Mit Spannung wird die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erwartet, und indes sind die LüKK-Branchenverbände nicht untätig. So hat der BWP am 29. September ein Rechtsgutachten präsentiert, das der Frage nachgeht: Ist es rechtlich möglich, die „Heizungsregeln“ im GEG einfach abzuschaffen – insbesondere den GEG-Paragraf 71?
„Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher.“ So hatten die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag angekündigt, die „Heizungsregelungen“ der Ampelregierung wieder aufzuheben. Die angekündigte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes lässt seit Monaten auf sich warten. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP), Berlin, zeigt nun die Grenzen auf: Eine bloße Streichung des Paragrafen 71 im GEG („Heizungsgesetz“) würde gegen Europarecht und deutsches Verfassungsrecht verstoßen. Die Rücknahme würde laut Gutachten mit einer hohen Wahrscheinlichkeit von Gerichten korrigiert. Der Branchenverband appelliert daher an die Bundesregierung, die angekündigte Novelle rechtssicher umzusetzen.
„Wir brauchen eine belastbare Planungssicherheit im GEG und in der Heizungsförderung“, fordert BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel, und nannte auch aktuelle Absatzzahlen: „Die Wärmepumpe war im ersten Halbjahr das am häufigsten verkaufte Heizungssystem, noch vor Gas- und Ölheizungen. Allein im August wurden rund 24.000 Wärmepumpen abgesetzt. Statt neuer Schlupflöcher für das Verheizen von Öl und Gas brauchen wesentliche Teile des deutschen Mittelstands jetzt Rechtssicherheit.“ Der Verband erwartet noch im Oktober einen neuen GEG-Entwurf.
Der BWP befürchtet, dass der Gesetzgeber das GEG in einer Weise reformieren könnte, die vor Gericht angreifbar wäre. Um Klarheit über den rechtlichen Handlungsraum der Bundesregierung zu erhalten, habe der BWP das Rechtsgutachten beauftragt. „Die seit Anfang 2024 im Gebäudeenergiegesetz verankerte Vorschrift, dass neue Heizungen mindestens 65 % regenerative Energien einsetzen müssen, setzt verbindliches Europa- und Verfassungsrecht um“, so die Verfasserin des Gutachtens, Rechtsanwältin Dr. Miriam Vollmer, mit Blick auf eine mögliche Neuregelung: „Der Gesetzgeber hat Spielräume, aber er darf Hauseigentümern im Gebäudeenergiegesetz nicht freistellen, weiterhin wie bisher auf Erdgas oder Heizöl zu setzen.“
Das Rechtsgutachten befindet sich unter „Anhänge“.
Auch das VDMA Forum Gebäudetechnik, Berlin, hat am 22. September zum Thema GEG-Novelle ein Statement abgegeben und vor Verunsicherung durch eine übereilte Novelle des Gesetzes gewarnt. Statt kurzfristiger Schnellschüsse brauche es klare, verlässliche und praxisnahe Vorgaben, die bewährte Regelungen sichern und zukunftsfähig weiterentwickeln. Die Forderungen des VDMA Forums Gebäudetechnik an die Regierung lauten:
• Erhalt und Absicherung bewährter GEG-Regelungen, die für einen effizienten, sicheren und zukunftsfähigen Gebäudebetrieb unverzichtbar sind. (§§ 58-60c GEG, §§ 61-64 GEG, §§ 65-68 GEG, §§ 67-70 GEG, § 71a GEG und §§ 74-78 GEG)
• Fristgerechte Umsetzung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) bis Mai 2026 als Chance, diesen Ansatz verbindlich im Recht zu verankern.
• Technologieoffene, verlässliche und langfristige Rahmenbedingungen, die Investitionen auslösen und Planungssicherheit schaffen.
Ein breites Verbündnis um den Fachverband Gebäude-Klima, Ludwigsburg, verweist indes auf die Mindestanforderungen für die Raumluftqualität (Indoor Air Quality, IAQ). Die Bundesregierung ist verpflichtet, die novellierte EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 2024/1275 (EPBD) bis Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Dazu gehört unter anderem, Mindestanforderungen für die IAQ festzulegen. Auch bei den Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist die Innenraumqualität (Indoor Environmental Quality, IEQ) zu berücksichtigen und beispielsweise eine angemessene Belüftung sicherzustellen. Maßgeblich werden diese Vorgaben über die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes umzusetzen sein, so der FGK. Mit einer Lüftung mit Bedarfsregelung und insbesondere Wärmerückgewinnung lasse sich eine hohe Raumluftqualität sicherstellen und gleichzeitig der Heizwärmebedarf verringern.
Das Positionspapier befindet sich ebenfalls unter „Anhänge“.
cci305905
Anhänge
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung oder Bearbeitung, auch auszugsweise, ist nur mit gesonderter Genehmigung der cci Dialog GmbH gestattet.








