Eine EU-Analyse empfiehlt, F-Gase vom geplanten PFAS-Verbot auszunehmen. Eine pragmatische Entscheidung, denn die F-Gase-Verordnung treibt den Ausstieg aus synthetischen Kältemitteln mit PFAS-Komponenten ohnehin voran. Statt Doppelregulierung braucht es klare Prioritäten: Natürliche Kältemittel wo möglich, konsequente Rückgewinnung und belastbare Daten statt Symbolpolitik.
Der EU-Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) empfiehlt aufgrund immenser Initialkosten für Wirtschaft und Industrie in Höhe von 560 Mrd. €, F-Gase aus einem möglichen pauschalen PFAS-Verbot herauszunehmen (siehe cci313272). Dies ist weniger ein Rückzieher als ein Plädoyer für kohärente Regulierung. Dass Steuerung wirkt, zeigt die Destatis-Statistik: Die Treibhauspotenziale der in Kälte- und Klimasystemen in Deutschland eingesetzten F-Gase sind laut Statistischem Bundesamt (Destatis), Wiesbaden, von 2015 bis 2024 um 69 % gesunken. Damit liegt Deutschland exakt auf den Vorgaben der F-Gase-Verordnung, die für 2024 eine Verringerung gegenüber 2015 um 69 % vorschreibt (hierzu wird es einen umfassenden Beitrag in cci Zeitung 2/2026 geben). Ein Erfolg? Ja. Ein Grund, sich zurückzulehnen? Mitnichten. Der eigentliche Härtetest folgt erst noch: Gemäß dem Phase-down-Szenario in der Verordnung sinken die für 2025 und 2026 vorgegebenen GWP-Grenzwerte für F-Gase um 76 % auf 24 % des Referenzwerts. Eine wahre Herkulesaufgabe für die Branche.
Faktisch reguliert die F-Gase-Verordnung das PFAS-Thema in der LüKK bereits maßgeblich: Sie zieht in einer zeitlich vorgegebenen Abfolge den Umstieg auf natürliche Kältemittel, Gering-GWP-Kältemittel und R32 in geeigneten Anwendungen vor. Viele Gerätehersteller und Betriebe haben das längst eingeläutet, die Leckageraten der Kälte- und Klimaanlagen sind niedrig, Nachweis- und Dokumentationspflichten hoch. Es geht nicht um Misstrauen, sondern um Stringenz: Wo Propan, CO2, Ammoniak und Co technisch, sicherheitlich und wirtschaftlich passen, sollten sie auch eingesetzt werden. Wo das nicht der Fall ist, braucht es Übergangslösungen mit niedrigem GWP – ohne regulatorische Fallstricke.
Hier liegt auch der Knackpunkt der PFAS-Debatte: Die meisten Niedrig-GWP-Mischungen könnten je nach Definition unter PFAS fallen. Wenn die EU nun F-Gase vom generellen PFAS-Verbot ausnimmt, muss zugleich geklärt werden, wie Abbauprodukte überwacht werden und welche Rückgewinnungs- und Aufbereitungswege verpflichtend sind. Klare Definitionen schaffen Planungssicherheit und sollen verhindern, dass sinnvolle Zwischenstufen wegreguliert werden, bevor Alternativen überall zum Tragen kommen.
Am Ende geht es nicht um Symbolpolitik, sondern um messbare Ergebnisse. Die F-Gase-Verordnung zeigt Wirkung, aber sie ist kein Selbstläufer.
Ihr Torsten Wiegand
torsten.wiegand@cci-dialog.de
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Es findet sich mittlerweile PFAS im Regen.