Blockiert Gesetzesentwurf zur Kraft-Wärme-Kopplung solare Fernwärme?

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Das KWKG soll Anfang 2016 in Kraft treten. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und wissenschaftliche Einrichtungen warnen vor einem Gegeneinander von KWK und regenerativen Energien bei Verabschiedung des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) am 31. August vorgelegten Gesetzesentwurfs zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG).

Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016) durch das BMWi wurde den Verbänden nur eine äußerst kurze Zeitspanne eingeräumt, dazu Stellung zu nehmen. Das für das KWKG 2016 notwendige beihilferechtliche Notifizierungsverfahren  bei der EU-Kommission in Brüssel hat das BMWi bereits am 28. August eingeleitet und auch die Ressortabstimmung mit den anderen Bundesministerien läuft bereits. Eine mündliche „technische“ Anhörung der Verbände, Landes- und Ressortvertreter fand mit Teilnahme auch des B.KWK bereits am 4. September statt. Die Abstimmung über den Referentenentwurf im Bundeskabinett soll schon am 23. September erfolgen, und die 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag ist für den 15. Oktober oder 5. November geplant. Das BMWi möchte erreichen, dass das KWKG 2016 am 1. Januar 2016 in Kraft tritt.

Die Nutzung von Gaskraftwerken sei zwar noch für einige Zeit notwendig und sinnvoll, wenn diese in Kraft-Wärme-Kopplung effizient betrieben werden. Die Förderung fossil erzeugter Fernwärme müsse bei Neuinvestitionen aber auf die Heizperiode beschränkt werden. Andernfalls würde die notwendige Umstellung der Fernwärmeversorgung auf Solarenergie blockiert. Der Appell wird unter anderem von Wissenschaftlern des Fraunhofer-Instituts Bremen, des Deutschen Zentrums für Luft und Raumfahrt, der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg sowie der Uni Kassel getragen.

„Eine ganzjährige Subventionierung der Kraft-Wärme-Kopplung aus fossiler Energie ist für den Klimaschutz kontraproduktiv. KWK-Anlagen sollten nur in der Heizperiode laufen und eine Sommerpause einlegen. In dieser Zeit könnten große Solarwärmeanlagen den Wärmebedarf ohne Mehrkosten decken.“ Mittelfristig spare dies jährlich bis zu 5 Mio. CO2 ein, so BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig: „Der weitgehend wettbewerbsfähigen solaren Fernwärme darf nicht durch eine erhöhte Subventionierung fossiler Energie der Marktzugang verbaut werden.“ Große Solarwärmeanlagen könnten Wärme für 3 bis 5 Ct./kWh erzeugen.

Prof. Klaus Vajen, der Uni Kassel: „Im Sommerhalbjahr stehen uns durch Solarthermie und Photovoltaik Sonnenenergie im Überfluss zur Verfügung. Es wäre schädlich für die Energiewende insbesondere im Wärmesektor, wenn diese ‚solare Kraft-Wärme-Kopplung‘ durch staatliche Fördermaßnahmen für fossile Energien benachteiligt und verhindert würde. Auf das ganze Jahr gesehen können sich solare und fossile Kraft-Wärme-Kopplung hingegen hervorragend ergänzen.“ Eine KWK-Förderung im Sommer führt dazu, dass die begrenzte Wärmelast in den Wärmenetzen durch KWK-Wärme besetzt wird und keine Kapazitäten zur Aufnahme regenerativer Energien mehr vorhanden sind.

Die Energieexperten fordern, den Gesetzesentwurf dahingehend zu überarbeiten, dass die Förderung von Strom aus neuen KWK-Anlagen nach einem Übergangszeitraum ab 2018 auf die Heizperiode konzentriert wird, um den Einstieg in solare Fernwärme zu erleichtern. Den Betreibern fossil befeuerter KWK-Anlagen würde durch die Konzentration der Förderung auf die Heizperiode kein wirtschaftlicher Nachteil entstehen. Derzeit beruht die Wärmeversorgung in Deutschland überwiegend auf Erdgas, Erdöl und Kohle. Dadurch besteht eine große Abhängigkeit von Energieimporten.

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena) sieht den Gesetzesentwurf positiver: Nach der im Entwurf vorgeschlagenen Neudefinition des KWK-Ziels soll bis 2020 die KWK-Stromerzeugung einen Anteil von 25 % an der regelbaren Stromerzeugung erreichen. Bisher bezog sich die Zieldefinition auf den Anteil von KWK an der Stromerzeugung insgesamt. „Diese Neudefinition ist ein wichtiger Schritt, um den KWK-Ausbau mit dem Ausbau der regenerativen Energien besser in Einklang zu bringen.“ Einen weiteren guten Ansatz sieht Kuhlmann in der Verdoppelung des Förderdeckels von 750 Mio. auf 1,5 Mrd. € pro Jahr. Inwiefern der Entwurf für die Sicherung der Bestandsanlagen ausreiche, müsse sich noch zeigen.

Nach Auffassung des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) enthält der Referentenentwurf eine Reihe von Änderungen gegenüber dem geltenden KWKG 2012, die den weiteren Ausbau der KWK hemmen oder gar zu einer Stagnation führen. Er möchte mit seinen Änderungsvorschlägen erreichen, dass die KWK ihren Beitrag zur Energiewende leisten kann.

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Artikelnummer: cci35187

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