Arbeitsschutzregel zu SARS-CoV-2 überarbeitet

Die Arbeitsschutzregeln bestimmen auch den Einsatz von Umluftgeräten in Büroräumen (Abb. © galaganov/stock.adobe.com)

Wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund, mitteilt, wurden die Regeln zum Arbeitsschutz bezogen auf das Coronavirus überarbeitet.

Die Änderungen seien vor allem auf Betreiben der Arbeitgebervertreter umgesetzt worden, so die BAuA. Es gibt Neuregelungen zu Abtrennungen von Arbeitsbereichen, zu Arbeitsabläufen auf Baustellen und vor allem zu Maßnahmen im Bereich Lüftung. Ein Teilbereich der Regeln zur Lüftung in der ersten Version des Papiers war besonders kritisiert worden, da ein Einsatz von Umluftgeräten in Räumen nur bei Einzelbelegung erlaubt war – dies wurde überarbeitet. In der Neufassung, die bisher als Entwurf vorliegt, ist die Benutzung dieser Geräte erlaubt, sofern „ein ausreichender Luftaustausch mit Außenluft sichergestellt“ ist. Ebenfalls enthält das Kapitel „Lüftung“ weitere Abschnitte zu Sekundärluftgeräten wie Luftreinigern. Damit die überarbeiten Regeln in Kraft treten, müssen sie zuerst im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht werden.

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