Anforderungen des GEG 2024 an die Gebäudeautomation

(Abb. IGT)
Prof. Michael Krödel: „Das Gewerk der Gebäudeautomation erhält mit dem GEG 2024 eine stärkere Bedeutung.“ (Abb. IGT)

Am 8. September wurde im Deutschen Bundestag der Gesetzesbeschluss zur Änderung des Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Wenngleich das GEG gemeinhin auf den Begriff Heizungsgesetz reduziert wird, sind darin auch Mindestanforderungen an die Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden enthalten. Darauf weist das IGT – Institut für Gebäudetechnologie GmbH, Neubiberg, hin.

GT-Institutsleiter Prof. Michael Krödel erklärt: „Das Gewerk der Gebäudeautomation erhält mit dem GEG 2024 eine stärkere Bedeutung.“ Erste Mindestanforderungen seien enthalten, jedoch erwartet Krödel im Hinblick auf den noch gegebenen Umsetzung-Stau im Vergleich zur EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) 2018 weitere Verschärfungen. Als wesentliche Anforderungen des GEG 2024 an die Gebäudeautomation fasst Krödel zusammen:

  • Betonung der Gebäudeautomation als Möglichkeit zu einem energieeffizienten, wirtschaftlichen und sicheren Betrieb bei gleichzeitiger Entlastung des Betriebspersonals
  • Neu zu errichtende Nicht-Wohngebäude müssen ab Anfang 2024 einen Mindest-Automationsgrad erfüllen
  • Nicht-Wohngebäude im Bestand mit einer Heizungs- beziehungsweise Klimaanlage > 290 kW sind bis Ende 2024 mit einem Mindest-Automationsgrad nachzurüsten
  • Dieser Mindest-Automationsgrad umfasse einerseits die Erreichung des Automationsgrad B gemäß DIN V 18599-11 für die Gewerke Heizung/Kühlung als auch die Nutzung standardisierter Protokolle zur system- und herstellerübergreifenden Kopplung zwischen allen Systemen und Anwendungen.

In diesem Zusammenhang empfiehlt Krödel, bei Bauprojekten im Nichtwohngebäude-Sektor zwei Normen zum festen Bestandteil aller Planungen zu machen:

  • zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen beziehungsweise Nutzung der Förderfähigkeit DIN V 18511 „Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung – Teil 11: Gebäudeautomation“ (2018)
  • zur Abschätzung des energetischen Einsparpotenzials durch Gebäudeautomation ISO 52120 „Energieeffizienz von Gebäuden – Einfluss von Gebäudeautomation und Gebäudemanagement – Teil 1: Module M10-4, 5, 6, 7, 8, 9, 10“ (Entwurf 2019).

Auf der Webseite des IGT finden sich neben dem offiziellen Gesetzestext eine kostenlose Master-Checkliste zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, ein kostenloses Auswertungstool sowie ein 26-seitiges Whitepaper zum kostenlosen Download.

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