Erste wiederkehrende Prüfungen von Rückkühlwerken sind ab diesem Herbst fällig. Darauf weist „Politikum“ hin, der Informationsbrief für die Mitgliedsunternehmen der Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg und des Verbands Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn. Diesen Hinweis greift cci Branchenticker gerne auf.
Bei Legionellenausbrüchen wurden und werden auch Rückkühlwerke (Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme) immer wieder als Quelle für Infektionen ausgemacht. Legionellenvorfälle 2009/10 in Ulm, 2013 in Warstein, 2014 in Jülich oder 2016 in Bremen hatten ihre Ursache in verschmutzten Rückkühlwerken kälte- oder klimatechnischer Anwendungen. Dem soll die 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) vorbeugen.
Um das Risiko eines Legionellenausbruchs zu minimieren, müssen Betreiber von Rückkühlwerken nach Vorgaben der 42. BImSchV ihre Bestands- und Neuanlagen in einem Kataster (KaVKA-42.BV) anmelden und alle fünf Jahre eine Prüfung durchführen. Für Bestandsanlagen endete die Meldefrist am 19. August 2018. Für Anlagen, die bis dahin angemeldet wurden, ist die erste wiederkehrende Prüfung daher ab Herbst 2023 fällig. Die Überprüfung muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einer akkreditierten Inspektionsstelle Typ A durchgeführt werden. Mehr zur 42. BImSchV hier.
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Hierbei sollten auch die adiabaten Rückkühler in RLT-Geräten nicht vergessen werden, die nach der 42. BImSchV als Verdunstungskühler eingestuft werden und damit prüfpflichtig sind.