Instandhaltung der Sicherheitstechnik – auch in der Corona-Krise ein Muss

Entgegen der Vermutung einzelner Betreiber liegen in den Vorgängen rund um die Corona-Pandemie nicht automatisch Fälle „höherer Gewalt“ vor, die zum Aussetzen der Instandhaltung von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen der TGA berechtigen würden. Darauf weist der Bundesverband Sicherheitstechnik (BHE), Brücken, hin.

(Abb. © Kadmy/stock.adobe.com) Nur wenn sicherungstechnische TGA-Anlagen regelmäßig instandgehalten werden, können sie zuverlässig funktionieren, so der Bundesverband Sicherheitstechnik. Vorgaben zur Instandhaltung von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen sind in den jeweiligen Normen sowie bei bauordnungsrechtlich vorgegebenen Sicherungsanlagen behördlich vorgeschrieben. Ein Betreiber muss alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Instandhaltung seiner Anlage zu ermöglichen. Ausnahmen könnten sich nur dann ergeben, wenn die Instandhaltung der Anlage aus fundierten Gründen unmöglich ist, z.B. aufgrund behördlicher Anordnungen oder wegen Unzumutbarkeit. Dafür gelten jedoch strenge Regeln, die im Einzelfall genau zu prüfen bzw. zu bewerten wären. Die Begründung „Corona-Pandemie“ reicht hierfür nicht aus. Auch sei eine Angst vor Ansteckung mit dem Corona-Virus i.d.R. unbegründet, so der BHE, da die Sicherheits-Fachbetriebe die erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz, z.B. behördliche Hygienevorschriften bzw. Abstandsvorgaben, in aller Regel einhalten können.

 

Artikelnummer: cci83216

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