Neue Arbeitsschutzregeln für SARS-CoV-2

Das BMAS hat neue Arbeitsschutzregeln für die anhaltende Pandemie veröffentlicht. Auch die LüKK ist davon betroffen.

(Abb. © Rawf8/adobe.stock.com) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln herausgegeben. Sie treten im August 2020 in Kraft. Die enthaltenen Maßnahmen der Arbeitsschutzregeln richten sich an alle Bereiche des Wirtschaftslebens. „Ziel ist es, das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken und Neuinfektionen im betrieblichen Alltag zu verhindern. Abstand, Hygiene und Masken bleiben dafür auch weiterhin die wichtigsten Instrumente“, so das BMAS.
Für die LüKK ist vor allem der Absatz 4.2.3 „Lüftung“ interessant, weil dort auf den Betrieb von RLT-Anlagen eingegangen wird. So heißt es zum Beispiel:
– „Das Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2 über raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) ist insgesamt als gering einzustufen, wenn sie über geeignete Filter verfügen …“
– „Der Umluftbetrieb von RLT-Anlagen, die nicht über eine geeignete Filtration verfügen, ist, soweit dies aus technischen und technologischen Gründen möglich ist, zu vermeiden …“
-„Der Einsatz von Geräten im Umluftbetrieb, wie Ventilatoren (zum Beispiel Standventilatoren), Anlagen zur persönlichen Kühlung (beispielsweise mobile Klimaanlagen und Split-Klimaanlagen) oder Geräte zur Erwärmung (zum Beispiel Heizlüfter) ist in der Regel nur in Räumen mit Einzelbelegung zulässig …“

Damit empfiehlt das BMAS in Räumen mit mehr als einer Person Sekundärluftgeräte abzuschalten. Auch der vor kurzem erschienene REHVA-Leitfaden in der Version 3 geht auf den Umluftbetrieb ein, bezieht sich jedoch eher auf zentrale Lüftungsgeräte wie cci Branchenticker hier berichtetete.

Das PDF mit allen neuen Arbeitsschutzregeln des BMAS ist oben unter Anhänge zu finden.

Artikelnummer: cci89864

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