FGK hakt beim BAFA nach: Antragsfristen für die Förderung für Schullüftung

Im August 2022 berichtete cci Branchenticker über den Stand der Schullüftungs-Förderung und die Bemühungen des Fachverbands-Gebäude-Klima, um eine Verlängerung der Förderung über das Jahresende hinaus zu erwirken. Nun gibt es in dieser Hinsicht Neuigkeiten.

FGK-Geschäftsführer Frank Ernst (Abb. © privat)
FGK-Geschäftsführer Frank Ernst (Abb. © privat)

Hier geht es zur Branchentickermeldung vom 2. August: cci179827

Der aktuelle „FGK-report“ berichtet: Zur Frage der Fristverlängerung für die Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ hat sich der FGK erneut an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewandt. Zum Hintergrund: Im Mai 2022 hatte der FGK darum gebeten, die Verlängerung der Ausführungsfristen realistisch anzupassen und beantragte Fristverlängerungen kulant zu erteilen. Das BAFA hatte dazu erklärt, dass eine Verlängerung der Realisierungszeiten grundsätzlich nur im Einzelfall möglich und von den verfügbaren Haushaltsmitteln abhängig sei. Auch hatte es darauf hingewiesen, dass das Programm als Sofortmaßnahme zur Pandemiebekämpfung angelegt und deshalb auf kurzfristige Projektumsetzung zu setzen sei.
Im Gespräch mit Fachunternehmen, die mit den Umbaumaßnahmen beauftragt sind, wurde dem FGK in den vergangenen Monaten mitgeteilt, dass für beantragte Verlängerungen sehr unterschiedliche Zeiträume bewilligt wurden. Daher wandte sich der FGK am 12. Januar erneut mit einem Schreiben an das BAFA, um die offizielle Regelung zur Fristverlängerung in Erfahrung zu bringen. Am 7. Februar antwortete das BAFA, dass für Anträge, die 2023 für eine Auszahlung vorgesehen sind, eine Verlängerung maximal bis zum 9. Juni 2023 erfolgen könne. Dies gelte entsprechend für das Jahr 2024. Anders stelle sich der Sachverhalt bei Anträgen dar, die erst kurz vor dem Antragsschluss am 31. Dezember 2021 gestellt bzw. entscheidungsreif wurden. Diese Anträge hätten an sich abgelehnt werden müssen, weil die verfügbaren Haushaltsmittel zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeschöpft waren. Das BMWK habe jedoch erreichen können, dass zusätzlich Mittel vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellt wurden. Dies allerdings nur für eine möglichste zügige Umsetzung binnen des regulären Bewilligungszeitraums von 12 Monaten. Eine Verlängerung sei bei diesen Anträgen somit nicht möglich.

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