Im Mittelpunkt der 36. Mitgliederversammlung des Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) am 10. Mai standen die Vorbereitungen auf die bevorstehende Novellierung der HOAI in dieser Legislaturperiode.
Der AHO-Vorstandsvorsitzende Klaus-D. Abraham begrüßte ausdrücklich die im Koalitionsvertrag deklarierte Neufassung der Honorarordnung für Architekten (HOAI). Er verwies darauf, dass sich die HOAI in ihrer bestehenden Form über Jahrzehnte bewährt hat und einen erheblichen Beitrag zur Gewährleistung der Qualität am Bau und somit zum Verbraucherschutz leistet. Gleichzeitig sei aber vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Entwicklungen, der notwendigen Integration von Nachhaltigkeitsaspekten, der digitalen Transformation der Planungsprozesse und dem zunehmenden Fokus auf dem Planen und Bauen im Bestand eine Anpassung der Leistungsbilder und eine Überprüfung der Honorartafeln erforderlich. Unter Koordination des AHO haben Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer gemeinsam mit den Planerorganisationen aller Fachrichtungen Vorschläge für eine Novellierung der HOAI erarbeitet, die mit den zuständigen Bundesministerien in den kommenden Monaten erörtert werden.
Abraham erläuterte auch die bevorstehende Jahresumfrage „Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten – Index 2021“, die der AHO gemeinsam mit dem Verband Beratender Ingenieure (VBI) und der Bundesingenieurkammer durchführt. Der Fragebogen und weitere Informationen sind auf der Homepage des AHO abrufbar.
Insgesamt sind 44 Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten im AHO organisiert.
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