SARS-CoV-2-Arbeitsschutz: Bonner Stimme verlangt Klarstellung

In einem Brief an Arbeitsminister Hubertus Heil verlangt die Bonner Stimme Klarstellung. Zu unbestimmt findet sie die Aussagen in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel über den Betrieb von Raumklimageräten während der aktuellen Pandemie.

(Abb. © Rawf8/adobe.stock.com) Die Bonner Stimme beschwert sich über Absatz 4.2.3 Lüftung („C-ASS Punkt 3) Nr. 9 der Arbeitsschutzregel, in dem es heißt:

„Der Einsatz von Geräten im Umluftbetrieb, wie Ventilatoren (zum Beispiel Standventilatoren), Anlagen zur persönlichen Kühlung (beispielsweise mobile Klimaanlagen und Split-Klimaanlagen) oder Geräte zur Erwärmung (zum Beispiel Heizlüfter) ist in der Regel nur in Räumen mit Einzelbelegung zulässig, …“

Laut Bonner Stimmer widerspricht dieser Absatz den Aussagen des Umweltbundesamts, das zum Betrieb von Monoblock-, Split- und Multisplitgeräten sagt:

„Dezentrale Klimageräte, die nur einzelne Räume in einer Wohnung oder einem Gebäude kühlen und entfeuchten, übertragen keine Viren von einem Raum in andere Bereiche des Gebäudes. … Die Geräte können also unbesorgt weiter betrieben werden.“

Weiterhin sei die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel in Bezug auf den Absatz 4.2.3 Lüftung unbestimmt und auslegungsbedürftig, da Formulierungen wie „in der Regel“ oder „im Allgemeinen“ vorkommen. Aufgrund dessen bittet die Bonner Stimme den Arbeitsminister Hubertus Heil und das BMAS um Klarstellung, wie die Arbeitsschutzregel in der Praxis umzusetzen sei.

Die Bonner Stimme ist ein gemeinsames Projekt von BIV (Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks), ZVKKW (Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen) und VDKF (Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe). Ihr Brief an Arbeitsminister Hubertus Heil bezieht sich auf die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Darüber berichtete cci Branchenticker bereits hier.

Was halten Sie von der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, beziehungsweise was sagen Sie Kunden und Partnern, die Sie darauf ansprechen? Wir freuen uns auf Ihre Antworten an redaktion@cci-dialog.de .

Den vollständigen Brief an den Arbeitsminister gibt es oben unter Anhänge.

 

Artikelnummer: cci90531

3 Kommentare zu “SARS-CoV-2-Arbeitsschutz: Bonner Stimme verlangt Klarstellung

  1. Ich sehe den Betrieb von Umluftkühlgeräten im Büro als nicht kritisch an. Die Empfehlung lautet vermehrt und stärker zu Lüften, ob maschinell oder Fenster ist da egal, beides erzeugt im Raum eine turbulente Mischströmung, Ein Umluftgerät macht nichts anderes. Mittlerweile scheint festzustehen, daß die Heftigkeit der Infektion auch von der Masse an Viren abhängt die aufgenommen wird. Das erscheint mir als Techniker logisch, bedeutet aber auch das eine Verdünnung einer Aerosolwolke, sei es durch Mischen mit Außenluft beim Lüften oder Mischen mit Raumluft im Umluftgerät zumindest schon mal die Situation nicht verschlechtert. Die Nachrüstung von S-Filtern (auch in RLT-Geräten) halte ich für nicht sinnvoll.

  2. Oh Mann, was ist an der Aussage für Splitgeräte etc. nicht zu verstehen? Diese Geräte führen keine Luft ab oder frische hinzu. Sie wälzen die Luft um, somit Umluft. Deshalb nur für Einzelplätze und nicht für Großraumbüros oder dergleichen. Sollte ein MA das Virus in sich tragen, hat es durch den Betrieb der Rest mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit auch. Nur weil diese Geräte nicht den Nachbarraum mit versorgen heißt es nicht, man kann sie unbesorgt weiter betreiben. Diesbezüglich eine Klarstellung zu verlangen, ist doch ziemlich schwach.

  3. Für mich ist erschreckend,wie sich hier Fachverbände dermaßen
    unfachmännisch über eine eindeutige Stellungnahme beschweren,
    und dabei alle physikalischen Grundlagen durcheinander werfen.
    Es wäre spannend, zu wissen, wie diese Kollegen Ihre Kunden beraten.
    Den Kollegen kann ich nur eine entsprechende Schulung empfehlen.

    Helmut Gosert
    Anlagenbau Brisch Klima und Lufttechnik GmbH

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