Auslegungsgrundlagen für die maschinelle Küchenlüftung

Bereits ab einer Gesamtanschlussleistung von 25 kW aller Wärme und Feuchte abgebenden Geräte führt kein Weg an maschineller Lüftung mit Wärmerückgewinnung vorbei. (Abb. © Ansgar Schwarz)

Donnerstag ist Techniktag. Heute geht es um gewerbliche Küchen. Dort fließt nur ein Teil der eingesetzten Energie in die Zubereitung von Speisen. Der Rest geht in die Küchenluft. Doch angereichert mit fetthaltigen Aerosolen, Wasserdampf und Geruchsstoffen ist diese nicht nur im Sinne der Arbeitsschutzvorschriften bedenklich, sondern tatsächlich auch brandgefährlich.

Planer von gewerblichen Küchen tragen eine hohe Verantwortung. Denn im Falle eines Schadens – sei es ein Brand oder bei Verstößen gegen das Baurecht oder das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – werden in der Regel sie zur Verantwortung gezogen, nicht die Betreiber.

Daher sind Planer gut beraten, bei der Projektierung von Lüftungsanlagen für gewerbliche Küchen die entsprechenden Rechtsgrundlagen sowie die Anforderungen der einschlägigen technischen Regeln zu beachten. Bereits ab einer Gesamtanschlussleistung von 25 kW aller Wärme und Feuchte abgebenden Geräte führt kein Weg an maschineller Lüftung mit Wärmerückgewinnung vorbei. Nicht selten wird die Zuluft zusätzlich zur Wärmerückgewinnung mit Hilfe einer Wärmepumpe temperiert.

Technische Details und betriebswirtschaftliche Faktoren beschreibt ein ausführlicher Beitrag in cci Wissensportal (siehe cci287933)

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