
Ob die adiabate Verdunstungskühlung in RLT-Anlagen unter den Geltungsbereich der 42. BImSchV fällt oder nicht, beschäftigt seit geraumer Zeit die LüKK. Mit einer Expertenempfehlung will der VDI ein Hilfsangebot machen, um das übergeordnete Ziel der Hygiene voranzubringen und technische Risiken zu minimieren. Doch deren Veröffentlichung verzögert sich.
In einer Netzwerksession hat der VDI-Landesverband Nordrhein-Westfalen am vergangenen Donnerstag (25. September) über den hygienegerechten Betrieb von adiabaten Abluftbefeuchtern in zentralen RLT-Geräten informiert. Guido Hilden, Sachverständiger für die Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern, Wilnsdorf, erläuterte die Hintergründe zur Erstellung einer entsprechenden VDI-Expertenempfehlung (siehe auch cci291588), in der die Anforderungen für Abluftbefeuchter der beiden folgenden Regelwerke verglichen werden:
- VDI 2047 Blatt 2 „Rückkühlwerke – Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)“ (2019)
- VDI 6022 Blatt 1 „Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte (VDI-Lüftungsregeln)“ (2018, Berichtigung 2023)
„In der Expertenempfehlung haben Fachleute aus den Richtlinienausschüssen der VDI 2047 und VDI 6022 die wichtigsten und bewährten Anforderungen aus beiden Regelwerksreihen zusammengetragen und eine praxistaugliche technische Lösung für diesen besonderen Anlagentyp erarbeitet“, erklärte Hilden den fast 100 Teilnehmern der Netzwerksession. Die Expertenempfehlung sei eine Synthese der Sichtweisen der Regelwerke VDI 2047 und VDI 6022.
Die Veröffentlichung der Expertenempfehlung war ursprünglich für Mai 2026 angekündigt. Doch nachdem diese von den Beteiligten schon im Mai dieses Jahres verabschiedet wurde, gab es Hoffnung, dass sie schon früher erhältlich sei. Daraus wird nun erst einmal nichts. Im Rahmen der Netzwerksession war diesbezüglich von einer Vertraulichkeitsverletzung die Rede. Das hat Frank Jansen, Geschäftsführer VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik, auf Nachfrage von cci Branchenticker korrigiert. Richtig sei: „Es wird zurzeit geprüft, ob die formalen Vorgaben bei der Erstellung der Expertenempfehlung eingehalten wurden.“ Wie und wann es weitergehe, werde derzeit ebenfalls geprüft. „Zwar hat eine Expertenempfehlung nicht den Anspruch, eine allgemein anerkannte Regel der Technik zu sein, sie kann aber als Grundlage für die Erarbeitung einer VDI-Richtlinie herangezogen werden“, verdeutlichte Hilden im Rahmen der Netzwerksession den Status der nun „on hold“ gelegten Expertenempfehlung.
„Die Expertenempfehlung trifft jedoch ausdrücklich keine Aussage zur Einstufung von Anlagen in den Anwendungsbereich der 42. BImSchV“, betonte Hilden, der dazu ferner sagte: „Hier bleiben unterschiedliche Auslegungen bestehen“. Hintergrund: Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) legt die Einstufung anders aus als viele Hersteller und Betreiber entsprechender Anlagen. Im Mittelpunkt der Kontroverse steht die Antwort auf Frage 3.1.6 im LAI-Auslegungskatalog. Der LAI-Antwort folgen auch die Sachverständigen. Für die Zuordnung von Befeuchtungsanlagen mit einem Einfluss sowohl auf die Zuluft als auch auf die Abluft (Stichwort Umluftklappen) gibt es derweil selbst unter Sachverständigen verschiedene Lesarten. „Dazu gibt es keine konkrete Frage und Antwort im LAI-Katalog“, erklärte Hilden.
cci305863
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Sehr geehrte Herren Luger und Mayer,
danke für Ihre Kommentare und Ihre Einschätzungen zu der Darstellung der Gesundheitsrisiken einer Verdunstungskühlanlage.
Die Darstellung stammt aus dem Kommentar der VDI 2047 Richtlinienreihe und soll die vier zentralen Risikobereiche dieser Anlagen im Hinblick auf Legionellen verdeutlichen. Die im Hintergrund zu diesen Risiken dargestellte Verdunstungskühlanlage eines Einkreiskühlers (Zellenkühler) ist dafür exemplarisch gewählt und steht beispielhaft für alle Bauformen von Verdunstungskühlanlagen.
Ich habe diese Darstellung zur Ergänzung der Information zur VDI-EE bewusst gewählt, da vorhandene Darstellungen aus der VDI-EE noch nicht veröffentlicht werden dürfen und weil diese vier Risikobereiche auch für adiabate Abluftbefeuchter (oder indirekte Verdunstungskühler) bestehen, wobei die Risiken in der Regel niedriger zu bewerten sind als für Einkreiskühler mit höheren Betriebstemperaturen.
Die Risiken sind vor allem bei mikrobiologisch belastetem Zusatzwasser nicht unerheblich und auch wenn Trinkwasser nachgespeist wird, kann dieses durch den saisonalen Betrieb je nach Anlagenausführung belastet sein. In einem mir bekannten Anwendungsfall wurde bei diesen Anlagen durch die Stagnationen nicht nur eine mikrobiologische Belastung des Zusatzwassers der adiabaten Abluftbefeuchter festgestellt, sondern es kam sogar zu einer Rückverkeimung der gesamten Trinkwasserinstallation.
Daher ist eine einheitliche hygienische Regelung für diesen Anlagentyp zielführend und aus meiner Sichtwiese ist die VDI-EE der richtige erste Schritt.
Auf dem Bild ist übrigens kein Kühlturm dargestellt, ein Kühlturm ist nach 42.BImSchV als Naturzugkühlturm mit 200 MW ohne Lüfter definiert.
Auch wenn viele Betreiber von Verdunstungskühlanlagen ihre Anlagen oft als Kühlturm bezeichnen. Verdunstungskühlanlagen in RLT-Anlagen sind eben auch Verdunstungskühlanlagen.
Wenn ein Betreiber mit dem Betrieb einer Verdunstungskühlanlage eine Gefahrenquelle schafft, um die technisch günstigen Eigenschaften von Wasser zur kostengünstigen Verdunstungskühlung zu nutzen, muss er die objektspezifischen hygienischen Risiken bewerten und diese Risiken minimieren.
Vor allem aber sollten die Inverkehrbringer (Planer, Hersteller und
Errichter) von Verdunstungskühlanlagen die zukünftigen Betreiber über das grundsätzlich vorhandene Risiko im Betrieb dieser Anlagen informieren und über vorhandene Betreiberpflichten vor der Umsetzung informieren.
Zum Abschluss noch eine Bitte, statt über Kommentarfunktionen zu diskutieren, lassen Sie uns doch gern direkt miteinander Austauschen, um so die jeweiligen Sichtweisen gegenseitig besser zu verstehen. Ich bin grundsätzlich für diese Art der einfachen und kostengünstigen Kühlanlagen, jedoch mit ausreichender hygienischer Sicherheit. Meine Kontaktdaten finden Sie dazu im Netz unter ghwh.de
Mit freundlichen und hygienischen Grüßen aus Wilnsdorf-Obersdorf.
Guido Hilden
Guten Morgen Herr Hilden, irgendetwas stimmt nicht bei der VDI. Eigentlich sollten Sie bei der Expertenrunde über Legionellen in der RTL-Anlagen sprechen. Wenn ich mir hier die Grafik in Ihrem Artikel ansehe, erblicke ich eine Kühlturm Darstellung. Das hat mit einer RTL-Anlage wenig gemeinsam. Sie erlauben, dass ich Ihnen dazu folgende Anregung mit auf dem Weg geben möchte. Vielleicht sollten Sie einfach „praktisch“ an die Sachen heran gehen, dann werden sie auch einvernehmliche Lösungen finden. Sachverständige sollten die Möglichkeit haben praktisch orientiert mit VDI Normen/der 42. BImSchV arbeiten zu können.
Mit sonnigen Gruß
Olaf Mayer (SV)
Und wieder einmal äußern sich „Fachleute“, welche eine „praxistaugliche Lösung“ erarbeitet haben, ÜBER Systeme in RLT-Geräten, anstatt MIT den betroffenen Herstellern zu sprechen.
Das ist meiner Meinung nach keine lösungsorientierte Vorgehensweise!
Harald Luger, Produktmanager RLT – Walter Bösch GmbH & Co.KG
Hallo Herr Luger,
eine Expertenempfehlung stellt (ähnlich wie ein Kommentar zu einer VDI-Richtlinie) die Expertise der Ersteller zur Verfügung. Die Inhalte dieser VDI-EE könnten weiterentwickelt werden und als Grundlage für einen möglicherweise daraus resultierenden Gründruck einer VDI-Richtlinie herangezogen werden. Dann würde dafür ein größerer Ausschuss mit der Beteiligung aller interessierter Kreise (Ausgewogen besetzt und sicher auch mit einigen Vertretern der Hersteller dieser Anlagen!) zusammengestellt, ein Gründruck nach den Vorgaben der VDI 1000 erarbeitet, der dann mit entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung und Einspruchsmöglichkeiten weiter diskutiert würde und dann als Weißdruck zu einer ordentlichen VDI-Richtlinie fortgeführt werden könnte.
Mit freundlichen und hygienischen Grüßen aus Wilnsdorf-Obersdorf
Dipl. Ing. (FH) Guido Hilden VDI, ö.b.u.v. Sachverständiger für die Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern (IHK Siegen)
Bevor hier der Eindruck entsteht, dass wir als RLT-Gerätehersteller oder der RLT-Herstellerverband gegen eine Expertenempfehlung sind, melde ich mich doch nochmal zu diesem Thema: „Wir begrüßen jede Initiative welche Klarheit bei der hygienischen Bewertung der adiabaten Verdunstungskühlung IN RLT-Geräten bringt.“
Ich habe mich in meinem Kommentar auf ihren Bericht bezogen, in dem über eine Veranstaltung in NRW berichtet wurde. Und by the way, die Grafik in dem Artikel (stellt einen „Kühlturm“ dar) hat technisch einfach nichts mit der Verdunstungskühlung in einem Lüftungsgerät zu tun!
Der RLT-Verband ist natürlich mit dem VDI in Kontakt um gemeinsam an einer rechtlich und technisch fundierten Vorgehensweise beim Einsatz von adiabaten Abluftbefeuchtern zu arbeiten.
Und da ist es nun mal in der Sache nicht förderlich, wenn öffentlich Ansichten und Positionen diskutiert werden. Und ich wiederhole mich an dieser Stelle gerne: „Das war und ist meiner Meinung nach keine lösungsorientierte Vorgehensweise!