Auf diese Frage eines Lesers zum Thema WC-Abluft gibt es einen neuen Kommentar. Der Leser wollte wissen, ob es unter Einhaltung der VDI-Hygieneregeln unbedenklich ist, Abluft aus WC-Räumen an ein RLT-Zentralgerät anzuschließen. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.
Ein Ingenieurbüro plant derzeit eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für eine Schule. Vorgesehen ist, Abluft aus den WC-Räumen an ein RLT-Zentralgerät anzuschließen. Im Beitrag „Leser helfen Lesern: Anschluss von WC-Abluft an ein RLT-Zentralgerät“ (siehe cci304441) vom 15. September hat sich die Planerin an die Leser von cci Branchenticker gewandt und gefragt, ob es aus der Praxis oder Wissenschaft Berichte über verkeimte RLT-Anlagen mit WC-Abluft gibt. Und, ob das Risiko gegenüber dem technischen Mehraufwand für eine Entkopplung der WC-Abluft vertretbar ist.
Nachdem sich bereits Reinhard Siegismund, Christian von Schwartz, Jörg Findeisen und Georg Tale hierzu geäußert haben (ihre Kommentare sind unter dem Beitrag zu finden), meldet sich nun Hans Christian Sieber zu Wort. Sieber schreibt: „Eine kritische Verkeimung von WC-Raum-Abluft in die Zuluft der Gesamtanlage halte ich bei ausreichender Kontrolle nach VDI 6022 und Filterung der Zuluft mit der ausreichenden Filterklasse für vernachlässigbar. Dazu sollte die Hygiene-Erstinspektion je nach Anlagenart eine zuverlässige Aussage treffen und Regeln vorgeben. (Wenn Teile der Abluft kondensieren könnten ist das sehr kritisch!)
Unabhängig von der Verkeimung über die Verbindung zwischen der Abluft der WC-Räume und den anderen Räumen ist für mich die Geruchsübertragung entscheidend.
Neben der Kontrolle der Dichtigkeit von PWT in der Wartung und deren Reinigung ist wie G. Tale betont die Lage des PWTs wichtig, bei kritischer Abluft sollte generell der PWT im Unterdruck zur Abluft betrieben werden, egal ob WC- oder sonstiges Abluft. Zusätzlich muss die Übertragung über die Kondensatableitung und die Dichtigkeit der Geräte und Absperrklappen geprüft und beurteilt werden.
Es ist ebenso vorab wichtig zu klären, welchen Anteil der Volumenstrom der WC-Abluft an der Gesamt-RLT-Anlage hat. Wir hatte in meiner Erfahrung immer einen geringfügigen Anteil hier zugelassen, Extremfall: 10.000 m³/h bei 2 WC-Räumen (bis 100 m³/h). Dazu hatte ich auch die Nutzung von Rotos zugelassen.
Auch wird die notwendige Betriebszeit der Räume entscheidend sein, Abluftanlagen sollten auch nach der Betriebszeit „nachlaufen“, ggf. mit geringem Volumenstrom um eine Verschleppung auch innerhalb der Abluftleitung der WCs über die Thermik bei Stillstand zu begrenzen.
Eine verbale Aussage zum Einsatz von Absperrklappen für Hygienezwecke halte ich für unzureichend, denn da fehlt das WO und das WIE! Defätistische Frage: Gibt es keimbegrenzende Absperrklappen?
>>Da bleibt Nichts übrig als dass der erfahrene Fachplaner alle Aspekte zusammenträgt und eine tragfähige Lösung mit Darstellung des möglichen Gefahrenpotential plant, da helfen oft kein Normen und strenge Regeln sondern meine persönliche Normenreihe GMV (Gesunder Menschenverstand) wenn es den noch gibt.
>>Seien Sie sich alle bewusst, dass auch bei Abschaffung von Gesetzen und Regeln oder Prüfern, die Haftung des Planers oder Betreibers immer vorrangig gültig bleibt. (Betreiber = Verkehrssicherungspflicht)“
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