Bundesregierung: Starke Änderungen bei Gebäudeeffizienz und Heizungen

Mit dem neuen Maßnahmenpakt will die Bundesregierung so rasch wie möglich die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verringern. (Abb. © momius/stock.adobe.com)
Mit dem neuen Maßnahmenpakt will die Bundesregierung so rasch wie möglich die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verringern. (Abb. © momius/stock.adobe.com)

Infolge der drastisch gestiegenen Energiepreise wurden von der Bundesregierung am 24. März mehrere Maßnahmen beschlossen, von denen einige auch für die Gebäudetechnik und für die LüKK von hoher Bedeutung sind.

Im „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“* geht es über allgemeine Maßnahmen zur Entlastung der Bundesbürger von hohen Energiekosten hinaus unter anderem um folgende, für die Baubranche und die Gebäudetechnik wichtige Themen.
– In der Heizungstechnik soll die ursprünglich für 2025 vorgesehene Vorgabe „mindestens 65 % regenerativer Anteil bei neuen Heizsystemen“ auf Anfang 2024 vorgezogen werden. Daraus dürfte sich ein nochmals erheblicher Schub in Richtung Wärmepumpen und Pelletheizungen, aber auch zu Öko-Nah- und -Fernwärmenetzen ergeben. Erdgas wird künftig wohl nur noch in Form von Hybrid-Systemlösung zur Spitzenlastdeckung eingesetzt werden.
– Das Abschaffen der EEG-Umlage führt zu einer Preissenkung für Strom. Auch diese Maßnahme unterstützt den künftigen Einsatz von elektrisch betriebenen Wärmepumpen und senkt die Betriebskosten.
– Hinzu kommt eine noch für 2022 vorgesehene Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Darin soll ab 2023 für Neubauten der Effizienzstandard 55 als Mindeststandard vorgegeben werden.
– Ergänzend dazu sollen auch die Förderprogramme zum Austausch von älteren Heizungen überarbeitet und verbessert werden.
Darüber hinaus erläutert die Bundesregierung: „Wir wollen den besonders ineffizienten Gebäudebestand im Sinne der EU-Vorgaben vorrangig sanieren (‚worst first‘)…Wir werden die Fördersätze des Bundesprogrammes für effiziente Gebäude (BEG) weiterentwickeln, indem diese konsequent an den Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche sowie Lebenszykluskosten bemessen werden. Wir prüfen zudem, in welcher Form das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in der Neubauförderung Berücksichtigung finden kann.“
*Das sechsseitige Dokument „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ finden Sie hier.

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