispiel die Formblätter der Bundesfachschule.
Und zur korrekten Kühllastberechnung ist zu überlegen, dass der maximale Luftzustand mit 32 °C / 40 % r.F. oder 33 °C nicht mehr stimmt. Wir rechnen seit Jahren für Frankfurt mit 35 °C und unveränderter Sonneneinstrahlung. Ob dies wirklich richtig ist, sollten Wissenschaftler klären. Bei wichtigen Anlagen, bei denen eine unzureichende Kühlung große Schäden erzeugen, rechneten wir mit 40 °C / 25 % r.F., aber ob das so zutrifft, sollte untersucht werden. Wir haben allerdings bis heute keine Reklamationen.“

„Sind Normen und technische Regeln allgemein anerkannte Regeln der Technik?“ Mit dieser Frage hat sich im Juni das Deutsche Institut für vorbeugenden Brandschutz auseinandergesetzt und eine Umfrage durchgeführt. Auf die dazugehörige Meldung in cci Branchenticker vom 6. Juli (siehe cci326422) hatte sich zunächst Marcel Blumenthal gemeldet.

Nun hat auch Hans Kranz kommentiert: „In den VOB/C-Normen stehen die für das jeweilige Gewerk vertraglich vereinbarten Regelwerke (VDI oder DIN). Die gelten in jedem Fall, wenn die VOB als Grundlage gefordert ist (zum Beispiel öffentliches Bauwesen). Ausnahmen können die Vertragspartner schriftlich vereinbaren.“

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31. Juli 2026

Gebäudemodernisierungsgesetz und Techniktag

Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 28. Juli ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) einen Tag später in Kraft getreten. Das Gesetz ist bereits am 10. Juli von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. In der Meldung „Gebäudemodernisierungsgesetz ist in Kraft“ (siehe cci327286) vom 29. Juli blickt cci Branchenticker auch auf die monatelang hitzige politische Debatten rund um das GModG zurück.

Dazu schreib Boris Mahler: „Abgesehen von den inhaltlichen Regelungen, die aus meiner Sicht weder zu mehr Vereinfachung und Klarheit beitragen noch eine Orientierung für den Weg in eine klimaneutrale Zukunft geben, finde ich vor allem eines bedenklich: Die Politik scheint sich in keiner Weise für die Meinung von Fachleuten zu interessieren.
Für die Stellungnahme zum Gesetzentwurf wurde eine extrem kurze Frist von nur wenigen Tagen eingeräumt. Trotzdem haben zahlreiche Branchenverbände umfangreiche Kritik und konkrete Verbesserungsvorschläge eingereicht. Nur zwei Tage später wurde das Gesetz im Bundestag verabschiedet – es wurde bewusst in Kauf genommen, dass Fachleute nicht gehört werden und inhaltliche Verbesserungen ausbleiben.
Und dann wundert man sich über Politikverdrossenheit?“

Auch Marcel Blumenthal hat hierzu eine Anmerkung: „Guten Tag, könnten Sie folgenden Sachverhalt in den ersten Details zum GModG etwas näher beleuchten?
Trifft die Aussage der Bundesregierung: ,Zudem werden die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umgesetzt.‘ (siehe hier) zu, wenn im §56 Abs. 3 Satz 1b) für Gebäude zwischen 70 und 290 kW ein Automationsgrad C vorgegeben, was dem guten alten Thermostatkopf entspricht. Ich denke nicht das EPBD 2024 das zum Ziel hat. Wie ist Ihre Einschätzung?
Gleichzeitig hat man die alten Textpassagen zum Thema kommunikative Systeme erhalten, was die Kritik an dem Gesetzt als ,handwerklich schlecht gemacht‘ bestätigt. Kommunikative Thermostatköpfe mit Automationsgrad C? Mit der geforderten Kommunikation sind wir ja dann doch bei B. Wie ist Ihre Einschätzung?
Was tatsächlich der EPBD entspricht ist die Überwachung der Raumklimaqualität, aber eben nur überwacht. Das heißt Messen ohne Handeln. Was macht man mit der Information und wofür hat man das Geld für Sensoren, Kabel und Datenpunkte ausgegeben? Außerdem entspricht Raumklimaqualität nicht 1:1 dem IEQ oder kann ,environment‘ 1:1 als Raumklima übersetzt werden? Die DIN EN 16789 baut hier zwar eine Brücke zwischen IEQ hin zu den Kategorien, aber geht das so einfach? Der VDMA hat das kritisiert (siehe hier).
Um Raumluftqualität zu erfassen, muss man sich mit thermischer und nicht thermischer Behaglichkeit und der Raumluftqualität als Grad der Gebrauchstauglichkeit der Raumluft auseinandersetzen. Die GA soll sich nun damit befassen, ohne das definiert wurde, was das heißt und welche Parameter. Und wenn man das irgendwie in eine Planungs- und Bauaufgabe gegossen hat, kann die Daten gerne in einem T-MON Mülleimer ablegen, weil es keinen Handlungsrahmen für die GA gibt, außer aufzeichnen.“

Im Techniktag diese Woche ging es um „Verdampfte Flüssigkeiten: Die unsichtbare Gefahr in der gewerblichen Küchenlüftung“ (siehe cci327317). Denn nicht nur sichtbare Fett- und Wassertröpfchen belasten die Abluft, auch gasförmige Bestandteile können Hygiene, Technik und Sicherheit beeinträchtigen. Gute gewerbliche Küchenlüftung ist daher mehr als eine Frage des Luftvolumenstromes.

Darauf Bezug nehmend hat sich Sven Rentschler von der Rentschler Reven GmbH zu Wort gemeldet: „Das hier beschriebene ist auch im Maschinenbau ein großes Thema. In einem Blog-Artikel beschreiben wir diese Problematik anhand von Prozessen in der Uhren-Produktion bei IWC in Schaffhausen. Hier der Link zu diesem Blog-Artikel.“

Und Peter Rietschel merkt an: „Die hier nur randlich gestreifte Kritik an Induktionshauben beruht darauf, dass bei Induktionshauben der direkt in die Küchenhaube eingebrachte Induktionsstrom gerne fälschlicherweise als Zuluftstrom für die Küche interpretiert wird. Vielmehr muss der nach Norm für die jeweilige Küche berechnete erforderliche Abluftvolumenstrom (darin sind dann sowohl die gasförmigen als auch die partikelförmigen Luftverunreinigungen sowie Wärme- und Feuchtelast berücksichtigt) netto in die Küche zu- und durch die Haube abgeführt werden. Der Induktionsstrom kommt dann noch oben drauf. Das heißt die Gesamtzuluft und die Gesamtabluft stellen sich als Summe von erforderlichem Abluftvolumenstrom und dem Induktionsstrom dar. Dieser Umstand wird in der Praxis erfahrungsgemäß gern unterschlagen und sowohl Zu- als auch Abluftvolumenstrom werden um den Induktionsstrom verringert (Stichwort „Energiesparhaube“). Und genau dann stimmt die Bilanz nicht mehr, ein Teil der Küchenabluft kann nicht mehr erfasst werden. Ob mit CFD oder ohne interessiert die Abluft dabei dann nicht.
Noch entscheidender als die Details der Lüftungshaube ist nach Messungen und Praxiserfahrungen der BGN die Art der Zuluftführung in die Küche. Die Zu-, nicht die Abluft, bestimmt das Strömungsbild in der Küche und entscheidet damit darüber, ob die Abluft die Haube überhaupt erreicht oder nicht. Ein durch eine ungeeignete Zuluftführung an der Haube vorbeigeblasener Wrasenstrom wird durch keine noch so tolle Haube jemals wieder eingefangen.“

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24. Juli 2026

Der Meinungsbeitrag, die VDI 6022 und Leser helfen Lesern

Preiswerte „Wunder-Klimageräte“ versprechen die schnelle und einfache Kühlung ganzer Wohnungen. In seinem Meinungsbeitrag „Hände weg von diesen neuen ,Wunder-Raumklimageräten’“ (siehe cci327059) vom 22. Juli zeigt Dr.-Ing. Manfred Stahl, warum diese Versprechen technisch nicht haltbar sind und weshalb Verbraucher solche Angebote kritisch hinterfragen sollten.

Der Beitrag löste innerhalb kurzer Zeit mehrere Leserkommentare im cci Branchenticker aus. Anton Tienes schreibt dazu: „Ich habe mich schon lange über diese Werbung geärgert. Auf manchen Fotos ist das angebliche Innenleben der Geräte dargestellt. Man würde dafür einen ganzen Raum benötigen, um die dargestellte Technik in Originalgröße unterzubringen. Es ärgert auch, dass diese Werbungen in sehr vielen Medien ungeprüft übernommen werden. Dies gilt auch für Werbung zu andere Produkten, die ausschließlich Fake sind. Leichtes Abnehmen, guter Haarwuchs etc. etc. Ich hatte eine Berliner Tageszeitung angefragt, warum ich mehr solcher Werbung auf einer Internetseite sehe als Fachbeiträge. Eine Antwort habe ich nicht bekommen. Wahrscheinlich kann man auf beiden Seiten gut damit verdienen. Danke Herr Stahl für die Erklärungen.“

Peter Rietschel weist darauf hin: „Es ist halt Sommer. Und die Grundlagen der Physik oder Expertenmeinungen sind spätestens seit Corona nicht mehr weiter gefragt. Im Winter werden dann übrigens analog Wunder-Heizgeräte angeboten: Kleine, völlig überteuerte Steckdosenheizlüfter mit wenigen 100 W Spitzenleistung, die sie dann wegen Überhitzung auch nur kurzzeitig abrufen können, mit denen aber für fast kein Geld in Sekundenschnelle große Räume wunderbar warm werden sollen. Wozu dann noch große teure Heizungen betreiben, wenn das doch auch so billig und schnell geht?“

Sascha Wittenstein bestätigt diese Einschätzung: „Stimmt genau. Die Physik lässt sich nicht austricksen. Ohne einen Abluftschlauch nach draußen oder einen externen Kompressor (wie bei echten Split-Geräten) kann physikalisch keine Wärme aus dem Raum transportiert werden. Leider hatte ich mich dabei erwischt, hier mal einen Testkauf durchzuführen, bin aber in meiner Entscheidung rational geblieben. Vielen Dank für diesen tollen Beitrag, der uns sicherlich allen weiterhelfen wird.“

Roland Bodmer kommentiert: „Sehr geehrter Herr Stahl, ich habe Ihren Artikel zu den Billig-Coolern gelesen und auch schon die vielen Werbungen im Internet verfolgt. Sie haben vollkommen recht. Dies ist in meinen Augen ein brutaler Betrug und sollte angezeigt werden. Ich warte auf eine Flut Gerichtsgutachten, die auf uns zukommen. Danke für Ihren Artikel und bleiben Sie dran.“

Hans Christian Sieber geht noch einen Schritt weiter: „Vielen Dank für den Artikel. Schon allein, dass von Ihnen die Notwendigkeit gesehen wird auf diesen Unsinn zu reagieren, und auch noch sehr moderat, erscheint mir bedenklich. Diese Industrie hat keine technischen Ansprüche sondern ist wohl nur auf den Verkauf von sinnlosen Bedürfnissen aus, die mit der Verdunstung nicht erfüllt werden können.
Was mir bei Ihrem viel zu seriösen Artikel fehlt ist der Hinweis, dass eine direkte Befeuchtung der Haut mit Besprühung über einen Wassernebel mit Verdunstung schon eine Abkühlung des Körpers bewirken kann, aber die Feuchte Luft, so wie das mit den Außensprühduschen erfolgt, in die Umwelt entweicht und nicht die Raumluft feuchter macht.
In Ihren Beispiel sehe ich auch oftmals wie ein eisiger Windstrom auf die Schlafenden herabströmt, so möchte ich auch nicht schlafen, oder?
Meine Schlussfrage ist, ob diese Geräte der europäischen Produkteverordnung widersprechen also verbotener Weise in Umlauf gebracht werden, da ja die versprochen Effekte überhaupt nicht erzielt werden können? Ist das ein Thema für die Marktaufsicht? Ist da nicht die Verbraucherzentrale gefordert?“

Über die „Neufassung der VDI 6022 Blatt 3 ,Beurteilung der Raumluftqualität’“ (siehe cci313560) berichtete cci Branchenticker am 13. Januar. Im Mittelpunkt der Richtlinie stehen Vorgaben zur Messung, Beurteilung und Einordnung der Raumluftqualität.

Dazu hat Marcel Blumenthal eine Verständnisfrage: „Guten Tag Herr Dr. Stahl, im Abschnitt 6.4 werden zwar textlich Zuluftqualitäten beschrieben, aber es gibt keine Tabelle mehr (wie Tabelle 6 in der Version 2011 ZUL 1-5) in der ZUL 1-3 definiert werden. Das ist etwas hinderlich, wenn dann die VDI 6022-1 in Tabelle 4 direkt auf ZUL 1-3 bei der Filterauswahl verweist. Mir steht auch nur ein Entwurf zur Verfügung. Wurde das im Weißdruck noch geändert?“

Dr.-Ing. Manfred Stahl beantwortete die Frage umgehend: „Hallo Herr Blumenthal, bezüglich Ihrer Frage habe ich im Weißdruck des Blatt 3 der VDI 6022 nachgeschaut. Dieser enthält im Kapitel 6.4 ,Zuluftqualitäten‘ keine Tabelle, in der diese Qualitäten deklariert werden. Dort steht lediglich: ,Für ständige Aufenthaltsbereiche/-räume sind die Zuluftqualitäten, Volumenströme und Raumluftströmungen so zu wählen, dass die vorgesehenen Raumluftqualitäten erreicht werden … Filteranforderungen sind in VDI 3803 Blatt 4 formuliert. Erfahrungsgemäß sind für Aufenthaltsbereiche die Zuluftqualitäten ZUL 1 und ZUL 2 (VDI 6022 Blatt 1) erforderlich.‘
Zur Ergänzung: Die Tabellen, in denen empfohlene Luftfilterklassen ISO ePM für die Zuluftqualitäten ZUL 1 bis ZUL 3 in Abhängigkeit von der Außenluftqualität AUL 1 bis 3 dargestellt sind, sind in der VDI 6022 Blatt 1 (Ergänzung von April 2023) und in der VDI 3803 ,Geräteanforderungen. Blatt 4: Luftfiltersysteme‘ (Januar 2023) identisch. Diese Tabelle findet sich in cci Wissensportal im Beitrag ,Neue Luftfiltertabelle für die VDI 6022 Blatt 1′ unter der Artikelnummer cci201809.“

In der Meldung „Leser helfen Lesern: Außenluftansaugung zur Kellerlüftung über Lichtschacht“ (siehe cci326503) vom 8. Juli wurde die Frage eines Planers aufgegriffen, ob die Außenluftansaugung einer Kellerlüftung über einen offenen Lichtschacht den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) entspricht oder stattdessen Ansaugtürme erforderlich sind. Hintergrund ist die Forderung des Bauherrn nach einem Nachweis der Normenkonformität der ursprünglich geplanten Lösung.

Hans-Martin Weber, Reinhard Siegismund und Detlef Malinowsky hatten sich hierzu bereits geäußert (ihre Kommentare finden Sie unter dem Beitrag).

Die Diskussion setzt nun Hans Christian Sieber fort: „Die Bemerkungen meiner Vorkommentatoren insbesondere von Herrn Siegesmund sind vollkommen richtig und zu beachten. Was mir in der Historie fehlt ist die Aussage, ob es denn eine nach HOAI geforderte Grundlagenermittlung und sonstige Vorplanungen gab, die ggf. mit entsprechenden Hinweisen mit dem Betreiber/Bauherrn abgestimmt waren. Was soll denn vom jetzigen Planer genau überarbeitet werden? Sind da noch andere Punkte umzuplanen? Eine neue Planungsaufgabe ist ja wohl für den neuen Planer immer honorarfähig, da offenbar Mehrkosten entstehen oder? Was ist ein „nachgeschaltete“ Planer, den Begriff kenne ich nicht. Eine bisherige Planung kommentarlos ohne die von den Kollegen genannten Einschränkungen genannten Bemerkungen und Bedenken weiterhin umzusetzen finde ich fahrlässig und zieht gegebenenfalls weitere Schadensersatzforderungen nach sich.
>>Die neue Fachplanung ist eigenständig und alleinverantwortlich vom neuen Planer umzusetzen. Wenn ein Bauherr schon den Einwand führt, dass die alte Planung der a.a.R.d.T. nicht entspricht, muss mit Sicherheit das Konzept überarbeitet werden, allerdings würde ich gerne wissen, gegen welche Regel laut Bauherr die Planung genau verstoßen sollte. Der genannte erforderliche Mehraufwand an Planungsleistung für eine Ansaugung über Türme (es geht auch über eine einfache Rohrleitung) ist dann meiner Meinung nach immer honorarfähig. Die Entscheidung trifft dann der Nutzer oder Betreiber.

Zur Sachlage:
– Es handelt sich offenbar um untergeordnete Räume, die gelüftet werden sollten, also nicht um Aufenthaltsräume für einen Daueraufenthalt, aber es gelten wohl die Anforderungen der VDI 6022. Auch ohne diese genau zu zitieren kann über eine Hygiene-Erstinspektion die hygienische Beurteilung bewertet werden, welche Maßnahmen erforderlich sind um die Anforderungen in den Außenluftleitungen
– Leider kann ich die Bauteile und Daten im Schema und der Zeichnung nicht genau genug erkennen, aber nach meiner Einschätzung lassen sich bei richtiger Filterstufe die Auswirkungen von Staub und Schmutz gut ausfiltern, (am Besten zweistufig) dies gilt nicht für Gase oder ähnliche.
– Die Gefahr der Keimbildung im Schacht und im Filter ist durch wirksame und prüfbare Wartung und Kontrolle beherrschbar aber aufwendig, das ist mit dem Betreibern abzuklären, denn auch der genannte Ansaugturm ist zu reinigen. Dies gilt auch für das Schneeräumen im Winter.
– Ansaugtürme schützen die Außenluft nicht vor Schmutz, dies kann nur eine entsprechende Filterung.
– Schwieriger sehe ich die Luftgeschwindigkeit in der Außenluftansaugung, diese sollte gering sein (< 2,0 m), damit Schnee und Feuchtigkeit nicht mitgerissen werden können. – Was ich nicht verstehe ist der Einbau der Brandschutzklappe, obwohl der Anfragende beschreibt „Eine mögliche Ansaugung von Luft aus Müllräumen, Heizungsräumen oder anderen Abluftöffnungen ist nicht gegeben.“ Wie hat er das festgestellt? Ist die MLüAR eingehalten oder nicht?
– Das Detail im Schnitt ist unklar, da sehe ich einige Fehler. Schema und Grundrisse scheinen nicht deckungsgleich.
– Wozu die ,Weitwurfdüse‘ im Kellerflur?
– Wieso muss die Nachströmung über eine Zuluftanlage erfolgen? Die Nachströmluft wird für den Waschraum ja sowieso aus dem Flur entnommen!? Reicht einen Überströmung aus den Kellern nicht aus?
>>Die Fachplanung erscheint aus mehreren Gründen sehr fraglich!“

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17. Juli 2026

Gastkommentar, Leser helfen Lesern, allgemein anerkannte Regeln der Technik

In seinem „Gastkommentar: Wenn Verfahren wichtiger werden als Technik“ (siehe cci326496) vom 8. Juli hatte sich Dirk Lind, Fachplaner TGA bei der Energieplanung Deutschland GmbH in Gotha, darüber ausgelassen, dass heutzutage die größten Herausforderungen im Bauwesen organisatorischer und rechtlicher Natur seien. Damit fundierte Entscheidungen und Eigenverantwortung möglich werden, forder Lind mehr Transparenz über verbleibende Risiken.

Hierzu hatte sich bereits Sven Rentschler zu Wort gemeldet und eine Antwort von Herrn Lind erhalten (beide Kommentare sind unter dem Beitrag zu finden).

Nun gibt es einen weiteren Kommentar von Thomas Haubenreisser. Er schreibt: „Als Handwerksmeister frage ich mich manchmal, wie ein kleiner Betrieb das alles noch überblicken soll. Normen, Richtlinien, Zulassungen, Herstellerhinweise, Merkblätter und Stellungnahmen werden immer mehr. Gleichzeitig erwartet jeder, dass man alles kennt, alles richtig einordnet und natürlich auch dafür haftet. Besonders schwer nachvollziehbar ist dabei, dass viele Normen zwar verbindlich eingefordert werden, aber nicht frei verfügbar sind. Wer eine Regel einhalten muss, sollte sie auch ohne zusätzliche Kosten lesen können. Der Hinweis auf Auslegestellen mag auf dem Papier funktionieren, hat mit dem Alltag eines Handwerksbetriebs aber wenig zu tun. Kaum jemand fährt für jede technische Frage quer durchs Land, um Einsicht in eine Norm zu nehmen.
Noch schwieriger wird es, wenn selbst die Vorschrift nicht ausreicht und zusätzlich Kommentare, Auslegungshilfen und Fachbeiträge benötigt werden, damit überhaupt verstanden wird, was gemeint ist. Dann stellt sich zwangsläufig die Frage, warum die Regel nicht gleich verständlich formuliert wurde.
Das Risiko trägt am Ende selten derjenige, der die Regel geschrieben hat. Es trägt der kleine Betrieb, der danach arbeiten muss. Und wenn Jahre später über die Auslegung gestritten wird, hilft es wenig, dass mehrere Sichtweisen möglich gewesen wären. Die Kosten, die Zeit und die Unsicherheit bleiben trotzdem beim Unternehmer hängen. Wir brauchen keine immer neuen Erläuterungen zu Erläuterungen. Wir brauchen klare, verständliche und frei zugängliche Regeln, damit Handwerker ihre Arbeit machen können, ohne ständig befürchten zu müssen, dass ihnen irgendwann eine andere Interpretation zum Verhängnis wird.“

In „Leser helfen Lesern: Außenluftansaugung zur Kellerlüftung über Lichtschacht“ (siehe cci326503) vom 8. Juli wurde die Frage eines Planers aufgegriffen, ob die Außenluftansaugung einer Kellerlüftung über einen offenen Lichtschacht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht oder stattdessen Ansaugtürme erforderlich sind.

Hans-Martin Weber und Reinhard Siegismund hatten sich hierzu bereits geäußert (die Kommentare finden Sie unter dem Beitrag).

Der neuste Kommentar stammt von Detlef Malinowsky, der sich mit Künstlicher Intelligenz zu helfen weiß: „Ich habe mal die KI gefragt:
1. Mindesthöhe über Gelände
Frühere Normen (zum Beispiel alte DIN 1946) forderten explizit mindestens 3 m über Erdniveau.
Aktuelle Richtlinien (VDI 6022 Blatt 1, DIN EN 16798-3, VDI 3803) fordern, dass die Lage so gewählt werden muss, dass keine negative Beeinflussung der Ansaugluftqualität durch Staub, Schmutz, Blätter, Insekten, Abgase, Radon oder Spritzwasser erfolgt.
Empfohlen wird weiterhin eine Höhe von mindestens 1,5-facher erwarteter Schneehöhe (oft ≥ 0,5–1 m, besser deutlich mehr) oder eine risikobasierte Bewertung. Erdgleiche Ansaugung erfüllt das in der Praxis selten.

2. Hygienische Risiken (VDI 6022)
Lichtschächte sammeln typischerweise Laub, Pollen, Staub, Tierhaare, Feuchtigkeit und Schmutz.
Hohes Risiko für Verschmutzung der Filter und des gesamten Zuluftkanals → erhöhte Gefahr von Mikroorganismen (Schimmel, Bakterien).
Die Zuluftqualität darf nicht schlechter sein als gesundheitlich zuträgliche Außenluft – bei erdgleicher Ansaugung im Schacht ist das oft nicht gegeben.

3. Weitere technische Probleme
Eindringen von Wasser (Regen, Spritzwasser, Hochwasser) → Korrosion, Kondensat, Frostschäden.
Schlechte Zugänglichkeit für Reinigung und Wartung.
Mögliche Kurzschlussströmung mit Fortluft oder anderen Emissionen.
Brandschutz- und Entrauchungsaspekte können kompliziert werden.

Wann könnte es trotzdem akzeptabel sein? Nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen (zum Beispiel bei aufwendigen Schutzmaßnahmen): Sehr hochwertige Abdeckung / Wetterschutzhaube mit Insekten- und Laubschutz, zusätzliche grobe Vorfilterung. Regelmäßige (häufigere) Wartung und Hygieneinspektionen. Risikobewertung und Dokumentation durch Fachplaner.“

„Sind Normen und technische Regeln allgemein anerkannte Regeln der Technik?“ Mit dieser Frage hat sich im Juni das Deutsche Institut für vorbeugenden Brandschutz (DIvB) auseinandergesetzt und eine Umfrage durchgeführt. Auf die dazugehörige Meldung in cci Branchenticker vom 6. Juli (siehe cci326422) hat sich ein Leser gemeldet.

So schreibt Marcel Blumenthal: „Was bedeutet dies im Zusammenhang mit dem §13 VOB/B: ,… Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.‘
Noch spannender, weil noch weniger greifbar ist der §633 BGB Sach- und Rechtsmangel: 2. ,… und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann.‘
Wenn schon in der Planung nicht klar ist, was anerkannt ist und was nicht, wie soll der Errichter der technischen Anlagen dies feststellen und zur Abnahme belegen können? Wie kann die Fachbauüberwachung dem Auftraggeber die Abnahmereife bescheinigen? Wie kann der Auftraggeber dies überhaupt erwarten (§633 BGB) können und was soll das dann sein? Ein Mangel stellt eine Abweichung vom vertraglichen Soll dar. Wenn dieses Soll ein juristisches Gummiband wie der a.a.R.d.T. sind, kann man dabei nur verlieren. Wenn es nun darauf hinausläuft das man in der LPH0 oder 1 alle Normen die es gibt durchgeht und dort Kreuze setzt, wo man im Zusammenhang mit der jeweiligen Planungs- und Bauaufgabe ein vertragliches Soll setzen möchte, wird das mit dem Planen und Bauen eher schwierig. Technische Normen sind aber auch keine Gesetze, sondern Arbeitshilfen, die von ,privaten‘ Vereinen entwickelt werden und gekauft werden müssen, also nicht frei jedem zur Verfügung stehen. Vielleicht sollte man auch in Anlehnung an die MVVTB Anhang 14 Abschnitt 6 i.V.m. A 2.2.1.8/11/16 und A 3.2.6 eine Gruppe an Normen ,adeln‘ und einen Rahmen vorgeben, den man, wenn nichts anderes vereinbart ist, erwarten kann!
Spannend ist in diesem Zusammenhang Punkt D 2.2 der MVVTB: ,Produkte, für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt.‘ D 2.2.3 Bauprodukte der Haustechnik …. D 2.2.3.3 Lüftungsleitungen einschließlich Zubehör …“

Und eine Ergänzung von Blumenthal gab es auch noch: „Nachtrag Produkte, für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt:
D 2.2.3.3 Lüftungsleitungen einschließlich Zubehör
DIN EN 1506: europaweite Regeln für Luftleitungen und Formstücke aus Blech mit rundem Querschnitt; Maße und Toleranzen.
DIN EN 1505: europaweite Regeln für Luftleitungen und Formstücke aus Blech mit Rechteckquerschnitt; Maße und Toleranzen.
DIN EN 1507 (ehem. DIN 24190, DIN 24191): europaweite Regeln für Rechteckige Luftleitungen aus Blech, Festigkeit und Dichtigkeit
DIN EN 12237: europaweite Regeln für Runde Luftleitungen; Festigkeit und Dichtigkeit,
DIN EN 16798 (ehem. DIN EN 13779, ehem. DIN 24194): Teil 3: Dichtheitsklassen
und nun?“

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10. Juli 2026

Leser helfen Lesern und ein Gastkommentar

In seinem „Gastkommentar: Wenn Verfahren wichtiger werden als Technik“ (siehe cci326496) vom 8. Juli hat sich Dirk Lind, Fachplaner TGA bei der Energieplanung Deutschland GmbH in Gotha, darüber ausgelassen, dass heutzutage die größten Herausforderungen im Bauwesen organisatorischer und rechtlicher Natur sind: Unklare Regelwerke, wachsende Nachweispflichten und verschobene Haftungsrisiken erschweren die Planung und Ausführung. Statt einer Illusion vollständiger Sicherheit fordert Lind mehr Transparenz über verbleibende Risiken, damit fundierte Entscheidungen und echte Eigenverantwortung möglich werden.

Hierzu schreibt Sven Rentschler: „Das, was Sie beschreiben, trifft aus meiner Sicht einen sehr wesentlichen Punkt, der weit über die klassische TGA-Planung hinausgeht. Sie sprechen etwas an, das mich ebenfalls seit vielen Jahren beschäftigt und das ich in unserer eigenen Nische, der gewerblichen Küchenlüftung und der industriellen Luftreinhaltung, nahezu eins zu eins wiedererkenne. Besonders nachdenkenswert finde ich Ihre Beobachtung, dass die größten Schwierigkeiten beim Bauen anspruchsvoller Gebäude heute häufig nicht mehr in der Technik selbst liegen, sondern auf dem Weg dorthin. Eine technische Frage wird gestellt, aber statt einer klaren technischen Antwort beginnt eine Kette aus Verweisen. Am Ende bleibt die ursprüngliche technische Fragestellung oft weiterhin unbeantwortet und wird kaum mal intensiv diskutiert und mit weiteren am Projekt involvierten Parteien abgestimmt. Genau diese Erfahrung machen wir in unserem Bereich ebenfalls immer wieder.
In der gewerblichen Küchenlüftung und der industriellen Luftreinhaltung geht es im Kern eigentlich um sehr konkrete Fragen: Welche Emissionen entstehen in einem Prozess? Welche Stoffe, Partikel, Aerosole, Fette, Gerüche oder sonstigen Belastungen müssen tatsächlich erfasst, abgeschieden, reduziert oder abgeführt werden? Welche Risiken ergeben sich daraus für Hygiene, Brandschutz, Arbeitsschutz, Umwelt, Betriebssicherheit und Anlageneffizienz? Und vor allem: Wie kann man diese Risiken technisch nachvollziehbar bewerten, messtechnisch erfassen und wirksam reduzieren?

Nach meiner Wahrnehmung stehen jedoch genau diese Kernfragen viel zu selten im Mittelpunkt. Stattdessen erleben wir auch in unserer Branche häufig eine wenig transparente Produkt- und Systemshow, sei es auf Branchenmessen wie der ISH, in sogenannten Fachtagungen oder in bestimmten normativen von Verbandsinteressen getriebenen Diskussionen. Es wird kaum mal das große Ganze betrachtet, also der reale Prozess, das tatsächliche Risiko und die konkrete technische Wirkung einer Lösung. Vielmehr werden oft sehr enge Ausschnitte herausgegriffen, bestimmte Produkte oder Verfahren in den Vordergrund gestellt und technische Diskussionen so geführt, dass sie am Ende vor allem einzelnen Markt- und Verbandsinteressen dienen. Das halte ich für problematisch. Nicht, weil Produkte keine Rolle spielen sollen. Aber ein Produkt ist noch keine Risikobewertung. Ein Prospekt ersetzt keine Messung und Messtechnik. Eine Zulassung beantwortet nicht automatisch die Frage, ob eine Lösung im konkreten Anwendungsfall das relevante Risiko ausreichend reduziert. Und eine Norm oder VDI-Richtlinie kann nur dann wirklich hilfreich sein, wenn sie nicht zur Absicherung einzelner Interessen dient, sondern wirklich die technische Realität abbildet und Planern, Betreibern und Ausführenden nachvollziehbare Orientierung gibt.

(…) Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu: Die Illusion vollständiger Sicherheit ist selbst ein Risiko. Technische Systeme sind nie risikofrei. Auch Lüftungsanlagen, Abscheidesysteme, Küchenabluftanlagen oder Luftreinigungssysteme können Risiken nicht einfach ,wegzaubern‘. Sie können Risiken nur erkennen, begrenzen, reduzieren und beherrschbar machen. Dafür braucht es aber Transparenz. Es muss offen benannt werden, was eine technische Lösung leisten kann, was sie nicht leisten kann und unter welchen Betriebsbedingungen ihre Wirksamkeit überhaupt gilt. Das erfordert aus meiner Sicht auch mehr Ehrlichkeit auf Herstellerseite. (…)
Genau an diesem Punkt muss aus meiner Sicht intensiv weitergearbeitet werden. (…) Wir brauchen Veranstaltungen und Diskussionen, bei denen nicht nur gezeigt wird, welches Gerät angeblich welche Lösung bietet, sondern bei denen offen darüber gesprochen wird, wie Risiken entstehen, wie man sie messtechnisch erfasst, wie man technische Maßnahmen bewertet und wie man verbleibende Risiken verständlich kommuniziert.
Aus diesem Grund möchten wir als Hersteller im kommenden Jahr bewusst einen anderen Weg gehen. Statt uns an einer weiteren reinen Produktshow auf der ISH Messe in Frankfurt zu beteiligen, planen wir eine Fachtagung in Süddeutschland, bei der genau diese Themen im Mittelpunkt stehen sollen. (…)
Vielen Dank für Ihren Beitrag. Er bringt eine Entwicklung auf den Punkt, die aus meiner Sicht in vielen Bereichen der technischen Gebäudeausrüstung und des Anlagenbaus dringend offener diskutiert werden muss.“

Dirk Lind stimmt Rentschler zu und meint: „Sie bestätigt meine Wahrnehmung, dass wir es nicht mehr mit einem Einzelproblem der TGA, sondern mit einer strukturellen Entwicklung im gesamten Bauwesen zu tun haben. Bauen wird zunehmend teurer, langsamer und konfliktanfälliger. Gleichzeitig verlieren viele Regelwerke im Zuge der europäischen Harmonisierung an Klarheit. Wo früher konkrete technische Anforderungen standen, finden sich heute oft Schutzziele, Interpretationsspielräume und Abgrenzungsfragen. Die Folge: Technische Verantwortung wird immer häufiger durch Nachweise, Dokumentation und spätere Streitbeilegung ersetzt. Davon profitieren weder Bauherren noch Planer oder Ausführende.
Ich bin überzeugt: Es ist Zeit zu handeln. Wir brauchen Reformen, die das Bauen wieder sicher und einfach machen – durch klare, interpretationsarme Vorgaben, weniger Formalismus und mehr angewandten technischen Sachverstand. Mich würde interessieren, wie andere Hersteller, Planer, Betreiber, Prüfer und Sachverständige diese Entwicklung bewerten. Vielleicht ist die Zeit gekommen, die Stimmen zusammenzuführen und eine breitere fachliche Debatte anzustoßen.“

In der Meldung „Leser helfen Lesern: Außenluftansaugung zur Kellerlüftung über Lichtschacht“ (siehe cci326503) vom 8. Juli geht es um die Frage eines Planers, ob die Außenluftansaugung einer Kellerlüftung über einen offenen Lichtschacht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht oder stattdessen Ansaugtürme erforderlich sind. Hintergrund ist die Forderung des Bauherrn nach einem Nachweis der Normenkonformität der ursprünglich geplanten Lösung.

Daraufhin hat sich Hans-Martin Weber zu Wort gemeldet: „Die Frage nach Normenkonformität kann ich Ihnen nicht beantworten. Vielleicht hilft jedoch ein Praxis-Hinweis zu meinem vor circa 16 Jahren installiertem Lüftungsgerät von Alpha-Innotec in Kelleraufstellung. Eventuell kann hier Alpha-Innotec auf ihre damaligen Planungsgrundlagen und Normen verweisen.
Erfahrungen zur Installation: Die Zuluft wurde circa 2 m über dem Boden in einem in der Hauswand eingebrachten Luftkanal geführt. Vorwärmung der Luft + Vorfilterung (dringend zu empfehlen, mindestens halbjährliche, besser vierteljährliche Wartung des Vorfilters erforderlich). Die Abluft wurde kellerseitig in den Lichtschacht der Zuluft für die im Keller aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe ausgeführt.
Problematisch ist hierbei der bekannte Effekt einer sich vergrauenden Außenwand durch die aufsteigende warme und feuchte Abluft, wenn die Wärmepumpe nicht arbeitet.“

Und Reinhard Siegismund schreibt: „Außenluft für eine Lüftungsanlage durch einen Lichtschacht anzusaugen ist immer gewagt und muss mit dem Bauherrn vorher vereinbart werden. Nachströmende Außenluft für die Verbrennung im Wärmeerzeuger ist aber zu akzeptieren. Im Text zu dieser geplanten Lüftung ist kein Luftfilter erwähnt, aber in der Zeichnung enthalten. Da über den Boden und dann in den Lichtschacht oft Laub und im Garten auch Obst herabfällt und vergammelt ist der Ansaug über einen Lichtschacht nicht zu empfehlen, die Verantwortung, wenn so Keime planmäßig in alle Kellerräume gelangen, Keime werden bei normalen Grobfiltern nicht abgeschieden, ist die Verantwortung ein Malheur verursacht zu haben für den Planer groß. Der Ansaug sollte deshalb 3 m über dem Erdreich sein. – Erst wenn vereinbart wird, dass der Boden um den Lichtschacht herum immer frei und sauber gehalten wird, der Lichtschacht schon feinmaschig von Laub und anderem freigehalten wird haben wir, wenn es nicht anders ging in Absprache mit dem Bauherrn einen Ansaug aus einem Lichtschacht geplant. Natürlich mit Filtern.

Der Ansaug durch ein Wetterschutzgitter aus einem Lichtschacht hat eine dauerhaft höhere Ansauggeschwindigkeit, alles bei einer Fensterlüftung über ein offenes Fenster vom Keller in den Lichtschacht. Mit höherer Geschwindigkeit werden immer auch Laub und anderes erfasst, das Laub haftet am Gitter und von der Oberfläche der Blätter werden Ablagerungen angesaugt. – Natürlich ist die Nutzung der Kellerräume dabei zu bedenken. Bei der Belüftung eines Pelletlagers oder reinen Abstellraum sind die Ansprüche geringer. Aber schon das Trocknen von Wäsche erhöht die Anforderungen an die Sauberkeit der Luft.
Ich habe zu diesem Kommentar nicht die Normen und Regeln im Einzelnen durchgesehen und nur nach meinem Empfinden diese Situation beurteilt. Luftnachströmung aus Lichtschächten über schräggestellte Fensterchen ja, mit Ventilator für Räume, die von Menschen genutzt werden oder Wäsche für den Menschen getrocknet wird nur mit großer Vorsicht.“

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3. Juli 2026

Aktueller Kommentar zum GModG und Hitzeatlas

In seinem „Kommentar: Denn sie wissen nicht, was sie tun“ (cci325841) vom 17. Juni hat Technikredakteur Peter Reinhardt einen Blick auf den Entstehungsprozess des GModG geworfen. Dabei hat sich bei ihm der Eindruck aufgedrängt, dass diejenigen, die den Gesetzentwurf formuliert haben, allenfalls eine Ahnung von den Realitäten in Gebäuden und Technikräumen haben. Umso mehr, so Reinhardt, gilt es für Akteure der LüKK, nicht in Schockstarre zu verfallen, sondern aus fachlicher Überzeugung das Richtige zu tun.

Hierzu schreibt Förderexperte Olaf Mayer: „Guten Tag Herr Reinhardt, ja, man kann viel darüber schreiben und Überlegungen anstellen. Deshalb habe ich mir eine Passage aus „beck-aktuell“ entnommen, was wohl der Bedeutung und Zielsetzung näherkommt. „Verbessert oder verschlimmert? Gegenüber dem GEG 2024 verbessert das GModG genau eine Dimension: die klare Wahlfreiheit der Eigentümer im Moment der Entscheidung. Es verschlechtert vier: Zielklarheit, Wirkannahme, Bürokratie über die Zeit und systemische Kohärenz. Per Saldo ersetzt es einen überspezifizierten Tatbestand durch einen unbestimmten Pfad. Beides ist halb gedacht, das alte Gesetz zu eng, das neue zu offen.“
Genau der letzte Satz ist das Thema oder das Dilemma, was unsere Politik im Moment auszeichnet. Mehr muss eigentlich nicht dazu gesagt werden. Die vielen Beschwerden von Industrie, Verbänden und Handwerk, dass die Aufträge zurückgehen, liegen wohl im Bereich der 65 % Aufträge GEG 2024, weil man sich mit der Empfehlung so richtig festgesetzt hat. Es gab angeblich für eine dauerhafte Beschäftigung keine Alternativen zum GEG 2024. Alle stöhnen über Fachkräftemangel, was auch stimmt (so ist die Erfüllung 65% GEG 2024 auch nicht durchsetzbar???). Obwohl eigentlich genügend Arbeit vorhanden ist, wird über „handwerkliche Fehler“ der Politik geklagt, wie sooft von den Verbänden, Handwerk/Industrie etc. dargelegt. Nur leider werden auch hier die dieselben „handwerklichen Fehler“ gemacht. Das Fall Beispiel sind die Lüftungsanlagen im „TÜV Baurechtsreport 2026“. Das sollte uns zum Nachdenken bringen, dass wir wieder eine Wertschöpfung mit unserer „handwerklichen Arbeit“ erbringen und abliefern.

Der neu veröffentlichte Hitzeatlas von Techem zeigt, wo es in Deutschland am heißesten ist. In der Meldung „Techem-Hitzeatlas zeigt Hotspots in Deutschland“ (siehe cci326241) vom 30. Juni erfährt man, dass besonders der Südwesten betroffen ist. Auch im Bundesländervergleich zeigt sich ein klares Gefälle: Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg führen das Ranking 2025 an.

Daraufhin hat sich Reinhard Siegismund zu Wort gemeldet: „Sollte, nach diesen Daten, der erfahrene Klimafachmann die Kühllastberechnung nicht nur für maximal 33°C oder 32°C/40%rF auslegen, sondern für einen höheren Wert? 40°C mit welche Luftfeuchte %rF? Seit vielen Jahren haben wir für Frankfurt mit 35°C/35%rF gerechnet. Auch dieser Wert ist wohl überholt. Die Sonneneinstrahlung aber nur mit den Werten nach VDI 2078. – Allerdings einige Sicherheitsanlagen, bei denen bestimmte Raumtemperaturen nicht überschritten werden dürfen haben wir mit Außen 40°C gerechnet.“

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12. Juni 2026

Psychische Belastung, Kälte-Klima-Richtlinie und Bio-Treppe

In ihrem „Kommentar: Bitte nehmen Sie das ernst!“ (cci324931) hat Sabine Andresen die Initiative „Erfolgreich ausgebildet“ vorgestellt. Diese unterstützt Auszubildende und Betriebe in Baden-Württemberg branchenübergreifend in psychisch herausfordernden Situationen. Kürzlich hat auch eine Tagung in Stuttgart die psychische Gesundheit von Auszubildenden und konkrete Hilfen für diese in den Fokus gerückt.

Bernhard Schöner hat sich bereits zu diesem Thema geäußert (sein Kommentar ist unter dem Beitrag zu finden). Nun ist ein weitere Leserstimme dazukommen.
So schreibt Michael Gockeln: „Hallo Frau Andresen, wenn doch die Anforderungen gleich oder ähnlich zu meiner eigenen Ausbildung geblieben sind, woher dann auf einmal diese erhöhte psychische Belastung? Nicht lebensfähig oder wenig bis gar nicht auf das ,richtige‘ Leben vorbereitet von den Hubschrauber-Eltern ? Alibi-Noten von Lehrern damit protestierende Eltern Ruhe geben und der Rektor sich über die Versetzungs-/Abschluss-Quoten freut? Und dann auf einmal, wenn ein wenig Druck auf den Kessel kommt (Berufsschule oder Betrieb), dann fällt man gleich um? Sicherlich braucht es in jeder Gesellschaft Hilfe für psychisch Notleidende, keine Frage, aber das bei den Ausbildungsbetrieben abladen oder gar zum Regelfall zu erklären? Das kann es nicht sein und auch nicht werden und muss auch die absolute Ausnahme sein.
Die Mensch-Werdung oder -Bildung und ja auch mit Leistungsabfrage erfolgt doch wohl weit vorher und eben nicht im Ponyhof. Laut dem ehemaligen Innungs-Obermeister Volker Girschner beginnt Bildungsabbau in der Grundschule. Das trifft es ziemlich genau, daher dann später die Probleme. Übrigens: bin ich Jahrgang 1962, einer von den ganz ,Harten‘ und trotzdem immer hilfsbereit.“

Die planmäßig Ende 2026 auslaufende BAFA-Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie wird nicht noch einmal verlängert. Dies hat der VDKF aus dem BAFA erfahren. In der Meldung „Aus für die Kälte-Klima-Richtlinie: Keine Verlängerung nach 2026“ (siehe cci325489) vom 10. Juni nennt der VDKF die möglichen Gründe für das Ende der Fördermaßnahme, zu denen die die angespannte Haushaltslage des Bundes zählt.

Hierzu schreibt Förderexperte Marcel Riethmüller: „Schade, aber leider nicht überraschend. Die Kälte-Klima-Richtlinie war über viele Jahre ein wichtiges Förderinstrument. In der Praxis konnte damit viel bewegt werden: bei Energieeffizienz, Modernisierung und dem Einsatz klimafreundlicher Kältetechnik. Wir von Ecogreen haben seit 2012 mehrere hundert Projekte in diesem Bereich begleitet. Dabei war gut zu sehen, welchen positiven Effekt die Förderung für Unternehmen, Fachbetriebe und Betreiber hatte. In den letzten Jahren ist die Richtlinie allerdings immer komplexer geworden. Der bürokratische Aufwand, die technischen Nachweise und die verpflichtenden Anforderungen haben viele Projekte unnötig schwer gemacht. Dass Fördermittel dadurch weniger abgerufen werden, überrascht mich nicht. Umso bedauerlicher ist es, wenn ein sinnvolles Förderprogramm am Ende auch an seiner eigenen Komplexität scheitert. Für BEG und EEW bleibt zu hoffen, dass die Programme praxisnah und wirtschaftlich handhabbar bleiben. Sonst droht dort am Ende das gleiche Problem: gute Idee, aber zu viel Bürokratie in der Umsetzung.“

Das Online-Portal co2online hat berechnet, dass die Heizkosten für ein Einfamilienhaus beim Betrieb einer Gas- oder Ölheizung über 20 Jahre um mehr als 40.000 € teurer werden könnten als beim Einsatz einer Wärmepumpe. Zu lesen in der Meldung „GModG und Bio-Treppe: Über 40.000 € Mehrkosten bei Gas- und Ölheizungen“ (siehe cci325502) vom 11. Juni. Ein Grund für die Mehrkosten ist die im Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz geplante Pflicht zur anteiligen Nutzung von biogenen Brennstoffen bei fossilen Heizungen.

Jörg-Ulrich Bunge merkt in diesem Zusammenhang an: „Es ist unumstritten, dass fossile Brennstoffe allgemein keine Zukunft haben. Wenn aber bei einer Aufrechnung der Heizungsanlagen der reine Betrieb betrachtet wird, geht die Rechnung nicht auf. Eine Heizungsanlage, ob WP, oder konventionelle Brennwertgeräte, haben laut LCA einen Zyklus von 20 Jahren. Das bedeutet: nach 20 Jahren müsste auch die WP neu installiert werden, die wesentlich teurer ist, als eine konventionale Heizungsanlage. Fazit: Die Gebäudehülle muss den Anforderungen der Zukunft gerecht werden. Das betrifft auch die Wechselwirkungen zum klimaneutralen Wohnen.“

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29. Mai 2026

TGA im Terminal 3, psychische Gesundheit und die Ökodesign-Verordnung 2024/183

Der reguläre Betrieb des neuen Terminals 3 am Flughafen Frankfurt hat begonnen. Nach mehr als zehn Jahren Bauzeit wurde damit eines der größten deutschen Infrastrukturprojekte in den europäischen Luftverkehr aufgenommen. Besondere Anforderungen werden an die technische Gebäudeausrüstung gestellt – die großen Passagierhallen, weitläufige Verkehrsflächen, Retail- und Gastronomiebereiche sowie umfangreiche technische Zonen müssen zuverlässig klimatisiert und im Brandfall sicher entraucht werden. Ein wesentlicher Bestandteil der sicherheitstechnischen Infrastruktur ist das maschinelle Rauchabzugssystem, das im Beitrag „Lüftung, Brandschutz und Entrauchung am Terminal 3 des Flughafens Frankfurt“ (cci324776) vom 21. Mai vorgestellt wurde.

Dirk Lind schreibt dazu: „Ihr Beitrag zum Terminal 3 ist technisch beeindruckend – und offenbart Parallelen zur Fleisch-und-Wurst-Belüftungs-Lücke. Die eigentliche Schwachstelle liegt jedoch auch hier nicht im konkreten Projekt, sondern wird seit Jahren durch die Praxis offenbart: Es fehlen aus meiner Sicht gelebte, belastbare, anwendbare Vorgaben, wer im Planungsprozess wann welche Informationen in welcher Detailtiefe zu liefern hat. Das Bauordnungsrecht formuliert Schutzziele, keine Prozesslogik. § 14 MBO definiert, was erreicht werden soll – nicht, wie die hierfür notwendigen Informationen zwischen Brandschutzplanung, TGA Planung, Prüfinstanz und Behörde eindeutig zu übergeben sind. Anhang 14 der MVV TB (TR TGA) konkretisiert zwar technische Anforderungen und Leistungsmerkmale – beantwortet aber nicht die entscheidende Frage: Welche Informationen müssen so definiert sein, dass sie ohne Interpretation plan-, prüf- und abnahmefähig sind.
In der Praxis bleibt genau das offen – und zwar systematisch: Die Vorgaben sind bewusst auslegungsfähig und „zielorientiert“, aber nicht prozessorientiert operationalisiert. (ist das so und wenn ja warum?)
Das führt dazu, dass zentrale Punkte nicht eindeutig festgelegt sind:
• Welche Brandszenarien sind verbindlich?
• Welche Funktionsanforderungen sind genehmigt – und welche lediglich planerische Annahme?
• Welche Leistungsparameter sind so definiert, dass sie prüffähig sind – und nicht erst auf der Baustelle „entwickelt“ werden?
Die Folge ist keine Ausnahme, sondern täglich erlebbare Regel:
• Planung basiert auf Interpretation statt auf definierten Anforderungen
• Prüfung erfolgt auf Grundlage interpretierbarer Dokumente mit unterschiedlicher Detailtiefe
• Verantwortlichkeiten werden nicht im Prozess geklärt, sondern im Streitfall nachträglich konstruiert
Das erzeugt klare Risiken:
• Nachträge und Verzögerungen, weil die geschuldete Leistung nicht eindeutig war
• Abnahmeprobleme, weil Konzepte keine prüffähigen Funktionsdefinitionen liefern
• Haftungsverschiebungen, weil sich alle Beteiligten auf unterschiedliche Auslegungen desselben Schutzziels beziehen
Gerade im Bereich Entrauchung wird das kritisch:
Sobald Anlagen nicht nur „unterstützend“, sondern funktional Bestandteil des Sicherheitskonzepts sind, steigt der Bedarf an eindeutigen, nachvollziehbaren und genehmigten Vorgaben massiv – ohne dass das Regelwerk eine entsprechende Detaillierungslogik vorgibt.
Der Beitrag zeigt gleichzeitig, wie stark Hersteller wie TROX heute systemisch eingebunden sind – bis hin zur Integration komplexer Entrauchungs- und Steuerungssysteme. Dass parallel Symposien stattfinden, die explizit „rechtssichere Umsetzung“, MVV TB und Bauordnungsrecht adressieren, ist kein Zufall, sondern Ausdruck genau dieser Lücke.
Fazit: Die Technik beherrschen wir. Was fehlt, ist ein verbindliches „Betriebssystem“ für den Planungsprozess. Solange nicht eindeutig geregelt ist, wer wann was in welcher Detailtiefe zu liefern hat, bleiben Projekte zwangsläufig interpretationsabhängig – mit entsprechenden technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken.
Die Frage ist daher keine technische, sondern eine strukturelle: Warum akzeptieren wir weiterhin ein System, das an zentraler Stelle bewusst unscharf bleibt, obwohl gerade sicherheitsrelevante Anlagen ein Höchstmaß an Klarheit, Reproduzierbarkeit und Nachweisbarkeit erfordern? Wäre es nicht an der Zeit, genau darüber offen zu diskutieren – und damit den notwendigen Druck aufzubauen, der dazu führt, dass aus Schutzzielen endlich konkrete, einklagbare Anforderungen an Inhalte, Schnittstellen und Detailtiefe werden? Oder wird auch dieser Ansatz wieder mit dem Hinweis verworfen, man dürfe „die notwendige Flexibilität“ oder die „europäische Harmonisierung“ nicht gefährden – wohl wissend, dass genau diese Offenheit in der Praxis weniger Harmonisierung erzeugt als vielmehr systematische Interpretationsspielräume?“

In ihrem „Kommentar: Bitte nehmen Sie das ernst!“ (cci324931) stellt Sabine Andresen die Initiative „Erfolgreich ausgebildet“ vor, die Auszubildende und Betriebe in Baden-Württemberg branchenübergreifend in psychisch herausfordernden Situationen unterstützt und damit dazu beiträgt, Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Außerdem hat eine Tagung in Stuttgart vor Kurzem die psychische Gesundheit von Auszubildenden und konkrete Hilfen für diese in den Fokus gerückt. Andresen kommentiert: „Alleine die Tatsache, dass diesem wichtigen Thema eine eigene Veranstaltung gewidmet wird, finde ich zunächst großartig. Aber dann auch noch im ansonsten hemdsärmeligen Handwerk, in dessen Alltag vermutlich nicht ständig über solche Themen gesprochen wird. Noch besser. Die Veranstaltung hat ja einen wichtigen Grund, der über die reine Gesundheit als solche hinausgeht. Es handelt sich – wie so oft – um die Fachkräftesicherung. Und die ist gefährdet, wenn schon in der Ausbildung junge Menschen abbrechen, da psychische Probleme sie dazu bringen.“

Dazu meint Bernhard Schöner: „Hallo Frau Andresen, diese lobenswerte Initiative sowie Ihr Kommentar erzeugt sicher nicht nur bei mir Kopfnicken. Es bleibt abzuwarten, wer sich dazu bekennt. Das Thema ist für viele Tabu. Und wenn es doch mal diskutiert wird, läuft es oft auf die von Ihnen beschriebenen Beschwörungsmechanismen aus der Vergangenheit hinaus. Die Branche ist schließlich (nach wie vor) eine Welt der harten Jungs. Emotionen zeigen, Stress empfinden… Ja, aber dann doch lieber im stillen klimatisierten Kämmerlein. Ist auch ok, muss jeder selber wissen, niemand kann dazu gezwungen werden. Ein erfolgreicher Ausbildungsbetrieb, der die Herausforderung, gute Nachwuchskräfte zu finden und diese auch zu binden, meistert, kommt jedoch nicht drumherum, sich diesem Thema zu stellen und sich konstruktiv und offen damit auseinanderzusetzen. Die Zeiten haben sich nun mal geändert. Gut, wenn dieses Realitätsbewusstsein auch im Handwerk ankommt. Viele Grüße, Bernhard Schöner (auch Generation X)“

Wer nicht aufpasst, wird schnell unbeabsichtigt zum Ventilatorenhersteller: Ab dem 24. Juli 2027 gelten gemäß Neufassung der Ökodesign-Verordnung 2024/1834 „Anforderungen an Ventilatoren, die von Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden“ (kurz ErP 2026) verschärfte Anforderungen beim Einsatz unvollständiger Ventilatoren in LüKK-Geräten, die der Gerätehersteller komplettiert. Da in solchen Fällen der Gerätehersteller zum Ventilatorproduzent wird, ergeben sich für ihn weitreichende Folgen zur Darstellung der Ventilatoreffizienz, zu Dokumentations- und Informationspflichten (CE-Konformität) sowie Vorgaben an Ersatzteile. Weitere Details zu dieser Neuerung hat Dr. Manfred Stahl in seiner Meldung „Wer künftig unvollständige Ventilatoren komplettiert, ist Ventilatorhersteller“ (cci324870) beschrieben. Claus Händel ergänzt: „Der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) bietet hierzu am 11. Juni und am 8. September auch ein kostenfreies Online-Seminar dazu an.“ cci Branchenticker hat dieses Seminar am 23. April näher vorgestellt (cci323322).

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22. Mai 2026

Kommentar zum GModG

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) Anfang Mai in die Ressortabstimmung gegeben, zuvor jedoch mehrfach verschoben. Als er schließlich vorlag, sollte wiederum mit Eile darüber in der Verbändeanhörung befunden werden. In seinem „Kommentar: Morgen, morgen, nur nicht heute“ (siehe cci324533) vom 13. Mai blickt Torsten Wiegand kritisch auf dieses Vorgehen. Verzögerungen, kurzfristige Änderungen und verschobene Fristen würden weiterhin die Debatte prägen – und zunehmend Vertrauen und Planungssicherheit in der LüKK und TGA belasten.

Uwe Friemel schreibt dazu: „Lieber Herr Wiegand, wozu brauchen wir noch gut ausgebildete Fachleute als Konsultanten, die gegebenenfalls auch noch unbequeme Fragen stellen? Das bereits anderweitig praktizierte Verabschiedungsprozedere von Gesetzen hat sich doch bereits bewährt.“

Auch Bernhard Schöner hat sich zu Wort gemeldet. Er meint: „Planung + Sicherheit = Planungssicherheit? Inzwischen ein Widerspruch in sich. Darauf müssen wir uns ebenso einstellen, wie immer neuere Abkürzungen, die es jedoch wohl auch nicht mehr besonders Wert sind, dass wir sie uns merken. Es wird wohl in der Publikumspresse beim Begriff Heizungsgesetz bleiben. Und was die Fachleute betrifft:, die haben auch vor einem Tankmodell à la Österreich gewarnt und abgeraten. Was haben wir nun: Ein Tankmodell à la Österreich und überall ,freie Tankstellen‘ um die Mittagszeit. Da die Regierung sich wohl lieber eher selbst vertraut, als den Fachleuten, kann die Zeit für Auseinandersetzung mit Gesetzesvorlagen auf ein Minimum reduziert werden. Das schafft neue Freiräume. Für die Fachleute. Und die Politik … Sorry, für die Polemik, Herr Wiegand. Ihr Kommentar war/ist wichtig und richtig!“

Eine weitere Leserstimme kommt von Christian Fieberg: „Im Sommer 2023 hat der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann die GEG-Novelle per Eilverfahren beim Bundesverfassungsgericht gestoppt. Begründung seinerzeit: Zu wenig Zeit für die Abgeordneten, um sich in den Text einzuarbeiten. Bezogen auf die aktuelle Situation fallen mir dazu nur zwei Kommentare ein: 1. Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern. 2. Die Fachleute sind so schlau und können superschnell Verbesserungen eingeben. Es darf jede/jeder selber entscheiden, was besser passt oder, ob es noch mehr Varianten gibt.“

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8. Mai 2026

Klimaschutzprogramm und GModG

Auf 260 Seiten beschreibt das neu vorgestellte Klimaschutzprogramm (KSP) 2026 detailliert, wie Minderungsziele von Treibhausgasen in den Bereichen Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft erreicht werden sollen. Nach genauer Sichtung der im Klimaschutzprogramm speziell für Gebäude vorgeschlagenen Maßnahmen war Dr.-Ing. Manfred Stahl sehr enttäuscht. In seinem „Kommentar: KSP 2026 – Abschied von CO2-Minderungszielen im Gebäudesektor“ (siehe cci322211) vom 15. April macht Stahl deutlich, dass das KSP im Bereich Gebäude die Chance verpasst hat, einen wirksamen neuen Kurs zu deutlichen Emissionsminderungen einzuschlagen.

Christian Fieberg schreibt dazu: „Um einen ehemaligen Bundeskanzler sinnbildlich für die aktuelle Politik zu zitieren (sinngemäß): ,Wichtig ist, was hinten rauskommt.‘ Dass die CO2-Emission nur dank Energie und Industrie eingehalten werden, fällt uns dann nach 2030 auf die Füße. Dann müssen die anderen Sektoren um so stärker liefern. Da teile ich Ihre Zweifel. Aber vielleicht denkt sich der ein oder andere Regierende: ,Da bin ich ja nicht mehr im Amt …‘.“

Der Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist zunächst erneut verschoben worden. Zudem gibt es Änderungen im Gebäudeenergiegesetz an der sogenannten 65-%-Regel, die Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern betrifft. Aus der Meldung „GMG-Entwurf erneut verschoben – 65-%-Regel im GEG wird angepasst“ (siehe cci324093) vom 5. Mai geht hervor, dass der Start der Regelung um vier Monate nach hinten verschoben wird.

Marcel Blumenthal hat sich daraufhin zu Wort gemeldet und meint: „Was mir bei der Diskussion immer wieder durch den Kopf geht, ist die Frage, ob es überhaupt möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, über etwas anderes als das was im §71 GEG beschrieben ist, die Anforderungen gem. §15 GEG zu erfüllen. Zitat: ,§ 15 Gesamtenergiebedarf: (1) Ein zu errichtendes Wohngebäude ist so zu errichten, dass der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung das 0,55-fache des auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Wertes des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes, das die gleiche Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das zu errichtende Gebäude aufweist und der technischen Referenzausführung der Anlage 1 entspricht, nicht überschreitet.‘ Das vielleicht auch als KfW55 Haus bekannte Effizienzziel ist seit dem GEG 2023 so festgeschrieben. In der GEG Version 2020 lag der Faktor noch bei 0,75, entsprach also der einfach ins GEG kopierten ENEV.
In dieser Betrachtung erscheint der §71 GEG lediglich eine Erläuterung der Möglichkeiten zu sein, die man hat, wenn man auf das Ergebnis vorgenannter Berechnung schaut. Wenn es also schon aus dem Rechenergebnis nach DIN V 18599 kaum darstellbar war (ENEV) und ist (GEG), sich für einen Gaskessel nicht ohne RLT-Anlage und Solarthermie entscheiden zu müssen, erscheint die ganze Diskussion und Politik-Polemik der letzten Jahre letztendlich nur ein Beweis dafür zu sein, das man das Gesamtkonstrukt und dessen Wirkung nicht verstanden hat? Handelt es sich nicht vielmehr um gezielte fossile Lobbyarbeit, getarnt als politische Hetze, als um eine sinnvolle Grundsatzdiskussion zum weiteren energiepolitischen Vorgehen in Deutschland?“

Am 5. Mai hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schließlich den Referentenentwurf zum GModG in die Ressortabstimmung gegeben. Am 13. Mai soll er im Bundeskabinett beschlossen werden. In der Meldung „BMWE gibt GModG-Referentenentwurf in Abstimmung“ (siehe cci324253) vom 7. Mai gibt es einen ersten Einblick in den Entwurf.

Hierzu schreibt Prof. Dr. Michael Krödel: „Ich habe mich darüber gefreut, dass Sie gut über den Referentenentwurf berichtet haben. Nachdem das Thema Lüftung eines der Kernthemen des cci-Verlags ist: Wie interpretieren Sie denn die Forderung des §56 (2) nach ,Überwachung der Raumklimaqualität‘. Dies wiederum – ab 2030 – in jedem Gebäude mit Nennleistung der Heizung/Kühlung > 70 kW und somit fast jedem Nichtwohngebäude?
Gemäß dem Abschnitt ,Begründung‘ umfasst das die Raumklimaqualität die Temperatur, die Feuchtigkeit, den Luftwechsel und das Vorhandensein von Kontaminanten. Ist das alles zu überwachen? In jedem Raum individuell? Dies wiederum durchgehend – d.h. mit fest installierten Sensoren – oder eventuell nur punktuell mit einem mobilen Datenlogger? Ich vermute, diese Frage kommt auch anderweitig auf und somit die Frage – haben Sie hierzu Tipps an die Fachbetriebe der Lüftungsbranche, wie man damit umgehen sollte?
Dieser kleine ,unscheinbare‘ Punkt ist für mich der kritischste Punkt im GModG (in Bezug auf die Automation). Die Automationsgrade C und B sind klar und auch gut umsetzbar (aufgrund der Möglichkeit, die Gesamtbewertung über alle Gewerke gemischt zu ermitteln). Ich finde das sogar schade beziehungsweise falsch, dass das womöglich erst ab 2030 gilt. Somit sind alle diese Anforderungen aus meiner Sicht sinnvoll. Eine detaillierte Überwachung der Raumluft auf alle oben genannten Werte in allen Räumen in (fast) allen Gebäuden empfinde aber selbst ich etwas viel …“

Die Antwort der Redaktion: „Lieber Herr Prof. Krödel, haben Sie vielen Dank für Ihren Kommentar. Die aufgeworfenen Fragen sind sehr interessant. Die Redaktion von cci Branchenticker wird sich in den nächsten Tagen intensiv mit dem Referentenentwurf zum GModG beschäftigen und anschließend darüber berichten. Aber vielleicht möchte vorab schon einer unserer Leser auf Ihre Fragen antworten.“

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10. April 2026

EPD-Umweltproduktdeklarationen und Radon in Innenräumen

Mit der neuen EU-Bauproduktenverordnung sind Umweltproduktdeklarationen (Environmental Product Declarations, EPDs) quasi zum Pflichtinstrument für Hersteller von TGA-Produkten geworden. Was nach einer simplen Klassifizierung in „gute“ und „schlechte“ Produkte klingt, erfordert eine fachliche Einordnung. Warum eine direkte Vergleichbarkeit von Produkten anhand von EPDs derzeit noch problematisch ist, welche internationalen Harmonisierungsbemühungen es gibt und welche speziellen Hürden insbesondere auf TGA-Produkte innerhalb der Gebäudeökobilanzierung warten, wird ausführlich in dem Fachbeitrag „EPD-Umweltproduktdeklarationen: Transparenz zwischen Normierung und Praxis“ (siehe cci319484) vom 19. März erläutert.

Hans Werner Roth schreibt dazu: „EPDs von TGA-Produkten sind für die LCA (Anmerk. d. Red.: LCA = Life Cycle Assessment, Ökobilanz) vor allem nützlich, um die Grauen Emissionen (Embodied Carbon) des Materialeinsatzes für Herstellung und Instandhaltung berechnen zu können. Für die Bestimmung der betrieblichen THG-Emissionen müssen die Bedarfe von Heizung, Lüftung u. Kühlung vorliegen, die von Gebäudetyp, Baualter und Nutzung abhängig sind. Eine LCA ist in die Zukunft gerichtet, um die Emissionen innerhalb des Lebenszyklusses abschätzen zu können. Die DGNB empfiehlt, Szenarien zugrunde zu legen, die eine Dekarbonisierung der Endenergieträger bis zum Beispiel 2050 abbilden. Ohne Einsatz fossiler Endenergie werden die Betriebsemissionen abnehmen und häufig die Größenordnung der Grauen Emissionen erreichen. LCAs für Neubau und Sanierung sind Unikate und nur für komplette TGA-Systeme aussagekräftig. Die Kombination von Emissionen und Kosten im Lebenszyklus eines Gebäudes (LCA + LCC) ist ein mächtiges Werkzeug für Systementscheidungen und Absicherung der Werterhaltung einer Immobilie.“

Radon ist in Innenräumen von Gebäuden ein Risiko. Das radioaktive chemische Element ist tückisch, weil es unsichtbar und geruchslos ist. Medizinisch gesehen ist eine dauerhafte Radonexposition die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. In ihrem „Gastkommentar: Radon in Innenräumen ist unterschätzt, aber beherrschbar“ (siehe cci321351) vom 1. April geht Dr. Nicole Raiss auf Radon als Parameter der Raumluftqualität ein.

Daraufhin hat sich Reinhard Siegismund zu Wort gemeldet und gefragt: „Gibt es Empfehlungen für Messgeräte? Im Internet wird viel angeboten. Wir messen die Lufterneuerung und den Gehalt an CO, CO2 und VOC. Gegen Radon haben wir in einem gefährdeten Gebiet vor 40 Jahren unter einer dichten und abgedichteten Bodenplatte einen Luftraum geschaffen, der durchlüftet wurde. Gemessen haben wir Radon nicht.“

Die Antwort von Dr. Raiss: „Guten Tag Herr Siegismund, vielen Dank für Ihren Kommentar. Interessant, dass Sie schon vor 40 Jahren an baulichen Lösungen beteiligt waren. In Vorsorgegebieten mit hohen zu erwartenden Radon-Innenraumkonzentrationen müssen Messungen (zum Beispiel Arbeitsplätze) von anerkannten Messstellen durchgeführt werden. Die Geräte werden dann direkt zur Verfügung gestellt. Dies wird auch nötig, wenn bauliche Lösungen/Vorkehrungen getroffen wurden. Zur kurzfristigen Überprüfung außerhalb des Bereiches der Pflichtüberprüfungen nutze ich ein Messgerät von Aranet (Werbelink). Die Geräte haben die Möglichkeit der Aufzeichnung. So kann man ein Gerät auch stehen lassen und später auswerten und gegebenenfalls auch Schwankungen erfassen. Wichtig ist ein Gerät, das direkt Radonstrahlung misst, da zum Beispiel mit Geiger-Zählern die Radioaktivität nur bedingt erfassen kann.“

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20. März 2026

Meinung(en) zum GMG und eine Formulierung

Dass der § 71a zur Gebäudeautomation im Eckpunktepapier des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) gestrichen wurde, ist nach Ansicht von Florian Fischer kein Kavaliersdelikt, sondern ein strategischer Fehler. In seinem Meinungsbeitrag „GMG und Gebäudeautomation – Warum die Politik jetzt die Weichen falsch stellt“ (siehe cci320727) vom 18. März appelliert er an die Politik, mit dem GMG ein Signal zu setzen und die Gebäudeautomation als zentralen Baustein der Energiewende zu stärken. Daraufhin haben sich mehrere Leser zu Wort gemeldet.

So schreibt Ulli Precht: „Vielleicht sagt sich die Politik: Das regelt der Markt. Die explodierenden Energiekosten sorgen schon dafür, das der Investor/Kunde hier etwas dagegen tun will. Vielleicht ist es ja eine Bürokratieabbau-Strategie? Ergo, da sind wohl ,Nicht-Fachleute‘ am Werk. Das GEG §71a hat es deutlich vereinfacht, in den Projekten herzuleiten, warum Gebäudeautomation sein muss. Man kann es auch anders herleiten, recht aufwendig und mit Umwegen über andere Normen/Vorgaben – so mussten wir das vorher ja auch machen. Wir als Gebäudeautomatisierer sind noch unsichtbarer als andere TGA, die hinter einer Gipskartonplatte vom Architekten versteckt wird. Sehr komplex, keiner versteht es und man kann es meist nicht mit ,Siri‘ steuern (vor allem ,nicht private Objekte‘). Und sie stehen in aller Regel mit als erstes auf der Streichliste der Kosteneinsparung – das Gebäude könnte man ja auch ohne nutzen. Aber wie will ich ein Gebäude energieeffizient betreiben, wenn ich nicht weiß, was los ist in meinem Gebäude, wenn man zum Beispiel nicht erkennt, das in einem ungenutzten Raum, die Heizung voll auf ist, oder gar bei geöffneten Fenster geheizt wird. Es wäre Schade um die Chancen.“

Dazu merkt Fischer an: „Ein Motor ohne Motormanagement ergibt ja auch keinen Sinn!“

Auch Prof. Christian Fieberg hat den Meinungsbeitrag kommentiert: „Um im Bild zu bleiben: Die Politik stellt keine Weichen. Das würde ja bedeuten es gibt passende Schienen (also eine Wahl für den ,Zug nach Nirgendwo‘). Stattdessen sehe ich hinter der Weiche einen Prellbock, auf den wir zufahren. Dieser Prellbock ist die EU-Kommission und die EPBD, die Deutschland zur Kasse bitten, wenn wir unsere CO2-Ziele verfehlen werden. Dass das im Gebäudesektor der Fall sein wird, daran zweifel ich nicht mehr. Kollateralschäden entstehen bei den Unternehmen, den Auftraggebern und nicht zuletzt in der Gesellschaft durch fehlgeleitetes Engagement im Klimaschutz.“

Fischer nimmt das auf und merkt an: „Prellbock ist ein schönes Bild!“

Der neuste Kommentar kommt von Marcel Blumenthal: „Schaut man in den Entwurf und sucht in dem PDF nach Gebäudeautomation (GA) findet man dieses Wort tatsächlich, auch im Bereich Wohngebäude. Nun fällt auf, das man als Basis des Referenzgebäudes auf Automationsgrad C gegangen ist und dann auch noch auf einen Stand der DIN V 18599-11 von 2018. Äußerst hinderlich dabei ist, das diese DIN als Basis für die Bestimmung vom gesetzlich geforderten Automatisierungsgrad von Gebäuden im Oktober 2025 durch die DIN/TS 18599-11 ersetzt wurde. Das führt dazu, das der gesetzliche Nachweis mit einer alten Norm geführt wird und die neue Norm, die nun auch die 5-%-Grenze für energetisch nebensächlichen Anlagenbestandteile besser darstellen kann, zur Beschäftigungstherapie für Ingenieure degradiert wird.
Weiter heißt es zum Beispiel im § 25: ,Eine Gebäudeautomation der Klassen A oder B nach DIN V 18599-11: 2018-09 kann zugrunde gelegt werden, wenn das zu errichtende Gebäude mit einem System einer dieser Klassen ausgestattet ist.‘ Das dumme dabei ist, das diese Norm nie dafür gedacht war, einen Gesamtautomationsgrad A oder B zu berechnen. Stattdessen betrachtet sie Einzelsysteme und ordnet ihnen jeweils einen Automationsgrad zu, aber nie über alles. Schade, dass man nun wieder die alte ungeeignete Norm referenziert. Dabei hätte man doch mit der DIN EN ISO 52120 ein Werkzeug gehabt. Auch kann nur über diese verbale Krücke im § 25 eine Verbindung zu Heizungsanlagen hergestellt werden. Ansonsten scheint Energieeffizienz bei Wärmeerzeugung, Verteilung und Übergabe keine Bedeutung zu haben. Wenn man bedenkt, wer hier die Feder führt, erscheint das aber auch nicht weiter erstaunlich.
Das nächste Suchergebnis findet sich im § 74 Betreiberpflicht. Hier wird die GA zum Lockmittel degradiert, auf die energetischen Inspektionen verzichten zu dürfen. Allerdings hat man hier nun die Grenze von 290 kW auf 12 kW abgesenkt. Entweder ich habe hier gründlich was missverstanden oder das ist ein erheblicher Eingriff in den Bestand weit unterhalb der ursprünglichen ,Schutzgrenze‘ von 290 kW – und ein riesiger Investitionsstau. Auf der anderen Seite könnte man vermuten, dass man darauf abstellt, das ENEV, GEG und nun GMG zu jeder Zeit zahnlose Tiger waren und sind, weil die Strafen bedeutungslos im Vergleich zu den Investitionskosten sind und die Umsetzungskontrolle irgendwo in den unteren Bauaufsichten versandet. Im Absatz 4 aus dem § 74 wird das sogar auf Wohngebäude ausgerollt, aber im Zusammenhang mit RLT oder Klimaanlagen.
Dann gibt es in der Begründung eine Aussage zu §15, 25: Hier heißt es, dass das GA verwendet werden könne (muss aber nicht) , auch bei Wohngebäuden. Man spricht nun von ambitionierten Systemen. Das erscheint recht spannend, wenn man bedenkt´, wie lange die GA schon existiert, auch in der EPBD. Auch hier wieder der falsche Normenverweis! Erschreckend ist die Begründung zu § 74 (3): ,Die weitergehenden Regelungen der novellierten EU-Gebäuderichtlinie, etwa zur verpflichtenden Ausstattung von großen Nichtwohngebäuden mit Systemen für die Gebäudeautomation und Gebäuderegelung können noch nicht umgesetzt werden. Zunächst muss untersucht werden, wie die Vorgaben wirtschaftlich und technisch machbar umgesetzt werden können. Die Vorgaben müssen erst nach 2020 umgesetzt werden.‘ GA kann noch nicht umgesetzt werden? Aber das tun wir doch schon! Und warum tut man hier so, als wenn das überraschend aus Brüssel reingeflattert kam? Seit 2011 steht die GA in der EPBD (man korrigiere mich gerne, ich hab jetzt mal geschätzt). Das das ab 2020 umgesetzt werden muss erscheint sehr belustigend. Ich denke, hier ist 20230 gemeint. Also typisch Politiker, nach meiner Legislatur ist alles möglich, bis dahin bediene ich meine Spender.
Wenn man bedenkt, wie viele Firmen und Fachleute in diesem Bereich arbeiten, wie viel Potenzial im Bereich Energieeffizienzsteigerung in der GA liegt, also ein aktiver Beitrag zur Emissions- und Kostensenkung im Gebäudesektor. Und dann sieht,  was die Fossil-Lobbyistin Frau Reiche daraus macht, dann ist das aus meiner Sicht ein Frontalangriff auf den Standort Deutschland. Viel lieber wird die Abhängigkeit von Fossilimporten in Höhe von 75 Mrd. €/a ? zementiert und der Endkunde an die Bio-Treppe, die eigentlich Kostentreppe heißen müsste, gefesselt. Politisch motivierte Grabenkämpfe entlang der ,Idiologielinie‘ zerstören Klimaschutz und den Industriestandort Deutschland. Im Zusammenhang mit diesem Urteil zum Klimaschutz des BGH erinnert mich der GMG-Entwurf an das Vorgehen im Zusammenhang der PKW-Maut.“

Die Swegon Group hat Eva Karlsson Anfang März zur Geschäftsführerin ernannt. Sabine Andresen hatte der Meldung vom 11. März die Überschrift „Swegon Group nun unter weiblicher Führung“ (siehe cci319770) gegeben.

Daraufhin schrieb Leser Peter Rietschel: „Das ist ja schön, aber warum muss in der Titelzeile als erstes auf das Geschlecht der neuen CEO hingewiesen werden? Warum muss das noch immer ganz oben als Besonderheit herausgestellt werden? Könnte das nicht bitte einfach als ganz normal hingenommen werden? Das Geschlecht sollte in diesem Zusammenhang etwa genauso wichtig sein, wie die Frage, ob der oder die neue CEO eine Brille trägt oder nicht! Bin gespannt auf die Reaktionen …“

Die Antwort von Andresen: „Lieber Herr Rietschel, das ist ein interessanter Gedanke. Sagen wir es so: Wäre Swegon jahrelang unter weiblicher Führung gewesen, hätte ich geschrieben: ,Swegon Group nun unter männlicher Führung‘. Aber da Sie das Thema ansprechen. Eine Selbstverständlichkeit ist es immer noch nicht, dass Frauen an der Spitze von Unternehmen stehen. Gerade in Deutschland. In Schweden schon. Das können Sie hier sehen. Herzliche Grüße aus der Redaktion von cci Branchenticker.“

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6. März 2026

China-Offensive und Rückschritt beim GMG

Chinas Regierung hat einen Wärmepumpen-Aktionsplan vorgelegt. Die industriepolitische Initiative setzt auf Technologieentwicklung und Fertigungsmodernisierung sowie auf Binnenkonjunktur und internationale Marktausweitung. Das hat bereits in andere Branchen zum Erfolg geführt. Die deutsche Wärmepumpenbranche sollte also gewarnt sein, schreibt Peter Reinhardt in seinem „Kommentar: Nächste China-Offensive – Einmal Wärmepumpe mit Alles“ (siehe cci319162) vom 4. März.

Dazu meint Stéphane Itasse: „Von der Politik dürfte die Wärmepumpenbranche leider weniger als nichts erwarten: Nicht nur, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz auf das setzt, was gestern modern war. Noch schwieriger wird die Situation dadurch, dass sich China wenig um marktwirtschaftliche Prinzipien kümmert, während Deutschland bis zur Pleite an korrekter Ordnungspolitik festhält – siehe Solarindustrie.“

Neben vielen weiteren Branchenverbänden hat sich auch der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, kritisch zum Eckpunktepapier geäußert, das die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien mit Blick auf das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgelegt haben. In der Meldung „VDKF warnt vor Rückschritt beim GMG“ (siehe cci319354) vom 5. März meint Christoph Brauneis, VDKF-Beauftragter für Politik und Medien: „Der 24. Februar könnte rückblickend als der Tag gewertet werden, an dem Deutschland seine Klimaschutzziele endgültig begraben und seine Abhängigkeit von Importen fossiler Brennstoffe zementiert hat.“

Prof. Christian Fieberg merkt hierzu an: „Hr. Brauneis legt den Finger in die vielen Wunden, die das GMG aufreißt. Neben der EPBD, die eigentlich ab Mai 2026 schon in nationales Recht überführt werden muss, werden sicherlich Klagen mit Bezug zum Klimaschutzgesetz das GMG beeinflussen. Auch der aktuell stattfindende Preisanstieg bei Öl und Gas wird zum Nachdenken anregen. Nicht nur ökologisch, sondern auch strategisch mit Blick auf größere Unabhängigkeit von fossilen Lieferketten.“

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20. Februar 2026

Rechenzentrumsveto und Greenpeace-Rechtsgutachten

Im Stadtparlament von Groß-Gerau südlich von Frankfurt ist kürzlich über die Ansiedlung eines Rechenzentrums entschieden worden. Das 2,5-Milliarden-Euro-Projekt des US-Unternehmens Vantage Data Centers wurde mit 18 zu 14 Stimmen abgelehnt. In seinem „Kommentar: Schwarz-Weiß ist zu einfach“ (siehe cci316821) vom 18. Februar lässt sich Thomas Reuter darüber aus, das Votum des Stadtparlaments und die Sorgen der Bevölkerung zu akzeptieren und ernst zu nehmen.

Bernhard Schöner von der Coaching-Agentur Schöner&Schöner in Wittlich schreibt hierzu: „Hallo Herr Reuter, interessantes Koffschüttel- und Kopfkratz-Thema, das nicht nur die LüKK betrifft. Ich bin schon auf die angekündigten Gedankensplitter von Herrn Fischer gespannt. Meine vorab in Form von ein paar schlauen Sprüchen:
– Es gibt kein Omelett, ohne dabei ein Ei zu zerschlagen. Oder was auch passt:
– Wasch mich, aber mach mich nicht nass dabei. Und jetzt mein Liebling:
– Lieber bekanntes Leid, als unbekanntes Glück.
All diese Phrasen sollen bekannte Einstellungen dokumentieren, die unseren Standort oft die (künftige) Attraktivität verhageln. Zudem ist die betreffende Gemeinde Groß-Gerau ja nicht gerade finanziell so aufgestellt, dass sie gar nicht mehr weiß wohin mit der ganzen Kohle. Soll zwar nicht bedeuten, dass man deshalb jedes Projekt durchwinkt, aber über klamme Kassen und attestierte Technologiefeindlichkeit darf sich dann der Hesse vor Ort eben auch nicht beklagen. Übrigens: Ähnliche (Nicht)Entscheidungsthematik finden wir in der von Wohnungsnot gebeutelten Stadt München ebenso, wo nach wie vor innerhalb gewisser Grenzen nicht höher als die Frauenkirche gebaut werden darf. Sie haben recht: es gibt nicht nur schwarz, oder weiß. Jedoch ist eine Entscheidung FÜR etwas, auch immer eine Entscheidung GEGEN etwas (noch so ein Spruch von mir…). Mit dieser Konsequenz heißt es klarkommen. Ich persönlich hätte es jedenfalls begrüßt, wenn sich in Groß-Gerau was in Sachen Rechenzentrum getan hätte. So wie in meiner Gemeinde Wittlich sich was tut: bei uns soll das größte Batteriespeicherwerk Deutschlands entstehen. Wird sicher auch keinen Schönheitspreis bekommen, aber wohin uns Schönheit, Kompromisse, es jeden brütenden Vogel recht machen, geführt hat, muss an dieser Stelle auch nicht weiter ausgeführt werden.“

Eine Abschwächung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wäre ein klimapolitischer Rückschritt und nicht verfassungskonform. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten im Auftrag von Greenpeace und dem Verein GasWende. Aus der Meldung „Rechtsgutachten: GEG-Abschwächung wäre verfassungswidrig“ (siehe cci316755) vom 17. Februar geht hervor, dass die aktuell diskutierten Änderungen am GEG gegen das im Grundgesetz verankerte Klimaschutzgebot verstoßen und den Verbraucherschutz massiv schwächen würden.

Dazu meint Mirko Pfrötzschner von der RL Raumlufttechnik GmbH in Bad Honnef: „Ich halte Klimaschutz für unverzichtbar. Gerade deshalb widerspreche ich der Greenpeace-Lesart zur GEG-Novelle. Wer jede Anpassung bestehender Regeln als verfassungswidrigen Rückschritt brandmarkt, ersetzt Argumente durch moralischen Absolutismus. Art. 20a GG verpflichtet zu Klimaschutz, nicht zur Unveränderlichkeit einzelner Instrumente. Der Wärmesektor ist komplex, Investitionshürden sind real. Technologieoffenheit pauschal als fossile Lobbyarbeit zu diffamieren, gefährdet Akzeptanz und Umsetzung. Auch die European Building Performance Directive lässt nationale Spielräume. Klimapolitik wird nicht wirksamer, weil man sie moralisch unangreifbar erklärt – sondern weil sie realistisch funktioniert.“

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6. Februar 2026

Eine UK-Studie, ChemKlimaschutzV, Explosionsgefahr und DIN ISO 7730

Das britische Onlineportal Cooling Post hat über eine neue Wärmepumpenuntersuchung in Großbritannien berichtet. Demnach habe eine Umfrage des Ökostromunternehmens Ecotricity ergeben, dass 85 % der Besitzer von Wärmepumpen keine Heizkostenersparnis nach dem Heizungstausch festgestellt haben. In ihrem „Kommentar: Immer genau hinschauen“ (siehe cci315460) vom 4. Februar ist Sabine Andresen der Sache nachgegangen und hat auch im Markt nachgefragt.

Arne Bast schreibt hierzu: „Verzeihen Sie mir bitte, dass ich die englische Studie jetzt nicht komplett überprüft habe. Um diese Aussage zu bewerten, braucht es nur wenige Zahlen: Was kostet die kWh Gas in England ? Wie hoch ist die JAZ einer Wärmepumpe in England und was kostet dort die kWh Wärmepumpenstrom? Ohne den Inhalt komplett zu kennen, wage ich folgende Hypothesen: Wärmepumpen in England kosten bekanntlich viel weniger als in Deutschland, vermutlich spart man sich so kostenintensive Goodies wie eine vernünftige Heizlastberechnung, Pufferspeicher und hydraulische Optimierung. Ich vermute mal die COPs und JAZs fallen dementsprechend ernüchternd aus mit dem entsprechenden Einfluss auf die Energiekosten. Ein Plug-and-Play-Tausch geht unserer Erfahrung nach nur bei modernen Häusern gut. Natürlich geht das auch bei Altbauten, dann aber nur, wenn man sorgfältig umrüstet und wichtige Komponenten nicht vergisst.“

Auch Kurt Müller hat sich gemeldet: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Artikel zu den Wärmepumpen in GB gelesen. Nach wie vor stelle ich (vor allem auf LinkedIn) fest, dass es eine ungesunde Mischung aus Halbwahrheiten, Gerüchten und Falschinformationen gibt, die teilweise auch von Fachfirmen zum Thema WP veröffentlicht werden. Ich weiß nicht, wie Ihr Eindruck ist? Meiner ist der, dass diese Aussagen nicht nur von Partikularinteressen geleitet werden, sondern schlicht und ergreifend auf dem Unwissen vieler SHK-ler beruhen. Oftmals werden WP zu groß dimensioniert (Stichwort „Angstzuschlag“) oder der spezifische Wärmebedarf pro qm nicht richtig berechnet.“

Die novellierte F-Gase-Verordnung schreibt Auffrischungsschulungen bis 2029 vor. Dies gilt für Inhaber einer Sachkundebescheinigung nach alter F-Gase-Verordnung. In der Meldung „BFS: Neue ChemKlimaschutzV ermöglicht Online-Auffrischungsschulung“ (siehe cci315466) vom 4. Februar wird darauf hingewiesen, dass laut der am 30. Januar im Bundesrat beschlossenen Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV), künftig auch Online-Seminare ohne praktische Prüfung möglich sind.
Da die Meldung in cci Branchenticker zunächst die Überschrift „BFS: Neue ChemKlimaschutzV verpflichtet zur Auffrischung bis 2029“ trug und es im Vorspann hieß „Voraussichtlich ab April gelten verschärfte Regeln für Kältetechniker: Die novellierte Chemikalien-Klimaschutzverordnung schreibt Auffrischungsschulungen bis 2029 vor“ (Anm. d. Red.: Beides wurde bereits korrigiert), hat Christoph Brauneis darauf hingewiesen: „Die Verpflichtung zur Teilnahme an Auffrischungsschulungen wird bereits in der novellierten EU-F-Gase-Verordnung beziehungsweise in der Durchführungsverordnung ,Zertifizierung‘ beschrieben – es handelt sich nicht um eine Verschärfung, die erst ab April (wenn die ChemKlimaschutzV voraussichtlich in Kraft treten wird) gilt. Die ChemKlimaschutzV beschreibt nur, WIE diese Auffrischungskurse durchgeführt werden können. Und gegenüber dem EU-Recht haben wir in Deutschland eine Erleichterung, weil der praktische Teil des Auffrischungskurses durch eine Selbsterklärung ersetzt werden kann, in der entsprechende Kenntnisse dokumentiert werden müssen.“

Die Tageszeitung „Die Welt“ hat nach dem Stromausfall in Berlin angemerkt, dass ein mehrtägiger Stromausfall bei Monoblock-Wärmepumpen einen Totalschaden verursachen und dass im Extremfall sogar Explosionsgefahr drohe. cci Branchenticker hat dies im Techniktag „Explosionsgefahr bei Wärmepumpen? Wie gefährlich ist ein Blackout wirklich?“ (siehe cci313693) vom 15. Januar aufgegriffen.

Michael Kaß und Olaf Mayer hatten hierzu bereits ihre Meinung geäußert (Sie finden die Kommentar direkt unter der Meldung). Die neuste Leserstimme kommt von Hans Christian Sieber, der schreibt: „Über dieses Thema hatte ich bei der Installation meiner LW-WP auch nachgedacht und mein eigenes Versorgungsschema angepasst.
– Für die Ausfall der Regelung der WP habe ich einen Schaltschrank von meinem Kollegen bauen lassen mit Handschaltern für die Handbetriebebene.
– Auf die Versorgungssicherheit vom Strom vertrauen ich nicht vollständig und habe im Garagennebenraum ein Notstromaggregat mit 7,5 kVA, das manuell mein Hausnetz versorgt mittels Handumschalter an der HV.
– Dazu habe ich es mir nicht nehmen lassen im Haus noch eine Gastherme vorgerüstet für Wasserstoff installieren zu lassen.
– Im Wohnzimmer steht für alle Fälle noch ein Festbrennstoffofen.
Für den längeren Stromausfall kann ich dann die Frostheizung der LW-WP zumindest kurzzeitig in Betrieb nehmen.“

Im Dezember 2025 ist 18 Jahre nach Veröffentlichung des Weißdrucks der DIN EN ISO 7730 „Ergonomie der thermischen Umgebung“ eine Neufassung der Norm erschienen. Im Beitrag „Neufassung der DIN EN ISO 7730 zu Grundlagen der thermischen Behaglichkeit“ (siehe cci315039) vom 27. Januar verweist Dr.-Ing. Manfred Stahl auf eine von der Redaktion erstellte ausführliche Zusammenfassung der Norm.

Hierzu hatten sich bereits Joerg Gollub und Boris Mahler zu Wort gemeldet (ihre Kommentare stehen unter der Meldung). Nun gibt es eine weitere Leserstimme von Arwid Theuer-Kock. Er schreibt: „Wenn die umfassenden Messungen, Szenarien und Befragungen der Studie von Ole Fanger nicht wiederholt wurden und gegebenenfalls sogar erweitert, kann eigentlich in der Norm nichts Neues stehen.“

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30. Januar 2026

Ein Auslegungsverfahren und die DIN EN ISO 7730

Mit der Methode der Building Design Days (BDD) soll es gelingen, die thermische Leistung eines Bodensystems nicht überdimensioniert auszulegen. Bei dem Auslegungsverfahren werden Spitzenwerte durch realistische Tagesgänge ersetzt. Was das bewirkt, zeigt der Beitrag „Realistische Tagesgänge zur Auslegung und Bewertung von Heizung/Kühlung“ (siehe cci315181) vom 29. Januar.

Dazu schreibt Reinhard Siegismund: „Als Sachverständiger habe ich es immer wieder mit zu schwach ausgelegten Heiz- und Kühlflächen zu tun. Beim Kühlen wird oft nur mit einer maximalen Außenluft von 32 °C/40 % r.F. gerechnet, bei wichtigen Anlagen ist das immer wieder zu wenig. Und auch im Winter werden inzwischen seltener die minimalen Außenlufttemperaturen manchmal erreicht. Überdimensionierte Heiz- und Kühlflächen können mit einer niedrigeren Heiz- und höheren Kühltemperatur betrieben werden. Auch ist es so, dass alle von Herstellern angegeben Leistungen nur ganz selten einmal in der Praxis höher sind als die technischen Daten angeben. Zur Zeit habe ich mehrere Wohngebäude zu beurteilen, die nur unzureichend beheizbar sind. Das alles ist zu bedenken. Natürlich sollte man nicht einfach alles überdimensionieren und so die Kosten erhöhen, aber sparsame Auslegungen müssen genau bedacht werden. Bei ganz wichtigen Räumen, bei denen der Schaden durch Nichteinhaltung der Temperaturen sehr hoch sein kann, rechnen wir im Sommer mit maximal 40 °C!“

18 Jahre nach Veröffentlichung des Weißdrucks der DIN EN ISO 7730 „Ergonomie der thermischen Umgebung“ ist im Dezember 2025 eine Neufassung der Norm erschienen. Dr.-Ing. Manfred Stahl verweist im Beitrag „Neufassung der DIN EN ISO 7730 zu Grundlagen der thermischen Behaglichkeit“ (siehe cci315039) vom 27. Januar auf eine von der Redaktion erstellte ausführliche Zusammenfassung der Norm.

Für Joerg Gollub ist das nichts weiter als „Bürokratieschwachsinn. Wir brauchen weniger, nicht noch mehr.“

Boris Mahler merkt an: „Vielen Dank für die Kurzfassung – aus meiner Erinnerung sehe ich hier allerdings keine/kaum Veränderungen zur alten ISO 7730. Es wäre schön, wenn Sie die Änderungen oder Neuerung auch benennen in einem Artikel.“

Hierauf antwortet Dr.-Ing. Manfred Stahl: „Lieber Herr Mahler, vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihre Anregung, Änderungen zwischen der bisherigen und der Neufassung der DIN EN ISO 7730 konkreter darzustellen. In meinen Zusammenfassungen technischer Regeln für cci Wissensportal versuche ich das stets so gut wie möglich. Im Fall der DIN EN ISO 7730 war dies allerdings nicht möglich, weil mir die bisherige Norm aus dem Jahr 2007 nicht vorliegt. Über die Änderungen berichtet DIN Media auf ihrer Website wie folgt: ,Gegenüber DIN EN ISO 7730:2006-05 und DIN EN ISO 7730 Berichtigung 1:2007-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Teile der Norm (Langzeitbewertungen, Anpassung und Diversität) wurden verschoben; b) die Fehler im Berechnungsprogramm wurden berichtigt; c) die Tabellen zur Bestimmung des vorausgesagten mittleren Votums wurden gelöscht, da heute in den meisten Fällen das Berechnungsprogramm verwendet wird; d) das Dokument wurde redaktionell überarbeitet.‘ Ansonsten stimme ich Ihnen zu, dass es zwischen der bisherigen und der neuen DIN EN ISO 7730 kaum wesentliche Änderungen geben dürfte.“

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23. Januar 2026

Explosionsgefahr bei Wärmepumpen und PFAS

Die Tageszeitung „Die Welt“ hat über den Stromausfall in Berlin berichtet und festgestellt, dass ein mehrtägiger Stromausfall bei Monoblock-Wärmepumpen einen Totalschaden verursachen könne. Bei einigen Geräten mit Propan (R290) als Kältemittel drohe im Extremfall sogar Explosionsgefahr, da solche Anlagen für einen mehrtägigen Stromausfall nicht ausgelegt seien. Vor allem bei längeren Frostphasen gäbe es ein Problem. cci Branchenticker hat diese Thematik im Techniktag „Explosionsgefahr bei Wärmepumpen? Wie gefährlich ist ein Blackout wirklich?“ (siehe cci313693) vom 15. Januar aufgegriffen und zur fachkompetenten Einordnung unter anderem bei Verbänden und Herstellern nachgefragt.

Dazu schreibt Michael Kaß: „Grundsätzlich haben alle Monoblock-WP bei Stromausfall oder einer ernsthaften Störung der WP in Verbindung mit Dauerfrost ein erhöhtes Schadensrisiko. Ich denke hierbei nicht an das beschriebene Explosionsszenario, sondern ausschließlich an Frostschäden der wasserführenden Bauteile unabhängig vom verwendeten Kältemittel. Diese Risiko wird meines Erachtens beim Bau von Monoblock-WP-Anlagen insbesondere im Bereich Wohngebäude unterschätzt. Der langfristige Stromausfall wie in Berlin ist ein Risikofaktor. Aber auch eine einfache Störung wie der Ausfall der Primär-Umwälzpumpe der WP kann bei Dauerfrost und gleichzeitiger Abwesenheit der Nutzer( zum Beispiel ein kurzer Winterurlaub) oder bei zu spät eintreffenden Servicetechnikern innerhalb weniger Stunden zum Frostschaden führen.
Eine Systemtrennung und ein Betrieb des Primärkreises mit Frostschutzmitteln (zum Beispiel 30 % Glykol oder ähnliches) der im Frostbereich befindlichen Bauteile kostet sicher einige Prozentpunkte bei der Jahresarbeitszahl und eine etwas höhere Investition beim Bau der Anlage. Das ist meines Erachtens jedoch der sinnvolle Weg, um sehr teure Totalschäden durch Frost zu vermeiden.“

Olaf Mayer meint: „Der Winter zeigt uns Vor- Nachteile einer Wärmepumpe. Ich kann mich nur meinem Vorredner anschließen. Ausnahme sind warme Länder, wo mit so einem Temperaturabfall bei Stromausfall nicht zu rechnen ist. Ansonsten bleibt nur das Frostschutzmittel, wie auch schon mein Vorredner beschrieben hatte.“

Eine EU-Analyse empfiehlt, F-Gase vom geplanten PFAS-Verbot auszunehmen. Eine pragmatische Entscheidung, findet Torsten Wiegand, zumal die F-Gase-Verordnung den Ausstieg aus synthetischen Kältemitteln mit PFAS-Komponenten ohnehin vorantreibt. In seinem „Kommentar: PFAS und F-Gase – Doppelregulierung vermeiden“ (siehe cci314647) vom 21. Januar wünscht er sich klare Prioritätensetzung: Natürliche Kältemittel, konsequente Rückgewinnung und belastbare Daten.

In diesem Zusammenhang weist Joerg Gollub darauf hin: „Es findet sich mittlerweile PFAS im Regen.“

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9. Januar 2026

Immer wieder der Gebäudetyp E

Der „Gebäudetyp E“ soll das Bauen vereinfachen und Kosten senken. Allerdings haben mehrere Aspekte im Eckpunktepapier des Bundesbauministeriums zum Gebäudetyp E in der TGA-Branche und der LüKK für Diskussionen und Widerstand gesorgt. Auch Dr.-Ing. Manfred Stahl hat sich das 13-seitige Dokument zum Gebäudetyp E genauer angeschaut und sich über darin empfohlene Maßnahmen gewundert und auch geärgert. Warum, erklärt er in seinem „Kommentar: Neuer Gebäudetyp E – So geht die Gesundheit den Bach runter“ (siehe cci313000) vom 17. Dezember 2025.

Joerg Gollub, Mirko Pfrötzschner, Claus Händel, Christian Fieberg und eine anonyme Leserstimme hatten sich hierzu bereits geäußert (ihre Kommentare sind unter dem Beitrag zu finden) – zum Teil sehr kritisch, zum Teil auch beipflichtend. Nun sind weitere Leserstimmen hinzugekommen. Und auch der Verfasser des Kommentars hat sich noch einmal zu Wort gemeldet.

Günter Bredenbeck ist wenig begeistert vom Entwurf zum Gebäudetyp E: „Hallo Herr Stahl, ich bin genau so entsetzt wie Sie. Wozu gab es eigentlich die Untersuchungen zur Energieverschwendung durch Fensterlüftung und dem Nachweis, dass Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung wirtschaftlicher sind? Das ist der gleiche Unsinn wie Neubauschulen mit Fensterlüftung, was aber von offiziellen Stellen (z. B. Bürgermeister von Treptow) gepriesen und belobigt wird. Über Fenstergrößen kann man sich einigen – aber Fensterlüftung ist weder zur Energieeinsparung noch für ein gesundes Raumklima geeignet. Der Entwurf ist so komplett abzulehnen!“

VfW-Geschäftsführer Ralf Lottes meint: „Vielen Dank, Herr Dr. Stahl, für Ihr Veto bezüglich der Behandlung der mechanischen Wohnungslüftung im Eckpunktepapier zum Gebäudetyp E. Da schaut man EINMAL nicht in den cci-Branchenticker und verpaast gleich so einen wichtigen Artikel! 😉 Was Sie dazu schreiben, unterstütze ich ebenso wie die Kommentare von Claus Händel und Herrn Dr. Bredenbeck. Der Bundesverband für Wohnungslüftung (VfW) befürwortet zwar grundsätzlich die Idee des Gebäudetyps E als Möglichkeit, den Wohnungsbau anzukurbeln. Allerdings sehen wir mögliche Abschwächungen bei den Energieeffizienz-Anforderungen kritisch und möchten auch sehr davor warnen, an Lüftungsanlagen zu sparen. So kann man am Ende mit Feuchte und Schimmel bestraft werden. Um es klar zu sagen: Der Verweis auf bloße Fensterlüftung in der Pressemitteilung und den Anlagen zu den Eckpunkten vom BMJV und BMWSB werden der heutigen effizienten und dichten Bauweise nicht gerecht. Falls diese Konzepte zur Umsetzung kommen, bedeutet dies Gefahren für die Gesundheit von Bewohnenden und Bausubstanz durch Feuchte und Schimmel! Kosten, die man beim Bauen spart, wird man in vielen Fällen um ein Vielfaches multipliziert später in der Schimmelsanierung haben.
Gemeinsam mit Kollegen aus anderen Verbänden werden wir uns per Brief entsprechend an die beiden Ministerien wenden.
Aus energetischer Perspektive scheinen uns ferner Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung besonders gefährdet, Opfer von Sparmaßnahmen gem. Gebäudetyp E zu werden, wenn man sie als bloße Komfortstandards ansieht. Ihr Einsparpotenzial bei Energie und THG ist aber enorm. Sie nun als Schnick-Schnack abzustempeln, wird ihrer Bedeutung als Schlüsseltechnologie der Wärmewende in keinster Weise gerecht – vor allem nicht im Lichte der Dringlichkeit der Emissionsreduktion im Gebäudesektor und der jährlichen Zielverfehlung beim Klimaschutzziel unseres Sektors. Daher gehört die Lüftung mit Wärmerückgewinnung ferner ins Klimaschutzprogramm der Bundesregierung!“

Der Verfasser des Kommentars, Dr.-Ing. Manfred Stahl, schreibt: „Zunächst einmal vielen Dank allen Lesern, die mit ihren Zuschriften meinen Beitrag zum Gebäudetyp E kommentiert und mit ihren Einschätzungen und Erwartungen auch kritisch beleuchtet und ergänzt haben. Ich möchte nun weder auf die kritischen noch auf die zustimmenden Punkte in den Leserbriefen eingehen, und mit mehreren Leserbriefschreibern habe ich zwischenzeitlich auch telefoniert und diskutiert. Einigkeit herrschte dabei insbesondere zu folgenden Punkten:
– Beim Gebäudetyp E wird es jedem Häuslebauer freigestellt, für welche Bauausführungen er sich letztlich entscheidet. Dazu werden beim Gebäudetyp E bestehende Vorschriften so gelockert, dass sich daraus Möglichkeiten für eine günstigere Bauausführung ergeben – die dann allerdings für Jahrzehnte den Komfort einschränken könnten. Wie stark die Baukosten bei Anwenden des Typ E tatsächlich sinken, ist projektspezifisch und individuell – daher ist eine Vorhersage kaum möglich, ob das nun 10, 20 oder mehr Prozent der ,ursprünglich veranschlagten‘ Baukosten sein könnten. Aber ich bin auf erste Ergebnisse sehr gespannt.
– Unbestritten ist, dass der Betrieb einer mechanischen Wohnungslüftung im Vergleich zur Fensterlüftung mehrere Vorteile hat: Die Raumluft hat dadurch eine dauerhaft gute Qualität, mögliche Feuchteschäden werden verringert/vermieden, und die Wärmerückgewinnung hilft dabei, Heizenergie zu sparen. Insofern halte ich die Wohnungslüftung weiterhin für ein wichtiges System, auf das nicht verzichtet werden sollte.“
Stahl hat zudem noch zwei aktuelle Informationen zum Thema Wohnungsbau (Studie des Kiel Instituts für Weltwirtschaft, und die aktuellen Destatis-Zahlen zum Wohnungsbau in Deutschland) beigefügt, die direkt unter dem Beitrag zu finden sind.

Der Sachverständige Hans Christian Sieber schreibt: „Sehr geehrter Herr Stahl, mit Interesse habe ich wieder mal Ihren Artikel gelesen und bin im Grunde Ihrer Ansicht. Was mir dazu auch noch einfällt ist der Umstand, dass für die ,Einfache Bauweise‘ wohl auch die Rechtsstreite vermehrt auftreten. Die genannten Vereinfachungen durch die populistischen Politiker in Ihrem Artikel sind völliger Quatsch und sind ggf. Komfortausführungen, die im Regelwerken eher nicht aufgeführt sind. Die Absenkungen zum Beispiel der Innentemperaturen führen meiner Ansicht dazu, dass dann wohl mehr gestritten wird. Dadurch wird das Bauen nicht einfacher aber der Streit danach mehr. Ich bin gerade in einigen Beweisanträgen tätig in dem sich fachlose Anwälte um die Interpretationen von ,allgemein anerkannten Regeln der Technik‘ (a.a.R.d.T.) trefflich austauschen. So fragte mich ein Anwalt im Verfahren, ob das Fehlen der ,Grundlüftung‘ (Ich weiß nicht, was das in der Lüftung nach DIN 1946-6 bedeutet!) nicht eine a.a.R.d.T. ist, obwohl im Kaufvertrag besonders nur die Lüftung zum Feuchteschutz zugesagt und alles Andere ausgeschlossen wurde. Bei den aktuellen Bauarten mit dichten Umfassungsflächen führt der Verzicht der Lüftungsfunktion dazu, dass die Hersteller der Fenster wie bisher mehr zum Verzicht auf Teile der Rahmendichtungen oder den Einbau von Außenluftwanddurchlässen zurückgreifen, über diesen Unsinn würde ich gerne mehr streiten.“

Die neuste Leserstimme zum Gebäudetyp E kommt von Christian Bolsmann: „Sehr geehrter Herr Dr. Stahl, mit Ihrem Veto gegen den Verzicht auf eine mechanische Be- und Entlüftung im geplanten Gebäudetyp E sprechen Sie mir als Vorsitzender des Bundesverbandes für Wohnungslüftung aus der Seele. Es ist bemerkenswert, und zugleich besorgniserregend, wie tief sich die Politik inzwischen in konkrete Technologieentscheidungen einmischt.
Die Vergangenheit hat mehrfach gezeigt, welche Folgen eine starke politische Positionierung für oder gegen einzelne Technologien haben kann. Man denke nur an Photovoltaik oder jüngst an Wärmepumpen: Branchen werden erst politisch befeuert, später politisch ausgebremst und mitunter derart überfördert, dass es Produzenten aus dem Ausland anlockt – mit massiven negativen Konsequenzen für Unternehmen, Investitionen und Arbeitsplätze. Umso erstaunlicher ist es, dass nun ausgerechnet eine Technologie, die eine weitere Schlüsseltechnologie zur Erreichung der Klimaziele ist, empfohlen wird wegzulassen, die zudem bislang nicht einmal vorgeschrieben war.
Ich möchte an die Ursprünge der aktuellen Diskussion erinnern: Der Industrie wird häufig vorgeworfen, Normen zu ihrem eigenen wirtschaftlichen Vorteil mitzugestalten. Selbst wenn das in Einzelfällen zutreffen mag, gilt das sicher nicht für den DIN-Ausschuss der DIN 1946-6, die für Wohnungslüftung zuständig ist. Dieser ist der größte Ausschuss des DIN und ist extrem breit aufgestellt: Fensterindustrie, Verbraucherschützer, öffentliche Hand, Institute unterschiedlichster Fachrichtungen sowie Hersteller, die fachlichen Input geben, sind hier vertreten. Wenn es also um ausgewogene, evidenzbasierte Regeln geht, ist dieser Ausschuss geradezu ein Musterbeispiel.
Gleichzeitig sind die Anforderungen aus der EPBD-Novellierung vom Mai 2024 eindeutig: Gebäude müssen insgesamt energieeffizienter werden und gleichzeitig muss die „Indoor Environmental Quality“ verbessert werden. Ein zentraler Bestandteil davon ist die Innenraumluftqualität, die – wie Sie völlig richtig betonen – entscheidend für Gesundheit und Lebensqualität ist.
Die einzige Technologie, die die beiden Anforderungen Energieeffizienz und Luftqualität zuverlässig zusammenführt, ist die Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung. Und ausgerechnet diese wird nun an den Pranger gestellt.
Wenn wir unsere Wirtschaft stärken wollen, dürfen wir nicht riskieren, Arbeitsplätze zu gefährden, die in den letzten Jahren in einem innovativen, sinnvollen Marktsegment entstanden sind. Die Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung ist keine Luxusausstattung und kein ,Schnickschnack‘. Sie ist eine zentrale Technologie für gesundes, energieeffizientes und zukunftssicheres Bauen, also eine Schlüsseltechnologie zur Erreichung der EPBD- und Klimaziele.“

Viele Leser von cci Branchenticker und cci Zeitung berichten der Redaktion, dass sie von der Flut neuer oder überarbeiteter Normen gefrustet, genervt und überfordert sind. Mit der „Branchenticker-Umfrage zum Jahresende: Gute Normen, schlechte Normen?“ (siehe cci312946) vom 19. Dezember 2025 haben wir uns den Technischen Regeln in der Lüftungs-, Kälte-, Klima- und MSR-Technik gewidmet und unsere Leser gefragt: Wie beurteilen Sie die Bedeutung technischer Regeln für Ihre Arbeit?

Reinhard Siegismund schreibt hierzu: „Zum Thema Normen habe ich mich schon mehrmals gemeldet und wiederhole: Wenn man etwas zu dimensionieren hat sind diese Regeln sehr hilfreich für den Planer und später sind sie ein Hilfe, wenn die geplanten Werte kritisch auf ihre Richtigkeit zu beurteilen sind. Bei vielen Regeln sollte beachtet werden, dass vorgegeben Werte oft nur den mindestens zu erreichenden Wert oder den maximal zulässigen Wert vorgeben, und nicht den Wert, nach dem man planen soll. Da in der Praxis bei der Montage oft irgendeine Kleinigkeit unzureichender ist, als angenommen, sind dann oft vorgegebene Mindest- oder Maximalwerte zum schlechteren hin unzureichend und dürfen dann beanstandet werden. Ich bin froh dass wir Grundlagen für die Berechnung der Heiz- und Kühllast, Reibungswiderstand in Leitungen aller Art, Akustik und Statik haben. Auch die vorgegebenen Luftmengen für die Küchenlüftung sind wichtig. Diese Normen sind gelungen.
Allerdings ist die Verteilung dieser ganzen Regelwerke zu beklagen, weil bei der Flut von ständig nachzubessernden Regelwerken nicht nur der Zeitaufwand, diese zu lesen und zu merken, sondern auch die Kosten nicht zu tragen sind. Ich wiederhole aus einem älteren Kommentar: Wenn hier jede Seite mit mehr als 4 € zu bezahlen ist, meine ich: Hier etwas stimmt etwas nicht.
Der einzelne, planende Techniker, hat Mühe, diese Kosten zu erbringen. Wir sollten ein berufsständische Regelung schaffen, wie die Regelwerke anders finanziert werden können und die Regeln dann den dafür zertifizierten Personen und Betrieben als Mitglied der Handwerkerinnung, Ingenieur- und Architektenkammer, Industrieverband, Sachverständige, Hochschulen als Dateien zur Verfügung gestellt werden. Schon das Lesen und Verstehen aller Einzelheiten, erfordert viel Zeit und damit Geld.
Es gibt Fehler in Normen und zu diese muss der die erkennende Fachmann dem Normenausschuss und der Fachwelt über unsere Fachzeitungen melden. Eine Norm ist nicht deshalb auszusondern, weil sie alt ist.
Für mich sind manche Regelwerke verzichtbar, aber irgendjemand hat diese für wichtig gehalten. Zu umfangreich sind einige Regelwerke, aber was entfallen könnte, wage ich nicht zu entscheiden. Regelwerke sollten von einem Praktiker vorher dem Weißdruck gelesen werden, der wissenschaftliche Aussagen, auch für den Nicht-Akademiker, verständlicher formulieren kann. Die Regelwerke für die Kühllastberechnung sollten vereinfacht werden, oder es sollte ein sicherer Weg mit einer einfacheren Rechenweise parallel angeboten werden.
Eine Norm muss nicht erneuert werden weil sie alt ist, sondern erst wenn neuere Erkenntnisse dies verlangen. Manchmal muss nur die Sprache dem neuen Sprachgebrauch angepasst werden.“

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