GEFMA-Richtlinie zu energetischen Inspektionen von Klimaanlagen

Dienstag ist Normentag. Heute hat die Redaktion den Weißdruck der GEFMA-Richtlinie 124-5 „Empfehlungen zur Umsetzung der Energetischen Inspektion nach § 12 EnEV“ der German Facility Management Association (GEFMA), Bonn, zusammengefasst.

(Abb. ILK Dresden) Laut GEFMA verfolgt die Richtlinie zur Beschreibung der gesetzlichen Anforderungen an energetische Inspektionen von Klimaanlagen mit Leistungen über 12 kW sowie für einen effizienten Betrieb dieser Anlagen den Ansatz „Was muss, was kann, und was sollte bei der Inspektion getan werden?“ Durch die Beteiligung von Betreibern und Auftraggebern sowie von Inspektoren für Energetische Inspektionen konnten besonders auch deren Erfahrungen und Erwartungen in den Entwurf der Richtlinie einfließen, die an vielen Stellen auch auf die DIN SPEC 15240 „Energetische Inspektionen von Klimaanlagen“ verweist.
Aus Sicht der Reaktion ist die GEFMA 124-5 eine gelungene, stark auf die Praxis ausgerichtete Richtlinie, die viele Hilfestellungen und Checklisten zur energetischen Inspektion liefert.

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Artikelnummer: cci51485

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