Hallo Frau Dr. Merkel, hier sind die Daten zu energetischen Inspektionen!

„Der Bundesregierung liegen derzeit keine Angaben zur Gesamtzahl der gemäß EnEV von der Pflicht zur Energetischen Inspektion betroffenen Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden vor.“ Daher könne sie auch keine Abschätzung vornehmen, wie viele Anlagen bis lang tatsächlich inspiziert wurden. Hier kann die Redaktion von cci Branchenticker weiterhelfen…

(Abb. ILK Dresden) Die Antwort im Vorspann kam von der Bundesregierung auf eine Kleine Parlamentarische Anfrage der Linken. Diese wollte wissen, wie hoch der Anteil der nach EnEV energetisch inspizierten Anlagen in öffentlichen Gebäuden sei. Wir haben die Antworten:

In mehreren Studien wird geschätzt, dass es derzeit in Deutschland rund 350.000 bis 450.000 Kälte- und Klimaanlagen (inklusive Wasserkühlsätze und VRF-Anlagen mit Leistungen über 12 kW) gibt, die vor 2004 installiert wurden und demnach laut EnEV energetisch zu inspizieren sind. Wie viele sich davon allerdings in öffentlichen Gebäuden der Bundesrepublik befinden, ist nicht bekannt. Selbst wenn es „nur“ 5 % wären, entspräche dies etwa 20.000 Anlagen (Schätzung der Redaktion).

Von diesem Gesamtbestand der zu prüfenden Kälte- und Klimaanlagen wurden – so die Ergebnisse mehrerer Studien – bislang lediglich etwa 2 bis 3 % inspiziert.

Obwohl stets betont wird, dass bei der Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen die öffentliche Hand eine Vorbild- und Vorreiterrolle einnehmen soll, ist diese Rolle meist aufgrund vielerorts zu geringer Mittel kaum zu realisieren. Daher ist davon auszugehen, dass die Quote der energetisch inspizierten Anlagen im Bereich der öffentlichen Hand kaum signifikant höher sein dürfte als die „bekannte“ Inspektionsquote von 2 bis 3 %.

Seit Einführung der neuen EnEV im Mai 2014 müssen für alle energetischen Inspektionen beim DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) Registriernummern beantragt werden. Mitte November 2014 hat die Redaktion eine offizielle Anfrage an das DIBt gerichtet und gefragt, wie viele Registriernummern für energetische Inspektionen gemäß EnEV seit Mai 2014 vergeben wurden. Ende November kam von Renate Schmidt-Staudinger, Referat Unternehmenskommunikation im DIBt, die Antwort: „Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir bisher zirka 600 Registriernummern für Inspektionsberichte für Klimaanlagen vergeben haben.“

Daraus folgt:

  • Es werden im Schnitt pro Monat etwa 100 Registriernummern für energetische Inspektionen vergeben.
  • Bei 400.000 zu inspizierenden Klimaanlagen im Bestand würde es bei dem bisherigen Inspektionstempo 333 Jahre dauern, bis nur der Anlagenbestand bis 2004 abgearbeitet ist.
  • Hinzu kommen aber Neuanlagen und Anlagen, die bereits inspiziert wurden. Diese sind laut EnEV alle zehn Jahre erstmals beziehungsweise erneut zu inspizieren.
  • Es müsste pro Jahr mindestens 50.000 energetische Inspektionen geben, um den Berg des Anlagenbestands und auch die Neuanlagen abzuarbeiten. Das ist ein Faktor 40 im Vergleich zu den heutigen 1.200 Inspektionen pro Jahr.


Ergänzung
Dass die laut EnEV geforderten energetischen Inspektionen keine „kostenfressende Schikane“ ist, zeigen viele Studien zu den Ergebnissen von Inspektionen. Häufig führen bereits kleine und kostengünstige Maßnahmen an Klimaanlagen zu erheblichen Einsparungen an Betriebs- und Energiekosten, die sich dann auch für den Betreiber rechnen. Beispiele finden Sie in cci Wissensportal (Energetische Inspektion in den Suchschlitz eingeben).

Seit mehreren Jahren bietet die cci Dialog GmbH zweitägige Schulungen zur energetischen Inspektion an. Die nächsten starten am 24. August in München (danach: 16. September in Steinfurt, 8. Oktober in Erfurt). Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Artikelnummer: cci35103

3 Kommentare zu “Hallo Frau Dr. Merkel, hier sind die Daten zu energetischen Inspektionen!

  1. Herrn Greiner-Mai kann ich hier zustimmen. An 99% aller von mir inspizierten Anlagen konnte durch eine energetische Inspektion weiterer Optimierungsbedarf erkannt werden. Vor allem im Zusammenspiel zwischen ehemaliger Auslegung, aktueller Nutzung und eingestellter Betriebsweise der Klimaanlage ergibt sich sehr häufig Optimierungspotenzial. Ähnliche Meinungen bestehen bei Fachkollegen. Um Einsparpotenzial zu erkennen, muss meist etwas tiefer in die Materie eingestiegen werden und außerdem das Gespräch mit dem Nutzer und Betreiber gesucht werden. Das Wartungsfirmen eine solche Untersuchung z.B. nach DIN SPEC 15240 während ihrer (meist unter Zeitdruck durchgeführten) Wartungsarbeiten durchführen, halte ich für ein Gerücht. Eine energetische Inspektion kostet nun mal Geld und würde ohne EnEV-Zwang wohl erst freiwillig durchgeführt werden, wenn sich z.B. Mieter von Shoppingcentern die exorbitanten Nebenkosten nicht mehr leisten könnten.

    Und hier noch ein update für Fr. Merkel: Eine kürzliche Anfrage des GEFMA Arbeitskreises zur energetischen Inspektion brachte die Erkenntnis, dass bis zum 14.07.2015 insgesamt 2.794 Inspektionen beim DiBt registriert wurden. Damit würde man ausgehend von den 600 registrierten Anlagen Ende November 2014 auf monatlich ca. 270 Neuregistrierungen kommen. Letztendlich entsprechen diese Zahlen trotzdem nur ca. 2,3% der zu inspizierenden Anlagen (ausgehend von 300.000 Stck.)

  2. Moin Herr Gosert, eine Wartung kann keine Energetische Inspektion sein, weil der Monteur z. B. nicht nachvollzieht inwieweit die Anlage noch den Anforderungen des Gebäudes und des Nutzers entspricht. Hier sind Planungsleistungen enthalten, die die Monteure nicht zu leisten in der Lage sind. Ich gebe Ihnen aber Recht, wenn Sie die Sinnhaftigkeit der Regelung anzweifeln. Kosten- und umweltbewusste Betreiber haben immer einen Blick auf die Verbrauchsdaten und die Anderen erreicht man nur schwer. In vielen Fällen ist der Investor auch nicht der Betreiber. Der Investor hat in der Regel nur das Interesse mit niedrigem Invest sein Gewinn (seine Kostenstelle) zu optimieren. Ob der Nutzer dabei mehr zahlt ist ihm egal. Das betrifft – soweit ich das in meiner beruflichen Praxis erlebe – auch Betriebe, in denen interne Strukturen die Investitionen hemmen.

  3. Tatsächlich könnte man meinen, es wird nichts getan, aber das stimmt so auch nicht.Jede Wartung,gewissenhaft durchgeführt ist meiner Meinung nach eine Energetische Inspektion. So wird es auch von uns gehandhabt. Gibt es Auffälligkeiten im Sinne der Energieeffizienz, wird der Nutzer darauf hingewiesen. Sinnvolle Maßnahmen werden dann auch eingeleitet und durchgeführt.Dies gilt natürlich für alle Anlagen,auch wenn sie nicht mit einer Kälteleistung von mind. 12KW ausgestattet sind.
    Das gesamte Unternehmen “ Energetische Inspektion “ ist meiner Meinung nach zu aufgeplustert und mit sinnlosen Formalitäten behaftet, so das es in der Konsequenz nur dann durchgeführt wird, wenn andere Zwänge ( z.B. Zertifizierungen) dies fordern.
    Energetische Inspektionen gab es immer schon, die daraus resultierenden Maßnahmen sollten ökonomisch sinnvoll sein,dann werden sie auch vielfach durchgeführt, auch ohne Registriernummer.

Schreibe einen Kommentar